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Frauenförderplan des Westdeutschen Rundfunks zur beruflichen ...

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<strong>Frauenförderplan</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Westdeutschen</strong> <strong>Rundfunks</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>beruflichen</strong> Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern und <strong>zur</strong><br />

Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />

vom 17. November 2011<br />

1<br />

F R A U E N F Ö R D E R P L A N


inhalt<br />

präambel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

kapitel a<br />

grundlegende regelungen der frauenförderung im wdr . . . . . . . . . . . . 6<br />

1 . Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2 . Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung der Gleichstellung und<br />

zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2 .1 Stellenausschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2 .2 Auswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2 .3 Stellenbesetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2 .4 Aufstiegsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2 .5 Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2 .6 Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3 . Maßnahmen <strong>zur</strong> Vereinbarkeit von Beruf und Familie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3 .1 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3 .2 Teilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

3 .3 Beurlaubung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

3 .4 Kinderbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

4 . Berichtspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

4 .1 Statistiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

4 .2 Bericht <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

5 . Gleichstellungsbeauftragte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

kapitel b<br />

schwerpunktziele für den geltungszeitraum<br />

1. november 2011 bis 31. oktober 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

kapitel c<br />

bilanz der umsetzung der im frauenförderplan vom<br />

22. dezember 2008 vereinbarten massnahmen für den<br />

geltungszeitraum 1. november 2008 bis 31. oktober 2011 . . . . . . . . . . 17<br />

geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

inkrafttreten und fortschreiben<br />

<strong>des</strong> frauenförderplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

3<br />

I N H A L T


präambel<br />

Im Interesse der Verwirklichung <strong>des</strong><br />

Grundrechts der Gleichberechtigung von<br />

Frauen und Männern nach Artikel 3 GG<br />

und der Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzes <strong>zur</strong><br />

Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan<strong>des</strong>gleichstellungsgesetz<br />

– LGG) vom<br />

9 . November 1999 setzt sich das Rundfunkunternehmen<br />

wdr das Ziel der aktiven<br />

Gleichstellung der Geschlechter,<br />

das heißt, Frauen zu fördern, um bestehende<br />

Benachteiligungen abzubauen und<br />

die Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />

für Frauen und Männer zu verbessern . In<br />

Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert<br />

sind, soll der Frauenanteil nach<br />

Maßgabe der für den wdr geltenden<br />

Regelungen <strong>des</strong> LGG bis hin <strong>zur</strong> Parität<br />

erhöht werden . Männer sollen ermutigt<br />

werden, ihre Rechte <strong>zur</strong> Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Familie wahrzunehmen .<br />

Die dem LGG entsprechenden und zum<br />

Teil den wdr-spezifischen Gegebenheiten<br />

angepassten Regelungen sind in<br />

Kapitel A zusammengefasst . Sie bilden<br />

die Grundlage der Frauenförderung im<br />

wdr und haben auch über die jeweils<br />

befristeten Fortschreibungszeiträume<br />

hinaus Bestand .<br />

Gemäß LGG ist der <strong>Frauenförderplan</strong><br />

regelmäßig für die Dauer von drei Jahren<br />

fortzuschreiben . Auf der Basis einer<br />

Bilanz der für den <strong>zur</strong>ückliegenden Zeitraum<br />

geltenden Ziele setzt der wdr für<br />

die kommende jeweils befristete Zeitspanne<br />

herausgehobene Schwerpunktziele,<br />

die der Umsetzung der in Kapitel A<br />

verankerten Zielsetzungen besonderen<br />

Nachdruck verleihen . Für den Geltungszeitraum<br />

1 . November 2011 bis 31 . Oktober<br />

2014 werden in Kapitel B sechs<br />

Schwerpunktziele festgelegt und hinsichtlich<br />

ihrer Umsetzung näher erläutert .<br />

Es handelt sich um folgende Vorhaben:<br />

1 . Berücksichtigung der sprachlichen<br />

Gleichstellung in wdr-Publikationen<br />

2 . Fortführung <strong>des</strong> Ausbildungsinhalts<br />

»Gendersensibilität« in medienbezogenen<br />

Ausbildungen<br />

3 . Systematische Entwicklung von<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> paritätischen<br />

Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen<br />

der Fortbildung für Führungskräfte<br />

4 . Anpassung beziehungsweise Ausbau<br />

<strong>des</strong> Betreuungsangebots für Kinder<br />

von wdr-Beschäftigten<br />

5 . Mädchen und junge Frauen für<br />

technische Berufe gewinnen<br />

6 . Intensivierung von Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Vereinbarkeit von Beruf und Familie .<br />

Die Bilanz der für den Geltungszeitraum<br />

1 . November 2008 bis 31 . Oktober 2011<br />

festgelegten Ziele ist Kapitel C zu entnehmen<br />

.<br />

Die in Kapitel A und B vorgesehenen<br />

Maßnahmen sollen unter Mitwirkung<br />

der Gleichstellungsbeauftragten <strong>des</strong><br />

wdr vollzogen werden . Ihre Umsetzung<br />

erfordert die Beteiligung aller Arbeitnehmer/innen<br />

und gehört zu den besonderen<br />

Aufgaben der Mitarbeiter/innen<br />

mit Leitungsfunktionen .<br />

5<br />

P R Ä A M B E L


6<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N<br />

kapitel a<br />

grundlegende regelungen der frauenförderung im wdr<br />

1. Sprache<br />

Der wdr stellt durch geeignete Maßnahmen<br />

sicher, dass in den wdr-internen<br />

Rechtsvorschriften sowie im dienstlichen<br />

Schriftverkehr der Gleichstellung von<br />

Frauen und Männern sprachlich Rechnung<br />

getragen wird . In Vordrucken werden geschlechtsneutralePersonenbezeichnungen<br />

verwandt . Sofern diese nicht gefunden<br />

werden können, sind die weibliche und<br />

die männliche Sprachform zu verwenden .<br />

2. Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung der<br />

Gleichstellung und zum Abbau der<br />

Unterrepräsentanz von Frauen<br />

2.1 Stellenausschreibung<br />

Stellenausschreibungen sind geschlechtsneutral<br />

zu formulieren und auf offene<br />

oder versteckte Benachteiligungen von<br />

Frauen, insbesondere bei den Qualifikationsanforderungen,<br />

zu überprüfen .<br />

Bei internen wie externen Stellenausschreibungen<br />

werden Frauen, wenn in<br />

den jeweiligen Organisationseinheiten<br />

unter der betreffenden Tätigkeitsbezeichnung<br />

und Vergütungsgruppe<br />

weniger Frauen als Männer beschäftigt<br />

sind, mit folgender Formulierung auf-<br />

gefordert, sich zu bewerben: »Der wdr<br />

beabsich tigt, in diesem Tätigkeitsbereich<br />

mehr Frauen zu beschäftigen .«<br />

2.2 Auswahlverfahren<br />

Interne Bewerberinnen, die über die in<br />

der Stellenausschreibung geforderten<br />

Qualifikationen einschließlich der erforderlichen<br />

Berufserfahrung verfügen,<br />

sind grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch<br />

einzuladen . Bei externen<br />

Bewerberinnen gelten die gleichen<br />

Grundsätze .<br />

Wenn Auswahlkommissionen 1) gebildet<br />

werden, sollen darin Frauen und Männer<br />

vertreten sein . Im Zuge der Stellenbesetzung<br />

wird der Personalrat und im Fall von<br />

Bewerberinnen die Gleichstellungsbeauftragte<br />

über die Zusammensetzung der<br />

Auswahlkommission informiert .<br />

Für die Beurteilung von Eignung, Befähigung<br />

und fachlicher Leistung sind ausschließlich<br />

die Anforderungen <strong>des</strong> zu<br />

besetzenden Arbeitsplatzes maßgeblich .<br />

Bei der Qualifikationsbeurteilung sollen<br />

Erfahrungen und Fähigkeiten aus der<br />

Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen<br />

einbezogen werden, soweit<br />

diese für die zu übertragende Aufgabe<br />

von Bedeutung sind .<br />

1)<br />

Unter dem Terminus »Auswahlkommission« sind »förmliche« Kommissionen wie das Assessment Center zu verstehen,<br />

die zum Beispiel bei der Auswahl von Volontär(en)/innen, Trainees und Auszubildenden zum Einsatz kommen .<br />

Der wdr bemüht sich, solche Kommissionen geschlechterparitätisch zu besetzen .<br />

Bei Auswahlgesprächen (Vorstellungsgespräche, an denen mehr als zwei Personen teilnehmen), sollen Frauen und Männer<br />

nach Möglichkeit gleichermaßen beteiligt sein . Sofern keine Vertreterin aus der eigenen Direktion <strong>zur</strong> Verfügung steht,<br />

können auch Frauen aus anderen Organisationsbereichen herangezogen werden .<br />

Wenn in einer Auswahlkommission keine Geschlechterparität hergestellt werden kann, wird der Fachbereich im Zuge der<br />

Einstellung eine Begründung abgeben . Wenn in einem Auswahlgespräch nicht min<strong>des</strong>tens eine Frau vertreten ist, wird<br />

der Fachbereich im Zuge der Stellenbesetzung eine Begründung abgeben .


Bewerber/innen dürfen wegen folgender<br />

Kriterien nicht benachteiligt werden:<br />

– Geschlecht<br />

– Familienstand<br />

– Familienplanung<br />

– familienbedingte Berufspausen<br />

– Teilzeitbeschäftigung .<br />

2.3 Stellenbesetzung<br />

Wenn die für die Personalauswahl zuständigen<br />

Stellen <strong>des</strong> wdr feststellen, dass<br />

eine Bewerberin und ein Bewerber für<br />

die auszuübende Tätigkeit nach Eignung,<br />

Befähigung und fachlicher Leistung gleich<br />

qualifiziert sind, wird gemäß den Vorschrif<br />

ten <strong>des</strong> Gesetzes <strong>zur</strong> Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen die Bewerberin bevorzugt,<br />

sofern nicht in der Person eines<br />

Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen<br />

. Dies gilt auch für Stellen mit Vorgesetzten-<br />

und Leitungsaufgaben sowie<br />

für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten<br />

.<br />

Diese Regelung gilt solange, bis in der<br />

jeweiligen Organisationseinheit unter<br />

der betreffenden Tätigkeitsbezeichnung<br />

und Vergütungsgruppe gleich viele<br />

Frauen und Männer beschäftigt sind .<br />

Wenn in der jeweiligen Organisationseinheit<br />

unter der betreffenden Tätigkeitsbezeichnung<br />

und Vergütungsgruppe weniger<br />

Frauen als Männer beschäftigt sind<br />

und im konkreten Einzelfall der Stellenbesetzung<br />

die Berücksichtigung eines<br />

männlichen Bewerbers be absichtigt ist,<br />

hat der/die jeweilige (Haupt-) Abteilungsleiter/in<br />

diesen Vorschlag gegenüber der<br />

Geschäftsleitung beziehungsweise der<br />

HA Personal besonders zu begründen . Die<br />

Gleichstellungsbeauftragte erhält eine<br />

Kopie dieses Schreibens . Die Begründung<br />

wird Bestandteil <strong>des</strong> Stellenbesetzungsvorgangs<br />

entsprechend den Richtlinien<br />

<strong>zur</strong> Stellenbesetzung .<br />

2.4 Aufstiegsmöglichkeiten<br />

Frauen (Voll- und Teilzeitbeschäftigte)<br />

sollen gezielt motiviert werden, sich<br />

für Aufgaben auf allen hierarchischen<br />

Ebenen innerbetrieblich beziehungsweise<br />

außer betrieblich zu qualifizieren und<br />

zu bewerben .<br />

Im Rahmen der Planung <strong>des</strong> Führungskräftenachwuchses<br />

müssen Frauen<br />

chancengleich zugelassen werden .<br />

2.5 Ausbildung<br />

Bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen,<br />

Volontariaten, Praktika und Hospitanzen<br />

sollen in jedem einzelnen Berufsbereich<br />

Bewerberinnen min<strong>des</strong>tens zu 50 Prozent<br />

berücksichtigt werden, sofern sie die qualitativen<br />

Anforderungen erfüllen .<br />

Betriebsinterne Eignungstests und Auswahlkriterien<br />

werden auf die mögliche<br />

Benachteiligung von Frauen überprüft<br />

und gegebenenfalls korrigiert .<br />

7<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N


8<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N<br />

kapitel a<br />

2.6 Fort- und Weiterbildung<br />

Das Fort- und Weiterbildungsangebot<br />

fördert gezielt die <strong>beruflichen</strong> Entwicklungsmöglichkeiten<br />

von Frauen . Dies<br />

schließt auch eine angemessene finanzielle<br />

Förderung der innerbetrieblichen<br />

Ausbildung ein .<br />

Bei der Organisation interner Seminare<br />

sind nach Möglichkeit familienfreundliche<br />

Rahmenbedingungen zu beachten .<br />

Das vom wdr entwickelte Fort- und<br />

Weiterbildungsangebot wird gezielt um<br />

frauenspezifische Bildungsangebote<br />

ergänzt .<br />

Mitarbeiter/innen mit Leitungsfunktionen<br />

und Beschäftigte, die durch ihre Position<br />

und Funktion an Einstellungen und Beförderungen<br />

beteiligt sind, sollen an Fortbildungsmaßnahmen<br />

über die Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern teilnehmen .<br />

Für die Teilnahme an Förderungsmaßnahmen<br />

für Führungskräfte werden<br />

gezielt Frauen angesprochen und bevorzugt<br />

berücksichtigt .<br />

Die Richtlinien für Fort- und Weiterbildung<br />

gelten auch für die aus familiären Gründen<br />

beurlaubten Mitarbeiter/innen .<br />

Der wdr bemüht sich verstärkt um den<br />

Einsatz von Referentinnen und Seminarleiterinnen<br />

für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

.<br />

3. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Familie<br />

Der wdr fördert nach Maßgabe der<br />

Gesetze (zum Beispiel Pflegezeitgesetz,<br />

Teilzeit- und Befristungsgesetz, Elternzeitgesetz)<br />

die Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie . Bei der Umsetzung soll eine<br />

möglichst einvernehmliche Lösung mit<br />

allen Beteiligten gefunden werden .<br />

3.1 Arbeitszeit<br />

Mitarbeiter(n)/innen, die min<strong>des</strong>tens ein<br />

Kind unter 18 Jahren oder eine/n pflegebedürftige/n<br />

sonstige/n Angehörige/n<br />

beziehungsweise Partner/in nach dem<br />

Lebenspartnerschaftsgesetz tatsächlich<br />

betreuen oder pflegen, sollen Arbeitszeiten<br />

ermöglicht werden, die eine Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Familie erleichtern,<br />

soweit zwingende dienstliche Belange<br />

nicht entgegen stehen .<br />

3.2 Teilzeit<br />

Auf Teilzeitbeschäftigung finden die<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes zum Elterngeld<br />

und <strong>zur</strong> Elternzeit und <strong>des</strong> Teilzeit-<br />

und Befristungsgesetzes in der jeweiligen<br />

Fassung sowie die tarifvertraglichen<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> wdr Anwendung .<br />

Der wdr informiert die Beschäftigten<br />

über die Möglichkeiten von Teilzeitarbeit<br />

im Rahmen der Stellenausschreibung .<br />

Teilzeitarbeitsplätze – auch mit Vorgesetzten-<br />

und Leitungsaufgaben – werden<br />

angeboten, soweit dienstliche Belange<br />

nicht entgegenstehen .


Arbeitnehmer/innen, die eine Teilzeitbeschäftigung<br />

beantragen, sind auf<br />

die Folgen der ermäßigten Arbeitszeit,<br />

ins besondere über die arbeits-, versorgungs-<br />

und rentenrechtlichen Folgen<br />

hinzuweisen .<br />

Eine Änderung <strong>des</strong> Umfangs der Teilzeitbeschäftigung<br />

oder der Übergang <strong>zur</strong><br />

Vollzeitbeschäftigung wird auf Wunsch<br />

der Arbeitnehmer/innen zugelassen, sofern<br />

dienstliche Gründe nicht entgegenstehen<br />

.<br />

Teilzeitbeschäftigung darf das berufliche<br />

Fortkommen nicht beeinträchtigen .<br />

3.3 Beurlaubung<br />

Mitarbeiter(n)/innen, die min<strong>des</strong>tens ein<br />

Kind unter 18 Jahren oder eine/n pflegebedürftige/n<br />

sonstige/n Angehörige/n<br />

beziehungsweise Partner/in nach dem<br />

Lebenspartnerschafts gesetz tatsächlich<br />

betreuen oder pflegen, sollen Beurlaubungen<br />

ermöglicht werden, soweit zwingende<br />

dienstliche Belange nicht entgegenstehen<br />

. Die Beurlaubung ist bis <strong>zur</strong><br />

Dauer von drei Jahren mit der Mög lichkeit<br />

der Verlängerung zu befristen .<br />

Arbeitnehmer(n)/innen, die eine Beurlaubung<br />

aus familiären Gründen beantragen,<br />

sind auf die arbeits-, versorgungs- und<br />

rentenrechtlichen Folgen der Beurlaubung<br />

hinzuweisen .<br />

Arbeitnehmer(n)/innen, die aus familiären<br />

Gründen beurlaubt sind, werden Urlaubs-<br />

und Krankheitsvertretungen im wdr<br />

angeboten . Sie werden über das Fortbildungsangebot<br />

unterrichtet und<br />

er halten die Möglichkeit, an allen wdr-<br />

Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen,<br />

insbesondere wenn sie geeignet sind,<br />

einen Wiedereinstieg in den Beruf zu<br />

erleichtern .<br />

Streben beurlaubte Arbeitnehmer/innen<br />

eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung<br />

an, wird dies vorrangig zugelassen, sofern<br />

dienstliche Gründe nicht entgegenstehen<br />

.<br />

Nach Beendigung der Beurlaubung werden<br />

die Arbeitnehmer/innen in der Regel<br />

wieder am alten Dienstort oder wohnortnah<br />

eingesetzt . Sofern die beurlaubten<br />

Arbeitnehmer/innen nicht wieder auf den<br />

alten Arbeitsplatz <strong>zur</strong>ückkehren, werden<br />

rechtzeitig vor Ablauf einer Beurlaubung<br />

Beratungsgespräche geführt, in denen<br />

sie über die Möglichkeiten ihrer Beschäftigung<br />

nach der Beurlaubung informiert<br />

werden .<br />

Das im wdr entwickelte Verfahren zu<br />

einem speziellen Mitarbeiter-/innen-<br />

Gespräch anlässlich der beginnenden<br />

Elternzeit (Rundschreiben vom 19 . Juni<br />

2007) ist <strong>zur</strong> Umsetzung der vorgenannten<br />

Verpflichtungen und <strong>zur</strong> Erörterung<br />

der bei der Rückkehr aus einer Beurlaubung<br />

in die aktive Berufstätigkeit gegebenenfalls<br />

zu klärenden Fragen besonders<br />

geeignet . Ein solches Gespräch soll<br />

<strong>des</strong>wegen in allen Beurlaubungsfällen<br />

zu einem auf den Einzelfall bezogenen<br />

geeigneten Zeitpunkt geführt werden .<br />

9<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N


10<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N<br />

kapitel a<br />

Eine Weiterentwicklung dieses Gesprächsleitfadens<br />

zu einem die verschiedenen<br />

Fallkonstellationen umfassenden<br />

Rückkehrkonzept wird der wdr prüfen .<br />

Die wdr-internen Regelungen <strong>zur</strong> Beurlaubung<br />

werden entsprechend den<br />

gesetzlichen Bestimmungen angepasst .<br />

3.4 Kinderbetreuung<br />

Durch den Unterhalt von drei Kindertagesstätten<br />

für Kinder von Betriebsangehörigen<br />

leistet wdr AKTIV e .V .<br />

einen Beitrag <strong>zur</strong> Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie . Der wdr prüft Angebote<br />

zum bedarfsgerechten Ausbau der<br />

Kinder betreuung .<br />

4. Berichtspflicht<br />

4.1 Statistiken<br />

Der wdr erstellt Statistiken und Analysen<br />

über die Beschäftigung von Frauen und<br />

Männern und deren Teilnahme an Ausbildung,<br />

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

zum Stichtag 31 . Dezember . Diese<br />

Statistiken und Analysen sollen sowohl<br />

für den gesamten wdr als auch für die<br />

einzelnen Direktionen erstellt werden .<br />

Damit wird die Grundlage für direktionsspezifische<br />

Empfehlungen und Maßnahmen<br />

geschaffen . Soweit erforderlich und<br />

zweckmäßig, werden in den Statistiken<br />

und Analysen auch prozentuale Stellenanteile<br />

ausgewiesen, um Beschäftigte<br />

in Vollzeit und Teilzeit entsprechend zu<br />

erfassen .<br />

Aus den Statistiken sollen die Anteile<br />

von Frauen und Männern nach folgenden<br />

Kriterien hervorgehen:<br />

– Vergütungsgruppen (inkl . AT)<br />

– Vergütungsgruppen IV bis AT nach<br />

Direktionen<br />

– Berufsgruppen und Vergütung<br />

(inkl . AT)<br />

– Redakteur(e)/innen nach Programmbereichen<br />

– Volontariate, Praktika, Traineeprogramme<br />

und Berufsausbildungen<br />

– Teilzeitarbeitsverhältnisse<br />

in den Direktionen<br />

– Teilzeitarbeitsverhältnisse nach<br />

Berufsgruppen und Vergütung<br />

(inkl . AT)<br />

– Altersstruktur<br />

– Freistellung aufgrund von Regelungen<br />

<strong>zur</strong> Betreuung von Kindern oder<br />

Pflegebedürftigen<br />

– Stellenbesetzungen .<br />

Die HA Personal stellt diese Statistiken<br />

und Analysen betriebsintern dem Personalrat<br />

und der Gleichstellungsbeauftragten<br />

regelmäßig bis zum 31 . März <strong>des</strong><br />

darauffolgenden Jahres <strong>zur</strong> Verfügung .<br />

4.2 Bericht <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong><br />

<strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

Der Bericht <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

erscheint als Teil <strong>des</strong> Jahresberichts<br />

der Gleichstellungsbeauftragten<br />

jeweils zum 31 . August für das vorangegangene<br />

Kalenderjahr . Hier gilt es insbesondere,<br />

mit einem wechselnden Themenschwerpunkt<br />

direktionsspezifische Maß-


nahmen und Empfehlungen im Hinblick<br />

auf ihre Umsetzung zu prüfen beziehungsweise<br />

neu zu entwickeln . Die Federführung<br />

dafür hat die Gleichstellungsbeauftragte<br />

. Sie legt die Berichtsentwürfe<br />

der HA Personal <strong>zur</strong> Mitwirkung vor . Anschließend<br />

wird der Entwurf <strong>des</strong> Berichts<br />

<strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

zwischen Gleichstellungsbeauftragter,<br />

Vertreter(n)/innen der Direktionen, <strong>des</strong><br />

Personalrats, der HA Personal und sonstigen<br />

sachkundigen Personen <strong>des</strong> wdr<br />

beraten . Der Bericht wird sodann der<br />

Intendantin/dem Intendanten zugeleitet .<br />

Die Beteiligung <strong>des</strong> Rundfunkrats erfolgt<br />

durch die Intendantin/den Intendanten .<br />

Anschließend wird der Bericht, unter<br />

Berücksichtigung datenschutzrechtlicher<br />

Gesichtspunkte, in geeigneter Form<br />

wdr-intern veröffent licht .<br />

Auf Basis der Zahlen und Analysen im<br />

Jahresbericht der Gleichstellungsbeauftragten<br />

werden Empfehlungen für<br />

die Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

erarbeitet, mit welchen personellen,<br />

organisatorischen und qua lifizierenden<br />

Maßnahmen die in der Präambel genannten<br />

Zielsetzungen umgesetzt werden .<br />

5. Gleichstellungsbeauftragte<br />

Um die Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

zu gewährleisten, wird eine hauptamtliche<br />

Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt<br />

. Die Intendantin/Der Intendant benennt<br />

die Gleichstellungsbeauftragte und<br />

ihre Stellvertreterin . Die Benennung kann<br />

auch für einen befristeten Zeitraum erfol-<br />

gen; eine Wiederbestellung ist in diesem<br />

Fall zulässig . Als Gleichstellungsbeauftragte<br />

ist eine Frau zu bestellen . Ihr obliegen<br />

folgende Aufgaben:<br />

Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung<br />

bei der Verwirklichung der<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

und insbesondere <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

<strong>des</strong> wdr .<br />

Dies beinhaltet die folgenden<br />

Einzelaufgaben:<br />

– Anlauf-, Beratungs- und Informationsstelle<br />

für Ratsuchende in Fragen der<br />

Gleichstellung; vor allem für die beschäftigten<br />

Frauen Ansprechpartnerin<br />

für Fragen <strong>zur</strong> Arbeitszeit, Teilzeit und<br />

Beurlaubung . Durchführung von regelmäßigen<br />

Sprechstunden .<br />

– Beratung der Fachbereiche bei der<br />

Rea lisierung der nach dem <strong>Frauenförderplan</strong><br />

festgelegten Ziele .<br />

– Entwicklung von Initiativen und Konzepten<br />

<strong>zur</strong> Verwirklichung der Ziele<br />

<strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s im Zusammenwirken<br />

mit den zuständigen Stellen<br />

<strong>des</strong> Hauses .<br />

– Die Gleichstellungsbeauftragte berät<br />

grundsätzliche Themen <strong>zur</strong> Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern, insbesondere<br />

den Entwurf <strong>des</strong> Berichts <strong>zur</strong><br />

Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s,<br />

mit Vertreter(n)/innen der Direktionen,<br />

<strong>des</strong> Personalrats, der HA Personal und<br />

sonstigen sachkundigen Personen <strong>des</strong><br />

wdr . Die Gleichstellungsbeauftragte<br />

11<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N


12<br />

G R U N D L E G E N D E R E G E L U N G E N<br />

kapitel a<br />

kann darüber hinaus themenorientierte<br />

Arbeitsgemeinschaften initiieren,<br />

die von den Direktor(en)/innen und<br />

den Leitern/Leiterinnen der Hauptabteilungen<br />

und Abteilungen unterstützt<br />

werden sollen .<br />

– Mitwirkung bei der Aufstellung,<br />

Weiterentwicklung und Änderung<br />

<strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s .<br />

– Erstellung <strong>des</strong> Jahresberichts der<br />

Gleichstellungsbeauftragten mit<br />

dem Bericht <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong><br />

<strong>Frauenförderplan</strong>s .<br />

– Die Gleichstellungsbeauftragte<br />

wird über Stellenausschreibungen,<br />

Auswahlverfahren und sonstige<br />

soziale sowie organisatorische<br />

Maßnahmen informiert .<br />

Darüber hinaus wird die Gleichstellungsbeauftragte<br />

bei Stellenbesetzungen,<br />

wenn in den jeweiligen Organisationseinheiten<br />

unter der betreffenden<br />

Tätigkeitsbezeichnung und<br />

Vergütungsgruppe weniger Frauen als<br />

Männer beschäftigt sind, zwecks Abgabe<br />

von Stellungnahmen gegenüber<br />

den jeweiligen Fachbereichen und der<br />

Geschäftsleitung beziehungsweise<br />

der Personalabteilung in der Weise<br />

eingeschaltet, dass ihr von der HA Personal<br />

die entsprechenden Stellenausschreibungen<br />

und auch die Bewerberüber<br />

sichten zugeleitet werden; beab -<br />

sichtigt der jeweilige Fachbereich in<br />

den vorgenannten Fällen einen Stellenbesetzungsvorschlag<br />

zugunsten eines<br />

männlichen Bewerbers zu unterbreiten,<br />

ist der Vorschlag durch den/die<br />

jeweilige/n (Haupt-)Abteilungsleiter/in<br />

gegenüber der Geschäftsleitung beziehungsweise<br />

der HA Personal besonders<br />

zu begründen und der Gleichstellungsbeauftragten<br />

eine Kopie zu übermitteln<br />

. Diese prüft den Vorschlag auf<br />

Stimmigkeit im Hinblick auf Voraussetzungen<br />

und Qualifikation, bevor<br />

das gegebenenfalls notwendige Mitbestimmungsverfahren<br />

mit dem Personalrat<br />

eingeleitet wird . Die HA Personal<br />

hat dabei die Stellungnahme der<br />

Gleichstellungsbeauftragten mit einzubeziehen<br />

. Dieses Verfahren gilt auch<br />

im Fall einer unbefristeten Stellenbesetzung<br />

mit Stellenausschreibungsverzicht<br />

zugunsten eines männlichen Bewerbers,<br />

wenn in dem Bereich Frauen<br />

unterrepräsentiert sind .<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte erhält<br />

die Möglichkeit, sich über das Vorgehen<br />

bei Vorstellungsgesprächen<br />

vorab zu informieren, und das Recht,<br />

an ihnen teilzunehmen .<br />

– Der Gleichstellungsbeauftragten<br />

ist unter anderem Gelegenheit <strong>zur</strong><br />

Anhörung im Bildungsausschuss sowie<br />

<strong>zur</strong> Teilnahme an Kriteriengesprächen<br />

und Bereichstreffen im Rahmen<br />

der Beteiligungsordnung zu geben .<br />

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten<br />

wird personell und sachlich angemessen<br />

unterstützt .


kapitel b<br />

schwerpunktziele für den geltungszeitraum<br />

1. november 2011 bis 31. oktober 2014<br />

Der wdr verpflichtet sich, im kommenden<br />

Geltungszeitraum bei der Umsetzung<br />

der im <strong>Frauenförderplan</strong> festgelegten<br />

Zielsetzungen mit besonderem Nachdruck<br />

den Fokus auf die nachstehenden Maßnahmen<br />

zu richten:<br />

1. Berücksichtigung der<br />

sprachlichen Gleichstellung in<br />

wdr-Publikationen<br />

(erweiterte Zielsetzung zu Ziffer 1 .<br />

<strong>Frauenförderplan</strong>: Sprache)<br />

Die zuständigen Stellen im wdr verpflichten<br />

sich, bei allen der Kommunikation und<br />

Öffentlichkeitsarbeit dienenden Publikationen<br />

besonders darauf zu achten, der<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

sprachlich gerecht zu werden sowie die<br />

der Sachlage entsprechende Sprachform<br />

zu verwenden .<br />

Um die Umsetzung der sprachlichen<br />

Gleichstellung zu erleichtern und damit<br />

ihre konsequente Anwendung zu gewährleisten,<br />

sollen Beispiele gelungener Formulierungen<br />

im Intranet <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden .<br />

Begründung:<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte hat in<br />

der vergangenen Fortschreibungsperiode<br />

Beispiele gelungener Formulierungen,<br />

die der sprachlichen Gleichstellung ebenso<br />

gerecht werden wie den Wünschen<br />

nach einer guten Lesbarkeit und einem<br />

anspruchsvollen Sprachstil zusammengetragen<br />

.<br />

Sie wird gemeinsam mit den zuständigen<br />

Fachabteilungen prüfen, wie und in welcher<br />

Gestaltung eine schlüssige Veröffentlichung<br />

dieser Musterlösungen im<br />

Intranet zu realisieren ist sowie mit welchen<br />

Maßnahmen eine begleitende Kommunikation<br />

<strong>zur</strong> Förderung der Akzeptanz<br />

sicher gestellt werden kann . Zielsetzung<br />

ist es, eine bedienungsfreundliche und<br />

schnell auffindbare Anwendungshilfe für<br />

die sprachliche Gleichstellung zu formulieren<br />

und im Intranet zu implementieren .<br />

Dabei sollte der »Sprachleitfaden« (Arbeitstitel)<br />

auch die Möglichkeit <strong>zur</strong> Aufnahme<br />

weiterer geeigneter und aktueller<br />

sprachlicher Beispiele zulassen .<br />

2. Fortführung <strong>des</strong> Ausbildungsinhalts<br />

»Gendersensibilität« in<br />

medienbezogenen Ausbildungen<br />

(erweiterte Zielsetzung zu Ziffer 2 .5<br />

<strong>Frauenförderplan</strong>: Ausbildung)<br />

Die Ausbildung von Volontär(en)/innen<br />

und Absolvent(en)/innen anderer medienbezogener<br />

Ausbildungszweige soll um<br />

den Aspekt »Gendersensibilität« erweitert<br />

werden (unter anderem geschlechtergerechte<br />

Präsenz und gleichgestellte<br />

Präsentation in der Darstellung) .<br />

Begründung:<br />

Bereits in der Ausbildung soll eine Sensibilität<br />

für die Darstellung von Frauen<br />

und Männern entsprechend der gesellschaftlichen<br />

Wirklichkeit entwickelt werden,<br />

um durch diese Bewusstmachung<br />

eine aus gewogene Präsentation und<br />

13<br />

S C H W E R P U N K T Z I E L E


14<br />

S C H W E R P U N K T Z I E L E<br />

kapitel b<br />

damit einhergehende Qualitätssteigerung<br />

sicher zu stellen . Die Aufnahme dieses<br />

Ausbildungsinhalts in die entsprechenden<br />

in Frage kommenden Ausbildungspläne<br />

darf jedoch nicht zu einer Einschränkung<br />

der sonstigen Ausbildungsinhalte führen .<br />

Die spezifischen Aspekte der »Gendersensibilität«<br />

sollen auch künftig in den<br />

medienbezogenen Ausbildungen durch<br />

die Ausbilder/innen herausgearbeitet<br />

und als »Lernbaustein« in den Ausbildungsplänen<br />

vertieft werden .<br />

3. Systematische Entwicklung von<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> paritätischen Teilhabe<br />

von Frauen auf allen Ebenen<br />

der Fortbildung für Führungskräfte<br />

(Konkretisierte Zielsetzung zu Ziffer 2 .6<br />

Abs . 5 <strong>Frauenförderplan</strong>: Fort- und Weiterbildung)<br />

Der wdr verpflichtet sich, einmal pro<br />

Jahr das Seminar »Frauen und Führung«<br />

anzubieten . Das Prozedere <strong>zur</strong> Teilnahme<br />

an diesem Seminar soll bis Mitte 2012<br />

überarbeitet werden mit der Zielrichtung,<br />

dass ein Anteil interessierter Frauen auch<br />

ohne Benennung durch die Direktionen<br />

berücksichtigt wird .<br />

Das in 2010 gestartete Pilotprojekt<br />

»Mentoring-Programm« soll Mitte 2012<br />

dahingehend geprüft werden, ob es ein<br />

geeignetes Instrument <strong>zur</strong> Frauenförderung<br />

darstellt . Bei positiver Bewertung<br />

soll es regelmäßig angeboten werden .<br />

Vorgesetzte sind gehalten, Frauen gezielt<br />

auf die Teilnahme an diesen Förderungs-<br />

maßnahmen anzusprechen und zu<br />

motivieren .<br />

Begründung:<br />

Um insbesondere in Bereichen mit geringem<br />

Frauenanteil verstärkt Frauen für die<br />

Übernahme von Führungspositionen zu<br />

gewinnen, sollen begleitende Maßnahmen<br />

der Personalentwicklung dazu beitragen,<br />

das Interesse dafür zu wecken,<br />

die Befähigung festzustellen und in diesem<br />

Sinn motivierend zu wirken .<br />

Das Seminar »Frauen und Führung« stellt<br />

eine konkrete Entwicklungsmaßnahme<br />

im gewünschten Sinne dar . Mit der Verpflichtung,<br />

dieses Seminar regelmäßig<br />

anzubieten, sollen Frauen zielgerichtet<br />

und nachhaltig in Richtung Führungskarriere<br />

gefördert und der Anteil von Frauen an<br />

Führungspositionen erhöht werden . Um<br />

möglichst viele interessierte und qualifizierte<br />

Mitarbeiterinnen für diese Maßnahme<br />

zu gewinnen, soll das Prozedere für<br />

die Seminarteilnahme geöffnet werden .<br />

Mentoring unterstützt gezielt Frauen auf<br />

dem Weg in eine Führungsposition . Mentoring<br />

schafft für die Mentee eine individuelle<br />

Gelegenheit zum generationsübergreifenden<br />

Lernen und nützt auch der<br />

Mentorin im Erfahrungsaustausch . Zielsetzung<br />

ist es Teilnehmerinnen zu ermutigen,<br />

sich auf Führungskräftepositionen<br />

zu bewerben . Sofern die Erfahrungen mit<br />

der laufenden Pilotphase Mitte 2012<br />

po sitiv ausfallen, soll dieses Instrument<br />

in das Regelangebot der Personalentwicklung<br />

übernommen werden .


Beide Maßnahmen bieten Frauen Gelegenheit,<br />

sich mit Fragen <strong>zur</strong> Führung im<br />

Allgemeinen und <strong>zur</strong> persönlichen Befassung<br />

mit einer potentiellen Führungsrolle<br />

im Besonderen auseinanderzusetzen .<br />

4. Anpassung beziehungsweise<br />

Ausbau <strong>des</strong> Betreuungsangebots<br />

für Kinder von wdr-Beschäftigten<br />

(Zielsetzung zu Ziffer 3 .4 <strong>Frauenförderplan</strong>:<br />

Kinderbetreuung)<br />

Der wdr prüft bis Ende 2012, ob die<br />

bestehenden Betreuungsangebote für<br />

Kinder von Betriebsangehörigen bedarfsgerecht<br />

sind . Gegebenenfalls werden<br />

die Angebote angepasst beziehungsweise<br />

ergänzt . Bei erkennbarem Bedarf an<br />

Kinderbetreuung an den größeren wdr-<br />

Studiostandorten wird geprüft, ob entsprechende<br />

Angebote geschaffen werden<br />

können .<br />

Begründung:<br />

Der wdr hat in den letzten Jahren betriebliche<br />

Angebote für die verschiedenen<br />

Betreuungssituationen geschaffen: Regelmäßige<br />

Ganztagsbetreuung, Notfall-<br />

und Ferienbetreuung . Bis Ende 2012 sollen<br />

der Nutzen dieser Maßnahmen und<br />

ihre Akzeptanz durch die Eltern geprüft<br />

werden, um anschließend gegebenenfalls<br />

Verbesserungen oder Erweiterungen zu<br />

entwickeln .<br />

Das bestehende Betreuungsangebot der<br />

Kindertagesstätten weist 80 Plätze für<br />

die Altersgruppe 2 Jahre bis Schuleintritt<br />

und 10 Plätze für Kinder im Alter von<br />

4 Monaten bis 2 Jahren aus . Aufgrund <strong>des</strong><br />

erkennbar hohen Interesses an den Plätzen<br />

für Kinder unter 2 Jahren und der derzeit<br />

nicht zu befriedigenden Nachfrage<br />

ist zu prüfen, ob noch weitere Betreuungsplätze<br />

eingerichtet werden sollen .<br />

Sofern der Bedarf an Betreuungsangeboten<br />

an den größeren Studiostandorten<br />

mit entsprechenden Lösungsvorschlägen<br />

nachgewiesen wird, soll eine Umsetzbarkeit<br />

auch hier geprüft werden .<br />

5. Mädchen und junge Frauen für<br />

technische Berufe gewinnen<br />

Im Rahmen der Entwicklung eines Personalmarketing-Konzepts<br />

soll ein Schwerpunkt<br />

auf die Gewinnung von Frauen für<br />

technische Berufe gelegt werden . Darüber<br />

hinaus wird der wdr zusätzlich zu den<br />

laufenden Aktionen (wie zum Beispiel<br />

dem Girls’ Day) weitere Werbeaktionen<br />

für Schülerinnen und Berufsanfängerinnen<br />

in allen Schulformen veranstalten,<br />

um Mädchen und junge Frauen für technische<br />

Berufe verstärkt zu interessieren .<br />

15<br />

S C H W E R P U N K T Z I E L E


16<br />

S C H W E R P U N K T Z I E L E<br />

kapitel b<br />

Begründung:<br />

Um den Frauenanteil in technischen Berufen<br />

zu erhöhen, soll bereits in einem<br />

noch zu entwickelnden Personalmarketing-Konzept<br />

insbesondere die gezielte<br />

Ansprache von Mädchen und jungen<br />

Frauen verankert werden . Damit werden<br />

die bisherigen Aktivitäten im Rahmen von<br />

Ausbildungsangeboten systematisiert,<br />

können konzeptionell optimiert sowie<br />

in speziellen Defizitbereichen weiterentwickelt<br />

werden .<br />

6. Intensivierung von Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie<br />

Das Thema »Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie« wird als fester Bestandteil der<br />

Mitarbeiter/innen-Gespräche aufgenommen<br />

. Dabei können bei Bedarf zum Beispiel<br />

Regelungen für familienfreundliche<br />

Arbeitszeiten getroffen oder die Einrichtung<br />

von Telearbeitsplätzen erörtert werden<br />

. Zusätzlich sollen Führungskräfte und<br />

disponierende Stellen für familienfreundliche<br />

Arbeitszeiten und Telearbeit sensibilisiert<br />

werden . Der wdr wird dieses Ziel<br />

entsprechend den tariflichen Regelungen<br />

fördern .<br />

Begründung:<br />

80 Prozent der in Teilzeit Beschäftigten<br />

sind Frauen . Des Weiteren sind von den<br />

Beschäftigten, die Elternzeit für eine Dauer<br />

von mehr als sechs Monaten beantragt<br />

haben, rund 92 Prozent Frauen . Außerdem<br />

wird Telearbeit zu 89 Prozent von<br />

Frauen in Anspruch genommen .<br />

Zum überwiegenden Teil übernehmen es<br />

Frauen, berufliche und familiäre Verpflichtungen<br />

zu vereinbaren . Die genannten<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Arbeitsgestaltung schaffen<br />

dafür wesentliche Voraussetzungen .<br />

Im Sinne einer stärkeren Befassung mit<br />

dieser Thematik sind in Mitarbeiter(innen)-Gesprächen<br />

etwaige Bedarfe an<br />

familienfreundlichen Arbeitszeiten und<br />

-modalitäten zu erörtern und im Rahmen<br />

der betrieblichen Möglichkeiten Lösungen<br />

zuzuführen .<br />

Die derzeitige Praxis der Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />

soll durch dieses neue Schwerpunktziel<br />

eine verstärkte Aufmerksamkeit und<br />

Systematisierung erfahren .


kapitel c<br />

bilanz der umsetzung der im frauenförderplan vom<br />

22. dezember 2008 vereinbarten massnahmen für den<br />

geltungszeitraum 1. november 2008 bis 31. oktober 2011<br />

Der wdr verpflichtete sich, im Geltungszeitraum<br />

1 . November 2008 bis 31 . Oktober<br />

2011 sechs Zielsetzungen mit besonderem<br />

Nachdruck zu verfolgen . Nachfolgend<br />

die Bilanz <strong>zur</strong> Umsetzung:<br />

1. Berücksichtigung der<br />

sprachlichen Gleichstellung in<br />

wdr-Publikationen<br />

(erweiterte Zielsetzung bezüglich<br />

Ziffer 1 . <strong>Frauenförderplan</strong>: Sprache)<br />

Zielsetzung:<br />

Die zuständigen Stellen im wdr verpflichten<br />

sich, bei allen der Kommunikation und<br />

Öffentlichkeitsarbeit dienenden Publikationen<br />

besonders darauf zu achten, der<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

sprachlich gerecht zu werden sowie die<br />

der Sachlage entsprechende Sprachform<br />

zu verwenden .<br />

Um die Umsetzung der sprachlichen<br />

Gleichstellung zu erleichtern und damit<br />

ihre konsequente Anwendung zu gewährleisten,<br />

sollen Beispiele gelungener Formulierungen<br />

zusammengetragen und im<br />

Intranet <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden .<br />

Bilanz:<br />

Im Büro der Gleichstellungsbeauftragten<br />

ist eine Zusammenstellung von sprachlichen<br />

Beispielen erfolgt und in Form von<br />

Musterlösungen aufgelistet worden . Darüber<br />

hinaus hat die Gleichstellungsbeauftragte<br />

über eine Rundmail und einen<br />

Teaser im Intranet alle Mitarbeiter/innen<br />

aufgerufen, sich mit Vorschlägen <strong>zur</strong> Ver-<br />

meidung sprachlicher Stolpersteine im<br />

Hinblick auf eine geschlechtergerechte<br />

Sprache zu beteiligen . Die eingegangenen<br />

etwa 35 Hinweise sind in die Liste der<br />

Musterlösungen eingeflossen .<br />

Vor Verbreitung der Ergebnisse im Intranet<br />

sind diese Musterbeispiele im nächsten<br />

Schritt in ein Gestaltungs- und Kommunikationskonzept<br />

einzubetten . Auf diese<br />

Weise sollen Akzeptanz und Interesse<br />

für eine Umsetzung der Beispiele sowie<br />

ein sensibler Umgang mit den Bedingungen<br />

einer sprachlichen Gleichstellung<br />

gewährleistet werden . Die Realisierung<br />

<strong>des</strong> »Sprachleitfadens« (Arbeitstitel) im<br />

Intranet ist für die kommende Fortschreibungsperiode<br />

vorgesehen .<br />

2. Aufnahme <strong>des</strong> Ausbildungsinhalts<br />

»Gendersensibilität« in<br />

medienbezogene Ausbildungen<br />

(erweiterte Zielsetzung in Ziffer 2 .5<br />

Frauen förderplan: Ausbildung)<br />

Zielsetzung:<br />

Die Ausbildung von Volontär(en)/innen<br />

und Absolvent(en)/innen anderer medienbezogener<br />

Ausbildungszweige soll um<br />

den Aspekt »Gendersensibilität« erweitert<br />

werden (unter anderem geschlechtergerechte<br />

Präsenz und gleichgestellte<br />

Präsentation in der Darstellung) .<br />

Bilanz:<br />

Seit Jahren werden Frauen beim wdr sowohl<br />

bei der Auswahl für das Programmvolontariat<br />

als auch in medienbezogenen<br />

17<br />

B I L A N Z


18<br />

B I L A N Z<br />

kapitel c<br />

Ausbildungszweigen überproportional<br />

berücksichtigt, so dass bereits aufgrund<br />

ihrer nachhaltigen Präsenz Aspekte weiblicher<br />

Lebenswirklichkeit in den Ausbildungen<br />

aufgegriffen werden dürften . Beispielhaft<br />

belegt werden kann dies zum<br />

Beispiel für den Ausbildungsberuf »Mediengestalter/in<br />

Bild und Ton«: Im Zeitraum<br />

2008 bis 2010 haben sich hierfür<br />

an die 2 .300 Personen beworben, davon<br />

circa 800 Frauen . Trotz der überwiegenden<br />

Anzahl junger Männer wurden in<br />

2008 und 2010 je 8 weibliche und männliche<br />

Auszubildende ausgewählt, im Jahr<br />

2009 standen sogar 10 weibliche 6 männlichen<br />

Auszubildenden gegenüber .<br />

Für angehende Programmvolontär(e)/innen<br />

bietet die Gleichstellungsbeauftragte<br />

<strong>des</strong> wdr jährlich eine Diskussionsveranstaltung<br />

zum Thema »Gender« an . Auch<br />

wirken langjährige Programm-Mitarbeiterinnen,<br />

die als Referentinnen ihre journalistischen<br />

Erfahrungen an Volontär(e)/innen<br />

weitergeben, im Sinne der Zielsetzung<br />

.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte wird im<br />

Rahmen eines Ausbilder/innen-Trainings<br />

gleichfalls über »Gendersensibilität«<br />

referieren .<br />

Die spezifischen Aspekte der »Gendersensibilität«<br />

sollen auch künftig in den<br />

medienbezogenen Ausbildungen herausgearbeitet<br />

und als eigenständiger »Lernbaustein«<br />

in den Ausbildungsplänen<br />

vertieft werden .<br />

3. Paritätische Teilhabe von Frauen<br />

auf allen Ebenen der Fortbildung für<br />

(angehende) Führungskräfte<br />

(Konkretisierte Zielsetzung zu Ziffer 2 .6<br />

Abs . 5 <strong>Frauenförderplan</strong>: Fort- und<br />

Weiterbildung)<br />

Zielsetzung:<br />

Der wdr und die einzelnen Direktionen<br />

stellen möglichst sicher, dass sich auf den<br />

verschiedenen Ebenen der Führungskräfteseminare<br />

eine min<strong>des</strong>tens paritätische<br />

Zahl an Teilnehmerinnen ergibt .<br />

Bilanz:<br />

Teilnehmer/innen an der wdr-Führungskräfteentwicklung 2008 bis 2011<br />

Jahr<br />

a) ohne flankierende Maßnahmen<br />

Frauen Männer Gesamt<br />

absolut in % absolut in % absolut<br />

2008 52 41,3 74 58,7 126<br />

2009 65 33,3 130 66,7 195<br />

2010 47 46,5 54 53,5 101<br />

2011 a) 17 37,8 28 62,2 45<br />

2009 – 2011 129 37,8 212 62,2 341


Für die Gesamtheit aller Angebote an<br />

Führungskräfteseminaren liegt der durchschnittliche<br />

Anteil der Teilnehmerinnen<br />

in den Jahren 2009 bis 2011 bei circa<br />

38 Prozent . Dabei schwankt die Teilnahmequote<br />

der Frauen in den einzelnen<br />

Jahren erheblich: Während sie 2010<br />

beim Höchststand von 46,5 Prozent lag,<br />

machte der Anteil der Teilnehmerinnen<br />

über alle Ebenen der Führungskräfteschulung<br />

im Jahr 2009 mit 33,3 Prozent den<br />

bislang niedrigsten Stand aus (Anmerkung:<br />

Das Seminar »Frauen und Führung«<br />

entfiel 2009 wegen Umstrukturierung;<br />

im Jahr 2008 fand es zwei Mal statt) . Diese<br />

Abweichungen resultieren zwangsläufig<br />

aus den vorgegebenen Zugangsvoraussetzungen<br />

<strong>zur</strong> wdr-Führungskräfteschulung:<br />

Danach bedingt die Aufnahme<br />

in das Führungskräftetraining zwingend,<br />

dass diejenige Person bereits eine Führungsposition<br />

bekleidet . Je nach Anzahl<br />

entsprechend besetzter Stellen variiert<br />

die Gesamtzahl der Teilnehmer/innen<br />

pro Jahr und damit der Zielkreis der in<br />

Frage kommenden Frauen .<br />

Das Ziel einer paritätischen Vergabe der<br />

Plätze auf allen Ebenen der Führungskräfteseminare<br />

kann daher solange nicht<br />

erreicht werden, als Frauen noch nicht im<br />

selben Umfang wie Männer Führungspositionen<br />

im wdr innehaben . Bei Zugrundelegung<br />

eines Anteils von 35,3 Prozent,<br />

den Frauen bei der Besetzung von Stellen<br />

der Vergütungsgruppen AT bis VG IV ausmachen<br />

(2008), kann ihre Beteiligung<br />

von circa 38 Prozent an den Führungskräf-<br />

teschulungen positiv gewertet werden .<br />

Es untermauert ihr Interesse an Schulung<br />

ebenso wie das Engagement der Vorgesetzten,<br />

Frauen in diesen Positionen gleichermaßen<br />

zu fördern wie Männer .<br />

Zusammenfassend bleibt aber festzustellen,<br />

dass die Zielsetzung nur mittelbar<br />

geeignet ist, den Anteil von Frauen in<br />

Führungspositionen zu erhöhen . Dieses<br />

kann nur durch die konkrete Stellenbesetzungs<br />

praxis realisiert werden . Die Zielsetzung<br />

einer paritätischen Teilhabe an<br />

der Führungskräfteentwicklung leitet sich<br />

daraus ab .<br />

Die bisherige Zielsetzung soll daher ersetzt<br />

werden durch Schwerpunktziele,<br />

die vorrangig dazu dienen, die Befähigung<br />

beziehungsweise das Interesse von<br />

Frauen an der Übernahme von Führungsaufgaben<br />

zu unterstützen . Auf diese<br />

Weise soll mittels Personalentwicklung<br />

konkret und steuerbar Einfluss auf<br />

die verstärkte Teilhabe von Frauen an<br />

Führungspositionen genommen werden .<br />

Eine Maßnahme im Sinne dieser Zielsetzung<br />

wird bereits mit dem neu aufgelegten<br />

Mentoring-Programm (siehe<br />

Kapitel B, 3 . Schwerpunktziel) verfolgt .<br />

Darüber hinaus stellt das Seminar<br />

»Frauen und Führung« eine konkrete<br />

Entwicklungsmaßnahme im gewünschten<br />

Sinne dar . Beide Maßnahmen bieten<br />

Frauen die Gelegenheit, sich mit Fragen<br />

<strong>zur</strong> Führung im Allgemeinen und <strong>zur</strong><br />

persönlichen Befassung mit einer poten-<br />

19<br />

B I L A N Z


20<br />

B I L A N Z<br />

kapitel c<br />

tiellen Führungsrolle im Besonderen auseinanderzusetzen<br />

. Mit der Verpflichtung,<br />

dieses Seminar künftig regelmäßig anzubieten,<br />

soll der Zugang von Frauen für<br />

Führungspositionen erleichtert werden .<br />

4. Entwicklung eines Mentoring-<br />

Programms<br />

Zielsetzung:<br />

Es soll geprüft werden, ob ein Mentoring-<br />

Programm als Ergänzung und Weiterentwicklung<br />

vorhandener Instrumente die<br />

Teilhabe von Frauen an Führungspositionen<br />

nachhaltig verbessern hilft .<br />

Bilanz:<br />

Im November 2010 startete der wdr ein<br />

Mentoring-Programm mit der Zielsetzung,<br />

Teilnehmerinnen zu ermutigen, sich auf<br />

Führungskräftepositionen zu bewerben .<br />

Es bietet eine Orientierungshilfe bezüglich<br />

einer möglichen Übernahme von Führungsaufgaben<br />

. Als Voraussetzung für eine<br />

Teilnahme an der Pilotphase dieses<br />

Mentoring-Programms wurde die vorherige<br />

Teilnahme am Seminar »Frauen und<br />

Führung« definiert . Im Zeitraum von 18<br />

Monaten sollen sich die neun so genannten<br />

»Tandems« bestehend aus Mentor/in und<br />

Mentee min<strong>des</strong>tens zweimal pro Quartal<br />

für jeweils min<strong>des</strong>tens zwei Stunden treffen<br />

. In einer vertrauensvollen Atmosphäre<br />

erhält die Mentee Einblick in implizite und<br />

informelle Regeln der Organisation, lernt<br />

bestehende Netzwerke kennen und erhält<br />

praktische Tipps <strong>zur</strong> Erreichung der <strong>beruflichen</strong><br />

Ziele . Sofern das Projekt Mitte<br />

2012 erfolgreich abgeschlossen wird, soll<br />

das Programm als regelmäßiges Angebot<br />

fortgeführt werden .<br />

5. Ausbau <strong>des</strong> Betreuungsangebots<br />

für Kinder von wdr-Beschäftigten<br />

(Zielsetzung bezüglich Ziffer 3 .4<br />

Frauen förderplan: Kinderbetreuung)<br />

Zielsetzung:<br />

Das bestehende interne Betreuungsangebot<br />

für Kinder von Betriebsangehörigen<br />

soll bedarfsgerecht ausgeweitet werden .<br />

Vorrangig soll eine Betreuungseinrichtung<br />

für Kinder im Alter bis zu zwei Jahren<br />

geschaffen werden . Darüber hinaus ist<br />

zu prüfen, ob bei Bedarf an den größeren<br />

wdr-Studiostandorten Angebote <strong>zur</strong> Kinderbetreuung<br />

geschaffen werden können .<br />

Bilanz:<br />

Neben den beiden bereits bestehenden<br />

Kindertagesstätten wurde im August<br />

2009 eine dritte Einrichtung in der Trägerschaft<br />

von wdr AKTIV e .V . eröffnet . Hier<br />

stehen erstmals zehn Ganztagsplätze für<br />

Kinder im Alter von 4 Monaten bis zwei<br />

Jahren <strong>zur</strong> Verfügung . Insgesamt stellen<br />

die Kindertagesstätten damit 90 Betreuungsplätze<br />

bereit .<br />

Eine in 2010 erfolgte Erhebung zum Bedarf<br />

an betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten<br />

an den Studiostandorten<br />

ergab keine eindeutig feststellbare Handlungsnotwendigkeit<br />

. Von Seiten einiger<br />

der großen Studios wurde keinerlei<br />

Bedarf gemeldet . In anderen Studios ist


ein angegebener potentieller Bedarf auf<br />

Nachfrage nicht eindeutig spezifiziert<br />

worden, so dass sich keine Ansatzpunkte<br />

für konkrete Maßnahmen ergeben haben .<br />

Sollte hier zukünftig ein Bedarf nachgewiesen<br />

und entsprechende Lösungsmöglichkeiten<br />

aufgezeigt werden, kann dieser<br />

Frage erneut nachgegangen werden .<br />

6. Mädchen und junge Frauen in<br />

technischen Berufen<br />

Zielsetzung:<br />

Im Rahmen der Entwicklung eines Per sonalmarketing-Konzepts<br />

soll ein Schwerpunkt<br />

auf die Gewinnung von Frauen für<br />

technische Berufe gelegt werden . Darüber<br />

hinaus wird der wdr zusätzlich zu<br />

den laufenden Aktionen (wie zum Beispiel<br />

dem Girls’ Day) weitere Werbeaktionen<br />

für Schülerinnen und Berufsanfängerinnen<br />

in allen Schulformen veranstalten,<br />

um Mädchen und junge Frauen für technische<br />

Berufe verstärkt zu interessieren .<br />

Bilanz:<br />

Es ist weiterhin vorgesehen, in dem noch<br />

zu verabschiedenden Personalmarketing-<br />

Konzept einen Schwerpunkt auf die Gewinnung<br />

von Frauen für technische Berufe<br />

zu legen .<br />

Die Anzahl der für den Girls’ Day bereit<br />

gestellten Plätze hat der wdr sukzessive<br />

mit Einbeziehung der Regionalstudios<br />

ausgebaut: Von 18 Plätzen in 2003 auf<br />

117 in 2010 . Auch im Rahmen von Schülerpraktika<br />

erhalten Schüler/innen Einblick<br />

in Berufsbilder . Zwischen 2008 und 2010<br />

wurden knapp 1 .700 Verträge geschlossen,<br />

rund 52 Prozent davon mit Frauen .<br />

Die meisten Praktikumsplätze bietet<br />

die DPT an .<br />

Neben dem regelmäßigen Besuch von<br />

Vertreter(n)/innen der DPT und OIL<br />

(vormals OrgIS) an technisch ausgerichteten<br />

Veranstaltungen und Messen fanden<br />

folgende Werbeaktionen statt:<br />

– Beteiligung <strong>des</strong> wdr an einer ard-<br />

Gemeinschaftsanzeige in der Zeitschrift<br />

»INGenie«, mit der Frauen<br />

gezielt über technische Studiengänge<br />

und Ausbildungsmöglichkeiten informiert<br />

werden (2011)<br />

– Anzeige und PR-Text in der Zeitschrift<br />

»missING«, die sich an Schülerinnen<br />

richtet, die am diesjährigen Girls’ Day<br />

teilnehmen (2011)<br />

– Vorträge <strong>des</strong> Ausbildungsleiters der<br />

VD an einer Mädchenschule in Bornheim<br />

insbesondere über technische<br />

und handwerkliche Ausbildungsberufe<br />

beim wdr (2011)<br />

– Beteiligung der Ausbildungsleitung<br />

der DPT am Programm »Try-Ing« der<br />

FH Köln in 2010 . Im Rahmen einer<br />

Besichtigung der wdr-Studios wurden<br />

mögliche Berufsbilder nach Abschluss<br />

eines Ingenieur-Studiums veranschaulicht<br />

.<br />

Mit Blick auf die demografischen Entwicklungen<br />

sollen die bisherigen Anstrengungen<br />

im Rahmen eines mittel- bis langfristigen<br />

Personalentwicklungsprozesses<br />

weitergeführt werden .<br />

21<br />

B I L A N Z


22<br />

G E L T U N G S B E R E I C H / I N K R A F T T R E T E N<br />

geltungsbereich<br />

Der <strong>Frauenförderplan</strong> gilt für alle Arbeitnehmer/innen<br />

im Geltungsbereich der<br />

Manteltarifverträge <strong>des</strong> <strong>Westdeutschen</strong><br />

<strong>Rundfunks</strong> sowie für die Auszubildenden<br />

und Volontär(e)/innen .<br />

inkrafttreten und<br />

fortschreiben <strong>des</strong><br />

frauenförderplans<br />

Der <strong>Frauenförderplan</strong> tritt zum 1 . November<br />

2011 in Kraft . Er ist auf drei Jahre,<br />

bis zum 31 . Oktober 2014, befristet . Nach<br />

Ablauf dieser Zeit ist der <strong>Frauenförderplan</strong><br />

regelmäßig für den Zeitraum von<br />

drei Jahren fortzuschreiben . Der jeweils<br />

neue <strong>Frauenförderplan</strong> tritt am Tage nach<br />

dem Ende der Laufzeit <strong>des</strong> vorangegangenen<br />

<strong>Frauenförderplan</strong>s in Kraft . Dabei<br />

erfolgt die Fortschreibung nach jeweiliger<br />

Prüfung der Umsetzung der vorgesehenen<br />

Maßnahmen . Die Federführung für die<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Frauenförderplan</strong>s<br />

obliegt der HA Personal .<br />

Köln, den 17 . November 2011<br />

Intendantin


24<br />

F R A U E N F Ö R D E R P L A N<br />

Redaktion:<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Gestaltung:<br />

www .mohr<strong>des</strong>ign .de<br />

Dezember 2011<br />

RUNDFUNK-<br />

GEBÜHREN<br />

FÜR GUTES<br />

PROGRAMM.

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