Vorlesung 2. Teil - zivilrecht.jku.at
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Voraussetzungen für den Anspruch<br />
nach § 10 MRG<br />
wesentliche Verbesserung, maximal 20 Jahre zurück<br />
über die Mietdauer hinaus von Nutzen<br />
keine berechtigte Zustimmungsverweigerung oder<br />
Wiederherstellungspflicht<br />
ers<strong>at</strong>zfähige Aufwendung (§ 10 Abs 3)<br />
• siehe nächste Folie!<br />
Restnutzen nach Abschreibung<br />
• Abschreibungsdauer siehe übernächste Folie!<br />
fristgerechte Geltendmachung<br />
Rechnungsvorlage<br />
• bei Fehlen Verbesserungsaufforderung des Vermieters<br />
Nachmieter oder sonstige Verwertung der Wohnung