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Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau

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Wie geht es weiter<br />

<strong>Mitwirkung</strong>sverfahren<br />

Die Bevölkerung hat im Rahmen des <strong>Mitwirkung</strong>sverfahrens Gelegenheit, sich bis am 31. März 20<strong>06</strong> zum<br />

Zonenplan mit Kernzonenplan, zum Erschliessungsplan und Baureglement zu äussern. Die Eingaben sind nicht<br />

als Einsprache zu betrachten. Sie dienen der Meinungsbildung und allfällig sich aufdrängenden Korrekturen.<br />

Vorprüfung<br />

Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement werden nach dem <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren zusammen mit<br />

den Eingaben dem Justizdepartement zur Vorprüfung eingereicht.<br />

Nach dieser Vorprüfung werden die Zonenplankommission und der <strong>Gemeinde</strong>rat die Planungsinstrumente<br />

noch einmal beurteilen.<br />

Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit<br />

Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt und allfällige Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen wurden,<br />

können Zonenplan, Erschliessungsplan und das Baureglement öffentlich aufgelegt werden. Während<br />

der Auflagefrist von 30 Tagen kann jedermann beim <strong>Gemeinde</strong>rat dagegen Einsprache erheben.<br />

Können die Einsprachen durch Verhandlung nicht erledigt werden, entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat über<br />

diese gleichzeitig mit dem Erlass der Zonenplanung. Gegen den Entscheid des <strong>Gemeinde</strong>rates kann<br />

Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden. Sobald alle Einsprachen rechtsgenüglich erledigt sind,<br />

können Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern<br />

unterbreitet werden. Sollten sich bei einem Planungsinstrument innert nützlicher Frist keine Lösungen<br />

ergeben, können unbestrittene Elemente vorgezogen oder abgetrennt werden.<br />

Wo können Sie sich informieren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> ist an einer umfassenden<br />

und transparenten Orientierung zur Ortsplanungsrevision<br />

<strong>Wollerau</strong> interessiert. Deshalb sind<br />

Sie herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Orientierungsversammlung<br />

oder anlässlich der beiden<br />

Informationstage zu orientieren.<br />

Mittwoch, 22. Februar 20<strong>06</strong>, 19.30 Uhr, Mehrzweck-<br />

und Gymnastikhalle Riedmatt: Orientierungsversammlung<br />

von <strong>Gemeinde</strong>rat und Zonenplankommission<br />

zur Revision der Ortsplanung<br />

Samstag, 4. März 20<strong>06</strong>, 9–12 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />

Dienstag, 14. März 20<strong>06</strong>, 17.30–21 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />

Information zur Ortsplanungsrevision mit Aushang<br />

von Zonenplan, Erschliessungsplan und der<br />

Auflage des Baureglements sowie der Möglichkeit<br />

zum Gespräch mit den Mitgliedern der Zonenplankommission<br />

und des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

22. Februar bis 31. März 20<strong>06</strong>:<br />

Öffentliche <strong>Mitwirkung</strong> zur Ortsplanungsrevision.<br />

Alle Unterlagen sind auf dem Internet unter<br />

www.wollerau.ch/ortsplanung20<strong>06</strong> zu finden und<br />

liegen im Bauamt <strong>Wollerau</strong> zur Einsicht auf.<br />

Die Mitglieder der<br />

Zonenplankommission<br />

Kurt Baumgart<br />

Alois Beeler<br />

Markus Feusi<br />

Jürg Gabathuler<br />

Markus Hauenstein<br />

Ursula Kiraly<br />

Andreas Meyerhans, Präsident<br />

Eduard Ramp<br />

Beat Suter<br />

Hansueli Remund, Büro Remund und Kuster<br />

Paul Hertig, Büro Remund und Kuster<br />

Hansruedi Göldi, Bauamt<br />

Christian Nägeli, Bauamt<br />

Urs Gassmann, Hochbaupräsident,<br />

Mitglied der Arbeitsgruppe Baureglement<br />

der Zonenplankommission<br />

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