Begründung zum Bebauungsplan Nr. 179 ... - Osterholz-Scharmbeck
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 179 ... - Osterholz-Scharmbeck
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<strong>Begründung</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong><br />
„Marktstraße“<br />
- <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB -<br />
Entwurf vom 22.11.2011
I n h a l t s v e r z e i c h n i s :<br />
1. Beschluss<br />
2. Geltungsbereich<br />
3 Anlass der Planung<br />
4. Verfahrensablauf<br />
5. Flächennutzungsplandarstellung<br />
6. bestehende Festsetzungen für das Plangebiet<br />
7. beabsichtigte Festsetzungen des B-Planes <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong><br />
8. Textliche Festsetzungen<br />
9. Ver- und Entsorgung<br />
10. Belange der Umwelt<br />
2
1. Beschluss<br />
Der Rat der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> hat in seiner Sitzung am ….den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße" als Satzung beschlossen.<br />
2. Geltungsbereich<br />
3<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> liegt im Zentrum des Stadtteils<br />
<strong>Scharmbeck</strong> zwischen Bahnhofstraße/Baustraße und Marktplatz bzw. dem Parkplatz<br />
Volksbank.<br />
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90/6, 92/2, 95/6, 96/5, 145/7 (tlw.)<br />
der Flur 20 in der Gemarkung <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong>.<br />
3 Anlass der Planung<br />
Der 1. Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> „Marktstraße“ vom 27.11.2007 umfasste<br />
einen größeren Plangebiet als die unter Punkt 2. genannten Flurstücke, nämlich<br />
den gesamten vorderen Teil der Marktstraße, der das städtebauliche Eingangstor<br />
<strong>zum</strong> Marktplatz darstellt.<br />
Ein wesentlicher inhaltlicher Ausgangspunkt des <strong>Bebauungsplan</strong>es war <strong>zum</strong> damaligen<br />
Zeitpunkt (in 2007) das „Bauvorhaben Marktplatz 4“. Hierüber hatte sich ein<br />
Streit um die aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Grenzbebauung zwischen den Eigentümern<br />
der Grundstücke Marktplatz 4 (Bollendonk) und Marktstraße 2 (Grundstücksgemeinschaft<br />
Stehnke GbR) entwickelt, der zu einer Klage gegen die Baugenehmigung<br />
vom 05.09.2006 führte. Nachdem die im Widerspruchsverfahren beantragte<br />
aufschiebende Wirkung durch das Verwaltungsgericht Stade nicht hergestellt<br />
wurde, entschied das angerufene OVG Lüneburg durch Beschluss vom 21.08.2007<br />
die aufschiebende Wirkung herzustellen mit der Folge des Baustopps für das „Bauvorhaben<br />
Marktplatz 4“.<br />
Wegen der mit der zentralen Lage verbundenen Bedeutung des Bauvorhabens aus<br />
städtebaulicher Sicht für die <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong>er Innenstadt hatte der Verwaltungsausschuss<br />
der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> dies <strong>zum</strong> Anlass genommen, im<br />
Rahmen eines stadträumlichen Zielkonzeptes vom August 2007 die Grundlagen für<br />
den Eingangsbereich des stadtzentralen Marktplatzes erneut festzulegen. Ziel der<br />
Neuplanung war die Festschreibung des räumlichen Spannungsverhältnisses zwischen<br />
der Marktstraße und dem Marktplatz. Erreicht werden sollte das Ziel u.a.<br />
durch die Festsetzung der Höhe von 3 Vollgeschossen und einer geschlossene Bauweise<br />
<strong>zum</strong> Marktplatz als auch zur Marktstraße (bis zur Grundstücksgrenze/Tiefgaragenzufahrt<br />
Marktstraße 2), um die Lücke möglichst eng zu halten. Zugleich<br />
sollten die Gebäude Marktstr. 2 und 5 in ihrer Lage zur Marktstraße für die<br />
Zukunft festgeschrieben werden.<br />
Zur bauplanungsrechtlichen Umsetzung dieser Ziele stellte die Stadt im Herbst 2007<br />
daher für den Bereich der Grundstücke Marktstraße 2 und 5, Baustraße 2 A sowie<br />
Marktplatz 4 und 6 den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße" im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13 a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB auf.
4<br />
Daraufhin begehrte der „Grundstückseigentümer Marktplatz 4“ die Aufhebung des<br />
Beschlusses des OVG Lüneburg beim VG Stade aufgrund neuer veränderter Umstände<br />
durch das neu beschlossene Stadtentwicklungskonzept.<br />
Das VG Stade setzte sich mit der Problematik intensiv auseinander und entschied<br />
Ende 2007 den Beschluss des OVG Lüneburg nicht aufzuheben, da das Stadtentwicklungskonzept<br />
in sich nicht schlüssig sei. Der Baustopp blieb also weiter bestehen.<br />
Im weiteren Verfahren beauftragte der VA die Verwaltung mit Beschluss vom<br />
24.01.2008 eine Kompromisslösung mit den Beteiligten zu erarbeiten und das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />
bis zur Einigung ruhen zu lassen.<br />
Diese Kompromisslösung konnte anschließend durch städtische Vermittlung erreicht<br />
werden. Die Baugenehmigung erfolgte am 30.05.2008, so dass in den darauffolgenden<br />
Monaten das Bauvorhaben „Marktplatz 4“ fertiggestellt werden konnte.<br />
Die Volksbank <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> möchte nun 2012 am Standort Marktstraße<br />
größere bauliche Veränderungen vornehmen, die sich bis in die Baustraße erstrecken.<br />
Daher besteht nun erneut planungsrechtlicher Handlungsbedarf für die westliche<br />
Seite der Marktstraße. Das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> soll deshalb mit<br />
einem verkleinerten Geltungsbereich, der sich auf den Bereich westlich der Marktstraße<br />
beschränkt, fortgesetzt werden.<br />
Aufgrund des mittlerweile vergangenen Zeitraums von fast 4 Jahren und leicht veränderten<br />
Zielvorstellungen sollen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
sowie die öffentliche Auslegung erneut für den verkleinerten Planbereich durchgeführt<br />
werden.<br />
Die betroffenen Teilbereiche des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 73 "Marktplatz" vom<br />
18.11.1980 und des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 48 "Marktweide" vom 07.02.1978 treten,<br />
soweit sie mit dem Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße"<br />
identisch sind, mit Rechtskraft dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es außer Kraft.<br />
4. Verfahrensablauf<br />
Das <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach<br />
§ 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.<br />
Mit Bekanntmachung im <strong>Osterholz</strong>er Kreisblatt am 10.09.2007 wurde gemäß § 13 a<br />
Abs. 3 BauGB auf das vorgesehene beschleunigte Verfahren hingewiesen. Gleichzeitig<br />
wurde bekannt gemacht, dass der <strong>Bebauungsplan</strong> im beschleunigten Verfahren<br />
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden<br />
soll, und das sich an der Planung Interessierte über die allgemeinen Ziele und Zwecke<br />
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bis <strong>zum</strong> 21.09.2007 im Rathaus<br />
informieren und sich zur beabsichtigten Planung auch äußern können.<br />
Die Verwaltung der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> hat daraufhin auftragsgemäß einen<br />
1. Entwurf für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße" erarbeitet. Dieser wurde<br />
vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2007 beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB parallel durchzuführen.<br />
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom<br />
07.12.2007 mit der Bitte um Stellungnahme bis <strong>zum</strong> 11.01.2008. Parallel hierzu<br />
wurde der <strong>Bebauungsplan</strong> laut Bekanntmachung im <strong>Osterholz</strong>er Kreisblatt vom<br />
10.12.2007 in der Zeit vom 18.12.2007 bis 18.01.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
ausgelegt.<br />
5<br />
Infolge des Rechtstreites zwischen den Grundstückseigentümern Marktplatz 4 und<br />
Marktstraße 2 hinsichtlich der Grenzbebauung des neuen Gebäudes „Marktplatz 4“<br />
beschloss der VA am 24.01.08 das Planverfahren <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> ruhen zu lassen<br />
und beauftragte die Verwaltung einen außergerichtlichen Kompromiss herbeizuführen.<br />
Im Zusammenhang mit den Erweiterungsplänen der Volksbank am Standort „Marktstraße“<br />
für 2012 entsteht nun erneut ein Planungsbedarf, der sich allerdings auf<br />
den westlichen Teil des ursprünglichen Geltungsbereiches beschränkt.<br />
Das Stadtentwicklungskonzept Innenstadt vom August 2007 bezieht sich nur am<br />
Rande auf den verkleinerten Geltungsbereich und ist daher nicht mehr förmlicher<br />
Bestandteil der <strong>Begründung</strong>. Die sich auf den östlichen ehemaligen Planbereich (1.<br />
Entwurf) beziehenden Textpassagen wurden aus der <strong>Begründung</strong> entfernt.<br />
Der auf dieser Grundlage basierende 2. Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong><br />
„Marktstraße“ wurde vom Verwaltungsausschuss in der Sitzung am …beschlossen<br />
und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß<br />
§ 4 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB erneut parallel<br />
durchzuführen.<br />
5. Flächennutzungsplandarstellung<br />
Der gültige Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom<br />
05.07.2007 der Stadt stellt den betreffenden Bereich als „gemischte Baufläche“ (M)<br />
gemäß § 1 (1) BauNVO dar.<br />
6. bestehende Festsetzungen für das Plangebiet<br />
Für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 73<br />
„Marktplatz“ ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer<br />
Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,6 bei einer dreigeschossigen offenen Bauweise<br />
fest. Darüber hinaus verläuft im Abstand von 5,5 m entlang der Marktstraße bis zur<br />
Parkplatzzufahrt eine Baugrenze, die eine Baufläche ca. 30 m in den rückwärtigen<br />
Grundstücksteil hinein begrenzt.<br />
Der südliche Teil liegt innerhalb des Geltungsbereiches des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
<strong>Nr</strong>. 48 „ Marktweide“. Hier ist zurzeit ein MK-Gebiet mit einer GRZ von 0,8, einer<br />
GFZ von 2,0 sowie 3 Vollgeschosse und eine offene Bauweise festgesetzt. Die Baugrenze<br />
zur Einmündung der Marktstraße/Bahnhofstraße verläuft abgewinkelt und
öffnet den Straßenraum an dieser Stelle. Entlang der Baustraße verläuft die Baugrenze<br />
auf den bestehenden Gebäudekanten.<br />
7. Beabsichtigte Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>179</strong> "Marktstraße"<br />
6<br />
1. Baulinien/ Baugrenzen<br />
Das vom Verwaltungsausschuss am 04.09.2007 beschlossene Stadtentwicklungskonzeptes<br />
bezieht sich primär auf den östlichen Teil der Marktstraße,<br />
stellt jedoch auch für den westlichen Teil der Marktstraße Raumkanten dar,<br />
die nun aufgegriffen und in die Baustraße hinein fortgeführt werden. Ziel ist<br />
die Weiterentwicklung der räumlichen Ausprägung in möglichst hoher Dichte.<br />
Es handelt sich bei dem Geltungsbereich um einen Stadtraum, der Bestandteil<br />
des Eingangstores zur Innenstadt ist. Dieser Bereich soll räumlich so gefasst<br />
werden, dass eine dem Standort entsprechende städtebauliche Dichte bei<br />
gleichzeitiger Berücksichtigung des für die verkehrlichen Anforderungen benötigten<br />
Flächenbedarfs im Kreuzungsbereich langfristig gewährleistet ist. Vor<br />
diesem Hintergrund wird für die Raumkante zur Marktstraße/Baustraße eine<br />
Baulinie festgesetzt, die sich über den Kreuzungsbereich weiter in Richtung<br />
Baustraße bis zur Stellplatzausfahrt fortsetzt.<br />
Außerdem werden die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten durch die Ausdehnung<br />
der Baugrenzen bis zur westlich angrenzenden Stellplatzfläche erweitert.<br />
Die Straßenbegrenzungslinie der Baustraße wurde im Bereich der Gebäude<br />
Baustraße 2 u. 2a geringfügig für einen zukünftigen anzulegenden Fuß- und<br />
Radweg nach Norden hin verschoben.<br />
2. Maß der baulichen Nutzung<br />
Die bisher geltenden Ausnutzungsziffern der Volksbankgrundstücke sollen verändert<br />
werden. Es soll nun einheitlich MK, 3 Vollgeschosse, GRZ 1,0 gelten,<br />
lediglich für den westlichen Teilbereich (derzeitige Stellplatzfläche) wird eine<br />
2-geschossige Bauweise bei einer GRZ von 1,0 festgesetzt, um einen städtebaulich<br />
harmonischen Übergang zu der weiter westlich vorhandenen, kleinteiligeren<br />
Bebauung zu gewährleisten. Auf die Ausweisung einer spezifischen GFZ<br />
wird im Hinblick auf die Anwendung der geltenden BauNVO 1990 (GFZ = GRZ x<br />
Geschossigkeit) verzichtet.<br />
8. Textliche Festsetzungen<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 1 – Art der baulichen Nutzung<br />
(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 1 BauGB, § 1 (7) und § 7 (2) <strong>Nr</strong>. 7 BauNVO)<br />
"Sonstige Wohnungen sind oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig."<br />
Kerngebiete diesen vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen des Handels,<br />
der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Es aber auch das Ziel der Stadt,<br />
zentrumsnahes Wohnen, oberhalb des Erdgeschosses zu ermöglichen. Diese grundsätzliche<br />
Zulässigkeit wird mit dieser textlichen Festsetzung sichergestellt.
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 2 - überbaubare Grundstücksfläche<br />
(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>.2 BauGB und § 23 (2) BauNVO)<br />
7<br />
" Die festgesetzte Baulinie darf für untergeordnete Gebäudeteile um bis zu 2 m<br />
überschritten werden."<br />
Mit dieser textlichen Festsetzung soll sichergestellt werden, dass bis zu dem angegeben<br />
Maß Abweichungen von der Baulinie zulässig sind, ohne dass aufwändige „Befreiungsanträge“<br />
gestellt werden müssen.<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 3 – von Bebauung freizuhaltende Flächen<br />
(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 10 BauGB)<br />
" In der Fläche innerhalb des eingetragenen Sichtdreieckes sind Nebenanlagen<br />
und Einrichtungen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO unzulässig. Bewuchs darf die Höhe<br />
von max. 0,80 m über Fahrbahnoberkante nicht überschreiten. Sofern Baumkronen<br />
oder dergleichen die Sicht von oben beeinträchtigen, ist der Raum bis<br />
3,0 m Höhe über Fahrbahnkante ständig freizuhalten."<br />
Diese textlichen Festsetzung soll die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße<br />
/ Baustraße / Marktstraße gewährleisten.<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 – Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />
(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 21 BauGB)<br />
a) " Die im Plan mit Gr, Fr und Lr bezeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr-<br />
und Leitungsrecht zur Sicherung der Zugänglichkeit und Führung von Versorgungsleitungen<br />
zugunsten der Anlieger der Grundstücke Marktstraße 7 und 9<br />
zu belasten. Einzelheiten über Herstellung, Unterhaltung und Haftung der<br />
belasteten Flächen werden durch Vertrag zwischen den beteiligten Eigentümern<br />
geregelt."<br />
Mit dieser textlichen Festsetzung wird die Versorgung und die rückwärtige Erschließung<br />
der Grundstücke Marktstraße 7 und 9 gesichert.<br />
b) " Die im Plan mit Gr bezeichnete Fläche ist mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit<br />
zu belasten. Einzelheiten über die Herstellung, Unterhaltung<br />
und Haftung der Gehwegfläche wird durch Vertrag zwischen der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong><br />
und dem Grundstückseigentümer geregelt."<br />
Mit dieser textlichen Festsetzung wird gewährleistet, dass über das betroffene<br />
Grundstück eine wichtige Wegeverbindung zur Straße "Marktweide" und weiter in<br />
Richtung Garteler Weg /Blumenthaler Straße von der Allgemeinheit genutzt werden<br />
kann.<br />
9. Ver- und Entsorgung<br />
Die verkehrliche Erschließung ist durch die angrenzend vorhandenen öffentlichen<br />
Verkehrsflächen gesichert. Auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas sowie<br />
die Entsorgung des Abwassers ist mit den vorhandenen Netzen der <strong>Osterholz</strong>er<br />
Stadtwerke sicher gestellt.
10. Belange der Umwelt<br />
8<br />
Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgt im beschleunigten Verfahren nach<br />
§ 13 a BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB muss aufgrund der Innenstadtlage<br />
und der Größe des <strong>Bebauungsplan</strong>es in diesem Verfahren nicht durchgeführt<br />
werden.<br />
<strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong>, 22.11.2011<br />
Der Bürgermeister<br />
Martin Wagener