Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau
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Wohnzone Altenbach – die wichtigsten Fakten<br />
• Mit der heutigen Gewerbezone Altenbach sind zahlreiche Ungewissheiten verbunden: Bauten bis<br />
13 Metern Höhe und ein Arbeitsplatzvolumen von bis zu 1500 Arbeitsplätzen wären möglich. Mit der<br />
Umzonung in eine Wohnzone wird das Bauvolumen (200–250 Wohneinheiten) und das Verkehrsaufkommen<br />
reduziert und eine der Umgebung besser angepasste Überbauung ermöglicht.<br />
• Die Grundeigentümer haben sich entschieden, gemeinsam mit der <strong>Gemeinde</strong> einen Wettbewerb<br />
durchzuführen und ihn zu finanzieren.<br />
• Das siegreiche Projekt des Wettbewerbs überzeugt bezüglich Lärmschutz, Gebäudehöhen, Volumen<br />
und Quartierbild – und belegt, dass eine Umzonung möglich ist.<br />
• Mit Art. 63 des Baureglements (Wohnzone Altenbach) wird ein Gestaltungsplan vorausgesetzt, der<br />
gestützt auf die Erfahrungen aus dem Wettbewerb an klare Vorgaben gebunden ist.<br />
• Die Erschliessung der Wohnzone Altenbach ist über die Spange West vorgesehen. Eine vorläufige<br />
Erschliessung von Teilen der Wohnzone Altenbach über die Mühlebachstrasse ist möglich, solange<br />
die Spange West nicht erstellt ist. Die Mühlebachstrasse soll nach dem Bau der Spange West nur<br />
noch als Zubringer für den Langsamverkehr und den ÖV dienen.<br />
Die Wohnzone Altenbach<br />
Das seit der Zonenplanung 1975 in der Gewerbezone<br />
liegende Gebiet Altenbach hat den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Wollerau</strong> seit längerem beschäftigt. Aufgrund<br />
von konkreten Planungen hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Verkehrserhebungen veranlasst und festgestellt,<br />
dass die heute vorgesehene Erschliessung<br />
für das Gebiet über die Mühlebachstrasse für ein<br />
Gewerbegebiet von 56 000 m 2 , in dem bis zu 1500<br />
Arbeitsplätze möglich sind, nicht ausreichend ist.<br />
Um die Erschliessungsfragen zu klären, wurde<br />
eine Planungszone erlassen.<br />
Bereits in der Phase der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie<br />
hat sich zudem gezeigt, dass die<br />
Gewerbezone Altenbach als nicht mehr zweckmässig<br />
angesehen wird. Deshalb hat die Zonenplankommission<br />
die Forderung einer Umzonung in eine<br />
Wohn- und Gewerbezone oder gar in eine Wohnzone<br />
ins Strategiepapier aufgenommen.<br />
Eine Umzonung setzt voraus, dass das Gebiet<br />
den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügt.<br />
Für die Zonenplankommission war es zudem<br />
wichtig aufzuzeigen, wie sich das Gebiet<br />
dereinst präsentieren könnte und welches Verkehrsaufkommen<br />
zu erwarten ist. Deshalb war<br />
mit einem Studienauftrag die Machbarkeit nachzuweisen.<br />
Nach intensiven Verhandlungen mit den Grundeigentümern<br />
des Gebietes Altenbach konnte ein<br />
Studienauftrag initiiert werden. Ein Kriterienraster<br />
zu Fragen des Lärmschutzes, der Zone, der Nutzungen,<br />
der Baudichte und der Erschliessung – als<br />
Anschlusspunkte der internen Erschliessung wurden<br />
die Unterführung Mühlebachstrasse und der<br />
Bahnübergang Junker als Verbindung zur Spange<br />
West definiert – setzte den Rahmen.<br />
Angesichts der Komplexität der Fragestellung<br />
wurde namentlich das kantonale Amt für Umweltschutz,<br />
das für Lärmschutzfragen zuständig ist, in<br />
die Beurteilung mit einbezogen. Das siegreiche<br />
Projekt belegt, dass eine Umzonung in eine Wohnzone<br />
unter Beachtung des hinreichenden Lärmschutzes<br />
möglich ist. Das Projekt geht von 200 bis<br />
250 Wohneinheiten aus. Durch die geschickte<br />
Grundrissorganisation der Gebäude entlang der<br />
A3 wird auf die anspruchsvolle Situation von Aussicht,<br />
Lärm und Besonnung reagiert. Der vorgelagerte<br />
Erdwall entlang der Autobahn – er wird aus<br />
dem Aushubmaterial gebildet – erlaubt einen wirksamen<br />
Lärmschutz für den autobahnseitigen<br />
Aussenraum und trägt mit den Gebäuden zu einer<br />
verbesserten Lärmsituation für das ganze Erlenquartier<br />
bei.<br />
Die während des Studienauftrags und aus dem<br />
siegreichen Projekt gewonnenen Erkenntnisse<br />
sind in den Art. 63 im revidierten Baureglement<br />
eingeflossen. Er setzt den Rahmen für eine Wohnüberbauung<br />
im Gebiet Altenbach unter Beachtung<br />
des hinreichenden Lärmschutzes. Im Rahmen der<br />
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