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Die neuen Sozialbetreuungsberufe

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Anerkennung in- und ausländischer<br />

Ausbildungen<br />

Inland:<br />

• erfolgreich abgeschlossene (Teile von) Ausbildungen gem Art 15a B-<br />

VG gelten als ex lege als gleichwertig.<br />

• Ausbildungen nach dem GuKG und dem Privatschulgesetz sind<br />

anzuerkennen.<br />

Ausland:<br />

• Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gem.<br />

Richtlinie 2005/36/EG<br />

• Gleichwertigkeitsprüfung<br />

• Gesamtumfang der Ausbildung<br />

• Gesamtinhalt der Ausbildung<br />

Antrag bei Landesregierung<br />

• Stmk. Berufsqualifikationsanerkennungs-Verordnung (Entwurf)<br />

<strong>Die</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Sozialbetreuungsberufe</strong>, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008<br />

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