Die 32. Ausgabe - Heft 1/2012 - erscheint im ... - UP-Campus Magazin
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Freizeit & Leben | 17<br />
<strong>Die</strong> AGB-Falle<br />
Vielfach wurde in den letzten Wochen über die rechtswidrigen AGB-Klauseln der EA-Plattform Origin<br />
berichtet. Im Vertragswerk räumte sich EA das Recht ein, den Computer des Anwenders zu durchsuchen<br />
und beliebig Daten zu übermitteln, die auch unkontrolliert an Dritte hätten weitergegeben<br />
werden können. Mittlerweile hat der Konzern die entsprechenden Klauseln zumindest in Deutschland<br />
zurückgenommen, jedoch gleichzeitig betont, an der Software werde man nichts ändern. Daher hat<br />
der Autor die AGB bzw. Nutzungsrichtlinien ähnlicher Angebote und populärer Software unter die<br />
Lupe genommen und jeweils eine kurze Übersicht zusammengestellt:<br />
1. Steam - oder wie man es richtig macht<br />
<strong>Die</strong> Plattform Steam hat <strong>im</strong> Verwendungszweck<br />
einige Ähnlichkeit mit Origin. In<br />
ihren AGB finden sich jedoch keinerlei<br />
Klauseln, die es dem Betreiber ermöglichen<br />
würden, Datensätze der Nutzer an Dritte<br />
weiterzugeben oder mittels Festplatten-Scan<br />
in die Privatsphäre der Benutzer einzudringen.<br />
Das Programm überwacht lediglich die<br />
von ihm verwalteten Programme, die der<br />
Benutzer freigegeben hat.<br />
2. Facebook - das Sorgenkind<br />
Facebook verspricht zwar, die Inhalte und<br />
Informationen seiner Benutzer nicht ohne<br />
deren Zust<strong>im</strong>mung an Werbetreibende weiterzugeben,<br />
allerdings ist die Voreinstellung<br />
so gewählt, dass die Informationen frei verfügbar<br />
sind. <strong>Die</strong> wenigsten Benutzer wissen<br />
überhaupt, dass sie dies abstellen können.<br />
Auch kann Facebook über Plug-Ins auf den<br />
Websites Dritter das Surf-Verhalten seiner<br />
Benutzer ausspionieren, selbst wenn diese<br />
nicht eingeloggt sind. Auch wird nur mangelhaft<br />
darauf hingewiesen, dass jede Anwendung,<br />
welcher der Benutzer Zugriff erlaubt,<br />
tatsächlich auf alle Informationen des<br />
Benutzers zurückgreifen kann. Zwar ist es<br />
den Anbietern nach dem Facebook Reglement<br />
verboten, diese Daten an Adresshändler<br />
weiterzureichen. Trotzdem wurde genau<br />
dieses Verhalten in der Vergangenheit schon<br />
Kurz notiert...<br />
Familiencafé von Kinderschutzbund und<br />
Kindergarten<br />
© Lisa Schwarz / pixelio.de<br />
Gerade rechtzeitig zum Advent eröffnet<br />
der Kinderschutzbund zusammen<br />
mit dem Kindergarten<br />
Stadtzentrum sein Familiencafé – einen<br />
neuen Treffpunkt mitten in der<br />
Stadt für Mamas und Papas, Omas<br />
und Opas, Tanten und Freunde<br />
und natürlich Kinder. Hier können<br />
sie Kontakte knüpfen, Erfahrungen<br />
des Öfteren aufgedeckt. Facebook verdient<br />
sein Geld mit den Daten der Kunden, nicht<br />
mit der Datensicherheit.<br />
3. Amazon - alles sauber be<strong>im</strong><br />
Marktführer<br />
In der Datenschutzerklärung<br />
der deutschen<br />
Webseite von<br />
Amazon wird<br />
ausführlich<br />
und auch für<br />
den Laien<br />
verständlich<br />
erklärt, was<br />
das Unternehmen<br />
mit den gesammeltenKundendaten<br />
macht.<br />
Grundsätzlich werden<br />
keine personenbezogenen<br />
Daten an Dritte weitergegeben,<br />
außer in berechtigten Situationen,<br />
wie etwa an die Post be<strong>im</strong> Versand oder an<br />
Marketplace-Anbieter wenn der Kunde bestellt<br />
hat. Zwar werden in Bestellungen an<br />
ausgewählte Kundengruppen manchmal<br />
Werbeflyer beigelegt. Der auftraggebende<br />
Werbepartner erhält jedoch keinerlei Informationen<br />
über die Beworbenen. Auch kann<br />
man diese Werbung relativ s<strong>im</strong>pel in seinen<br />
Kontoeinstellungen verbieten.<br />
austauschen, Rat <strong>im</strong> Familienbüro<br />
gleich nebenan einholen oder<br />
einfach bei einer Tasse Kaffee entspannen.<br />
<strong>Die</strong> mitgebrachten Kinder<br />
werden von einer Erzieherin <strong>im</strong> passenden<br />
Rahmen betreut, denn das<br />
Familiencafé ist in der Kinderstube,<br />
Nikolastraße 9 eingerichtet und soll<br />
eine interessante Anlaufstelle rund<br />
ums Familienleben in Passau sein.<br />
Das Besondere daran: Hier kann<br />
man die Tür zum Kindergarten öff-<br />
4. ITunes - der Verteiler<br />
<strong>Die</strong> AGB dieses Apple-Angebotes sind unter<br />
den vier durchgesehenen am bedenklichsten:<br />
Der Anbieter behält sich ausdrücklich<br />
das Recht vor, personenbezogene<br />
Daten des Kunden auch an<br />
Drittanbieter weitergeben<br />
zu können, ohne seine<br />
Kunden hierüber <strong>im</strong><br />
Einzelnen zu informieren.Ausdrücklich<br />
können diese<br />
Daten auch für<br />
Marketingszwecke<br />
eingesetzt werden.<br />
Fazit:<br />
© Thorben Wengert / pixelio.de<br />
Auch wenn längst nicht alle Unternehmen<br />
mit den Daten ihrer Kunden Schindluder<br />
treiben, so sollte man doch genau darauf<br />
achten, wem man Daten gibt und welche<br />
Daten das sind. Auch sollte man AGB-Klauseln<br />
nicht einfach akzeptieren, ohne sie gelesen<br />
(und verstanden) zu haben.<br />
von Johannes de Visser (jdv)<br />
nen, alles Wissenswerte rund um<br />
die Kinder erfahren und hat den<br />
heißen Draht zu den Aktivitäten<br />
des Kindergartens und des Kinderschutzbundes.<br />
Eröffnung am <strong>Die</strong>nstag, den 29. November,<br />
8:00 Uhr bis 10:30 Uhr, und<br />
ab dann jeden <strong>Die</strong>nstag.<br />
(wenn möglich telefonische Anmeldung<br />
be<strong>im</strong> Kinderschutzbund<br />
0851/2559)