06.01.2015 Aufrufe

Vorlesung 2. Teil - zivilrecht.jku.at

Vorlesung 2. Teil - zivilrecht.jku.at

Vorlesung 2. Teil - zivilrecht.jku.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Erhaltungspflicht<br />

gegenüber § 1096 ABGB sehr reduziert<br />

– allgemeine <strong>Teil</strong>e des Hauses<br />

• Gebäudehülle, Allgemeinflächen<br />

• Gemeinschaftsanlagen<br />

– im Objekt:<br />

• ernste Schäden des Hauses (zB Gasleitung, undichter Radi<strong>at</strong>or)<br />

• erhebliche Gesundheitsgefährdung (zB Bleirohre, ungeerdete<br />

Elektroinstall<strong>at</strong>ion)<br />

„Klausel-Entscheidungen“: Gilt § 1096 subsidiär<br />

Klarstellung durch E 5 Ob 17/09z: Im MRG-Vollanwendungsbereich<br />

gilt die Erhaltungspflicht nach § 1096 nicht<br />

– im <strong>Teil</strong>anwendungsbereich schon; dort zwar nur dispositiv, aber<br />

KSchG !<br />

fiktive Erhaltungsarbeiten<br />

• auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen<br />

• Energiesparmaßnahmen<br />

• Kaltwasserverbrauchszähler

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!