GEMEINSCHAFT BÃœRGER IN DER - Publish System - (c) by Hirsch ...
GEMEINSCHAFT BÃœRGER IN DER - Publish System - (c) by Hirsch ...
GEMEINSCHAFT BÃœRGER IN DER - Publish System - (c) by Hirsch ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8 Freitag, 10. August 2012<br />
2. Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten<br />
„Marktwiese“<br />
A. Sachverhalt<br />
Im Sinne der familienfreundlichen Gemeinde Bartholomä hat der<br />
Gemeinderat bereits im Jahr 2008 grundsätzlich beschlossen, Betreuungsangeboten<br />
für die unter dreijährigen Kinder schrittweise<br />
zu schaffen. So wurde ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 die<br />
Betreuung unter dreijähriger Kinder im katholischen Kindergarten<br />
„Arche Noah“ für fünf Plätze in einer altersgemischten Gruppe<br />
eingerichtet. Es stehen in einem zweiten Schritt seit dem Kindergartenjahr<br />
2010/2011 auch im Kindergarten „Fantadu“ für fünf Kinder<br />
unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung. Abhängig vom<br />
Bedarf und der Nachfrage wird nun geprüft werden, eine „Krippengruppe“<br />
einzurichten.<br />
Auf der Grundlage einer Bedarfsumfrage 2011 und der konkreten<br />
Anmeldezahlen für das laufende Kindergartenjahr ist ein zusätzlicher<br />
und weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren<br />
ab Frühjahr 2013 erkennbar. Dieser Bedarf kann über die Einrichtung<br />
einer neuen Krippengruppe gedeckt werden. Die Einrichtung<br />
kann im bestehenden Kindergartengebäude „Marktwiese“ mit<br />
vergleichsweise überschaubaren Umbaumaßnahmen umgesetzt<br />
werden. Nach Rücksprache mit beiden Kirchengemeinden hat die<br />
evangelische Kirchengemeinde erklärt, die Betriebsträgerschaft<br />
zu übernehmen, sofern auf sie keine Kosten in der Trägerschaft<br />
zukommen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Bartholomä sowohl<br />
die erstmaligen Investitions- und Ausstattungskosten des Umbaus,<br />
wie auch die laufenden Betriebskosten alleine trägt. Für eine Betreuung<br />
einer Krippengruppe mit bis zu zehn Kindern sind zwei<br />
Erzieherinnen erforderlich. Die Gemeindeverwaltung rechnet mit<br />
jährlichen Betriebskosten von rund 110.000 ,-- €; dem gegenüber<br />
stehen Zuschüsse für den laufenden Betrieb und die Elternentgelte.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde grundsätzlich angeregt,<br />
die Krippengruppe konzeptionell anzugehen und insbesondere den<br />
konkreten Bedarf an Betreuungsplätzen mit den Eltern zu beraten.<br />
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschloss der<br />
Gemeinderat im Grundsatz, eine Krippengruppe im Kindergarten<br />
„Marktwiese“ einrichten zu wollen. Dazu wurde die Verwaltung<br />
beauftragt, die Zuschussanträge zu stellen und eine Elterninformationsveranstaltung<br />
im Hinblick auf die Feststellung des konkreten<br />
Bedarfs anzubieten. Die Gemeinde empfiehlt, die Elternentgelte<br />
– so wie bei der bereits bestehenden Betreuung für Kinder unter<br />
drei Jahren – mit 80% Aufschlag auf das Entgelt eines Regelgruppenplatzes<br />
festzulegen.<br />
3. Dorfhaus - Vergaben<br />
A. Sachverhalt<br />
Das Dorfhaus Bartholomä wurde in den Jahren 1989/1990 neu<br />
errichtet und im Juli 1990 eingeweiht und seiner Bestimmung übergeben.<br />
Es ist nach dieser Nutzungszeit festzustellen, dass insbesondere<br />
die Außenfassade saniert bzw. neu gestrichen werden muss.<br />
In dem Zusammenhang sind auch die Vordächer auf der Süd- und<br />
Nordseite und auch die Treppenanlage/Veranda auf der Südseite zu<br />
sanieren. Im Haushaltsplan 2012 ist für diese Maßnahme allerdings<br />
kein Ansatz gebildet.<br />
Bei einer Sitzung des Gebäude-Management am 26.03.2012 wurden<br />
die einzelnen Maßnahmen erörtert und die Verwaltung beauftragt,<br />
Kostenvoranschläge dazu einzuholen. Der Technische<br />
Ausschuss hat die Maßnahme am 26.06.2012 intensiv vorberaten<br />
und empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat, die Außensanierung<br />
noch im laufenden Haushaltsjahr 2012 durchzuführen.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat bei zwei<br />
Stimmenthaltungen die Firma Schürle zum vorgelegten Angebotspreis<br />
von 17.377,20 Euro (zuzüglich Mwst) mit den Gerüst- und<br />
Fassadenarbeiten und die Firma Gröner, Bartholomä zum Angebotspreis<br />
von 4.801,37 Euro mit den Holzarbeiten. Weiterhin beschloss<br />
der Gemeinderat mehrheitlich, die Betonsanierung der Außentreppen<br />
grundsätzlich zu beauftragen; die konkrete Beauftragung einer<br />
Firma hierzu erfolgt nach der Materialbemusterung durch den<br />
Technischen Ausschuss.<br />
4. Friedhof Bartholomä<br />
- Vorstellung der Varianten des Gesamtkonzepts<br />
A. Sachverhalt<br />
Der Gemeinderat hat sich bereits 2007 intensiv mit der baulichen<br />
Weiterentwicklung des Friedhofs befasst, damals jedoch wegen der<br />
damit verbundenen Kosten und der damaligen (fehlenden) Finanzierung<br />
sämtliche Baumaßnahmen zurückgestellt.<br />
Wegen des dringenden Bedarfs an Urnenstelen wird die Maßnahme<br />
im Gemeinderat vorgestellt: In dem Zusammenhang stellt sich vor<br />
allem die Frage, ob die Urnenstelen in der ehemaligen Aussegnungshalle<br />
untergebracht werden können. Der Einbau der Stelen bedeutet<br />
jedoch zwingend den dauerhaften Erhalt des 1968 errichteten Gebäudes<br />
und eine Sanierung der alten Aussegnungshalle. Alternativ<br />
zum Erhalt ist der Rückbau der Aussegnungshalle unter Belassung<br />
des „Frisa-Reliefs“ anzuführen. Hierzu gibt es zwei Varianten: den<br />
kompletten Abbruch der alten Halle, wobei lediglich die Wand, in der<br />
das Relief hängt, erhalten bleibt, statisch verstärkt wird und das Relief<br />
gegen Niederschläge mit Glasplatte und kleinem Dach geschützt<br />
wird. Eine andere Variante beinhaltet nur einen teilweisen Rückbau<br />
der alten Aussegnungshalle. Die Unterstellräume und die Wandfläche,<br />
in der das Frisa-Relief angebracht ist, bleiben dabei erhalten.<br />
Da am Friedhof kein funktionierendes Erdlager vorhanden ist und der<br />
bestehende Grüncontainer dringend zu ersetzen ist, beinhaltet das<br />
Konzept einen neuen Standort für Grüncontainer und Erdmaterial an<br />
der Westseite des Friedhofs. Dazu ist von der Böhmenkircher Straße<br />
hier eine einfache Zuwegung in Schotter anzulegen. Abhängig von<br />
der Variante zur ehemaligen Aussegnungshalle ist am geplanten<br />
Grün- und Erdcontainer dann zusätzlich die Errichtung eines kleinen<br />
Lagerschuppens erforderlich. Die unterschiedlichen Varianten liegen<br />
nach einer Kostenschätzung durch Architekt Dieter Haas zwischen<br />
213.000,-- € und 248.000,-- €.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Im Hinblick auf die hohen Kosten der Varianten und die gegebenenfalls<br />
damit verbundenen Auswirkungen auf Gebühren war sich das<br />
Gremium einig, sorgsam und verantwortlich mit der Gesamtkonzeption<br />
umzugehen. Diesbezüglich wurden an die Verwaltung verschiedene<br />
Verständnisfragen zur Kostenkalkulation, den Gebühren und<br />
der Zuschusssituation gestellt. Bürgermeister Kuhn erinnerte daran,<br />
dass wegen der seitherigen negativen Finanzlage der Gemeinde die<br />
notwendige Gesamtkonzeption schon mehrere Jahre geschoben<br />
werde. Durch die aktuell herrschende Finanzausstattung sei eine<br />
Chance gegeben, bei zusätzlicher finanzieller Unterstützung des<br />
Landes, das Konzept wirtschaftlich umzusetzen. Nach intensiver<br />
Beratung und Diskussion nahm sodann der Gemeinderat von den<br />
verschiedenen Kostenvarianten Kenntnis. Bis zur nächsten Beratung<br />
wird die Verwaltung Gespräche mit der Ausgleichstockstelle führen<br />
und die gegebenen Anregungen in technischer Hinsicht prüfen.<br />
5. Kenntnisgabe Beschlüsse TA<br />
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
24.07.2012 den nachfolgenden Beschluss gefasst, der dem Gemeinderat<br />
zur Kenntnis gegeben wurde:<br />
5.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport<br />
auf Grundstück Flst. Nr. 198/2, Zum Turnerheim<br />
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport<br />
auf Grundstück Flst. Nr. 198/2, Zum Turnerheim und hat dazu in<br />
einer Bauvoranfrage sich nach verschiedenen Abweichungen zum<br />
Bebauungsplan „Turnerheimstraße“ erkundigt.<br />
Der Technische Ausschuss hat die Befreiung bezüglich der abweichenden<br />
Firstrichtung, bezüglich der Überschreitung der Baugrenze,<br />
bezüglich der Dachform und der Farbe der Dacheindeckung erteilt,<br />
jedoch eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der zulässigen<br />
Gebäudehöhe abgelehnt. Dem Bauherrn wird anheimgestellt, den<br />
Kniestock so auszuführen, dass die bergseitige Gebäudehöhe lt.<br />
Festsetzung des Bebauungsplan eingehalten ist.<br />
6. Annahme von Spenden und Sponsoring<br />
A. Sachverhalt<br />
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2006<br />
von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung<br />
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />
Kenntnis genommen.