Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 169 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Biosignalverarbeitung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung<br />
? <strong>de</strong>m Datenschutz<br />
? <strong>de</strong>r angewandten Informatik<br />
? <strong>de</strong>r Medizinischen Biometrie<br />
? <strong>de</strong>n betriebswirtschaftlichen Aspekten <strong>de</strong>s Gesundheitswesens<br />
11. Naturheilverfahren<br />
Definition<br />
Naturheilverfahren beinhalten die Anregung <strong>de</strong>r individuellen körpereigenen Ordnungs- und<br />
Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer o<strong>de</strong>r -freier natürlicher Mittel in <strong>de</strong>r Medizin.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 3 Monate Weiterbildung im Bereich Naturheilverfahren. Die 3monatige Weiterbildung kann auch<br />
in <strong>Abschnitt</strong>en von jeweils min<strong>de</strong>stens 2 Wochen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Teilnahme an 4 anerkannten Kursen über naturgemäße Heilweisen von je 1 Woche Dauer,<br />
4. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 und 3 erfüllt, wer 6 Monate Weiterbildung an einer<br />
Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 nachweist.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Hydro- und Thermotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Bewegungstherapie einschließlich <strong>de</strong>r Atemtherapie<br />
? <strong>de</strong>n Massageverfahren <strong>de</strong>s Bereiches<br />
? <strong>de</strong>r Ernährungstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Phytotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Ordnungstherapie<br />
? <strong>de</strong>n ausleiten<strong>de</strong>n Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Anwendung an<strong>de</strong>rer Therapieprinzipien<br />
12. Phlebologie<br />
Definition<br />
Die Phlebologie umfaßt die Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation <strong>de</strong>r<br />
Erkrankungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>s Venensystems <strong>de</strong>r unteren Extremitäten einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
thrombotischer Erkrankungen.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 ½ Jahre Weiterbildung in <strong>de</strong>r Phlebologie.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n quantifizieren<strong>de</strong>n apparativen Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung, Behandlung und Nachbehandlung <strong>de</strong>r thrombo-embolischen Krankheiten<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Antikoagulation