Bildungsurlaub - Landesverband der Volkshochschulen ...
Bildungsurlaub - Landesverband der Volkshochschulen ...
Bildungsurlaub - Landesverband der Volkshochschulen ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zu Ihrer Information - Inhaltsverzeichnis 2<br />
Organisatorische Hinweise<br />
Einen Rechtsanspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong> nach dem Nds. <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz (fünf Arbeitstage<br />
innerhalb des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres) haben alle Arbeitnehmer/-innen in <strong>der</strong> privaten<br />
Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, <strong>der</strong>en Arbeitsplatz sich in Nie<strong>der</strong>sachsen befindet.<br />
Der Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht<br />
werden. Ein nicht ausgeschöpfter <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des vorangegangenen Jahres<br />
kann gemeinsam mit o<strong>der</strong> getrennt von dem <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
geltend gemacht werden.<br />
Ob dies im Einzelfall auch den Bestimmungen <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>urlaubsverordnung für Kommunal-,<br />
Landes- und Bundesbeamte entspricht, sagt Ihnen Ihre VHS. Für diese Personen sowie für<br />
Soldaten, Zivildienstleistende, Richter usw. gelten spezielle Son<strong>der</strong>urlaubsregelungen. Ähnliches<br />
gilt für Arbeitnehmer/-innen, die in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n arbeiten. Hier richtet sich die Anerkennung<br />
nach den dort gültigen Regelungen.<br />
Die im folgenden aufgeführten <strong>Volkshochschulen</strong> beantragen für ihre <strong>Bildungsurlaub</strong>sveranstaltungen<br />
die Anerkennung nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz (dies gilt auch für<br />
die Bremer Angebote) und auf Anfrage nach o. a. an<strong>der</strong>en gesetzlichen Regelungen. Stellen Sie<br />
für sich sicher, dass die Veranstaltung tatsächlich als <strong>Bildungsurlaub</strong> anerkannt ist. Alle notwendigen<br />
Informationen erhalten Sie bei <strong>der</strong> jeweils aufgeführten VHS.<br />
Wenn Sie sich für die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Veranstaltung entschieden haben, melden Sie<br />
sich bitte unter Angabe <strong>der</strong> Kursnummer bei<br />
<strong>der</strong> betreffenden VHS an. Senden Sie Ihre<br />
Anmeldung mindestens sechs Wochen vor<br />
Beginn bzw. rechtzeitig zum angegebenen<br />
Anmeldeschluss <strong>der</strong> Veranstaltung an diese<br />
VHS ab.<br />
Für Ihren <strong>Bildungsurlaub</strong> ist dies deshalb so<br />
wichtig, weil Sie spätestens vier Wochen vor<br />
Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber die<br />
Bestätigung <strong>der</strong> VHS vorlegen müssen.<br />
Wichtig: Selbstverständlich können alle<br />
an<strong>der</strong>en Interessierten auch ohne Anspruch<br />
auf <strong>Bildungsurlaub</strong> an den angebotenen<br />
Veranstaltungen teilnehmen.<br />
Editorial 1<br />
Organisatorische Hinweise 2, 3<br />
Adressenverzeichnis 3, 4<br />
Politik - Gesellschaft - Umwelt 5<br />
Gesundheitsbildung 39<br />
Sprachen 46<br />
Arbeit und Beruf - EDV 59<br />
Sommer-VHS 75<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong>skalen<strong>der</strong> 2009 77<br />
Anmeldeformular 84<br />
Impressum U1