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11.016 Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2011

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Teilersatz der Luft-Luft-Lenkwaffe AMRAAM<br />

(Teilersatz LL Lwf AIM-120B, 180 Mio. Fr.)<br />

Die Luft-Luft-Lenkwaffe AMRAAM AIM-120B (LL Lwf AIM-120B) gehört zur<br />

Hauptbewaffnung des schweizerischen Kampfflugzeugs F/A-18. Dieses wird auch<br />

nach 2015 das Rückgrat der Luftwaffe bleiben.<br />

Die LL Lwf AIM-120B wird primär auf Distanzen ausserhalb des Sichtbereiches<br />

eingesetzt und hat dort auch ihre speziellen Einsatzfähigkeiten.<br />

Eine bestimmte Anzahl8 <strong>die</strong>ser Lenkwaffen wurde zusammen mit der Flugzeugbeschaffung<br />

(RP 92) erworben. Seit 1992 hat sich <strong>die</strong> Gefährdung durch weiterentwickelte<br />

oder neue Lenkwaffen mit modernster Technologie (z. B. verbesserte luftgestützte<br />

Stör- und Schutzmassnahmen) verändert. Um <strong>die</strong> operationelle Bereitschaft<br />

eines Mindestbestandes an Lenkwaffen sicherzustellen und um den Risiken bezüglich<br />

der angenommenen Nutzungsdauer Rechnung zu tragen, ist ein Teilersatz durch<br />

eine technisch kampfwertgesteigerte, leistungsfähigere und wirksamere neue Generation<br />

der Luft-Luft-Lenkwaffe des Typs AMRAAM AIM-120C-7 (LL Lwf AIM-<br />

120C-7) geplant.<br />

Unter Berücksichtigung des sicherheitspolitischen Umfeldes und der finanziellen<br />

Rahmenbedingungen wird nur eine minimale Anzahl <strong>die</strong>ser Lenkwaffen beschafft.<br />

Die LL Lwf AIM-120C-7 wird der Luftwaffe ab 2015 ausgeliefert.<br />

Gesamtbeurteilung der einzelnen Vorhaben in Bezug auf technische<br />

und kommerzielle Risiken9 – Zusatzkredit zum ABC-Aufklärungsfahrzeug: mittel<br />

– Unterstützungsbrückensystem 45 m: klein<br />

– Neue Fahrzeuggeneration: klein bis mittel<br />

– Teilersatz Luft-Luft-Lenkwaffe AMRAAM: klein bis mittel<br />

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz<br />

Der direkte Anteil der Schweizer Industrie am RP 11 beträgt insgesamt rund<br />

78 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich<br />

<strong>die</strong> indirekte Beteiligung auf rund 248 Millionen Franken.<br />

8 Die Anzahl ist klassifiziert.<br />

9 Bei der Bemessung der einzelnen Vorhaben werden folgende Risikograde unterschieden<br />

und durch entsprechende Zuschläge bei der Kostenbeurteilung berücksichtigt:<br />

– Kleines Risiko: Es besteht Grund zur Annahme, dass das Vorhaben in allen Teilen der<br />

Zielsetzung entspricht. Kleinere Abweichungen würden nicht ins Gewicht fallen.<br />

– Mittleres Risiko: Negative Abweichungen <strong>von</strong> der Zielsetzung sind möglich oder<br />

wahrscheinlich. Die Folgen können zwar nicht endgültig abgeschätzt werden, doch<br />

deckt der definierte Zuschlag <strong>die</strong>ses Risiko ab.<br />

– Grosses Risiko: Es sind mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Abweichungen <strong>von</strong><br />

der Zielsetzung zu erwarten. Wesentliche Punkte sind noch nicht abgeklärt. Es liegen<br />

nur Richtpreisofferten vor.<br />

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