10.11.2012 Aufrufe

Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weiterbildungsordnung<br />

Seite 169 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

? <strong>de</strong>r Biosignalverarbeitung<br />

? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung<br />

? <strong>de</strong>m Datenschutz<br />

? <strong>de</strong>r angewandten Informatik<br />

? <strong>de</strong>r Medizinischen Biometrie<br />

? <strong>de</strong>n betriebswirtschaftlichen Aspekten <strong>de</strong>s Gesundheitswesens<br />

11. Naturheilverfahren<br />

Definition<br />

Naturheilverfahren beinhalten die Anregung <strong>de</strong>r individuellen körpereigenen Ordnungs- und<br />

Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer o<strong>de</strong>r -freier natürlicher Mittel in <strong>de</strong>r Medizin.<br />

Weiterbildungszeit<br />

1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />

2. 3 Monate Weiterbildung im Bereich Naturheilverfahren. Die 3monatige Weiterbildung kann auch<br />

in <strong>Abschnitt</strong>en von jeweils min<strong>de</strong>stens 2 Wochen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Teilnahme an 4 anerkannten Kursen über naturgemäße Heilweisen von je 1 Woche Dauer,<br />

4. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 und 3 erfüllt, wer 6 Monate Weiterbildung an einer<br />

Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 nachweist.<br />

Weiterbildungsinhalt<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />

? <strong>de</strong>r Hydro- und Thermotherapie<br />

? <strong>de</strong>r Bewegungstherapie einschließlich <strong>de</strong>r Atemtherapie<br />

? <strong>de</strong>n Massageverfahren <strong>de</strong>s Bereiches<br />

? <strong>de</strong>r Ernährungstherapie<br />

? <strong>de</strong>r Phytotherapie<br />

? <strong>de</strong>r Ordnungstherapie<br />

? <strong>de</strong>n ausleiten<strong>de</strong>n Verfahren<br />

? <strong>de</strong>r Anwendung an<strong>de</strong>rer Therapieprinzipien<br />

12. Phlebologie<br />

Definition<br />

Die Phlebologie umfaßt die Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation <strong>de</strong>r<br />

Erkrankungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>s Venensystems <strong>de</strong>r unteren Extremitäten einschließlich <strong>de</strong>ren<br />

thrombotischer Erkrankungen.<br />

Weiterbildungszeit<br />

1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />

2. 1 ½ Jahre Weiterbildung in <strong>de</strong>r Phlebologie.<br />

Weiterbildungsinhalt<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />

? <strong>de</strong>n quantifizieren<strong>de</strong>n apparativen Meßverfahren<br />

? <strong>de</strong>r Erkennung, Behandlung und Nachbehandlung <strong>de</strong>r thrombo-embolischen Krankheiten<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Antikoagulation

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!