Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 102 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Selbständige Durchführung und Dokumentation von 75 abgechlossenen Behandlungsfällen<br />
bei komplizierten neonatologischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn davon bei 50 untergewichtigen<br />
Frühgeborenen (< 1.500 g Geburtsgewicht) auch in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das<br />
Grundlei<strong>de</strong>n zuständigen Ärzten.<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung <strong>de</strong>r entwicklungsneurologischen Diagnostik in<br />
100 Fällen<br />
? Anwendung differenzierter Beatmungstechniken und <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung bei 25<br />
Frühgeborenen, Neugeborenen und untergewichtigen Frühgeborenen (< 1.500 g<br />
Geburtsgewicht) mit schweren Adaptationsstörungen<br />
? <strong>de</strong>r Transportbegleitung schwerkranker Neugeborener und sehr untergewichtiger<br />
Frühgeborener (< 1.500 g Geburtsgewicht) bei 50 Fällen<br />
? 30 zentralvenöse Katheterisierungen<br />
? 5 Pleuradrainagen im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivbehandlung<br />
<strong>Spezielle</strong> Pädiatrische Intensivmedizin<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Pädiatrische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung<br />
von pädiatrischen Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher<br />
Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst<br />
? 1½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Pädiatrischen Intensivmedizin müssen zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung im Gebiet<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Elektrotherapie <strong>de</strong>s Herzens<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie