Vergelt's Gott - der VG Dormitz
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<strong>Dormitz</strong> -2- Nr. 12/12<br />
Stellenausschreibung<br />
Gemeinde Kleinsendelbach<br />
Die Gemeinde Kleinsendelbach sucht zum<br />
01.10.2012 einem vollzeitbeschäftigte/n<br />
Gemeindearbeiter/in<br />
für den gemeindlichen Bauhof. Zum Tätigkeitsfeld<br />
gehören alle körperlichen Arbeiten die im<br />
Bereich <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung anfallen (insbeson<strong>der</strong>e<br />
Baumaßnahmen, <strong>der</strong> Gebäudeunterhalt, die Bewirtschaftung<br />
von Gemeindegrundstücken, Straßenarbeiten mit Winterdienst,<br />
allgemeine Werkstattarbeiten sowie die Instandhaltung<br />
und Wartung von Geräten und Maschinen). Hinzu<br />
kommt außerdem noch <strong>der</strong> Dienst in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr.<br />
Ihr Bewerberprofil:<br />
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen<br />
o<strong>der</strong> handwerklichen Beruf (z. B. Elektriker, Maurer o<strong>der</strong><br />
Installateur)<br />
- vorhandene Fahrerlaubnis <strong>der</strong> Klasse Bsowie Bereitschaft<br />
zum Erwerb <strong>der</strong> Klasse T(falls nicht bereits vorhanden),<br />
- Nachweis über Ausbildung im Feuerwehrdienst.<br />
Wir bieten:<br />
- ein vielseitiges Aufgabengebiet und einen verantwortungsvollen<br />
Arbeitsplatz,<br />
- leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für<br />
den öffentlichen Dienst „TVöD“.<br />
Interessierte werden gebeten, sich schriftlich mit den üblichen<br />
Unterlagen bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dormitz</strong>,<br />
Sebal<strong>der</strong> Straße 12, 91077 <strong>Dormitz</strong> (Tel. 09134/9969-0, E-<br />
Mail: post@vgdormitz.de, Homepage: www.vgdormitz.de) zu<br />
bewerben.<br />
Aus dem Gemein<strong>der</strong>at Kleinsendelbach<br />
vom 22. Mai 2012<br />
Antrag isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 474/3<br />
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.-Nr.<br />
474/3 (Pfarrer-Rudorfer-Weg 7) ein Carport zu errichten. Das<br />
Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„Gänsäcker“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Bei dem geplanten<br />
Carport handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben<br />
nach Art. 57 Abs. 1Nr. 1Buchst. a) BayBO.<br />
Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten<br />
werden, beantragen die Bauwerber eine isolierte Befreiung von<br />
den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan<br />
sind Carports nur innerhalb <strong>der</strong> auf dem Plan festgesetzten<br />
Flächen zulässig und zur Straße hin ist ein Stauraum von<br />
5maufzuweisen. Die Antragsteller beabsichtigen den Carport<br />
außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen sowie ohne Stauraum zu errichten.<br />
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind<br />
vollständig. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt eine isolierte Befreiung<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Baugrenzenüberschreitung sowie des fehlenden Stauraums zu<br />
erteilen. Der Carport muss zur öffentlichen Verkehrsfläche ständig<br />
offen und nicht auch nur zeitweise verschlossen sein. Die Seitenwände<br />
dürfen auf einer Tiefe von 3mzum Pfarrer-Rudorfer-Weg<br />
nicht geschlossen werden, damit die Sicht beim Ausfahren auf<br />
die öffentliche Verkehrsfläche nicht behin<strong>der</strong>t wird.<br />
Beschluss: 13 :0<br />
Bauantrag; Errichtung eine Dachgaube, Fl.-Nr. 22/4<br />
Die Antragsteller planen die Errichtung einer Dachgaube auf<br />
dem Grundstück Fl.-Nr. 22/4, Höhenröthstraße 9. Das Vorhaben<br />
liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes<br />
„Nord-West“.<br />
Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />
Die Erschließung ist gesichert.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher<br />
Sicht zuzustimmen.<br />
Beschluss: 13 :0<br />
Bauantrag; Errichtung eines Balkons, Fl.-Nr. 307<br />
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Balkons an das<br />
bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 307, Kirchenweg 6. Das<br />
Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach §34Baugesetzbuch<br />
und ist genehmigungspflichtig. Die nähere Umgebung<br />
entspricht einem allgemeinen Wohngebiet, das Vorhaben<br />
liegt im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung.<br />
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind<br />
vollständig.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher<br />
Sicht zuzustimmen.<br />
Beschluss: 12 :0<br />
(Gemein<strong>der</strong>ätin Klothilde Walsch ist wegen persönlicher Beteiligung<br />
nicht stimmberechtigt.)<br />
Bauantrag; Anbau eines Balkons, Fl.-Nr. 699/76<br />
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Balkons an das<br />
bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr.<br />
699/76, An den Eichen 17. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich<br />
des qualifizierten Bebauungsplanes „Steinbach West“.<br />
Mit den Bauarbeiten für den Balkon wurde bereits begonnen.<br />
Da hierfür keine Genehmigung vorliegt wurden die Bauarbeiten<br />
mit Bescheid des Landratsamtes Forchheim vom 22.03.2012<br />
eingestellt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Planunterlagen wurden nun eingereicht.<br />
Das Vorhaben wi<strong>der</strong>spricht den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes. Ebenso wie das Einfamilienhaus an sich<br />
liegt auch <strong>der</strong> Balkon vollständig außerhalb des Baufensters.<br />
Die Nachbarunterschriften sind seitens des Landratsamtes<br />
Forchheim zu prüfen. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag<br />
aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen und somit<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Befreiung<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Baugrenzenüberschreitung zu erteilen.<br />
Beschluss: 13 :0<br />
Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung des Regionalplans Oberfranken-<br />
West;<br />
Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels BV2.5.2<br />
„Windenergie“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kleinsendelbach nimmt Kenntnis vom Entwurf<br />
<strong>der</strong> Fortschreibung des Ziels BV2.5.2 „Windenergie“ des<br />
Regionalplans Oberfranken-West. Im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Kleinsendelbach sollen keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen<br />
ausgewiesen werden. Ziel <strong>der</strong> Fortschreibung ist es, die<br />
Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Region<br />
auf die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen<br />
zu konzentrieren. Der Gemein<strong>der</strong>at Kleinsendelbach erhebt<br />
keine Hinweise, Ergänzungen o<strong>der</strong> Einwände zum Entwurf zur<br />
Fortschreibung des Ziels BV2.5.2 „Windenergie“.<br />
Beschluss: 13 :0<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gründeläcker II“, Gemeinde<br />
<strong>Dormitz</strong>, Beteiligung <strong>der</strong> Behörden o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. §4Abs. 2BauGB<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom<br />
20.03.2012 und beschließt keine Bedenken und Anregungen<br />
gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gründeläcker II“<br />
<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong> zu erheben.<br />
Beschluss: 13 :0<br />
2. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong>;<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Behörden o<strong>der</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gem. §4Abs. 2BauGB<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt keine Bedenken und Anregungen<br />
gegen die 2. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Dormitz</strong> zu erheben.<br />
Beschluss: 13 :0<br />
Fortsetzung Seite 7