Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 170 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik <strong>de</strong>r Erkrankungen im Endstrombereich und im Lymphgefäßssystem im<br />
Zusammenhang mitVenenerkrankungen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r unteren Extremitäten<br />
? <strong>de</strong>r Sklerosierungstherapie, sowie in <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r chronischen Veneninsuffizienz und<br />
ihrer Komplikationen<br />
? <strong>de</strong>r Kompressionstherapie<br />
? <strong>de</strong>r operativen Behandlung von Venenkrankheiten sowie <strong>de</strong>ren Nachbehandlung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von 100 Untersuchungen mit <strong>de</strong>r<br />
Fotophlethysmographie, <strong>de</strong>r Phlebodynamometrie und Venenverschlußplethysmographie<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Sklerosierungstherapie bei 100 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r chronischen Veneninsuffizienz und ihrer<br />
Komplikationen einschließlich <strong>de</strong>s Ulcus cruris bei 300 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung, Behandlung und Nachbehandlung von thrombotischen<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>r Venen, <strong>de</strong>r unteren Extremitäten bei 100 Patienten ausschließlich aktiv<br />
wie<strong>de</strong>reröffnen<strong>de</strong>r Verfahren<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Kompressionstherapie mit 100<br />
Kompressionswechselverbän<strong>de</strong>n, 20 Kompressionsdauerverbän<strong>de</strong>n und 100 apparativen<br />
intermittieren<strong>de</strong>n Kompressionsbehandlungen<br />
? Selbständige Durchführung von 50 operativen Eingriffen am epifaszialen Venensystem <strong>de</strong>r<br />
unteren Extremitäten, z.B. Phlebextraktion, Perforantenligatur, Miniphlebochirurgie und<br />
Varikotomie<br />
13. Physikalische Therapie<br />
Definition<br />
Die Physikalische Therapie umfaßt die Anwendung physikalischer Faktoren (mit Ausnahme<br />
ionisieren<strong>de</strong>r Strahlen) in Prävention, Therapie und Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung mit<br />
stationärer Patientenversorgung einschließlich medizinischer Prävention und Rehabilitation.<br />
2. 2 Jahre Weiterbildung im Bereich Physikalische Therapie<br />
3. Internisten und Orthopä<strong>de</strong>n, die bereits 1 ½ Jahre Physikalische Therapie während <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildung im Gebiet nachgewiesen haben, benötigen 6 Monate Weiterbildung im Bereich<br />
Physikalische Therapie zusätzlich.<br />
4. Chirurgen, die bereits 1 Jahr Physikalische Therapie während <strong>de</strong>r Weiterbildung im Gebiet<br />
nachgewiesen haben, benötigen 1 Jahr Weiterbildung im Bereich Physikalische Therapie<br />
zusätzlich.<br />
5. Teilnahme an einem 4wöchigen Kurs von insgesamt 160 Stun<strong>de</strong>n Dauer über die Grundlagen<br />
und Techniken <strong>de</strong>r physikalischen Medizin unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Prävention und<br />
Rehabilitation.