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Stellungnahme zur geplanten Streichung der insti - Verband der ...

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I. Die Argumente <strong>der</strong> BA/ des BMAS und ihre kritische Würdigung<br />

1. Argument: Es besteht seitens <strong>der</strong> Einrichtungen des Jugendwohnens kein Bedarf an <strong>insti</strong>tutioneller<br />

För<strong>der</strong>ung, da seit Jahren keine Anträge auf bauinvestive Maßnahmen gestellt wurden.<br />

Tatsache: Der Bedarf an bauinvestiven Zuschüssen für die Jugendwohnheime war nie größer<br />

als heute.<br />

Begründung/ Hintergrund:<br />

Die Bundesagentur hat sich immer für die <strong>insti</strong>tutionelle Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung verantwortlich<br />

gefühlt, weil die Frage nach beruflicher Ausbildung und Einglie<strong>der</strong>ung ein zentraler Aspekt<br />

des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) ist.<br />

Schon zu Beginn des Arbeitsför<strong>der</strong>ungsgesetzes (bis einschl. 1997) galt: „Die Bundesanstalt<br />

kann die Errichtung von Arbeitnehmer- und Jugendwohnheimen durch Darlehen o<strong>der</strong> Zuschüsse<br />

för<strong>der</strong>n, wenn dies nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.“ (§ 55<br />

Abs. 1 AFG). Hierzu hatte <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA am 2. Juli 1970 eine „Anordnung über die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Errichtung von Arbeitnehmer- und Jugendwohnheimen“ erlassen, die zuletzt in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ungsanordnung vom 18.3.1987 galt.<br />

Das SGB III setzt diese För<strong>der</strong>möglichkeiten nahtlos fort, konkretisiert und konzentriert sie auf<br />

die För<strong>der</strong>ung von Jugendwohnheimen und erweitert gleichzeitig die möglichen Formen <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung: „… Leistungen können auch erbracht werden für den Aufbau, die Erweiterung, den<br />

Umbau und die Ausstattung von Jugendwohnheimen.“ (§ 252 SGB III).<br />

§ 253 ermächtigt die Bundesagentur, Näheres über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch Anordnung zu bestimmen. Die BA hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> These, wonach finanzielle Mittel für bauinvestive Zuschüsse nicht gebraucht<br />

werden, steht die Tatsache, dass seit Jahren keine Haushaltsmittel mehr <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />

werden. Letztmalig wurden im Jahr 2002 Mittel in Höhe von € 400.000,00 abgerufen/ <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt. Diese konzentrierten sich zudem vor allem auf Neu- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten,<br />

nicht aber auf die immer wichtiger werdenden bauinvestiven Sanierungsmaßnahmen für bestehende<br />

Jugendwohnheime, die schwerpunktmäßig in den 50er bis 70er Jahren errichtet wurden.<br />

Die Praxis <strong>der</strong> BA ist allein schon deshalb schwierig nachzuvollziehen, weil die Mittel für die Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung<br />

in den Einglie<strong>der</strong>ungstitel des Haushalts <strong>der</strong> BA gehören, <strong>der</strong> nach<br />

§71b Abs. 3 SGB IV für alle Ermessensleistungen <strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Lage und Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes <strong>zur</strong> Verfügung stehen soll. Seit mehr<br />

als fünf Jahren stehen keine Mittel mehr im Haushalt <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Im Rahmen des <strong>der</strong>zeit laufenden Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes zum Jugendwohnen<br />

des BMFSFJ haben die knapp 550 Einrichtungen mit über 50.000 Jugendwohnheimplätzen<br />

im Bereich bauinvestiver Maßnahmen einen durchschnittlichen Bedarf von jeweils ca.<br />

€ 800.000,00 angegeben. Der Bedarf setzt sich aus dem Bedarf für Umbaumaßnahmen im Zusammenhang<br />

mit Auflagen des Brandschutzes, für Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen im Bereich<br />

Wärmedämmung und Heizung u.a. als Reaktion auf die steigenden Energiepreise und aus Anpassungserfor<strong>der</strong>nissen<br />

an pädagogische Standards zusammen. Bei vielen Einrichtungen hat<br />

sich ein massiver Sanierungsstau aufgebaut.<br />

<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser eV – Kolpingplatz 5-11 – 50667 Köln<br />

www.kolpinghaeuser.de<br />

Tel.: 0221/ 20701-160 – Fax: 0221/ 20701-270 – Mail: info@kolpinghaeuser.de<br />

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