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Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden dient der Sicherheit

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Hintergrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung sind unvorhergesehene Schwierigkeiten beim Erwerb <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Restflächen. Um weitere wirtschaftliche Einbußen für den<br />

Flugplatzbetreiber zu vermeiden war es nötig, übergangsweise einen eingeschränkten<br />

Flugbetrieb zumin<strong>des</strong>t auf einer auf 1.200 Meter verlängerten Start- und Landebahn<br />

zuzulassen, bis die Grundstücksverhandlungen endgültig abgeschlossen werden können.<br />

Gerichtliche Bestätigung <strong>der</strong> erteilten Genehmigung<br />

Das Verwaltungsgericht Münster hat inzwischen das von einem Anwohner <strong>des</strong> <strong>Flugplatzes</strong><br />

eingeleitete einstweilige Rechtsschutzverfahren gegen die sofortige Vollziehbarkeit <strong>der</strong><br />

Genehmigung vom 13.12. 2006 in <strong>der</strong> Fassung vom 28.11.2008 rechtsgültig zugunsten <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung Münster entschieden.<br />

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27.08.2009

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