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Vorlesung 2. Teil - zivilrecht.jku.at

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Voraussetzungen für den Anspruch<br />

nach § 10 MRG<br />

wesentliche Verbesserung, maximal 20 Jahre zurück<br />

über die Mietdauer hinaus von Nutzen<br />

keine berechtigte Zustimmungsverweigerung oder<br />

Wiederherstellungspflicht<br />

ers<strong>at</strong>zfähige Aufwendung (§ 10 Abs 3)<br />

• siehe nächste Folie!<br />

Restnutzen nach Abschreibung<br />

• Abschreibungsdauer siehe übernächste Folie!<br />

fristgerechte Geltendmachung<br />

Rechnungsvorlage<br />

• bei Fehlen Verbesserungsaufforderung des Vermieters<br />

Nachmieter oder sonstige Verwertung der Wohnung

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