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Flucht und Migration - Bunt statt braun

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B<br />

<strong>Flucht</strong> <strong>und</strong> <strong>Migration</strong><br />

Informationen<br />

Seite 2 von 2<br />

Wie sieht die Praxis in Rostock aus<br />

Nach Angaben des Ausländerbeauftragten der<br />

Hansestadt Rostock, Wolfgang Richter, werden<br />

in Rostock lebende unbegleitete minderjährige<br />

Flüchtlinge genauso wie deutsche minderjährige<br />

Kinder im Betreuten Wohnen untergebracht.<br />

Sie erhalten bis zum 18. Lebensjahr einen amtlichen<br />

Vorm<strong>und</strong>. Ab dem 16. Lebensjahr, nach<br />

dem sie laut Gesetz den rechtlichen Status eines<br />

erwachsen Asylbewerbers haben, wohnen sie<br />

im Asylbewerberheim. Dadurch dass die Hansestadt<br />

Rostock den Verein Ökohaus e.V. mit der<br />

Betreuung von Asylbewerbern beauftragt hat,<br />

werden unbegleitete Flüchtlingskinder <strong>und</strong> -ju-<br />

gendliche in besonderer Weise sozialpädagogisch<br />

betreut. Haben sie 9 Jahre Schule noch<br />

nicht absolviert, werden sie auch mit 16 Jahren<br />

noch eingeschult, so dass sie die 9 Jahre Schulpflicht<br />

erfüllen. Jedes Flüchtlingskind besucht<br />

vorab eine Integrationsklasse. Dabei geht es<br />

vorrangig darum, die deutsche Sprache zu erlernen<br />

sowie Sozialkontakte zu knüpfen. Eine Ausbildung<br />

können unbegleitete Flüchtlinge nicht<br />

beginnen, da die B<strong>und</strong>esgesetzgebung vorschreibt,<br />

dass erst dann ein Ausbildungsplatz an<br />

eine(n) AsylbewerberIn vergeben werden kann,<br />

wenn dauerhaft keine deutsche Auszubildende<br />

zur Verfügung steht. 24<br />

www.bunt<strong>statt</strong><strong>braun</strong>.de 35<br />

24) Gespräch mit Wolfgang Richter, Ausländerbeauftragter der Hansestadt, Rostock, Dezember 2003

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