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Landkreis Ostprignitz-Ruppin

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einzusetzen ist (max. sechs Monate). Der Sachbearbeiter hat bei seiner Entscheidung<br />

eine Prognose über die Entwicklung des Einkommens des Hilfesuchenden abzugeben<br />

und auf dieser Grundlage die Entscheidung über die Anrechnung künftigen<br />

Einkommens auf den noch nicht gedeckten Teil des Bedarfes zu treffen. Dabei sind<br />

durchaus differenzierte Anrechnungszeiträume denkbar. Der festgesetzte<br />

Überprüfungszeitraum ist im Bescheid extra zu benennen.<br />

Beispiel 1: Klassenfahrt<br />

Antrag auf Kostenübernahme einer Klassenfahrt in Höhe von 139,00 €. Das<br />

übersteigende Einkommen des Familienvaters beträgt im Monat der Antragstellung<br />

(April) 12,50 €. Der Vater arbeitet als Maurer auf dem Bau. Für die kommenden<br />

Monate Mai bis Oktober ist mit deutlichen Überstunden zu rechnen.<br />

- Werden diese Überstunden ausgezahlt, zeichnet sich ab, dass das künftig<br />

übersteigende Einkommen die beantragten Kosten für die Klassenfahrt deckt. Eine<br />

Ablehnung ist zu erstellen.<br />

- Werden diese Überstunden nicht ausgezahlt und auf die Wintermonate<br />

angerechnet, ist von maximal 6 Monaten a 12,50 € übersteigendem Einkommen<br />

auszugehen. Die sich ergebenden 75,00 € (6 x 12,50 €) sind von den beantragten<br />

139,00 € für die Klassenfahrt abzuziehen. Hier wären 64,00 € für die Klassenfahrt als<br />

einmalige Beihilfe zu gewähren.<br />

Wird der Antrag auf Kostenübernahme nicht im April, sondern im Oktober eingereicht,<br />

können für die Monate November bis März je 12,50 € angerechnet werden. Für den<br />

April kann schon minimal mit Überstunden und folglich mit einem etwas höheren<br />

Nettoeinkommen kalkuliert werden. Das sich hier ergebende übersteigende<br />

Einkommen wird mit den 62,50 € (5 x 12,50 €) addiert und von den 139,00 € Beitrag<br />

Klassenfahrt abgezogen.<br />

Beispiel 2: Erstausstattung Geburt<br />

Antrag auf Erstausstattung bei Geburt in voller Höhe von 127,70 € Grundausstattung<br />

(Rest bereits vorhanden) im Februar. Der Entbindungstermin ist der 16. Mai. Dem<br />

Kindsvater und Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft liegt bereits die Kündigung zum<br />

31. Mai vor. Das übersteigende Einkommen beträgt 22,00 €. Das zu erwartende Alg I<br />

wird unter dem Nettoverdienst liegen. Für die Monate März bis Juni (Lohnzahlung Mai)<br />

sind 4 x 22,00 € anzurechnen und von den 127,70 € abzuziehen. Die 39,70 € sind mit<br />

Bescheid als einmalige Beihilfe zu bewilligen.<br />

Grundsätzlich ist an dieser Stelle noch darauf hinzuweisen, dass einmalige Leistungen<br />

i. S. v. § 23 Abs. 3 SGB II auch mehrfach beantragt werden können.<br />

Im Falle eines Bedarfes bei geringfügig übersteigendem Einkommen dürfen weder die<br />

Anrechnungszeiträume addiert, noch bereits angerechnete, übersteigende<br />

Einkommensanteile erneut angesetzt werden.<br />

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