Einschulung der ABC-Schützen in der Josef-Voit-Schule
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Freihung - 2 - Nr. 10/13<br />
Dank an alle Wahlhelfer!<br />
Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung <strong>der</strong> am<br />
15. bzw. 22. September durchgeführten Landtags-, Bezirkstags-<br />
und Bundestagswahlen bedanke ich mich bei allen<br />
ehrenamtlichen Wahlhelfer<strong>in</strong>nen und Wahlhelfern sowie bei den<br />
verantwortlichen Mitarbeitern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung, allen voran<br />
beim Geschäftsleitenden Beamten Max He<strong>in</strong>dl, auf`s herzlichste.<br />
E<strong>in</strong>e reibungslose und vor allem erfolgreiche Durchführung<br />
von Wahlen hängt größtenteils vom E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> zahlreichen<br />
ehrenamtlichen Helfern ab, die bereit s<strong>in</strong>d, hierfür ihre Freizeit<br />
zu opfern. Alle Beteiligten haben dazu beigetragen, dass die<br />
Wahlen zügig, ordnungsgemäß und problemlos abgewickelt<br />
werden konnten.<br />
Ihnen allen gilt me<strong>in</strong> Dank und auch Anerkennung für den vorbildlichen<br />
E<strong>in</strong>satz und die Bereitschaft zur Ausübung des überaus<br />
verantwortungsvollen Ehrenamtes. Großes Lob entbiete<br />
ich an dieser Stelle den Wahlhelfern im Briefwahllokal, die aufgrund<br />
<strong>der</strong> großen Anzahl <strong>der</strong> diesjährigen Briefwähler (jeweils<br />
ca. 450), die enormen Anfor<strong>der</strong>ungen tadellos und zur vollsten<br />
Zufriedenheit gelöst haben.<br />
Es bleibt abschließend die Hoffnung zum Ausdruck zu br<strong>in</strong>gen,<br />
dass bei den am 16. März 2014 stattf<strong>in</strong>denden Kommunalwahlen<br />
die Verwaltung erneut mit <strong>der</strong> großartigen Unterstützung<br />
aller Wahlhelfer rechnen kann. Gerne wollen wir Sie alle<br />
wie<strong>der</strong> als Wahlhelfer<strong>in</strong> bzw. Wahlhelfer hierzu gew<strong>in</strong>nen.<br />
Freihung, im September 2013<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Norbert Bücherl<br />
Brückentag am 04.10.2013<br />
Am Freitag, den 04. Oktober 2013 ist das Rathaus ganztägig<br />
geschlossen.<br />
Ihre Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />
des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung<br />
vom 06.08.2013<br />
Lfd. Nr.: Tagesordnung und Beschluss<br />
495 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23.07.2013<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung haben von<br />
<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung vom 23. Juli 2013<br />
durch Vorlage e<strong>in</strong>er Abschrift Kenntnis erhalten. E<strong>in</strong>wendungen<br />
werden nicht erhoben. Die Nie<strong>der</strong>schrift wird mit den Beschlüssen<br />
von Nr. 490 mit Nr. 494 genehmigt.<br />
e<strong>in</strong>stimmig beschlossen Ja 13 Ne<strong>in</strong> 0<br />
496 Ausbau Dr.-Hans-Raß-Straße, Freihung - Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Unterlage 5 mit Beilagen zum Antrag auf Gewährung von<br />
Zuwendungen nach BayGVFG<br />
Bezug nehmend auf den Beschluss des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates<br />
Freihung Nr. 422 <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung vom 11.09.2012<br />
erhalten die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Unterlage 5 mit Beilagen zum Antrag auf Gewährung<br />
von Zuwendungen nach dem Bayerischen Geme<strong>in</strong>deverkehrsf<strong>in</strong>anzierungsgesetz<br />
(BayGVFG) für den Ausbau <strong>der</strong> Gehwege<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Dr.-Hans-Raß-Straße, Freihung, durch Vorlage Kenntnis.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung ist erfor<strong>der</strong>lich, da sich die Gesamtkosten <strong>der</strong><br />
Ausbaumaßnahme laut Kostenberechnung des Ingenieurbüros<br />
Seuß, Amberg, durch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauausführung<br />
geän<strong>der</strong>t haben. Weiterh<strong>in</strong> steht nun abschließend<br />
fest, dass die Kosten des Ausbaus <strong>der</strong> Hochofenschlacke, die<br />
durch den früheren Straßenbaulastträger e<strong>in</strong>gebaut wurde, e<strong>in</strong>e<br />
Altlast darstellt, die nicht auf die Anlieger <strong>der</strong> Dr.-Hans-Raß-<br />
Straße umgelegt werden kann. Mit Schreiben vom 22.01.2013<br />
hat die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Amberg-Sulzbach<br />
dies bestätigt, mit <strong>der</strong> Folge, dass die anzusetzenden Kostenanteile<br />
<strong>der</strong> Anlieger reduziert werden und sich gleichzeitig die<br />
zuwendungsfähigen Kosten <strong>in</strong>sgesamt erhöhen. Erster Bürgermeister<br />
Norbert Bücherl und Verwaltungsober<strong>in</strong>spektor Max<br />
He<strong>in</strong>dl geben weitere Erläuterungen. Nach Beratung stimmt<br />
<strong>der</strong> Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at dem vorliegenden aktualisierten Zuwendungsvertrag<br />
für den Ausbau <strong>der</strong> Gehwege <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dr.-Hans-<br />
Raß-Straße <strong>in</strong> Freihung zu. Die Verwaltung wird beauftragt den<br />
Zuwendungsantrag bei <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz e<strong>in</strong>zureichen.<br />
mehrheitlich beschlossen Ja 12 Ne<strong>in</strong> 1<br />
497 E<strong>in</strong>fache Dorferneuerung Großschönbrunn - Antrag<br />
an ALE-Oberpfalz auf Zustimmung zum vorzeitigen<br />
Baubeg<strong>in</strong>n<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung erhalten vom<br />
Antrag an das Amt für Ländliche Entwicklung - Oberpfalz, Tirschenreuth,<br />
auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeg<strong>in</strong>n für<br />
die E<strong>in</strong>fache Dorferneuerung Großschönbrunn durch Vortrag<br />
des Ersten Bürgermeisters Norbert Bücherl Kenntnis. Dies ist<br />
erfor<strong>der</strong>lich, da erst nach Vorlage <strong>der</strong> Zustimmung durch das<br />
ALE-Oberpfalz e<strong>in</strong> Planungsauftrag an e<strong>in</strong> geeignetes Ingenieurbüro<br />
durch den Markt Freihung erteilt werden kann. Nur<br />
durch die E<strong>in</strong>haltung dieser Vorgehensweise bleibt die För<strong>der</strong>fähigkeit<br />
dieser Kosten durch das ALE-Oberpfalz vollumfänglich<br />
erhalten. Der Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at stimmt dem Antrag auf<br />
vorzeitigen Baubeg<strong>in</strong>n zu.<br />
e<strong>in</strong>stimmig beschlossen Ja 13 Ne<strong>in</strong> 0<br />
498 Bundesstraße 299 - Ortsumgehung Tanzfleck - Stellungnahme<br />
zur Planfeststellung (Tektur) <strong>der</strong> Regierung<br />
<strong>der</strong> Oberpfalz<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Freihung erhalten von<br />
<strong>der</strong> Planfeststellung des Freistaates Bayern, Staatliches Bauamt<br />
Amberg-Sulzbach, vom 28.11.2008 mit Tektur vom 07.06.2013<br />
bezüglich des Neubaus <strong>der</strong> B 299, Ortsumgehung Tanzfleck,<br />
durch Vorlage und Vortrag Kenntnis. Festgestellt wird, dass<br />
nur Belange betroffen s<strong>in</strong>d, die Gegenstand <strong>der</strong> Tekturplanung<br />
vom 07.06.2013 s<strong>in</strong>d. Sämtliche und bisher nicht ausgeräumte<br />
E<strong>in</strong>wendungen, die mit Beschluss des Marktgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates Nr.<br />
93 <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung vom 10.02.2009 festgestellt wurden,<br />
bleiben voll<strong>in</strong>haltlich erhalten. Bezug nehmend auf das mit<br />
Tektur vom 07.06.2013 geän<strong>der</strong>te Verzeichnis <strong>der</strong> Wege, Bauwerke<br />
und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis), ergibt<br />
sich auf Vorschlag <strong>der</strong> Verwaltung des Marktes Freihung folgende<br />
weitere Stellungnahme:<br />
Zu lfd.Nr. 12 (Tektur):<br />
Die bisherige For<strong>der</strong>ung, dass <strong>der</strong> gesamte öffentliche Feldund<br />
Waldweg (Fl.Nr. 123, Gemarkung Tanzfleck) bitum<strong>in</strong>ös auf<br />
e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 3,50 m ausgebaut wird und die befahrbaren<br />
Bankette beidseitig auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 0,75 m<br />
angeordnet werden, bleibt auch durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baukm<br />
aufrecht erhalten.<br />
Zu lfd.Nr. 15 a T (Tektur):<br />
E<strong>in</strong> Teilbereich des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr.<br />
142, Gemarkung Tanzfleck, erfolgt als Unterführung <strong>der</strong> B 299.<br />
Hierzu wird geme<strong>in</strong>dlicherseits gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> gesamte<br />
Weg auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 3,50 m ausgebaut wird und die<br />
befahrbaren Bankette beidseitig mit jeweils 0,75 m Breite angeordnet<br />
werden.<br />
Zu lfd.Nr. 20 T (Tektur):<br />
Der mittlere Drosselabfluss und <strong>der</strong> Notüberlauf des Regenrückhaltebeckens<br />
wird über den bestehenden Vorfluter Fl.Nr.<br />
254, Gemarkung Freihung, entwässert. Hierzu wird geme<strong>in</strong>dlicherseits<br />
gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> laufende Unterhalt des Vorfluters<br />
nicht beim Eigentümer verbleibt, son<strong>der</strong>n durch die Bundesrepublik<br />
Deutschland -Bundesstraßenverwaltung- übernommen wird.<br />
Fortsetzung Seite 4