Inventur - Sparkassen-SchulService
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<strong>Inventur</strong><br />
Die Schüler können erklären, welchen Sinn die <strong>Inventur</strong> hat, nach welchen Grundsätzen<br />
sie durchzuführen ist und welche Probleme bei den <strong>Inventur</strong>arten auftreten<br />
können.<br />
• <strong>Inventur</strong>, Inventar, Bilanz: In welcher Beziehung stehen diese drei Begriffe?<br />
• Nennen Sie die vier <strong>Inventur</strong>grundsätze und erläutern Sie deren Sinn.<br />
• Welche drei <strong>Inventur</strong>verfahren gibt es? Beschreiben Sie diese.<br />
• Im Text ist eine Wertrückrechnung auf den Bilanzstichtag angegeben. Entwerfen<br />
Sie ein Zahlenbeispiel hierzu. Wie würde eine Wertfortschreibung aussehen,<br />
wenn die <strong>Inventur</strong> am 23. 12. stattfindet und der Bilanzstichtag am 31. 12. ist?<br />
• Warum ist die <strong>Inventur</strong> von Anlagegütern schwieriger, als die von verkaufsfertiger<br />
Lagerware?<br />
Der Begriff <strong>Inventur</strong> kommt vom lateinischen invenire, das vorfinden, entdecken,<br />
erfahren bedeutet. Die <strong>Inventur</strong> ist eine Bestandsaufnahme des gesamten Unternehmensvermögens<br />
(und der Schulden). Das Ergebnis der <strong>Inventur</strong> ist das Inventar<br />
(ein Verzeichnis der Unternehmensbestände).<br />
<strong>Inventur</strong> bzw. Inventar sind Grundlage für den Jahresabschluss eines Unternehmens.<br />
Anders ausgedrückt: ohne <strong>Inventur</strong> gäbe es keine Bilanz. Die Bilanz ist aber<br />
wichtig für den Gläubigerschutz und als Grundlage der Unternehmensbesteuerung.<br />
Die Unternehmen sind per Gesetz (§ 240 HGB) zur <strong>Inventur</strong> verpflichtet. So regelt<br />
das Handelsgesetz, dass zunächst für die Eröffnungsbilanz ein Inventar zu erstellen<br />
ist, danach für jedes Geschäftsjahr und schließlich bei Auflösung des Unternehmens<br />
im Rahmen der Abschlussbilanz.<br />
Die <strong>Inventur</strong> muss nach bestimmten Grundsätzen erfolgen. So muss sie vollständig<br />
sein. D.h., dass ausnahmslos alle Vermögensgegenstände bzw. Schulden verzeichnet<br />
sind. Sie muss richtig und willkürfrei sein. Dies erfordert, dass die erfassten<br />
Mengen und (!) ihre Bewertung nachprüfbar sein müssen. Dieser Grundsatz muss<br />
nur in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen eingehalten werden. Darüber hinaus gibt<br />
es den Grundsatz der Nachprüfbarkeit und der Dokumentation, so dass ein Dritter<br />
über prüfen kann, ob der Bilanzansatz korrekt ist. Und schließlich gilt der Grundsatz<br />
der Einzelerfassung der Vermögensgegenstände und Schulden, denn durch eine<br />
geschickte Zusammenfassung könnte das Verschwinden von Vermögensgegenständen<br />
oder das Vorhandensein von Schulden verborgen werden. Verstößt man<br />
gegen die Regeln der <strong>Inventur</strong>, indem man zum Beispiel nicht alle Waren ordnungsgemäß<br />
angibt, kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch die Finanzbehörden<br />
erfolgen.<br />
Da das Gesetz ein Inventar zum Bilanzstichtag fordert, scheint es nahe liegend<br />
zu sein, dass die <strong>Inventur</strong> an diesem Tag durchgeführt wird. In der Praxis ist dies<br />
jedoch selten der Fall, häufig wird nur ein Teil des Inventars durch eine solche<br />
Stichtagsinventur erfasst. Daneben wird eine verlegte oder auch eine permanente<br />
<strong>Inventur</strong> durchgeführt.<br />
Die Stichtagsinventur muss laut Gesetz nicht wirklich genau am <strong>Inventur</strong>stichtag<br />
erfolgen, aber innerhalb von 10 Tagen vor oder nach diesem Tag. Die in der<br />
Zwischen zeit stattfindenden Bestandsveränderungen müssen mit Hilfe von Belegen<br />
1<br />
Lernziele<br />
Lernfragen<br />
<strong>Inventur</strong>grundsätze<br />
Stichtagsinventur
Vor- oder nachgelagerte<br />
<strong>Inventur</strong><br />
Permanente <strong>Inventur</strong><br />
<strong>Inventur</strong>: körperlich,<br />
buchmäßig und für<br />
Anlagen.<br />
© 2007 Deutscher <strong>Sparkassen</strong><br />
Verlag GmbH, Stuttgart<br />
Alle Rechte vorbehalten.<br />
Diese Publikation erscheint in<br />
progressiver neuer Rechtschreibung.<br />
www.sparkassenverlag.de<br />
Redaktion: Natalie Kehl,<br />
Hannes Wirth<br />
Herstellung: Rosita Willemsen<br />
Umschlaggestaltung nach einer<br />
Konzeption von Groothuis,<br />
Lohfert, Consorten, glcons.de,<br />
Hamburg<br />
Satz: media office gmbh,<br />
Kornwestheim<br />
Druck: Special Color Druck,<br />
Großwallstadt<br />
Printed in Germany<br />
IX-11/2007<br />
310 748 059<br />
oder anderen Aufzeichnungsmethoden auf den <strong>Inventur</strong>stichtag hin berechnet<br />
werden. Bei der Stichtagsinventur ist von Vorteil, dass sich ein gut dokumentierbares<br />
Gesamtbild ergibt, so dass Fehler in der Buchführung und Lagerhaltung<br />
gut sichtbar werden. Von Nachteil ist, dass das Unternehmen hierzu geschlossen<br />
werden muss (Umsatzeinbußen), dass diese Methode zeit- und kostenintensiv ist,<br />
unter Zeitdruck geschieht (Fehlerhäufigkeit steigt) und dass kein Zeitpunkt gewählt<br />
werden kann, an dem die Bestände möglichst gering sind.<br />
Angenommen der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember und die <strong>Inventur</strong> findet am<br />
4. Januar statt, dann ist eine Rückrechnung in dieser Form notwendig:<br />
Wert am <strong>Inventur</strong>tag + Abgänge zwischen 31.12. und 4. 1. - Zugänge zwischen<br />
31. 12. und 4. 1. = Wert am Bilanzstichtag<br />
Alternativ zur Stichtagsinventur kann auch eine vor- oder nachgelagerte <strong>Inventur</strong><br />
durchgeführt werden. Diese muss in den drei Monaten vor oder den zwei Monaten<br />
nach dem <strong>Inventur</strong>stichtag stattfinden. Auch hier erfolgt die Berechnung der<br />
Bestände am Stichtag durch Belege und andere Aufzeichnungen. Diese <strong>Inventur</strong>methode<br />
ist nicht immer zulässig, z. B. dann nicht, wenn Vermögensgegenstände<br />
starken Preisschwankungen unterliegen. Vorteilhaft ist z. B., dass die <strong>Inventur</strong> in<br />
aller Ruhe durch Spezialisten durchgeführt werden kann und dass bei niedrigen<br />
Beständen gezählt werden kann. Von Nachteil ist, dass die Wertberechnungen für<br />
den Stichtag umfangreicher und damit fehleranfälliger sind.<br />
Bei der permanenten <strong>Inventur</strong> sind der Bilanzstichtag und die <strong>Inventur</strong> zeitlich<br />
völlig von einander getrennt, es handelt sich im Prinzip um eine rein rechnerische<br />
<strong>Inventur</strong>. Damit sie durchgeführt werden kann, muss die Lagerbuchhaltung hohen<br />
Anforderungen genügen. Trotzdem muss mindestens einmal im Jahr für Lagerbestände<br />
eine körperliche <strong>Inventur</strong> durchgeführt werden. Die Vor- und Nachteile der<br />
permanenten <strong>Inventur</strong> sind im Prinzip die der vor- bzw. nachgelagerten <strong>Inventur</strong>,<br />
aber noch stärker ausgeprägt. Voraussetzung ist natürlich eine sehr gute Warenwirtschaft.<br />
Im Zentrum unserer Vorstellung steht die körperliche <strong>Inventur</strong>. Mit ihr werden<br />
körperlichen Vermögensgegenstände erfasst. Dies geschieht da, wo es möglich<br />
und wirtschaftlich vertretbar ist durch zählen, messen, wiegen. Aus wirtschaftlichen<br />
Gründen können auch statistische Schätzverfahren angewendet werden. Nicht<br />
körperliche Gegenstände werden buchmäßig erfasst, dies betrifft zum Beispiel<br />
Forderungen, Bankguthaben und sämtliche Arten von Schulden. Diese lassen sich<br />
durch die Aufzeichnungen und Belege der Buchhaltung erfassen. Die <strong>Inventur</strong> von<br />
Anlagen ist mehr als eine körperliche <strong>Inventur</strong>, sie erfasst z. B. auch Anschaffungstag,<br />
Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer und die jährlichen Abschreibungen.<br />
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