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Inventur - Sparkassen-SchulService

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<strong>Inventur</strong><br />

Die Schüler können erklären, welchen Sinn die <strong>Inventur</strong> hat, nach welchen Grundsätzen<br />

sie durchzuführen ist und welche Probleme bei den <strong>Inventur</strong>arten auftreten<br />

können.<br />

• <strong>Inventur</strong>, Inventar, Bilanz: In welcher Beziehung stehen diese drei Begriffe?<br />

• Nennen Sie die vier <strong>Inventur</strong>grundsätze und erläutern Sie deren Sinn.<br />

• Welche drei <strong>Inventur</strong>verfahren gibt es? Beschreiben Sie diese.<br />

• Im Text ist eine Wertrückrechnung auf den Bilanzstichtag angegeben. Entwerfen<br />

Sie ein Zahlenbeispiel hierzu. Wie würde eine Wertfortschreibung aussehen,<br />

wenn die <strong>Inventur</strong> am 23. 12. stattfindet und der Bilanzstichtag am 31. 12. ist?<br />

• Warum ist die <strong>Inventur</strong> von Anlagegütern schwieriger, als die von verkaufsfertiger<br />

Lagerware?<br />

Der Begriff <strong>Inventur</strong> kommt vom lateinischen invenire, das vorfinden, entdecken,<br />

erfahren bedeutet. Die <strong>Inventur</strong> ist eine Bestandsaufnahme des gesamten Unternehmensvermögens<br />

(und der Schulden). Das Ergebnis der <strong>Inventur</strong> ist das Inventar<br />

(ein Verzeichnis der Unternehmensbestände).<br />

<strong>Inventur</strong> bzw. Inventar sind Grundlage für den Jahresabschluss eines Unternehmens.<br />

Anders ausgedrückt: ohne <strong>Inventur</strong> gäbe es keine Bilanz. Die Bilanz ist aber<br />

wichtig für den Gläubigerschutz und als Grundlage der Unternehmensbesteuerung.<br />

Die Unternehmen sind per Gesetz (§ 240 HGB) zur <strong>Inventur</strong> verpflichtet. So regelt<br />

das Handelsgesetz, dass zunächst für die Eröffnungsbilanz ein Inventar zu erstellen<br />

ist, danach für jedes Geschäftsjahr und schließlich bei Auflösung des Unternehmens<br />

im Rahmen der Abschlussbilanz.<br />

Die <strong>Inventur</strong> muss nach bestimmten Grundsätzen erfolgen. So muss sie vollständig<br />

sein. D.h., dass ausnahmslos alle Vermögensgegenstände bzw. Schulden verzeichnet<br />

sind. Sie muss richtig und willkürfrei sein. Dies erfordert, dass die erfassten<br />

Mengen und (!) ihre Bewertung nachprüfbar sein müssen. Dieser Grundsatz muss<br />

nur in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen eingehalten werden. Darüber hinaus gibt<br />

es den Grundsatz der Nachprüfbarkeit und der Dokumentation, so dass ein Dritter<br />

über prüfen kann, ob der Bilanzansatz korrekt ist. Und schließlich gilt der Grundsatz<br />

der Einzelerfassung der Vermögensgegenstände und Schulden, denn durch eine<br />

geschickte Zusammenfassung könnte das Verschwinden von Vermögensgegenständen<br />

oder das Vorhandensein von Schulden verborgen werden. Verstößt man<br />

gegen die Regeln der <strong>Inventur</strong>, indem man zum Beispiel nicht alle Waren ordnungsgemäß<br />

angibt, kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch die Finanzbehörden<br />

erfolgen.<br />

Da das Gesetz ein Inventar zum Bilanzstichtag fordert, scheint es nahe liegend<br />

zu sein, dass die <strong>Inventur</strong> an diesem Tag durchgeführt wird. In der Praxis ist dies<br />

jedoch selten der Fall, häufig wird nur ein Teil des Inventars durch eine solche<br />

Stichtagsinventur erfasst. Daneben wird eine verlegte oder auch eine permanente<br />

<strong>Inventur</strong> durchgeführt.<br />

Die Stichtagsinventur muss laut Gesetz nicht wirklich genau am <strong>Inventur</strong>stichtag<br />

erfolgen, aber innerhalb von 10 Tagen vor oder nach diesem Tag. Die in der<br />

Zwischen zeit stattfindenden Bestandsveränderungen müssen mit Hilfe von Belegen<br />

1<br />

Lernziele<br />

Lernfragen<br />

<strong>Inventur</strong>grundsätze<br />

Stichtagsinventur


Vor- oder nachgelagerte<br />

<strong>Inventur</strong><br />

Permanente <strong>Inventur</strong><br />

<strong>Inventur</strong>: körperlich,<br />

buchmäßig und für<br />

Anlagen.<br />

© 2007 Deutscher <strong>Sparkassen</strong><br />

Verlag GmbH, Stuttgart<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

Diese Publikation erscheint in<br />

progressiver neuer Rechtschreibung.<br />

www.sparkassenverlag.de<br />

Redaktion: Natalie Kehl,<br />

Hannes Wirth<br />

Herstellung: Rosita Willemsen<br />

Umschlaggestaltung nach einer<br />

Konzeption von Groothuis,<br />

Lohfert, Consorten, glcons.de,<br />

Hamburg<br />

Satz: media office gmbh,<br />

Kornwestheim<br />

Druck: Special Color Druck,<br />

Großwallstadt<br />

Printed in Germany<br />

IX-11/2007<br />

310 748 059<br />

oder anderen Aufzeichnungsmethoden auf den <strong>Inventur</strong>stichtag hin berechnet<br />

werden. Bei der Stichtagsinventur ist von Vorteil, dass sich ein gut dokumentierbares<br />

Gesamtbild ergibt, so dass Fehler in der Buchführung und Lagerhaltung<br />

gut sichtbar werden. Von Nachteil ist, dass das Unternehmen hierzu geschlossen<br />

werden muss (Umsatzeinbußen), dass diese Methode zeit- und kostenintensiv ist,<br />

unter Zeitdruck geschieht (Fehlerhäufigkeit steigt) und dass kein Zeitpunkt gewählt<br />

werden kann, an dem die Bestände möglichst gering sind.<br />

Angenommen der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember und die <strong>Inventur</strong> findet am<br />

4. Januar statt, dann ist eine Rückrechnung in dieser Form notwendig:<br />

Wert am <strong>Inventur</strong>tag + Abgänge zwischen 31.12. und 4. 1. - Zugänge zwischen<br />

31. 12. und 4. 1. = Wert am Bilanzstichtag<br />

Alternativ zur Stichtagsinventur kann auch eine vor- oder nachgelagerte <strong>Inventur</strong><br />

durchgeführt werden. Diese muss in den drei Monaten vor oder den zwei Monaten<br />

nach dem <strong>Inventur</strong>stichtag stattfinden. Auch hier erfolgt die Berechnung der<br />

Bestände am Stichtag durch Belege und andere Aufzeichnungen. Diese <strong>Inventur</strong>methode<br />

ist nicht immer zulässig, z. B. dann nicht, wenn Vermögensgegenstände<br />

starken Preisschwankungen unterliegen. Vorteilhaft ist z. B., dass die <strong>Inventur</strong> in<br />

aller Ruhe durch Spezialisten durchgeführt werden kann und dass bei niedrigen<br />

Beständen gezählt werden kann. Von Nachteil ist, dass die Wertberechnungen für<br />

den Stichtag umfangreicher und damit fehleranfälliger sind.<br />

Bei der permanenten <strong>Inventur</strong> sind der Bilanzstichtag und die <strong>Inventur</strong> zeitlich<br />

völlig von einander getrennt, es handelt sich im Prinzip um eine rein rechnerische<br />

<strong>Inventur</strong>. Damit sie durchgeführt werden kann, muss die Lagerbuchhaltung hohen<br />

Anforderungen genügen. Trotzdem muss mindestens einmal im Jahr für Lagerbestände<br />

eine körperliche <strong>Inventur</strong> durchgeführt werden. Die Vor- und Nachteile der<br />

permanenten <strong>Inventur</strong> sind im Prinzip die der vor- bzw. nachgelagerten <strong>Inventur</strong>,<br />

aber noch stärker ausgeprägt. Voraussetzung ist natürlich eine sehr gute Warenwirtschaft.<br />

Im Zentrum unserer Vorstellung steht die körperliche <strong>Inventur</strong>. Mit ihr werden<br />

körperlichen Vermögensgegenstände erfasst. Dies geschieht da, wo es möglich<br />

und wirtschaftlich vertretbar ist durch zählen, messen, wiegen. Aus wirtschaftlichen<br />

Gründen können auch statistische Schätzverfahren angewendet werden. Nicht<br />

körperliche Gegenstände werden buchmäßig erfasst, dies betrifft zum Beispiel<br />

Forderungen, Bankguthaben und sämtliche Arten von Schulden. Diese lassen sich<br />

durch die Aufzeichnungen und Belege der Buchhaltung erfassen. Die <strong>Inventur</strong> von<br />

Anlagen ist mehr als eine körperliche <strong>Inventur</strong>, sie erfasst z. B. auch Anschaffungstag,<br />

Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer und die jährlichen Abschreibungen.<br />

2

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