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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 179 ... - Osterholz-Scharmbeck

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<strong>Begründung</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong><br />

„Marktstraße“<br />

- <strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB -<br />

Entwurf vom 22.11.2011


I n h a l t s v e r z e i c h n i s :<br />

1. Beschluss<br />

2. Geltungsbereich<br />

3 Anlass der Planung<br />

4. Verfahrensablauf<br />

5. Flächennutzungsplandarstellung<br />

6. bestehende Festsetzungen für das Plangebiet<br />

7. beabsichtigte Festsetzungen des B-Planes <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong><br />

8. Textliche Festsetzungen<br />

9. Ver- und Entsorgung<br />

10. Belange der Umwelt<br />

2


1. Beschluss<br />

Der Rat der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> hat in seiner Sitzung am ….den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße" als Satzung beschlossen.<br />

2. Geltungsbereich<br />

3<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> liegt im Zentrum des Stadtteils<br />

<strong>Scharmbeck</strong> zwischen Bahnhofstraße/Baustraße und Marktplatz bzw. dem Parkplatz<br />

Volksbank.<br />

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90/6, 92/2, 95/6, 96/5, 145/7 (tlw.)<br />

der Flur 20 in der Gemarkung <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong>.<br />

3 Anlass der Planung<br />

Der 1. Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> „Marktstraße“ vom 27.11.2007 umfasste<br />

einen größeren Plangebiet als die unter Punkt 2. genannten Flurstücke, nämlich<br />

den gesamten vorderen Teil der Marktstraße, der das städtebauliche Eingangstor<br />

<strong>zum</strong> Marktplatz darstellt.<br />

Ein wesentlicher inhaltlicher Ausgangspunkt des <strong>Bebauungsplan</strong>es war <strong>zum</strong> damaligen<br />

Zeitpunkt (in 2007) das „Bauvorhaben Marktplatz 4“. Hierüber hatte sich ein<br />

Streit um die aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Grenzbebauung zwischen den Eigentümern<br />

der Grundstücke Marktplatz 4 (Bollendonk) und Marktstraße 2 (Grundstücksgemeinschaft<br />

Stehnke GbR) entwickelt, der zu einer Klage gegen die Baugenehmigung<br />

vom 05.09.2006 führte. Nachdem die im Widerspruchsverfahren beantragte<br />

aufschiebende Wirkung durch das Verwaltungsgericht Stade nicht hergestellt<br />

wurde, entschied das angerufene OVG Lüneburg durch Beschluss vom 21.08.2007<br />

die aufschiebende Wirkung herzustellen mit der Folge des Baustopps für das „Bauvorhaben<br />

Marktplatz 4“.<br />

Wegen der mit der zentralen Lage verbundenen Bedeutung des Bauvorhabens aus<br />

städtebaulicher Sicht für die <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong>er Innenstadt hatte der Verwaltungsausschuss<br />

der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> dies <strong>zum</strong> Anlass genommen, im<br />

Rahmen eines stadträumlichen Zielkonzeptes vom August 2007 die Grundlagen für<br />

den Eingangsbereich des stadtzentralen Marktplatzes erneut festzulegen. Ziel der<br />

Neuplanung war die Festschreibung des räumlichen Spannungsverhältnisses zwischen<br />

der Marktstraße und dem Marktplatz. Erreicht werden sollte das Ziel u.a.<br />

durch die Festsetzung der Höhe von 3 Vollgeschossen und einer geschlossene Bauweise<br />

<strong>zum</strong> Marktplatz als auch zur Marktstraße (bis zur Grundstücksgrenze/Tiefgaragenzufahrt<br />

Marktstraße 2), um die Lücke möglichst eng zu halten. Zugleich<br />

sollten die Gebäude Marktstr. 2 und 5 in ihrer Lage zur Marktstraße für die<br />

Zukunft festgeschrieben werden.<br />

Zur bauplanungsrechtlichen Umsetzung dieser Ziele stellte die Stadt im Herbst 2007<br />

daher für den Bereich der Grundstücke Marktstraße 2 und 5, Baustraße 2 A sowie<br />

Marktplatz 4 und 6 den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße" im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13 a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB auf.


4<br />

Daraufhin begehrte der „Grundstückseigentümer Marktplatz 4“ die Aufhebung des<br />

Beschlusses des OVG Lüneburg beim VG Stade aufgrund neuer veränderter Umstände<br />

durch das neu beschlossene Stadtentwicklungskonzept.<br />

Das VG Stade setzte sich mit der Problematik intensiv auseinander und entschied<br />

Ende 2007 den Beschluss des OVG Lüneburg nicht aufzuheben, da das Stadtentwicklungskonzept<br />

in sich nicht schlüssig sei. Der Baustopp blieb also weiter bestehen.<br />

Im weiteren Verfahren beauftragte der VA die Verwaltung mit Beschluss vom<br />

24.01.2008 eine Kompromisslösung mit den Beteiligten zu erarbeiten und das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />

bis zur Einigung ruhen zu lassen.<br />

Diese Kompromisslösung konnte anschließend durch städtische Vermittlung erreicht<br />

werden. Die Baugenehmigung erfolgte am 30.05.2008, so dass in den darauffolgenden<br />

Monaten das Bauvorhaben „Marktplatz 4“ fertiggestellt werden konnte.<br />

Die Volksbank <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> möchte nun 2012 am Standort Marktstraße<br />

größere bauliche Veränderungen vornehmen, die sich bis in die Baustraße erstrecken.<br />

Daher besteht nun erneut planungsrechtlicher Handlungsbedarf für die westliche<br />

Seite der Marktstraße. Das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> soll deshalb mit<br />

einem verkleinerten Geltungsbereich, der sich auf den Bereich westlich der Marktstraße<br />

beschränkt, fortgesetzt werden.<br />

Aufgrund des mittlerweile vergangenen Zeitraums von fast 4 Jahren und leicht veränderten<br />

Zielvorstellungen sollen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie die öffentliche Auslegung erneut für den verkleinerten Planbereich durchgeführt<br />

werden.<br />

Die betroffenen Teilbereiche des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 73 "Marktplatz" vom<br />

18.11.1980 und des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 48 "Marktweide" vom 07.02.1978 treten,<br />

soweit sie mit dem Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße"<br />

identisch sind, mit Rechtskraft dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es außer Kraft.<br />

4. Verfahrensablauf<br />

Das <strong>Bebauungsplan</strong>aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.<br />

Mit Bekanntmachung im <strong>Osterholz</strong>er Kreisblatt am 10.09.2007 wurde gemäß § 13 a<br />

Abs. 3 BauGB auf das vorgesehene beschleunigte Verfahren hingewiesen. Gleichzeitig<br />

wurde bekannt gemacht, dass der <strong>Bebauungsplan</strong> im beschleunigten Verfahren<br />

ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden<br />

soll, und das sich an der Planung Interessierte über die allgemeinen Ziele und Zwecke<br />

sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bis <strong>zum</strong> 21.09.2007 im Rathaus<br />

informieren und sich zur beabsichtigten Planung auch äußern können.<br />

Die Verwaltung der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong> hat daraufhin auftragsgemäß einen<br />

1. Entwurf für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> "Marktstraße" erarbeitet. Dieser wurde<br />

vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2007 beschlossen und die


Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB parallel durchzuführen.<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom<br />

07.12.2007 mit der Bitte um Stellungnahme bis <strong>zum</strong> 11.01.2008. Parallel hierzu<br />

wurde der <strong>Bebauungsplan</strong> laut Bekanntmachung im <strong>Osterholz</strong>er Kreisblatt vom<br />

10.12.2007 in der Zeit vom 18.12.2007 bis 18.01.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

ausgelegt.<br />

5<br />

Infolge des Rechtstreites zwischen den Grundstückseigentümern Marktplatz 4 und<br />

Marktstraße 2 hinsichtlich der Grenzbebauung des neuen Gebäudes „Marktplatz 4“<br />

beschloss der VA am 24.01.08 das Planverfahren <strong>zum</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong> ruhen zu lassen<br />

und beauftragte die Verwaltung einen außergerichtlichen Kompromiss herbeizuführen.<br />

Im Zusammenhang mit den Erweiterungsplänen der Volksbank am Standort „Marktstraße“<br />

für 2012 entsteht nun erneut ein Planungsbedarf, der sich allerdings auf<br />

den westlichen Teil des ursprünglichen Geltungsbereiches beschränkt.<br />

Das Stadtentwicklungskonzept Innenstadt vom August 2007 bezieht sich nur am<br />

Rande auf den verkleinerten Geltungsbereich und ist daher nicht mehr förmlicher<br />

Bestandteil der <strong>Begründung</strong>. Die sich auf den östlichen ehemaligen Planbereich (1.<br />

Entwurf) beziehenden Textpassagen wurden aus der <strong>Begründung</strong> entfernt.<br />

Der auf dieser Grundlage basierende 2. Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>179</strong><br />

„Marktstraße“ wurde vom Verwaltungsausschuss in der Sitzung am …beschlossen<br />

und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB erneut parallel<br />

durchzuführen.<br />

5. Flächennutzungsplandarstellung<br />

Der gültige Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom<br />

05.07.2007 der Stadt stellt den betreffenden Bereich als „gemischte Baufläche“ (M)<br />

gemäß § 1 (1) BauNVO dar.<br />

6. bestehende Festsetzungen für das Plangebiet<br />

Für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 73<br />

„Marktplatz“ ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und einer<br />

Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,6 bei einer dreigeschossigen offenen Bauweise<br />

fest. Darüber hinaus verläuft im Abstand von 5,5 m entlang der Marktstraße bis zur<br />

Parkplatzzufahrt eine Baugrenze, die eine Baufläche ca. 30 m in den rückwärtigen<br />

Grundstücksteil hinein begrenzt.<br />

Der südliche Teil liegt innerhalb des Geltungsbereiches des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

<strong>Nr</strong>. 48 „ Marktweide“. Hier ist zurzeit ein MK-Gebiet mit einer GRZ von 0,8, einer<br />

GFZ von 2,0 sowie 3 Vollgeschosse und eine offene Bauweise festgesetzt. Die Baugrenze<br />

zur Einmündung der Marktstraße/Bahnhofstraße verläuft abgewinkelt und


öffnet den Straßenraum an dieser Stelle. Entlang der Baustraße verläuft die Baugrenze<br />

auf den bestehenden Gebäudekanten.<br />

7. Beabsichtigte Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>179</strong> "Marktstraße"<br />

6<br />

1. Baulinien/ Baugrenzen<br />

Das vom Verwaltungsausschuss am 04.09.2007 beschlossene Stadtentwicklungskonzeptes<br />

bezieht sich primär auf den östlichen Teil der Marktstraße,<br />

stellt jedoch auch für den westlichen Teil der Marktstraße Raumkanten dar,<br />

die nun aufgegriffen und in die Baustraße hinein fortgeführt werden. Ziel ist<br />

die Weiterentwicklung der räumlichen Ausprägung in möglichst hoher Dichte.<br />

Es handelt sich bei dem Geltungsbereich um einen Stadtraum, der Bestandteil<br />

des Eingangstores zur Innenstadt ist. Dieser Bereich soll räumlich so gefasst<br />

werden, dass eine dem Standort entsprechende städtebauliche Dichte bei<br />

gleichzeitiger Berücksichtigung des für die verkehrlichen Anforderungen benötigten<br />

Flächenbedarfs im Kreuzungsbereich langfristig gewährleistet ist. Vor<br />

diesem Hintergrund wird für die Raumkante zur Marktstraße/Baustraße eine<br />

Baulinie festgesetzt, die sich über den Kreuzungsbereich weiter in Richtung<br />

Baustraße bis zur Stellplatzausfahrt fortsetzt.<br />

Außerdem werden die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten durch die Ausdehnung<br />

der Baugrenzen bis zur westlich angrenzenden Stellplatzfläche erweitert.<br />

Die Straßenbegrenzungslinie der Baustraße wurde im Bereich der Gebäude<br />

Baustraße 2 u. 2a geringfügig für einen zukünftigen anzulegenden Fuß- und<br />

Radweg nach Norden hin verschoben.<br />

2. Maß der baulichen Nutzung<br />

Die bisher geltenden Ausnutzungsziffern der Volksbankgrundstücke sollen verändert<br />

werden. Es soll nun einheitlich MK, 3 Vollgeschosse, GRZ 1,0 gelten,<br />

lediglich für den westlichen Teilbereich (derzeitige Stellplatzfläche) wird eine<br />

2-geschossige Bauweise bei einer GRZ von 1,0 festgesetzt, um einen städtebaulich<br />

harmonischen Übergang zu der weiter westlich vorhandenen, kleinteiligeren<br />

Bebauung zu gewährleisten. Auf die Ausweisung einer spezifischen GFZ<br />

wird im Hinblick auf die Anwendung der geltenden BauNVO 1990 (GFZ = GRZ x<br />

Geschossigkeit) verzichtet.<br />

8. Textliche Festsetzungen<br />

Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 1 – Art der baulichen Nutzung<br />

(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 1 BauGB, § 1 (7) und § 7 (2) <strong>Nr</strong>. 7 BauNVO)<br />

"Sonstige Wohnungen sind oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig."<br />

Kerngebiete diesen vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen des Handels,<br />

der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Es aber auch das Ziel der Stadt,<br />

zentrumsnahes Wohnen, oberhalb des Erdgeschosses zu ermöglichen. Diese grundsätzliche<br />

Zulässigkeit wird mit dieser textlichen Festsetzung sichergestellt.


Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 2 - überbaubare Grundstücksfläche<br />

(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>.2 BauGB und § 23 (2) BauNVO)<br />

7<br />

" Die festgesetzte Baulinie darf für untergeordnete Gebäudeteile um bis zu 2 m<br />

überschritten werden."<br />

Mit dieser textlichen Festsetzung soll sichergestellt werden, dass bis zu dem angegeben<br />

Maß Abweichungen von der Baulinie zulässig sind, ohne dass aufwändige „Befreiungsanträge“<br />

gestellt werden müssen.<br />

Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 3 – von Bebauung freizuhaltende Flächen<br />

(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 10 BauGB)<br />

" In der Fläche innerhalb des eingetragenen Sichtdreieckes sind Nebenanlagen<br />

und Einrichtungen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO unzulässig. Bewuchs darf die Höhe<br />

von max. 0,80 m über Fahrbahnoberkante nicht überschreiten. Sofern Baumkronen<br />

oder dergleichen die Sicht von oben beeinträchtigen, ist der Raum bis<br />

3,0 m Höhe über Fahrbahnkante ständig freizuhalten."<br />

Diese textlichen Festsetzung soll die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße<br />

/ Baustraße / Marktstraße gewährleisten.<br />

Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 – Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

(gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 21 BauGB)<br />

a) " Die im Plan mit Gr, Fr und Lr bezeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht zur Sicherung der Zugänglichkeit und Führung von Versorgungsleitungen<br />

zugunsten der Anlieger der Grundstücke Marktstraße 7 und 9<br />

zu belasten. Einzelheiten über Herstellung, Unterhaltung und Haftung der<br />

belasteten Flächen werden durch Vertrag zwischen den beteiligten Eigentümern<br />

geregelt."<br />

Mit dieser textlichen Festsetzung wird die Versorgung und die rückwärtige Erschließung<br />

der Grundstücke Marktstraße 7 und 9 gesichert.<br />

b) " Die im Plan mit Gr bezeichnete Fläche ist mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit<br />

zu belasten. Einzelheiten über die Herstellung, Unterhaltung<br />

und Haftung der Gehwegfläche wird durch Vertrag zwischen der Stadt <strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong><br />

und dem Grundstückseigentümer geregelt."<br />

Mit dieser textlichen Festsetzung wird gewährleistet, dass über das betroffene<br />

Grundstück eine wichtige Wegeverbindung zur Straße "Marktweide" und weiter in<br />

Richtung Garteler Weg /Blumenthaler Straße von der Allgemeinheit genutzt werden<br />

kann.<br />

9. Ver- und Entsorgung<br />

Die verkehrliche Erschließung ist durch die angrenzend vorhandenen öffentlichen<br />

Verkehrsflächen gesichert. Auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas sowie<br />

die Entsorgung des Abwassers ist mit den vorhandenen Netzen der <strong>Osterholz</strong>er<br />

Stadtwerke sicher gestellt.


10. Belange der Umwelt<br />

8<br />

Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es erfolgt im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13 a BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB muss aufgrund der Innenstadtlage<br />

und der Größe des <strong>Bebauungsplan</strong>es in diesem Verfahren nicht durchgeführt<br />

werden.<br />

<strong>Osterholz</strong>-<strong>Scharmbeck</strong>, 22.11.2011<br />

Der Bürgermeister<br />

Martin Wagener

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