Hermannsburger Journal 6/2014
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Ihr gutes Recht<br />
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Kreditbearbeitungsentgelte<br />
bei Autofinanzierungen<br />
von Rechtsanwalt Jörg-Ulrich Schmidt<br />
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Aktuelles zum Thema<br />
Arbeitszeugnisse<br />
von Rechtsanwalt Wolfgang Zienterra<br />
Auch die bei Autofinanzierungen<br />
gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte<br />
müssen zurückerstattet werden!<br />
Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung<br />
vom 27. November <strong>2014</strong> klargestellt,<br />
dass Gebühren für die Kreditbearbeitung<br />
auch dann an den Kreditnehmer zurück<br />
erstattet werden müssen, wenn es sich<br />
um eine Autofinanzierung handelt, die<br />
über einen Autohändler abgeschlossen worden ist. Auch dann<br />
erfolgt die Bearbeitung des Kredites im eigenen Interesse der Bank<br />
und eben nicht im Interesse des Kreditnehmers. Deshalb dürfe die<br />
Bank auch in diesem Fall neben den Zinsen für den Kredit kein weiteres<br />
Entgelt vom Kreditnehmer verlangen. Mit dem Urteil folgt das<br />
OLG Düsseldorf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof.<br />
Achtung: Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von<br />
Kreditbearbeitungsgebühren aus vor dem 31.12.2011 abgeschlossen<br />
Kreditverträgen droht zum 31.12.<strong>2014</strong>!<br />
Betroffene Bankkunden sollten Rückforderungsansprüche umgehend<br />
geltend machen, da mit Ablauf des 31.12.<strong>2014</strong> eine Verjährung<br />
der Ansprüche aus den vor dem 31.12.2011 abgeschlossenen<br />
Kreditverträgen droht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />
vom 28.10.<strong>2014</strong> beginnt die Verjährung für Ansprüche<br />
auf Rückerstattung gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren – auch<br />
für in den Jahren 2004 bis 2011 abgeschlossene Kreditverträge<br />
– nicht vor dem 31.12.2011. Sollte eine Bank die Erstattung verweigern<br />
und auch nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten,<br />
kann eine etwaige Verjährung der Rückforderungsansprüche<br />
durch das Ergreifen sogenannter „verjährungsunterbrechender<br />
Maßnahmen“, z.B. Erhebung einer Klage auf Rückerstattung der<br />
gezahlten Kreditgebühren, verhindert werden.<br />
Wenn Sie Fragen zur Rückerstattung von Kreditgebühren<br />
haben, empfehlen wir Ihnen, insbesondere wenn eine Verjährung<br />
der Ansprüche droht, sich wegen der Vielzahl möglicher<br />
Fallgestaltungen anwaltlich beraten zu lassen. SV<br />
Im Streitfall muss der Arbeitnehmer<br />
beweisen, dass er eine bessere<br />
Zeugnisbeurteilung als ein „Befriedigend“<br />
verdient hat!<br />
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
hat der Arbeitnehmer Anspruch<br />
auf ein schriftliches Zeugnis. Er kann<br />
wählen, ob er ein einfaches Zeugnis<br />
haben möchte, dass sich nur auf Art und<br />
Dauer der Beschäftigung erstreckt oder ein qualifiziertes Zeugnis,<br />
dass auch Angaben über Leistung und Verhalten enthält.<br />
Da aus einem einfachen Zeugnis negative Schlüsse gezogen<br />
werden können, wird er sich in der Regel für ein qualifiziertes<br />
Zeugnis entscheiden. Die meisten Arbeitszeugnisse enthalten<br />
heute eine „gute“ oder sogar „sehr gute“ Beurteilung. Daher<br />
wurde die Ansicht vertreten, der Arbeitnehmer habe bereits<br />
bei einer durchschnittlichen Leistung Anspruch auf ein Zeugnis<br />
mit der Note „gut“. Für ein schlechtere Bewertung müsse der<br />
Arbeitgeber schon gute Gründe haben und diese im Streifall<br />
auch belegen können. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />
klargestellt, dass auch weiterhin von der Note „Befriedigend“<br />
als mittlerer Note auf der Zufriedenheitsskala auszugehen sei.<br />
Begehre der Arbeitnehmer eine bessere Benotung, müsse er<br />
nachweisen, dass er überdurchschnittliche Leistungen erbracht<br />
habe (Urteil vom 18.11.<strong>2014</strong>). Das BAG hat Zweifel daran geäußert,<br />
dass die vielen Zeugnisse mit einer besseren Beurteilung<br />
dem im Zeugnisrecht geltenden Wahrheitsgebot entsprechen.<br />
Hinweis: Fällt die Beurteilung deutlich zu positiv aus, kann sich<br />
ein Arbeitsgeber schadensersatzpflichtig machen, wenn ein<br />
anderer Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Vertrauen auf die<br />
Richtigkeit des Zeugnisses einstellt und dadurch geschädigt wird.<br />
Bei Fragen zum Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen, sich<br />
wegen der Vielzahl möglicher Fallgestaltungen anwaltlich<br />
beraten zu lassen. SV<br />
§<br />
A N W A L T S S O Z I E T Ä T<br />
Jörg-Ulrich Schmidt & Wolfgang Zienterra<br />
R E C H T S A N W Ä L T E<br />
Im Flachskamp 1 • 29320 Hermannsburg<br />
Frohe<br />
Weihnachten...<br />
... und alles Gute<br />
im neuen Jahr!<br />
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<strong>Hermannsburger</strong> <strong>Journal</strong> 6-<strong>2014</strong> 33