Stellungnahme zur geplanten Streichung der insti - Verband der ...
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I. Die Argumente <strong>der</strong> BA/ des BMAS und ihre kritische Würdigung<br />
1. Argument: Es besteht seitens <strong>der</strong> Einrichtungen des Jugendwohnens kein Bedarf an <strong>insti</strong>tutioneller<br />
För<strong>der</strong>ung, da seit Jahren keine Anträge auf bauinvestive Maßnahmen gestellt wurden.<br />
Tatsache: Der Bedarf an bauinvestiven Zuschüssen für die Jugendwohnheime war nie größer<br />
als heute.<br />
Begründung/ Hintergrund:<br />
Die Bundesagentur hat sich immer für die <strong>insti</strong>tutionelle Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung verantwortlich<br />
gefühlt, weil die Frage nach beruflicher Ausbildung und Einglie<strong>der</strong>ung ein zentraler Aspekt<br />
des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) ist.<br />
Schon zu Beginn des Arbeitsför<strong>der</strong>ungsgesetzes (bis einschl. 1997) galt: „Die Bundesanstalt<br />
kann die Errichtung von Arbeitnehmer- und Jugendwohnheimen durch Darlehen o<strong>der</strong> Zuschüsse<br />
för<strong>der</strong>n, wenn dies nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.“ (§ 55<br />
Abs. 1 AFG). Hierzu hatte <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA am 2. Juli 1970 eine „Anordnung über die<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Errichtung von Arbeitnehmer- und Jugendwohnheimen“ erlassen, die zuletzt in<br />
<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ungsanordnung vom 18.3.1987 galt.<br />
Das SGB III setzt diese För<strong>der</strong>möglichkeiten nahtlos fort, konkretisiert und konzentriert sie auf<br />
die För<strong>der</strong>ung von Jugendwohnheimen und erweitert gleichzeitig die möglichen Formen <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung: „… Leistungen können auch erbracht werden für den Aufbau, die Erweiterung, den<br />
Umbau und die Ausstattung von Jugendwohnheimen.“ (§ 252 SGB III).<br />
§ 253 ermächtigt die Bundesagentur, Näheres über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch Anordnung zu bestimmen. Die BA hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.<br />
Im Gegensatz <strong>zur</strong> These, wonach finanzielle Mittel für bauinvestive Zuschüsse nicht gebraucht<br />
werden, steht die Tatsache, dass seit Jahren keine Haushaltsmittel mehr <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />
werden. Letztmalig wurden im Jahr 2002 Mittel in Höhe von € 400.000,00 abgerufen/ <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt. Diese konzentrierten sich zudem vor allem auf Neu- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten,<br />
nicht aber auf die immer wichtiger werdenden bauinvestiven Sanierungsmaßnahmen für bestehende<br />
Jugendwohnheime, die schwerpunktmäßig in den 50er bis 70er Jahren errichtet wurden.<br />
Die Praxis <strong>der</strong> BA ist allein schon deshalb schwierig nachzuvollziehen, weil die Mittel für die Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung<br />
in den Einglie<strong>der</strong>ungstitel des Haushalts <strong>der</strong> BA gehören, <strong>der</strong> nach<br />
§71b Abs. 3 SGB IV für alle Ermessensleistungen <strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Lage und Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes <strong>zur</strong> Verfügung stehen soll. Seit mehr<br />
als fünf Jahren stehen keine Mittel mehr im Haushalt <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Im Rahmen des <strong>der</strong>zeit laufenden Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes zum Jugendwohnen<br />
des BMFSFJ haben die knapp 550 Einrichtungen mit über 50.000 Jugendwohnheimplätzen<br />
im Bereich bauinvestiver Maßnahmen einen durchschnittlichen Bedarf von jeweils ca.<br />
€ 800.000,00 angegeben. Der Bedarf setzt sich aus dem Bedarf für Umbaumaßnahmen im Zusammenhang<br />
mit Auflagen des Brandschutzes, für Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen im Bereich<br />
Wärmedämmung und Heizung u.a. als Reaktion auf die steigenden Energiepreise und aus Anpassungserfor<strong>der</strong>nissen<br />
an pädagogische Standards zusammen. Bei vielen Einrichtungen hat<br />
sich ein massiver Sanierungsstau aufgebaut.<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser eV – Kolpingplatz 5-11 – 50667 Köln<br />
www.kolpinghaeuser.de<br />
Tel.: 0221/ 20701-160 – Fax: 0221/ 20701-270 – Mail: info@kolpinghaeuser.de<br />
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