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Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden dient der Sicherheit

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<strong>Ausbau</strong> <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> <strong>Stadtlohn</strong>-<strong>Vreden</strong><br />

<strong>dient</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong><br />

EU-Luftrecht for<strong>der</strong>t Verlängerung - Flugbetrieb wird nicht verän<strong>der</strong>t<br />

Münster / <strong>Stadtlohn</strong> / Winterswijk. Geän<strong>der</strong>te Vorschriften <strong>des</strong> Europäischen Luftrechts<br />

sind <strong>der</strong> Grund für die Genehmigung <strong>des</strong> Flugplatz-<strong>Ausbau</strong>s in <strong>Stadtlohn</strong>-<strong>Vreden</strong> durch die<br />

Bezirksregierung Münster. Die hiernach erhöhten <strong>Sicherheit</strong>sstandards machen eine<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Startbahn <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> auf 1800 Meter notwendig. Mit <strong>der</strong><br />

Genehmigung sind keinerlei Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Flugbetriebs verbunden. Auch an <strong>der</strong><br />

Funktion <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> hat sich seit den 70er Jahren nichts geän<strong>der</strong>t. Er wird<br />

schwerpunktmäßig für den Geschäftsreiseverkehr genutzt.<br />

Die Genehmigung sieht nun eine Verlängerung <strong>der</strong> Start- und Landebahn von jetzt 980 mal<br />

20 Meter auf künftig 1.800 mal 30 Meter vor, weil die neuen europäischen<br />

<strong>Sicherheit</strong>svorschriften <strong>der</strong> JAR-OPS 1 dies für den gewerblichen Luftverkehr verlangen.<br />

Die für Start und Landung effektiv nutzbare Länge beträgt allerdings nur 1.500 Meter. Bei<br />

den 300 Meter Differenz handelt es sich um <strong>Sicherheit</strong>sflächen an den beiden Kopfenden<br />

<strong>der</strong> Start- und Landebahn, die dazu dienen sollen, beispielsweise in Notfällen den Startlauf<br />

sicher auf befestigten Flächen statt auf Gras abbrechen zu können.<br />

Gemeinsame Kommission unter Beteiligung <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Dienststellen<br />

Eine Kommission wird die Flugplatzbetreiberin künftig in Problemfällen beraten,<br />

beispielsweise wenn es um die Vermeidung von Fluglärm geht. Die Kommission soll sich<br />

aus Ansprechpartnern <strong>des</strong> Kreises Borken, <strong>der</strong> Provinz Gel<strong>der</strong>land, <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Winterswijk und <strong>der</strong> Flugplatz Wenningfeld GmbH sowie aus nie<strong>der</strong>ländischen<br />

Privatpersonen zusammensetzen. Darauf haben sich die Bezirksregierung Münster, die<br />

Provinz Gel<strong>der</strong>land und die Gemeinde Winterswijk in einem Gespräch auf Arbeitsebene<br />

verständigt. Gegenstand dieses Gespräches waren auch weitere für die Bürger <strong>der</strong><br />

Grenzregion um den Flugplatz bedeutsame Fragen, die sich wie folgt zusammenfassen<br />

lassen:<br />

Keine Ausweitung <strong>der</strong> Flugbewegungen geplant<br />

Zu Missdeutungen hat eine Regelung in <strong>der</strong> Genehmigung geführt, die den Betrieb von<br />

Flugzeugen über 5.700 Kilogramm Höchstabfluggewicht auf 1.500 Flugbewegungen<br />

jährlich begrenzt. Falls diese Grenze doch überschritten werden sollte, müsste das<br />

schalltechnische Gutachten, welches <strong>der</strong> Genehmigung zugrunde liegt, auch auf Antrag<br />

betroffener Privatpersonen fortgeschrieben werden. Entgegen den Befürchtungen von<br />

Anwohnern <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong> geht es bei dieser Festsetzung jedoch nicht darum, den<br />

Flugbetrieb auszuweiten. Die Zahl von 1500 Flugbewegungen pro Jahr wurde vielmehr als<br />

denkbare Obergrenze dem schalltechnischen Gutachten zugrunde gelegt. Das Gutachten<br />

kam zu dem Ergebnis, dass die Lärmbelastung <strong>der</strong> Bevölkerung im unkritischen Bereich<br />

verbleibt, selbst im Fall von jährlich 1500 Starts und Landungen mit größeren Flugzeugen<br />

(über 5700 Kilogramm Höchstabfluggewicht). Doch diese Flugzahlen sind rein


hypothetisch und werden am Verkehrslandeplatz <strong>Stadtlohn</strong> / <strong>Vreden</strong> wohl nie erreicht<br />

werden. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall von mehr Flugbewegungen haben alle<br />

Lärmbetroffenen, und damit auch die nie<strong>der</strong>ländischen Bürger, nun einen Anspruch auf<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> lärmtechnischen Gutachtens. Dies war nach <strong>der</strong> früheren Genehmigung<br />

nicht möglich. Die Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 1997 war von geschätzten 500<br />

Flugbewegungen <strong>der</strong> genannten Gewichtsklasse ausgegangen. Selbst diese Zahl ist bis<br />

heute nie erreicht worden.<br />

Nachtflug bleibt unverän<strong>der</strong>t<br />

Seit 1979 ist in <strong>Stadtlohn</strong> <strong>der</strong> Flugbetrieb bei Dunkelheit (ab 30 Minuten nach<br />

Sonnenuntergang) o<strong>der</strong> Nachtflug (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) ohne spezielle<br />

Einschränkungen zugelassen. Daran hat sich nun nichts geän<strong>der</strong>t, we<strong>der</strong> hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Flugbetriebes noch in Bezug auf die Flugverfahren. Im nie<strong>der</strong>ländischen Luftraum ist <strong>der</strong><br />

Flugbetrieb nach Sichtflugregeln bei Nacht allerdings entsprechend den dortigen<br />

Rechtsvorschriften nach wie vor grundsätzlich unzulässig. Damit werden die<br />

nie<strong>der</strong>ländischen Bewohner im Grenzbereich künftig auch nachts nicht vermehrt betroffen<br />

sein.<br />

Bahnverlängerung reduziert Fluglärm in den Nie<strong>der</strong>landen<br />

Die Startbahnverlängerung wird die Lärmsituation für die Nie<strong>der</strong>län<strong>der</strong> deutlich<br />

verbessern. Da die Startbahn Richtung Osten erweitert wird, beginnen die Flugzeuge ihren<br />

Startlauf künftig mehrere hun<strong>der</strong>t Meter weiter östlich. Dort, wo die Flugzeuge heute<br />

anrollen, sind sie demnächst längst in <strong>der</strong> Luft. Meist wird in westliche Richtung gestartet,<br />

also in Richtung Nie<strong>der</strong>lande. Künftig können die Piloten die Platzrundenhöhe von 1200<br />

Fuß schon im Geradeausflug erreichen, noch bevor sie in den Querabflug abdrehen. Da die<br />

Motorleistung auf dieser Flughöhe bereits reduziert wird, sind die Lärmauswirkungen am<br />

Boden geringer. Die westliche Lan<strong>des</strong>chwelle bleibt an unverän<strong>der</strong>ter Position, so dass<br />

sich keine nachteiligen Auswirkungen <strong>des</strong> Betriebes ergeben.<br />

Niedrige Schallpegel statt Beschränkung <strong>der</strong> Flugbewegungen<br />

An<strong>der</strong>s als in Deutschland erfolgt <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor Fluglärm in den<br />

Nie<strong>der</strong>landen generell über eine Beschränkung <strong>der</strong> Flugbewegungszahlen an den<br />

Flughäfen. In Deutschland wird dagegen zum Schutz <strong>der</strong> Menschen <strong>der</strong> erzeugte<br />

Schallpegel gemessen. Dieser liegt in <strong>Stadtlohn</strong> weit unterhalb <strong>des</strong> kritischen Bereichs, wie<br />

gutachtlich bestätigt wird.<br />

Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster vom 28.11.2008<br />

Für Rückfragen hat die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster vom 28.<br />

November 2008 gesorgt, wonach mit dem <strong>Ausbau</strong> bereits begonnen werden kann, auch<br />

wenn noch nicht alle notwendigen Grundstücksflächen für das Gesamtprojekt erworben<br />

worden sind, wie es die Genehmigung vom 13. Dezember 2006 vorsieht. Voraussetzung<br />

für die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung war jedoch, dass auf den bereits zur Verfügung stehenden<br />

Flächen ein eingeschränkter Flugbetrieb sicher möglich ist. Das deutsche<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr hat die notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt.


Hintergrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung sind unvorhergesehene Schwierigkeiten beim Erwerb <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Restflächen. Um weitere wirtschaftliche Einbußen für den<br />

Flugplatzbetreiber zu vermeiden war es nötig, übergangsweise einen eingeschränkten<br />

Flugbetrieb zumin<strong>des</strong>t auf einer auf 1.200 Meter verlängerten Start- und Landebahn<br />

zuzulassen, bis die Grundstücksverhandlungen endgültig abgeschlossen werden können.<br />

Gerichtliche Bestätigung <strong>der</strong> erteilten Genehmigung<br />

Das Verwaltungsgericht Münster hat inzwischen das von einem Anwohner <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong><br />

eingeleitete einstweilige Rechtsschutzverfahren gegen die sofortige Vollziehbarkeit <strong>der</strong><br />

Genehmigung vom 13.12. 2006 in <strong>der</strong> Fassung vom 28.11.2008 rechtsgültig zugunsten <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung Münster entschieden.<br />

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27.08.2009

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