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Hermannsburger Journal 6/2014

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Ihr gutes Recht<br />

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Kreditbearbeitungsentgelte<br />

bei Autofinanzierungen<br />

von Rechtsanwalt Jörg-Ulrich Schmidt<br />

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Aktuelles zum Thema<br />

Arbeitszeugnisse<br />

von Rechtsanwalt Wolfgang Zienterra<br />

Auch die bei Autofinanzierungen<br />

gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte<br />

müssen zurückerstattet werden!<br />

Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung<br />

vom 27. November <strong>2014</strong> klargestellt,<br />

dass Gebühren für die Kreditbearbeitung<br />

auch dann an den Kreditnehmer zurück<br />

erstattet werden müssen, wenn es sich<br />

um eine Autofinanzierung handelt, die<br />

über einen Autohändler abgeschlossen worden ist. Auch dann<br />

erfolgt die Bearbeitung des Kredites im eigenen Interesse der Bank<br />

und eben nicht im Interesse des Kreditnehmers. Deshalb dürfe die<br />

Bank auch in diesem Fall neben den Zinsen für den Kredit kein weiteres<br />

Entgelt vom Kreditnehmer verlangen. Mit dem Urteil folgt das<br />

OLG Düsseldorf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof.<br />

Achtung: Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von<br />

Kreditbearbeitungsgebühren aus vor dem 31.12.2011 abgeschlossen<br />

Kreditverträgen droht zum 31.12.<strong>2014</strong>!<br />

Betroffene Bankkunden sollten Rückforderungsansprüche umgehend<br />

geltend machen, da mit Ablauf des 31.12.<strong>2014</strong> eine Verjährung<br />

der Ansprüche aus den vor dem 31.12.2011 abgeschlossenen<br />

Kreditverträgen droht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />

vom 28.10.<strong>2014</strong> beginnt die Verjährung für Ansprüche<br />

auf Rückerstattung gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren – auch<br />

für in den Jahren 2004 bis 2011 abgeschlossene Kreditverträge<br />

– nicht vor dem 31.12.2011. Sollte eine Bank die Erstattung verweigern<br />

und auch nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten,<br />

kann eine etwaige Verjährung der Rückforderungsansprüche<br />

durch das Ergreifen sogenannter „verjährungsunterbrechender<br />

Maßnahmen“, z.B. Erhebung einer Klage auf Rückerstattung der<br />

gezahlten Kreditgebühren, verhindert werden.<br />

Wenn Sie Fragen zur Rückerstattung von Kreditgebühren<br />

haben, empfehlen wir Ihnen, insbesondere wenn eine Verjährung<br />

der Ansprüche droht, sich wegen der Vielzahl möglicher<br />

Fallgestaltungen anwaltlich beraten zu lassen. SV<br />

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer<br />

beweisen, dass er eine bessere<br />

Zeugnisbeurteilung als ein „Befriedigend“<br />

verdient hat!<br />

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

hat der Arbeitnehmer Anspruch<br />

auf ein schriftliches Zeugnis. Er kann<br />

wählen, ob er ein einfaches Zeugnis<br />

haben möchte, dass sich nur auf Art und<br />

Dauer der Beschäftigung erstreckt oder ein qualifiziertes Zeugnis,<br />

dass auch Angaben über Leistung und Verhalten enthält.<br />

Da aus einem einfachen Zeugnis negative Schlüsse gezogen<br />

werden können, wird er sich in der Regel für ein qualifiziertes<br />

Zeugnis entscheiden. Die meisten Arbeitszeugnisse enthalten<br />

heute eine „gute“ oder sogar „sehr gute“ Beurteilung. Daher<br />

wurde die Ansicht vertreten, der Arbeitnehmer habe bereits<br />

bei einer durchschnittlichen Leistung Anspruch auf ein Zeugnis<br />

mit der Note „gut“. Für ein schlechtere Bewertung müsse der<br />

Arbeitgeber schon gute Gründe haben und diese im Streifall<br />

auch belegen können. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />

klargestellt, dass auch weiterhin von der Note „Befriedigend“<br />

als mittlerer Note auf der Zufriedenheitsskala auszugehen sei.<br />

Begehre der Arbeitnehmer eine bessere Benotung, müsse er<br />

nachweisen, dass er überdurchschnittliche Leistungen erbracht<br />

habe (Urteil vom 18.11.<strong>2014</strong>). Das BAG hat Zweifel daran geäußert,<br />

dass die vielen Zeugnisse mit einer besseren Beurteilung<br />

dem im Zeugnisrecht geltenden Wahrheitsgebot entsprechen.<br />

Hinweis: Fällt die Beurteilung deutlich zu positiv aus, kann sich<br />

ein Arbeitsgeber schadensersatzpflichtig machen, wenn ein<br />

anderer Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Vertrauen auf die<br />

Richtigkeit des Zeugnisses einstellt und dadurch geschädigt wird.<br />

Bei Fragen zum Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen, sich<br />

wegen der Vielzahl möglicher Fallgestaltungen anwaltlich<br />

beraten zu lassen. SV<br />

§<br />

A N W A L T S S O Z I E T Ä T<br />

Jörg-Ulrich Schmidt & Wolfgang Zienterra<br />

R E C H T S A N W Ä L T E<br />

Im Flachskamp 1 • 29320 Hermannsburg<br />

Frohe<br />

Weihnachten...<br />

... und alles Gute<br />

im neuen Jahr!<br />

Fon 05052 8493 • www.schmidt-zienterra.de • info@schmidt-zienterra.de<br />

<strong>Hermannsburger</strong> <strong>Journal</strong> 6-<strong>2014</strong> 33

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