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Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden dient der Sicherheit

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hypothetisch und werden am Verkehrslandeplatz <strong>Stadtlohn</strong> / <strong>Vreden</strong> wohl nie erreicht<br />

werden. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall von mehr Flugbewegungen haben alle<br />

Lärmbetroffenen, und damit auch die nie<strong>der</strong>ländischen Bürger, nun einen Anspruch auf<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> lärmtechnischen Gutachtens. Dies war nach <strong>der</strong> früheren Genehmigung<br />

nicht möglich. Die Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 1997 war von geschätzten 500<br />

Flugbewegungen <strong>der</strong> genannten Gewichtsklasse ausgegangen. Selbst diese Zahl ist bis<br />

heute nie erreicht worden.<br />

Nachtflug bleibt unverän<strong>der</strong>t<br />

Seit 1979 ist in <strong>Stadtlohn</strong> <strong>der</strong> Flugbetrieb bei Dunkelheit (ab 30 Minuten nach<br />

Sonnenuntergang) o<strong>der</strong> Nachtflug (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) ohne spezielle<br />

Einschränkungen zugelassen. Daran hat sich nun nichts geän<strong>der</strong>t, we<strong>der</strong> hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Flugbetriebes noch in Bezug auf die Flugverfahren. Im nie<strong>der</strong>ländischen Luftraum ist <strong>der</strong><br />

Flugbetrieb nach Sichtflugregeln bei Nacht allerdings entsprechend den dortigen<br />

Rechtsvorschriften nach wie vor grundsätzlich unzulässig. Damit werden die<br />

nie<strong>der</strong>ländischen Bewohner im Grenzbereich künftig auch nachts nicht vermehrt betroffen<br />

sein.<br />

Bahnverlängerung reduziert Fluglärm in den Nie<strong>der</strong>landen<br />

Die Startbahnverlängerung wird die Lärmsituation für die Nie<strong>der</strong>län<strong>der</strong> deutlich<br />

verbessern. Da die Startbahn Richtung Osten erweitert wird, beginnen die Flugzeuge ihren<br />

Startlauf künftig mehrere hun<strong>der</strong>t Meter weiter östlich. Dort, wo die Flugzeuge heute<br />

anrollen, sind sie demnächst längst in <strong>der</strong> Luft. Meist wird in westliche Richtung gestartet,<br />

also in Richtung Nie<strong>der</strong>lande. Künftig können die Piloten die Platzrundenhöhe von 1200<br />

Fuß schon im Geradeausflug erreichen, noch bevor sie in den Querabflug abdrehen. Da die<br />

Motorleistung auf dieser Flughöhe bereits reduziert wird, sind die Lärmauswirkungen am<br />

Boden geringer. Die westliche Lan<strong>des</strong>chwelle bleibt an unverän<strong>der</strong>ter Position, so dass<br />

sich keine nachteiligen Auswirkungen <strong>des</strong> Betriebes ergeben.<br />

Niedrige Schallpegel statt Beschränkung <strong>der</strong> Flugbewegungen<br />

An<strong>der</strong>s als in Deutschland erfolgt <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor Fluglärm in den<br />

Nie<strong>der</strong>landen generell über eine Beschränkung <strong>der</strong> Flugbewegungszahlen an den<br />

Flughäfen. In Deutschland wird dagegen zum Schutz <strong>der</strong> Menschen <strong>der</strong> erzeugte<br />

Schallpegel gemessen. Dieser liegt in <strong>Stadtlohn</strong> weit unterhalb <strong>des</strong> kritischen Bereichs, wie<br />

gutachtlich bestätigt wird.<br />

Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster vom 28.11.2008<br />

Für Rückfragen hat die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster vom 28.<br />

November 2008 gesorgt, wonach mit dem <strong>Ausbau</strong> bereits begonnen werden kann, auch<br />

wenn noch nicht alle notwendigen Grundstücksflächen für das Gesamtprojekt erworben<br />

worden sind, wie es die Genehmigung vom 13. Dezember 2006 vorsieht. Voraussetzung<br />

für die Än<strong>der</strong>ungsgenehmigung war jedoch, dass auf den bereits zur Verfügung stehenden<br />

Flächen ein eingeschränkter Flugbetrieb sicher möglich ist. Das deutsche<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr hat die notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt.

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