Flucht und Migration - Bunt statt braun
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B<br />
<strong>Flucht</strong> <strong>und</strong> <strong>Migration</strong><br />
Informationen<br />
Seite 2 von 2<br />
Wie sieht die Praxis in Rostock aus<br />
Nach Angaben des Ausländerbeauftragten der<br />
Hansestadt Rostock, Wolfgang Richter, werden<br />
in Rostock lebende unbegleitete minderjährige<br />
Flüchtlinge genauso wie deutsche minderjährige<br />
Kinder im Betreuten Wohnen untergebracht.<br />
Sie erhalten bis zum 18. Lebensjahr einen amtlichen<br />
Vorm<strong>und</strong>. Ab dem 16. Lebensjahr, nach<br />
dem sie laut Gesetz den rechtlichen Status eines<br />
erwachsen Asylbewerbers haben, wohnen sie<br />
im Asylbewerberheim. Dadurch dass die Hansestadt<br />
Rostock den Verein Ökohaus e.V. mit der<br />
Betreuung von Asylbewerbern beauftragt hat,<br />
werden unbegleitete Flüchtlingskinder <strong>und</strong> -ju-<br />
gendliche in besonderer Weise sozialpädagogisch<br />
betreut. Haben sie 9 Jahre Schule noch<br />
nicht absolviert, werden sie auch mit 16 Jahren<br />
noch eingeschult, so dass sie die 9 Jahre Schulpflicht<br />
erfüllen. Jedes Flüchtlingskind besucht<br />
vorab eine Integrationsklasse. Dabei geht es<br />
vorrangig darum, die deutsche Sprache zu erlernen<br />
sowie Sozialkontakte zu knüpfen. Eine Ausbildung<br />
können unbegleitete Flüchtlinge nicht<br />
beginnen, da die B<strong>und</strong>esgesetzgebung vorschreibt,<br />
dass erst dann ein Ausbildungsplatz an<br />
eine(n) AsylbewerberIn vergeben werden kann,<br />
wenn dauerhaft keine deutsche Auszubildende<br />
zur Verfügung steht. 24<br />
www.bunt<strong>statt</strong><strong>braun</strong>.de 35<br />
24) Gespräch mit Wolfgang Richter, Ausländerbeauftragter der Hansestadt, Rostock, Dezember 2003