<strong>Dormitz</strong> -2- Nr. 12/12 Stellenausschreibung Gemeinde Kleinsendelbach Die Gemeinde Kleinsendelbach sucht zum 01.10.2012 einem vollzeitbeschäftigte/n Gemeindearbeiter/in für den gemeindlichen Bauhof. Zum Tätigkeitsfeld gehören alle körperlichen Arbeiten die im Bereich <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung anfallen (insbeson<strong>der</strong>e Baumaßnahmen, <strong>der</strong> Gebäudeunterhalt, die Bewirtschaftung von Gemeindegrundstücken, Straßenarbeiten mit Winterdienst, allgemeine Werkstattarbeiten sowie die Instandhaltung und Wartung von Geräten und Maschinen). Hinzu kommt außerdem noch <strong>der</strong> Dienst in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr. Ihr Bewerberprofil: - abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen o<strong>der</strong> handwerklichen Beruf (z. B. Elektriker, Maurer o<strong>der</strong> Installateur) - vorhandene Fahrerlaubnis <strong>der</strong> Klasse Bsowie Bereitschaft zum Erwerb <strong>der</strong> Klasse T(falls nicht bereits vorhanden), - Nachweis über Ausbildung im Feuerwehrdienst. Wir bieten: - ein vielseitiges Aufgabengebiet und einen verantwortungsvollen Arbeitsplatz, - leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst „TVöD“. Interessierte werden gebeten, sich schriftlich mit den üblichen Unterlagen bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft <strong>Dormitz</strong>, Sebal<strong>der</strong> Straße 12, 91077 <strong>Dormitz</strong> (Tel. 09134/9969-0, E- Mail: post@vgdormitz.de, Homepage: www.vgdormitz.de) zu bewerben. Aus dem Gemein<strong>der</strong>at Kleinsendelbach vom 22. Mai 2012 Antrag isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 474/3 Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 474/3 (Pfarrer-Rudorfer-Weg 7) ein Carport zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gänsäcker“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Bei dem geplanten Carport handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1Nr. 1Buchst. a) BayBO. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, beantragen die Bauwerber eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan sind Carports nur innerhalb <strong>der</strong> auf dem Plan festgesetzten Flächen zulässig und zur Straße hin ist ein Stauraum von 5maufzuweisen. Die Antragsteller beabsichtigen den Carport außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen sowie ohne Stauraum zu errichten. Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich <strong>der</strong> Baugrenzenüberschreitung sowie des fehlenden Stauraums zu erteilen. Der Carport muss zur öffentlichen Verkehrsfläche ständig offen und nicht auch nur zeitweise verschlossen sein. Die Seitenwände dürfen auf einer Tiefe von 3mzum Pfarrer-Rudorfer-Weg nicht geschlossen werden, damit die Sicht beim Ausfahren auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht behin<strong>der</strong>t wird. Beschluss: 13 :0 Bauantrag; Errichtung eine Dachgaube, Fl.-Nr. 22/4 Die Antragsteller planen die Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/4, Höhenröthstraße 9. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Nord-West“. Es entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen. Beschluss: 13 :0 Bauantrag; Errichtung eines Balkons, Fl.-Nr. 307 Die Antragsteller planen die Errichtung eines Balkons an das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 307, Kirchenweg 6. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach §34Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung. Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen. Beschluss: 12 :0 (Gemein<strong>der</strong>ätin Klothilde Walsch ist wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.) Bauantrag; Anbau eines Balkons, Fl.-Nr. 699/76 Die Antragsteller planen die Errichtung eines Balkons an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 699/76, An den Eichen 17. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Steinbach West“. Mit den Bauarbeiten für den Balkon wurde bereits begonnen. Da hierfür keine Genehmigung vorliegt wurden die Bauarbeiten mit Bescheid des Landratsamtes Forchheim vom 22.03.2012 eingestellt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Planunterlagen wurden nun eingereicht. Das Vorhaben wi<strong>der</strong>spricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ebenso wie das Einfamilienhaus an sich liegt auch <strong>der</strong> Balkon vollständig außerhalb des Baufensters. Die Nachbarunterschriften sind seitens des Landratsamtes Forchheim zu prüfen. Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen und somit von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Befreiung hinsichtlich <strong>der</strong> Baugrenzenüberschreitung zu erteilen. Beschluss: 13 :0 Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung des Regionalplans Oberfranken- West; Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels BV2.5.2 „Windenergie“ Der Gemein<strong>der</strong>at Kleinsendelbach nimmt Kenntnis vom Entwurf <strong>der</strong> Fortschreibung des Ziels BV2.5.2 „Windenergie“ des Regionalplans Oberfranken-West. Im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Kleinsendelbach sollen keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ziel <strong>der</strong> Fortschreibung ist es, die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Region auf die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu konzentrieren. Der Gemein<strong>der</strong>at Kleinsendelbach erhebt keine Hinweise, Ergänzungen o<strong>der</strong> Einwände zum Entwurf zur Fortschreibung des Ziels BV2.5.2 „Windenergie“. Beschluss: 13 :0 Aufstellung des Bebauungsplanes „Gründeläcker II“, Gemeinde <strong>Dormitz</strong>, Beteiligung <strong>der</strong> Behörden o<strong>der</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4Abs. 2BauGB Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 20.03.2012 und beschließt keine Bedenken und Anregungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gründeläcker II“ <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong> zu erheben. Beschluss: 13 :0 2. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong>; Beteiligung <strong>der</strong> Behörden o<strong>der</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4Abs. 2BauGB Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt keine Bedenken und Anregungen gegen die 2. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Dormitz</strong> zu erheben. Beschluss: 13 :0 Fortsetzung Seite 7
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