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Einschulung der ABC-Schützen in der Josef-Voit-Schule

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Freihung - 2 - Nr. 10/13<br />

Dank an alle Wahlhelfer!<br />

Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung <strong>der</strong> am<br />

15. bzw. 22. September durchgeführten Landtags-, Bezirkstags-<br />

und Bundestagswahlen bedanke ich mich bei allen<br />

ehrenamtlichen Wahlhelfer<strong>in</strong>nen und Wahlhelfern sowie bei den<br />

verantwortlichen Mitarbeitern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung, allen voran<br />

beim Geschäftsleitenden Beamten Max He<strong>in</strong>dl, auf`s herzlichste.<br />

E<strong>in</strong>e reibungslose und vor allem erfolgreiche Durchführung<br />

von Wahlen hängt größtenteils vom E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> zahlreichen<br />

ehrenamtlichen Helfern ab, die bereit s<strong>in</strong>d, hierfür ihre Freizeit<br />

zu opfern. Alle Beteiligten haben dazu beigetragen, dass die<br />

Wahlen zügig, ordnungsgemäß und problemlos abgewickelt<br />

werden konnten.<br />

Ihnen allen gilt me<strong>in</strong> Dank und auch Anerkennung für den vorbildlichen<br />

E<strong>in</strong>satz und die Bereitschaft zur Ausübung des überaus<br />

verantwortungsvollen Ehrenamtes. Großes Lob entbiete<br />

ich an dieser Stelle den Wahlhelfern im Briefwahllokal, die aufgrund<br />

<strong>der</strong> großen Anzahl <strong>der</strong> diesjährigen Briefwähler (jeweils<br />

ca. 450), die enormen Anfor<strong>der</strong>ungen tadellos und zur vollsten<br />

Zufriedenheit gelöst haben.<br />

Es bleibt abschließend die Hoffnung zum Ausdruck zu br<strong>in</strong>gen,<br />

dass bei den am 16. März 2014 stattf<strong>in</strong>denden Kommunalwahlen<br />

die Verwaltung erneut mit <strong>der</strong> großartigen Unterstützung<br />

aller Wahlhelfer rechnen kann. Gerne wollen wir Sie alle<br />

wie<strong>der</strong> als Wahlhelfer<strong>in</strong> bzw. Wahlhelfer hierzu gew<strong>in</strong>nen.<br />

Freihung, im September 2013<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Norbert Bücherl<br />

Brückentag am 04.10.2013<br />

Am Freitag, den 04. Oktober 2013 ist das Rathaus ganztägig<br />

geschlossen.<br />

Ihre Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />

des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung<br />

vom 06.08.2013<br />

Lfd. Nr.: Tagesordnung und Beschluss<br />

495 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23.07.2013<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung haben von<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung vom 23. Juli 2013<br />

durch Vorlage e<strong>in</strong>er Abschrift Kenntnis erhalten. E<strong>in</strong>wendungen<br />

werden nicht erhoben. Die Nie<strong>der</strong>schrift wird mit den Beschlüssen<br />

von Nr. 490 mit Nr. 494 genehmigt.<br />

e<strong>in</strong>stimmig beschlossen Ja 13 Ne<strong>in</strong> 0<br />

496 Ausbau Dr.-Hans-Raß-Straße, Freihung - Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Unterlage 5 mit Beilagen zum Antrag auf Gewährung von<br />

Zuwendungen nach BayGVFG<br />

Bezug nehmend auf den Beschluss des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates<br />

Freihung Nr. 422 <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung vom 11.09.2012<br />

erhalten die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Unterlage 5 mit Beilagen zum Antrag auf Gewährung<br />

von Zuwendungen nach dem Bayerischen Geme<strong>in</strong>deverkehrsf<strong>in</strong>anzierungsgesetz<br />

(BayGVFG) für den Ausbau <strong>der</strong> Gehwege<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Dr.-Hans-Raß-Straße, Freihung, durch Vorlage Kenntnis.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung ist erfor<strong>der</strong>lich, da sich die Gesamtkosten <strong>der</strong><br />

Ausbaumaßnahme laut Kostenberechnung des Ingenieurbüros<br />

Seuß, Amberg, durch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauausführung<br />

geän<strong>der</strong>t haben. Weiterh<strong>in</strong> steht nun abschließend<br />

fest, dass die Kosten des Ausbaus <strong>der</strong> Hochofenschlacke, die<br />

durch den früheren Straßenbaulastträger e<strong>in</strong>gebaut wurde, e<strong>in</strong>e<br />

Altlast darstellt, die nicht auf die Anlieger <strong>der</strong> Dr.-Hans-Raß-<br />

Straße umgelegt werden kann. Mit Schreiben vom 22.01.2013<br />

hat die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Amberg-Sulzbach<br />

dies bestätigt, mit <strong>der</strong> Folge, dass die anzusetzenden Kostenanteile<br />

<strong>der</strong> Anlieger reduziert werden und sich gleichzeitig die<br />

zuwendungsfähigen Kosten <strong>in</strong>sgesamt erhöhen. Erster Bürgermeister<br />

Norbert Bücherl und Verwaltungsober<strong>in</strong>spektor Max<br />

He<strong>in</strong>dl geben weitere Erläuterungen. Nach Beratung stimmt<br />

<strong>der</strong> Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at dem vorliegenden aktualisierten Zuwendungsvertrag<br />

für den Ausbau <strong>der</strong> Gehwege <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dr.-Hans-<br />

Raß-Straße <strong>in</strong> Freihung zu. Die Verwaltung wird beauftragt den<br />

Zuwendungsantrag bei <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz e<strong>in</strong>zureichen.<br />

mehrheitlich beschlossen Ja 12 Ne<strong>in</strong> 1<br />

497 E<strong>in</strong>fache Dorferneuerung Großschönbrunn - Antrag<br />

an ALE-Oberpfalz auf Zustimmung zum vorzeitigen<br />

Baubeg<strong>in</strong>n<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung erhalten vom<br />

Antrag an das Amt für Ländliche Entwicklung - Oberpfalz, Tirschenreuth,<br />

auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeg<strong>in</strong>n für<br />

die E<strong>in</strong>fache Dorferneuerung Großschönbrunn durch Vortrag<br />

des Ersten Bürgermeisters Norbert Bücherl Kenntnis. Dies ist<br />

erfor<strong>der</strong>lich, da erst nach Vorlage <strong>der</strong> Zustimmung durch das<br />

ALE-Oberpfalz e<strong>in</strong> Planungsauftrag an e<strong>in</strong> geeignetes Ingenieurbüro<br />

durch den Markt Freihung erteilt werden kann. Nur<br />

durch die E<strong>in</strong>haltung dieser Vorgehensweise bleibt die För<strong>der</strong>fähigkeit<br />

dieser Kosten durch das ALE-Oberpfalz vollumfänglich<br />

erhalten. Der Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stimmt dem Antrag auf<br />

vorzeitigen Baubeg<strong>in</strong>n zu.<br />

e<strong>in</strong>stimmig beschlossen Ja 13 Ne<strong>in</strong> 0<br />

498 Bundesstraße 299 - Ortsumgehung Tanzfleck - Stellungnahme<br />

zur Planfeststellung (Tektur) <strong>der</strong> Regierung<br />

<strong>der</strong> Oberpfalz<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung erhalten von<br />

<strong>der</strong> Planfeststellung des Freistaates Bayern, Staatliches Bauamt<br />

Amberg-Sulzbach, vom 28.11.2008 mit Tektur vom 07.06.2013<br />

bezüglich des Neubaus <strong>der</strong> B 299, Ortsumgehung Tanzfleck,<br />

durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Festgestellt wird, dass<br />

nur Belange betroffen s<strong>in</strong>d, die Gegenstand <strong>der</strong> Tekturplanung<br />

vom 07.06.2013 s<strong>in</strong>d. Sämtliche und bisher nicht ausgeräumte<br />

E<strong>in</strong>wendungen, die mit Beschluss des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Nr.<br />

93 <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung vom 10.02.2009 festgestellt wurden,<br />

bleiben voll<strong>in</strong>haltlich erhalten. Bezug nehmend auf das mit<br />

Tektur vom 07.06.2013 geän<strong>der</strong>te Verzeichnis <strong>der</strong> Wege, Bauwerke<br />

und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis), ergibt<br />

sich auf Vorschlag <strong>der</strong> Verwaltung des Marktes Freihung folgende<br />

weitere Stellungnahme:<br />

Zu lfd.Nr. 12 (Tektur):<br />

Die bisherige For<strong>der</strong>ung, dass <strong>der</strong> gesamte öffentliche Feldund<br />

Waldweg (Fl.Nr. 123, Gemarkung Tanzfleck) bitum<strong>in</strong>ös auf<br />

e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 3,50 m ausgebaut wird und die befahrbaren<br />

Bankette beidseitig auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 0,75 m<br />

angeordnet werden, bleibt auch durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baukm<br />

aufrecht erhalten.<br />

Zu lfd.Nr. 15 a T (Tektur):<br />

E<strong>in</strong> Teilbereich des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr.<br />

142, Gemarkung Tanzfleck, erfolgt als Unterführung <strong>der</strong> B 299.<br />

Hierzu wird geme<strong>in</strong>dlicherseits gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> gesamte<br />

Weg auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 3,50 m ausgebaut wird und die<br />

befahrbaren Bankette beidseitig mit jeweils 0,75 m Breite angeordnet<br />

werden.<br />

Zu lfd.Nr. 20 T (Tektur):<br />

Der mittlere Drosselabfluss und <strong>der</strong> Notüberlauf des Regenrückhaltebeckens<br />

wird über den bestehenden Vorfluter Fl.Nr.<br />

254, Gemarkung Freihung, entwässert. Hierzu wird geme<strong>in</strong>dlicherseits<br />

gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> laufende Unterhalt des Vorfluters<br />

nicht beim Eigentümer verbleibt, son<strong>der</strong>n durch die Bundesrepublik<br />

Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- übernommen wird.<br />

Fortsetzung Seite 4

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