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Bildungsurlaub - Landesverband der Volkshochschulen ...

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Zu Ihrer Information - Inhaltsverzeichnis 2<br />

Organisatorische Hinweise<br />

Einen Rechtsanspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong> nach dem Nds. <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz (fünf Arbeitstage<br />

innerhalb des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres) haben alle Arbeitnehmer/-innen in <strong>der</strong> privaten<br />

Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, <strong>der</strong>en Arbeitsplatz sich in Nie<strong>der</strong>sachsen befindet.<br />

Der Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht<br />

werden. Ein nicht ausgeschöpfter <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des vorangegangenen Jahres<br />

kann gemeinsam mit o<strong>der</strong> getrennt von dem <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

geltend gemacht werden.<br />

Ob dies im Einzelfall auch den Bestimmungen <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>urlaubsverordnung für Kommunal-,<br />

Landes- und Bundesbeamte entspricht, sagt Ihnen Ihre VHS. Für diese Personen sowie für<br />

Soldaten, Zivildienstleistende, Richter usw. gelten spezielle Son<strong>der</strong>urlaubsregelungen. Ähnliches<br />

gilt für Arbeitnehmer/-innen, die in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n arbeiten. Hier richtet sich die Anerkennung<br />

nach den dort gültigen Regelungen.<br />

Die im folgenden aufgeführten <strong>Volkshochschulen</strong> beantragen für ihre <strong>Bildungsurlaub</strong>sveranstaltungen<br />

die Anerkennung nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz (dies gilt auch für<br />

die Bremer Angebote) und auf Anfrage nach o. a. an<strong>der</strong>en gesetzlichen Regelungen. Stellen Sie<br />

für sich sicher, dass die Veranstaltung tatsächlich als <strong>Bildungsurlaub</strong> anerkannt ist. Alle notwendigen<br />

Informationen erhalten Sie bei <strong>der</strong> jeweils aufgeführten VHS.<br />

Wenn Sie sich für die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Veranstaltung entschieden haben, melden Sie<br />

sich bitte unter Angabe <strong>der</strong> Kursnummer bei<br />

<strong>der</strong> betreffenden VHS an. Senden Sie Ihre<br />

Anmeldung mindestens sechs Wochen vor<br />

Beginn bzw. rechtzeitig zum angegebenen<br />

Anmeldeschluss <strong>der</strong> Veranstaltung an diese<br />

VHS ab.<br />

Für Ihren <strong>Bildungsurlaub</strong> ist dies deshalb so<br />

wichtig, weil Sie spätestens vier Wochen vor<br />

Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber die<br />

Bestätigung <strong>der</strong> VHS vorlegen müssen.<br />

Wichtig: Selbstverständlich können alle<br />

an<strong>der</strong>en Interessierten auch ohne Anspruch<br />

auf <strong>Bildungsurlaub</strong> an den angebotenen<br />

Veranstaltungen teilnehmen.<br />

Editorial 1<br />

Organisatorische Hinweise 2, 3<br />

Adressenverzeichnis 3, 4<br />

Politik - Gesellschaft - Umwelt 5<br />

Gesundheitsbildung 39<br />

Sprachen 46<br />

Arbeit und Beruf - EDV 59<br />

Sommer-VHS 75<br />

<strong>Bildungsurlaub</strong>skalen<strong>der</strong> 2009 77<br />

Anmeldeformular 84<br />

Impressum U1

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