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Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau

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Wohnzone Altenbach – die wichtigsten Fakten<br />

• Mit der heutigen Gewerbezone Altenbach sind zahlreiche Ungewissheiten verbunden: Bauten bis<br />

13 Metern Höhe und ein Arbeitsplatzvolumen von bis zu 1500 Arbeitsplätzen wären möglich. Mit der<br />

Umzonung in eine Wohnzone wird das Bauvolumen (200–250 Wohneinheiten) und das Verkehrsaufkommen<br />

reduziert und eine der Umgebung besser angepasste Überbauung ermöglicht.<br />

• Die Grundeigentümer haben sich entschieden, gemeinsam mit der <strong>Gemeinde</strong> einen Wettbewerb<br />

durchzuführen und ihn zu finanzieren.<br />

• Das siegreiche Projekt des Wettbewerbs überzeugt bezüglich Lärmschutz, Gebäudehöhen, Volumen<br />

und Quartierbild – und belegt, dass eine Umzonung möglich ist.<br />

• Mit Art. 63 des Baureglements (Wohnzone Altenbach) wird ein Gestaltungsplan vorausgesetzt, der<br />

gestützt auf die Erfahrungen aus dem Wettbewerb an klare Vorgaben gebunden ist.<br />

• Die Erschliessung der Wohnzone Altenbach ist über die Spange West vorgesehen. Eine vorläufige<br />

Erschliessung von Teilen der Wohnzone Altenbach über die Mühlebachstrasse ist möglich, solange<br />

die Spange West nicht erstellt ist. Die Mühlebachstrasse soll nach dem Bau der Spange West nur<br />

noch als Zubringer für den Langsamverkehr und den ÖV dienen.<br />

Die Wohnzone Altenbach<br />

Das seit der Zonenplanung 1975 in der Gewerbezone<br />

liegende Gebiet Altenbach hat den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Wollerau</strong> seit längerem beschäftigt. Aufgrund<br />

von konkreten Planungen hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Verkehrserhebungen veranlasst und festgestellt,<br />

dass die heute vorgesehene Erschliessung<br />

für das Gebiet über die Mühlebachstrasse für ein<br />

Gewerbegebiet von 56 000 m 2 , in dem bis zu 1500<br />

Arbeitsplätze möglich sind, nicht ausreichend ist.<br />

Um die Erschliessungsfragen zu klären, wurde<br />

eine Planungszone erlassen.<br />

Bereits in der Phase der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie<br />

hat sich zudem gezeigt, dass die<br />

Gewerbezone Altenbach als nicht mehr zweckmässig<br />

angesehen wird. Deshalb hat die Zonenplankommission<br />

die Forderung einer Umzonung in eine<br />

Wohn- und Gewerbezone oder gar in eine Wohnzone<br />

ins Strategiepapier aufgenommen.<br />

Eine Umzonung setzt voraus, dass das Gebiet<br />

den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügt.<br />

Für die Zonenplankommission war es zudem<br />

wichtig aufzuzeigen, wie sich das Gebiet<br />

dereinst präsentieren könnte und welches Verkehrsaufkommen<br />

zu erwarten ist. Deshalb war<br />

mit einem Studienauftrag die Machbarkeit nachzuweisen.<br />

Nach intensiven Verhandlungen mit den Grundeigentümern<br />

des Gebietes Altenbach konnte ein<br />

Studienauftrag initiiert werden. Ein Kriterienraster<br />

zu Fragen des Lärmschutzes, der Zone, der Nutzungen,<br />

der Baudichte und der Erschliessung – als<br />

Anschlusspunkte der internen Erschliessung wurden<br />

die Unterführung Mühlebachstrasse und der<br />

Bahnübergang Junker als Verbindung zur Spange<br />

West definiert – setzte den Rahmen.<br />

Angesichts der Komplexität der Fragestellung<br />

wurde namentlich das kantonale Amt für Umweltschutz,<br />

das für Lärmschutzfragen zuständig ist, in<br />

die Beurteilung mit einbezogen. Das siegreiche<br />

Projekt belegt, dass eine Umzonung in eine Wohnzone<br />

unter Beachtung des hinreichenden Lärmschutzes<br />

möglich ist. Das Projekt geht von 200 bis<br />

250 Wohneinheiten aus. Durch die geschickte<br />

Grundrissorganisation der Gebäude entlang der<br />

A3 wird auf die anspruchsvolle Situation von Aussicht,<br />

Lärm und Besonnung reagiert. Der vorgelagerte<br />

Erdwall entlang der Autobahn – er wird aus<br />

dem Aushubmaterial gebildet – erlaubt einen wirksamen<br />

Lärmschutz für den autobahnseitigen<br />

Aussenraum und trägt mit den Gebäuden zu einer<br />

verbesserten Lärmsituation für das ganze Erlenquartier<br />

bei.<br />

Die während des Studienauftrags und aus dem<br />

siegreichen Projekt gewonnenen Erkenntnisse<br />

sind in den Art. 63 im revidierten Baureglement<br />

eingeflossen. Er setzt den Rahmen für eine Wohnüberbauung<br />

im Gebiet Altenbach unter Beachtung<br />

des hinreichenden Lärmschutzes. Im Rahmen der<br />

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