Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden dient der Sicherheit
Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden dient der Sicherheit
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<strong>Ausbau</strong> <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> <strong>Stadtlohn</strong>-<strong>Vreden</strong><br />
<strong>dient</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong><br />
EU-Luftrecht for<strong>der</strong>t Verlängerung - Flugbetrieb wird nicht verän<strong>der</strong>t<br />
Münster / <strong>Stadtlohn</strong> / Winterswijk. Geän<strong>der</strong>te Vorschriften <strong>des</strong> Europäischen Luftrechts<br />
sind <strong>der</strong> Grund für die Genehmigung <strong>des</strong> Flugplatz-<strong>Ausbau</strong>s in <strong>Stadtlohn</strong>-<strong>Vreden</strong> durch die<br />
Bezirksregierung Münster. Die hiernach erhöhten <strong>Sicherheit</strong>sstandards machen eine<br />
Verlängerung <strong>der</strong> Startbahn <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> auf 1800 Meter notwendig. Mit <strong>der</strong><br />
Genehmigung sind keinerlei Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Flugbetriebs verbunden. Auch an <strong>der</strong><br />
Funktion <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> hat sich seit den 70er Jahren nichts geän<strong>der</strong>t. Er wird<br />
schwerpunktmäßig für den Geschäftsreiseverkehr genutzt.<br />
Die Genehmigung sieht nun eine Verlängerung <strong>der</strong> Start- und Landebahn von jetzt 980 mal<br />
20 Meter auf künftig 1.800 mal 30 Meter vor, weil die neuen europäischen<br />
<strong>Sicherheit</strong>svorschriften <strong>der</strong> JAR-OPS 1 dies für den gewerblichen Luftverkehr verlangen.<br />
Die für Start und Landung effektiv nutzbare Länge beträgt allerdings nur 1.500 Meter. Bei<br />
den 300 Meter Differenz handelt es sich um <strong>Sicherheit</strong>sflächen an den beiden Kopfenden<br />
<strong>der</strong> Start- und Landebahn, die dazu dienen sollen, beispielsweise in Notfällen den Startlauf<br />
sicher auf befestigten Flächen statt auf Gras abbrechen zu können.<br />
Gemeinsame Kommission unter Beteiligung <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Dienststellen<br />
Eine Kommission wird die Flugplatzbetreiberin künftig in Problemfällen beraten,<br />
beispielsweise wenn es um die Vermeidung von Fluglärm geht. Die Kommission soll sich<br />
aus Ansprechpartnern <strong>des</strong> Kreises Borken, <strong>der</strong> Provinz Gel<strong>der</strong>land, <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Winterswijk und <strong>der</strong> Flugplatz Wenningfeld GmbH sowie aus nie<strong>der</strong>ländischen<br />
Privatpersonen zusammensetzen. Darauf haben sich die Bezirksregierung Münster, die<br />
Provinz Gel<strong>der</strong>land und die Gemeinde Winterswijk in einem Gespräch auf Arbeitsebene<br />
verständigt. Gegenstand dieses Gespräches waren auch weitere für die Bürger <strong>der</strong><br />
Grenzregion um den Flugplatz bedeutsame Fragen, die sich wie folgt zusammenfassen<br />
lassen:<br />
Keine Ausweitung <strong>der</strong> Flugbewegungen geplant<br />
Zu Missdeutungen hat eine Regelung in <strong>der</strong> Genehmigung geführt, die den Betrieb von<br />
Flugzeugen über 5.700 Kilogramm Höchstabfluggewicht auf 1.500 Flugbewegungen<br />
jährlich begrenzt. Falls diese Grenze doch überschritten werden sollte, müsste das<br />
schalltechnische Gutachten, welches <strong>der</strong> Genehmigung zugrunde liegt, auch auf Antrag<br />
betroffener Privatpersonen fortgeschrieben werden. Entgegen den Befürchtungen von<br />
Anwohnern <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> geht es bei dieser Festsetzung jedoch nicht darum, den<br />
Flugbetrieb auszuweiten. Die Zahl von 1500 Flugbewegungen pro Jahr wurde vielmehr als<br />
denkbare Obergrenze dem schalltechnischen Gutachten zugrunde gelegt. Das Gutachten<br />
kam zu dem Ergebnis, dass die Lärmbelastung <strong>der</strong> Bevölkerung im unkritischen Bereich<br />
verbleibt, selbst im Fall von jährlich 1500 Starts und Landungen mit größeren Flugzeugen<br />
(über 5700 Kilogramm Höchstabfluggewicht). Doch diese Flugzahlen sind rein
hypothetisch und werden am Verkehrslandeplatz <strong>Stadtlohn</strong> / <strong>Vreden</strong> wohl nie erreicht<br />
werden. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall von mehr Flugbewegungen haben alle<br />
Lärmbetroffenen, und damit auch die nie<strong>der</strong>ländischen Bürger, nun einen Anspruch auf<br />
Fortschreibung <strong>des</strong> lärmtechnischen Gutachtens. Dies war nach <strong>der</strong> früheren Genehmigung<br />
nicht möglich. Die Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 1997 war von geschätzten 500<br />
Flugbewegungen <strong>der</strong> genannten Gewichtsklasse ausgegangen. Selbst diese Zahl ist bis<br />
heute nie erreicht worden.<br />
Nachtflug bleibt unverän<strong>der</strong>t<br />
Seit 1979 ist in <strong>Stadtlohn</strong> <strong>der</strong> Flugbetrieb bei Dunkelheit (ab 30 Minuten nach<br />
Sonnenuntergang) o<strong>der</strong> Nachtflug (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) ohne spezielle<br />
Einschränkungen zugelassen. Daran hat sich nun nichts geän<strong>der</strong>t, we<strong>der</strong> hinsichtlich <strong>des</strong><br />
Flugbetriebes noch in Bezug auf die Flugverfahren. Im nie<strong>der</strong>ländischen Luftraum ist <strong>der</strong><br />
Flugbetrieb nach Sichtflugregeln bei Nacht allerdings entsprechend den dortigen<br />
Rechtsvorschriften nach wie vor grundsätzlich unzulässig. Damit werden die<br />
nie<strong>der</strong>ländischen Bewohner im Grenzbereich künftig auch nachts nicht vermehrt betroffen<br />
sein.<br />
Bahnverlängerung reduziert Fluglärm in den Nie<strong>der</strong>landen<br />
Die Startbahnverlängerung wird die Lärmsituation für die Nie<strong>der</strong>län<strong>der</strong> deutlich<br />
verbessern. Da die Startbahn Richtung Osten erweitert wird, beginnen die Flugzeuge ihren<br />
Startlauf künftig mehrere hun<strong>der</strong>t Meter weiter östlich. Dort, wo die Flugzeuge heute<br />
anrollen, sind sie demnächst längst in <strong>der</strong> Luft. Meist wird in westliche Richtung gestartet,<br />
also in Richtung Nie<strong>der</strong>lande. Künftig können die Piloten die Platzrundenhöhe von 1200<br />
Fuß schon im Geradeausflug erreichen, noch bevor sie in den Querabflug abdrehen. Da die<br />
Motorleistung auf dieser Flughöhe bereits reduziert wird, sind die Lärmauswirkungen am<br />
Boden geringer. Die westliche Lan<strong>des</strong>chwelle bleibt an unverän<strong>der</strong>ter Position, so dass<br />
sich keine nachteiligen Auswirkungen <strong>des</strong> Betriebes ergeben.<br />
Niedrige Schallpegel statt Beschränkung <strong>der</strong> Flugbewegungen<br />
An<strong>der</strong>s als in Deutschland erfolgt <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor Fluglärm in den<br />
Nie<strong>der</strong>landen generell über eine Beschränkung <strong>der</strong> Flugbewegungszahlen an den<br />
Flughäfen. In Deutschland wird dagegen zum Schutz <strong>der</strong> Menschen <strong>der</strong> erzeugte<br />
Schallpegel gemessen. Dieser liegt in <strong>Stadtlohn</strong> weit unterhalb <strong>des</strong> kritischen Bereichs, wie<br />
gutachtlich bestätigt wird.<br />
Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster vom 28.11.2008<br />
Für Rückfragen hat die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster vom 28.<br />
November 2008 gesorgt, wonach mit dem <strong>Ausbau</strong> bereits begonnen werden kann, auch<br />
wenn noch nicht alle notwendigen Grundstücksflächen für das Gesamtprojekt erworben<br />
worden sind, wie es die Genehmigung vom 13. Dezember 2006 vorsieht. Voraussetzung<br />
für die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung war jedoch, dass auf den bereits zur Verfügung stehenden<br />
Flächen ein eingeschränkter Flugbetrieb sicher möglich ist. Das deutsche<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr hat die notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt.
Hintergrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung sind unvorhergesehene Schwierigkeiten beim Erwerb <strong>der</strong><br />
erfor<strong>der</strong>lichen Restflächen. Um weitere wirtschaftliche Einbußen für den<br />
Flugplatzbetreiber zu vermeiden war es nötig, übergangsweise einen eingeschränkten<br />
Flugbetrieb zumin<strong>des</strong>t auf einer auf 1.200 Meter verlängerten Start- und Landebahn<br />
zuzulassen, bis die Grundstücksverhandlungen endgültig abgeschlossen werden können.<br />
Gerichtliche Bestätigung <strong>der</strong> erteilten Genehmigung<br />
Das Verwaltungsgericht Münster hat inzwischen das von einem Anwohner <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong><br />
eingeleitete einstweilige Rechtsschutzverfahren gegen die sofortige Vollziehbarkeit <strong>der</strong><br />
Genehmigung vom 13.12. 2006 in <strong>der</strong> Fassung vom 28.11.2008 rechtsgültig zugunsten <strong>der</strong><br />
Bezirksregierung Münster entschieden.<br />
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27.08.2009