Stellungnahme zur geplanten Streichung der insti - Verband der ...
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Gesetzesinitiative <strong>zur</strong> Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitspolitischen Instrumente<br />
–<br />
<strong>Stellungnahme</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>geplanten</strong> <strong>Streichung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>insti</strong>tutionellen För<strong>der</strong>ung des Jugendwohnens<br />
(§§ 252, 253 SGB III)<br />
In <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung <strong>der</strong> Bundesregierung wurde es als Ziel formuliert. Nun steht es vor<br />
<strong>der</strong> Umsetzung: Mit einem Eckpunktepapier <strong>zur</strong> Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />
Instrumente hat das Bundesarbeitsministerium am 9. April 2008 einen ersten Ansatzpunkt für<br />
die sog. SGB III – Reform veröffentlicht. Ziel ist eine Erhöhung <strong>der</strong> Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die Steigerung <strong>der</strong> Transparenz <strong>der</strong> Instrumente<br />
sowie die Erleichterung ihrer Handhabung für die Arbeitsvermittler. Dabei geht es auch um eine<br />
Produktstraffung und um eine <strong>Streichung</strong> unbrauchbarer und nicht bzw. wenig genutzter För<strong>der</strong>tatbestände.<br />
Seit Ende Mai liegt <strong>der</strong> Referentenentwurf vor. Laut Informationen des VKH wird sich die Bundesregierung<br />
am 2. Juli 2008 mit dem Kabinettsentwurf beschäftigen, in <strong>der</strong> Sitzung des Bundestages<br />
im September 2008 ist die erste Lesung geplant. Der Bundesrat beabsichtigt, sich am<br />
19. September mit <strong>der</strong> Materie zu beschäftigen und eine <strong>Stellungnahme</strong> zu beschließen.<br />
Aus Sicht des <strong>Verband</strong>es <strong>der</strong> Kolpinghäuser als Dachverband für u.a. 36 Jugendwohnheime mit<br />
knapp 3.000 Plätzen ist beson<strong>der</strong>s die beabsichtigte <strong>Streichung</strong> <strong>der</strong> <strong>insti</strong>tutionellen För<strong>der</strong>ung<br />
des Jugendwohnens (§§ 252, 253 SGB III) Anknüpfungspunkt für massiven Wi<strong>der</strong>spruch.<br />
Diese hier vorliegende <strong>Stellungnahme</strong> veranschaulicht die Notwendigkeit des Erhalts <strong>der</strong> <strong>insti</strong>tutionellen<br />
Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen <strong>der</strong> <strong>geplanten</strong><br />
SGB III-Reform. Sie dient gleichzeitig als Argumentationshilfe gegenüber Politikerinnen und<br />
Politikern im Wahlkreis <strong>der</strong> Einrichtung des Jugendwohnens. Der <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser<br />
appelliert an alle Einrichtungen, sich in den nächsten Tagen und Wochen auf dieser Grundlage<br />
für einen Erhalt <strong>der</strong> §§ 252, 253 SGB III gegenüber den Landes- und Bundespolitikern des<br />
Wahlkreises einzusetzen. Darüber hinaus bringt sich <strong>der</strong> <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser selbst mit<br />
dieser <strong>Stellungnahme</strong> in die Debatte um die geplante SGB III – Reform ein.<br />
Der <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser ruft alle Entscheidungsträger dazu auf, gegen eine <strong>Streichung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>insti</strong>tutionellen För<strong>der</strong>ung des Jugendwohnens zu votieren und <strong>der</strong> <strong>geplanten</strong> SGB III - Reform<br />
an diesem Punkt seine Unterstützung zu versagen.<br />
Die vorliegende <strong>Stellungnahme</strong> beinhaltet:<br />
I. Die Argumente <strong>der</strong> BA/ des BMAS und ihre kritische Würdigung<br />
II.<br />
Die Darstellung <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung des Jugendwohnens<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser eV – Kolpingplatz 5-11 – 50667 Köln<br />
www.kolpinghaeuser.de<br />
Tel.: 0221/ 20701-160 – Fax: 0221/ 20701-270 – Mail: info@kolpinghaeuser.de<br />
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I. Die Argumente <strong>der</strong> BA/ des BMAS und ihre kritische Würdigung<br />
1. Argument: Es besteht seitens <strong>der</strong> Einrichtungen des Jugendwohnens kein Bedarf an <strong>insti</strong>tutioneller<br />
För<strong>der</strong>ung, da seit Jahren keine Anträge auf bauinvestive Maßnahmen gestellt wurden.<br />
Tatsache: Der Bedarf an bauinvestiven Zuschüssen für die Jugendwohnheime war nie größer<br />
als heute.<br />
Begründung/ Hintergrund:<br />
Die Bundesagentur hat sich immer für die <strong>insti</strong>tutionelle Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung verantwortlich<br />
gefühlt, weil die Frage nach beruflicher Ausbildung und Einglie<strong>der</strong>ung ein zentraler Aspekt<br />
des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens (§ 13 Abs. 3 SGB VIII) ist.<br />
Schon zu Beginn des Arbeitsför<strong>der</strong>ungsgesetzes (bis einschl. 1997) galt: „Die Bundesanstalt<br />
kann die Errichtung von Arbeitnehmer- und Jugendwohnheimen durch Darlehen o<strong>der</strong> Zuschüsse<br />
för<strong>der</strong>n, wenn dies nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.“ (§ 55<br />
Abs. 1 AFG). Hierzu hatte <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA am 2. Juli 1970 eine „Anordnung über die<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Errichtung von Arbeitnehmer- und Jugendwohnheimen“ erlassen, die zuletzt in<br />
<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ungsanordnung vom 18.3.1987 galt.<br />
Das SGB III setzt diese För<strong>der</strong>möglichkeiten nahtlos fort, konkretisiert und konzentriert sie auf<br />
die För<strong>der</strong>ung von Jugendwohnheimen und erweitert gleichzeitig die möglichen Formen <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung: „… Leistungen können auch erbracht werden für den Aufbau, die Erweiterung, den<br />
Umbau und die Ausstattung von Jugendwohnheimen.“ (§ 252 SGB III).<br />
§ 253 ermächtigt die Bundesagentur, Näheres über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch Anordnung zu bestimmen. Die BA hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.<br />
Im Gegensatz <strong>zur</strong> These, wonach finanzielle Mittel für bauinvestive Zuschüsse nicht gebraucht<br />
werden, steht die Tatsache, dass seit Jahren keine Haushaltsmittel mehr <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />
werden. Letztmalig wurden im Jahr 2002 Mittel in Höhe von € 400.000,00 abgerufen/ <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt. Diese konzentrierten sich zudem vor allem auf Neu- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten,<br />
nicht aber auf die immer wichtiger werdenden bauinvestiven Sanierungsmaßnahmen für bestehende<br />
Jugendwohnheime, die schwerpunktmäßig in den 50er bis 70er Jahren errichtet wurden.<br />
Die Praxis <strong>der</strong> BA ist allein schon deshalb schwierig nachzuvollziehen, weil die Mittel für die Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung<br />
in den Einglie<strong>der</strong>ungstitel des Haushalts <strong>der</strong> BA gehören, <strong>der</strong> nach<br />
§71b Abs. 3 SGB IV für alle Ermessensleistungen <strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Lage und Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes <strong>zur</strong> Verfügung stehen soll. Seit mehr<br />
als fünf Jahren stehen keine Mittel mehr im Haushalt <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Im Rahmen des <strong>der</strong>zeit laufenden Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes zum Jugendwohnen<br />
des BMFSFJ haben die knapp 550 Einrichtungen mit über 50.000 Jugendwohnheimplätzen<br />
im Bereich bauinvestiver Maßnahmen einen durchschnittlichen Bedarf von jeweils ca.<br />
€ 800.000,00 angegeben. Der Bedarf setzt sich aus dem Bedarf für Umbaumaßnahmen im Zusammenhang<br />
mit Auflagen des Brandschutzes, für Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen im Bereich<br />
Wärmedämmung und Heizung u.a. als Reaktion auf die steigenden Energiepreise und aus Anpassungserfor<strong>der</strong>nissen<br />
an pädagogische Standards zusammen. Bei vielen Einrichtungen hat<br />
sich ein massiver Sanierungsstau aufgebaut.<br />
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2. Argument: Die För<strong>der</strong>ung von Jugendwohnheimen ist auch deshalb entbehrlich, weil die<br />
Kosten einer auswärtigen Unterbringung von Jugendlichen im Rahmen <strong>der</strong> Berufsausbildungsbeihilfe<br />
(hier v.a. § 65, Abs. 3 SGB III) abgedeckt werden. In den amtlich festgesetzten Heimkosten,<br />
auf die sich <strong>der</strong> BAB-Bedarf bezieht, sind Investitionsaufwendungen u.a. für Zinsen, Miete,<br />
Abschreibungen, Instandhaltung und –setzung berücksichtigt.<br />
Tatsache ist: BAB-Zahler/innen allein können die Kosten für die Sanierungen niemals decken.<br />
Die ausgehandelten Leistungsentgelte berücksichtigen nicht die Gesamtkosten bauinvestiver<br />
Maßnahmen.<br />
Begründung/ Hintergründe:<br />
Das Angebot richtet sich nicht allein an BAB-Empfänger/innen, son<strong>der</strong>n darüber hinaus an Jugendliche<br />
in betrieblicher Berufsausbildung o<strong>der</strong> Berufsvorbereitung, an solche in außer- o<strong>der</strong><br />
überbetrieblicher Ausbildung, im Blockunterricht <strong>der</strong> Berufsschule, in beruflicher Weiterbildung<br />
o<strong>der</strong> Beschäftigung, in schulischer Berufsausbildung, in nach Landesrecht geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen,<br />
in nach SGB II geför<strong>der</strong>ten Einglie<strong>der</strong>ungsmaßnahmen sowie an junge Migrant/innen<br />
in Sprachkursen, an junge Menschen in beruflichen Integrationsmaßnahmen, arbeitslose Jugendliche<br />
und viele an<strong>der</strong>e mehr.<br />
Jugendwohnheime werden nicht ausschließlich und oft nicht einmal schwerpunktmäßig von<br />
BAB-Empfängern belegt. Darüber hinaus sind die amtlich auszuhandelnden Leistungsentgelte in<br />
keiner Weise geeignet, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an <strong>der</strong> Immobilie zu finanzieren.<br />
Immerhin heißt es hierzu in o.g. Anordnung von 1987: „Die Wohnheime müssen zeitgemäßen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen genügen, eine wohnliche Heimstätte bieten, eine individuelle Lebensführung<br />
ermöglichen und bei Jugendlichen auch den pädagogischen Erfor<strong>der</strong>nissen gerecht werden.“ (§<br />
8 Abs. 1).<br />
Amtliche Leistungsentgelte beinhalten zwar auch o.g. Kostenbestandteile. Allerdings sind sie<br />
bspw. in NRW gedeckelt und pauschaliert und damit nicht entsprechend dem Bedarf des Hauses<br />
frei anrechenbar. Außerdem sind sie im Wesentlichen auf Instandhaltungsinvestitionen <strong>der</strong><br />
Mobilien konzentriert.<br />
Die Belegung <strong>der</strong> Einrichtungen schwankt in den Jahren sowohl absolut als auch relativ. Für die<br />
Einrichtungen würde es ein zu großes unternehmerisches Risiko darstellen, die Refinanzierung<br />
von Krediten allein über die BAB-Zahler sicherstellen zu wollen.<br />
3. Argument: Es handelt sich bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendwohnheime nicht um eine originäre<br />
Aufgabe <strong>der</strong> Beitragszahler.<br />
Tatsache ist: Jugendwohnheime leisten einen wichtigen Beitrag <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />
Ziele bis hin <strong>zur</strong> grundgesetzlichen Sicherung des Rechtes auf freie Berufswahl und<br />
erhöhen die Chancen zu mehr Bildungsgerechtigkeit.<br />
Begründung/ Hintergründe:<br />
Jugendwohnheime ermöglichen die allseits gefor<strong>der</strong>te Mobilität und gleichen auch regionale<br />
Ungleichgewichte auf dem Ausbildungsstellenmmarkt aus. Sie erfüllen damit ein wichtiges Ziel<br />
<strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Ferner ist eine Jugendwohnheimför<strong>der</strong>ung preiswerter<br />
und arbeitsmarktpolitisch in jedem Falle sinnvoller, als jungen Menschen die Möglichkeit zu verwehren,<br />
auch weit entfernt vom Heimatort einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Schließlich<br />
müssten bei enger Auslegung dieses Argumentes zahlreiche an<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>tatbestände des<br />
SGB III ebenfalls aus dem Katalog genommen werden.<br />
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4. Argument: Das Überangebot an Bewerbern macht deutlich, dass eine ausreichende Zahl an<br />
geeigneten Bewerbern vor Ort o<strong>der</strong> in näherer Umgebung <strong>zur</strong> Verfügung steht. Zusätzliche<br />
Ausbildungsplätze müssen demnach in an<strong>der</strong>en Städten nicht erschlossen werden.<br />
Tatsache ist: Mobilität ist wichtiger denn je und bereits jetzt zeichnet sich ein Mangel an geeigneten<br />
Bewerbern ab.<br />
Begründung/ Hintergründe:<br />
Von allen Seiten wird berufliche/ geographische Mobilität von den Auszubildenden wie von Arbeitnehmer/innen<br />
(zu denken ist hier an die <strong>Stellungnahme</strong>n <strong>der</strong> Ausbildungspaktpartner sowie<br />
<strong>der</strong> BA selbst) gefor<strong>der</strong>t. Auch im europäischen Kontext wird geographische Mobilität als ein<br />
wichtiger Beitrag <strong>zur</strong> europäischen Integration gefor<strong>der</strong>t. Die demographische Entwicklung<br />
(Stichwort Schul- und Berufsschuldichte) wird zunehmende Mobilität erfor<strong>der</strong>lich machen.<br />
Darüber hinaus werden durch Arbeiten an einem europäischen und deutschen Qualifikationsrahmen<br />
die individuell erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen national wie international<br />
besser vergleichbar. Auch hierdurch wird Mobilität erleichtert und geför<strong>der</strong>t (siehe<br />
dazu auch die Bemühungen im europäischen Aktionsplan Mobilität 2007 bis 2010, sowie im europäischen<br />
Jahr <strong>der</strong> Arbeitskräftemobilität 2006 als ein Ergebnis des ersten europäischen Aktionsplans).<br />
Grundsätzlich kann man die Jugendwohnheime auch definieren als Einrichtungen, die jungen<br />
Menschen erst die grundgesetzlich verbriefte freie Berufswahl (Art. 12 GG) ermöglichen, weil sie<br />
berufsbezogene Mobilität unterstützen.<br />
Dass berufliche Mobilität von beson<strong>der</strong>er Bedeutung und ein Thema bei Jugendlichen ist, zeigen<br />
die Zahlen des Berufsbildungsberichtes 2008 erneut auf deutliche Weise:<br />
Demnach bewarben sich 2006 166.900 Jugendliche auf Ausbildungsstellen, die mehr als 100<br />
km vom Wohnort entfernt lagen (2004: 144.500). Nur 12.200 traten tatsächlich eine <strong>der</strong>art weit<br />
entfernt liegende Ausbildungsstelle an. (BA/ BIBB-Berwerberbefragung, in: Berufsbildungsbericht<br />
2008). 11.200 von ihnen hatten sich eine neue Unterkunft besorgt. Weitere 13.800 Auszubildende<br />
mussten Entfernungen von 51 bis 100 km überbrücken. Von Ihnen hatten 8.900 eine<br />
neue Wohnung genommen. Die Mobilitätsbereitschaft <strong>der</strong> Jugendlichen im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Ausbildung ist demnach wesentlich höher, als die realisierte Aufnahme eines Ausbildungsplatzes.<br />
Die Mobilitätsbereitschaft steigt. Dies zeigt auch die Studie des DJI im Bereich Übergangsmanagement:<br />
Mehr als 30.000 Azubis haben einen Ausbildungsplatz, <strong>der</strong> weiter als 100<br />
Kilometer entfernt vom Heimatort liegt. Knapp 200.000 Blockschülerinnen und Blockschüler o<strong>der</strong><br />
junge Menschen in überbetrieblicher Ausbildung nehmen jährlich die Einrichtungen des Jugendwohnens<br />
in Anspruch.<br />
Dass die BA die Arbeit und Leistung <strong>der</strong> Jugendwohnheime grundsätzlich zu schätzen weiß,<br />
zeigt sich daran, dass sie in ihrer kürzlich veröffentlichten Weisung (HEGA 09/07-07) die Agenturen<br />
für Arbeit auffor<strong>der</strong>t, aktuelle Daten über Wohnheime für Auszubildende für ein neues<br />
Wohnheimverzeichnis zu erheben. Als Begründung schreibt sie dazu: „Für den überregionalen<br />
Ausgleich auf dem Ausbildungsstellenmarkt und <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsausbildung ist ein<br />
Netz von Wohnheimen für Auszubildende Voraussetzung. Vor allem min<strong>der</strong>jährige Jugendliche<br />
sind in beson<strong>der</strong>em Maße auf <strong>der</strong>artige Einrichtungen angewiesen.“<br />
Die Folgen <strong>der</strong> demographischen Entwicklung, die Konsequenzen des Fachkräftemangels, die<br />
Ziele <strong>zur</strong> Steigerung europäischer Mobilitätsprozesse sowie die stets existierenden regionalen<br />
Ungleichgewichte auf den Ausbildungsstellenmärkten machen deutlich, dass <strong>der</strong> Bedarf <strong>zur</strong><br />
räumlichen Mobilität nicht nur vorübergehend son<strong>der</strong>n zunehmend wichtiger wird.<br />
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5. Argument: Es ist problematisch, den Bedarf an Heimplätzen – wie bei einer <strong>insti</strong>tutionellen<br />
För<strong>der</strong>ung vorgesehen – über einen Zeitraum von zwei bis drei Ausbildungsperioden hinaus<br />
festzuschreiben.<br />
Tatsache ist: Jugendwohnheime existieren bereits seit 60 Jahren. Die Betrachtung von Einpendlerregionen<br />
im Vergleich <strong>zur</strong> Zahl <strong>der</strong> Jugendwohnheime sowie die Analyse <strong>der</strong> Belegung<br />
<strong>der</strong> Jugendwohnheime machen einen verstärkten Bedarf an Einrichtungen für die kommenden<br />
Jahre deutlich.<br />
Begründung/ Hintergründe:<br />
Gerade in Ballungszentren sind die Jugendwohnheime in den letzten Jahren und auf absehbare<br />
Zeit überfüllt. Mancherorts gibt es einen gravierenden Mangel an Jugendwohnheimen bspw. in<br />
Hamburg (Einpendlerquote: 13.000 Azubis, 1 Jugendwohnheim), in Bremen und Berlin (jew.<br />
Einpendlerquoten von ca. 6.000 Azubis und kein Jugendwohnheim). Gemessen am Bekanntheitsgrad<br />
<strong>der</strong> Jugendwohnheime (eine Umfrage bei den Berufsberater/innen hat gezeigt, dass<br />
diese das Angebot gar nicht kennen, es aber als eine Ressource <strong>zur</strong> Mobilität schätzen), ist mit<br />
zusätzlicher Werbung und Öffentlichkeitsarbeit von einer steigenden Nachfrage auszugehen.<br />
Wie Berufsberater bestätigen, ist es nahezu unmöglich, Bewerberinnen und Bewerber für geographische<br />
Mobilität in Verbindung mit einem Ausbildungsplatz zu motivieren, wenn dafür keine<br />
Rahmenbedingungen, wenn kein bezahlbarer, attraktiver Wohnraum und keine pädagogische<br />
Begleitung <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Dies lässt sich ambulant nicht realisieren. Mobilität braucht ein<br />
Jugendwohnheim mit pädagogischer Begleitung. Gerade in größeren Städten und zentralen<br />
Wirtschaftsstandorten ist eine Festlegung auf über zwei bis drei Ausbildungsperioden sicherlich<br />
kein Risiko.<br />
Interessant an dieser Argumentation ist, dass die Vergabe <strong>der</strong> Zuschüsse damals mit einer<br />
Zweckbindung für die Träger/ Empfänger <strong>der</strong> Zuschüsse über mehrere Jahrzehnte verbunden<br />
war.<br />
6. Argument: Das Angebot an Kleinwohnungen ist für Jugendliche im Vergleich <strong>zur</strong> Wohnheimunterbringung<br />
attraktiver.<br />
Tatsache ist: Gemessen an <strong>der</strong> Belegung und Verbleibstatistik in den Jugendwohnheimen und<br />
den Erfahrungen <strong>der</strong> Berufsberater kann dieses Argument nicht bestätigt werden.<br />
Begründung/ Hintergründe:<br />
Jugendwohnheime bekommen seit Jahren keine Mittel mehr für dringend benötigte bauinvestive<br />
Sanierungsmaßnahmen. Außerdem wurden die Mittel für die pädagogische Begleitung sowie für<br />
Personal- und Investitionskosten in den letzten Jahren drastisch gekürzt. Somit wird es für die<br />
Häuser immer schwieriger, bedarfs- und zielgruppengerecht auf die Wünsche und Vorstellungen<br />
<strong>der</strong> jungen Menschen zu reagieren. Natürlich hat dies auch <strong>zur</strong> Folge, dass die Attraktivität einer<br />
solchen Einrichtung beeinträchtigt wird.<br />
Und dennoch signalisieren Ausbildungsbetriebe, dass sie dringend mit Einrichtungen des Jugendwohnens<br />
zusammen arbeiten möchten; als Orte <strong>zur</strong> Vermittlung sozialer Kompetenz, als<br />
Orte <strong>zur</strong> Überwindung mangeln<strong>der</strong> Ausbildungsreife und als Anlaufstellen, wo Jugendliche in<br />
Gemeinschaft Anschluss finden und jemand da ist, <strong>der</strong> sie unterstützt und auffängt.<br />
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Mit einer angemessenen Mittelausstattung können die Plätze kostengünstiger, mo<strong>der</strong>ner und mit<br />
einer besseren personellen Ausstattung sicherlich wie<strong>der</strong> attraktiver angeboten werden.<br />
Tatsache ist, dass die Pädagogen in den Jugendwohnheimen auch den Eltern die nötige Sicherheit<br />
verleihen, damit sie ihre Kin<strong>der</strong> weit entfernt einen Ausbildungsplatz annehmen lassen<br />
können. Tatsache ist, dass Ausbildungsbetriebe froh sind, wenn ihre Azubis eine feste Anlaufstelle<br />
haben und dort Menschen vorfinden, die sich um sie kümmern. Das Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Einrichtung des Jugendwohnens wird von vielen Bewohnern geschätzt. Sie erhalten<br />
dort Nachhilfe, finden schnell Anschluss und soziale Kontakte. Sie haben in den Jugendwohnheimen<br />
eine Clearing- und Kontaktstelle zwischen Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und Elternhaus.<br />
Vorzeitige Auszüge und Ausbildungsabbrüche kommen fast nicht vor. Sie lernen im Zusammenleben<br />
mit vielen jungen Menschen ihres Alters Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.<br />
II. Die Darstellung <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung des Jugendwohnens<br />
1. Jugendwohnheime stellen Rahmenbedingungen für die zunehmend wichtiger werdende<br />
Mobilität <strong>zur</strong> Verfügung<br />
Argumentation und Zahlen siehe oben<br />
2. Jugendwohnheime verhin<strong>der</strong>n vorzeitige Vertragslösungen/ Ausbildungsabbrüche<br />
Welche Gründe für die große Lücke zwischen <strong>der</strong> aktivierten und <strong>der</strong> realisierten Mobilitätsbereitschaft<br />
verantwortlich sind, ist erstaunlicherweise nicht erforscht. Es mag an fehlenden Möglichkeiten<br />
für eine bezahlbare Unterkunft, an Ängsten, weit entfernt <strong>der</strong> Heimat allein auf sich<br />
gestellt einen Ausbildungsplatz anzunehmen, liegen, es mag aber auch daran liegen, dass Elternhäuser<br />
aus wirtschaftlichen Gründen nicht in <strong>der</strong> Lage sind, ergänzend zum Ausbildungsgehalt<br />
und (bei Mietkostenzuschüssen gedeckelten) BAB-Zuschüssen zusätzliche Geldleistungen<br />
für eine (möblierte/ zu möblierende) Wohnung zu erbringen. Gespräche mit Arbeitgebern zeigen<br />
zudem, dass die Zurückhaltung <strong>der</strong> Ausbildungsbetriebe groß ist, wohnortfernen Jugendlichen<br />
einen Ausbildungsplatz anzubieten, weil die Befürchtung groß ist, dass mit <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> beruflichen Integration ohne Hilfe und Unterstützung nicht auch die Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
sozialen Integration in einem neuen Lebensumfeld gemeistert wird. Zumindest diagnostiziert <strong>der</strong><br />
Berufsbildungsbericht im Zusammenhang mit den vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen: „Viele<br />
Vertragslösungen sind vermeidbar, …, wenn Warnsignale beachtet und rechtzeitig gegensteuernde<br />
Maßnahmen ergriffen werden. Mit … Begleitmaßnahmen mit qualifizierter sozialpädagogischer<br />
Betreuung ist es vielfach gelungen, Vertragslösungen schon im Vorfeld zu vermeiden<br />
und den Anteil von Ausbildungsabbrüchen niedrig zu halten.“<br />
Das Forschungsprojekt des BMFSFJ zum Jugendwohnen in Trägerschaft des <strong>Verband</strong>es <strong>der</strong><br />
Kolpinghäuser eV wird hierzu im Laufe <strong>der</strong> Zeit verlässliche Aussagen erarbeiten, aber bereits<br />
jetzt gibt es Erfahrungsberichte von Einrichtungsleitungen, die bestätigen, dass die Abbrecherquote<br />
<strong>der</strong> Jugendlichen in einem sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen nahezu bei null<br />
Prozent liegt.<br />
3. In Jugendwohnheimen wird erfolgreich an <strong>der</strong> Überwindung mangeln<strong>der</strong> Ausbildungsreife<br />
und <strong>der</strong> Vermittlung sozialer Kompetenzen gearbeitet<br />
Bei <strong>der</strong> Einrichtungsbefragung im Rahmen des Forschungsprojektes zeigt sich, dass die sozialpädagogische<br />
Begleitung auch auf die Überwindung mangeln<strong>der</strong> Ausbildungsreife und die Ver-<br />
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mittlung sozialer Kompetenzen fokussiert ist. Ob durch individuelle För<strong>der</strong>pläne o<strong>der</strong> Trainingsmaßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Vermittlung sozialer Kompetenzen, ob durch Netzwerkarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb,<br />
den Jugendlichen, dessen Eltern und <strong>der</strong> Berufsschule; an allen Stellen wird Begleitungs-,<br />
Orientierungs- und För<strong>der</strong>ungsbedarf diagnostiziert, um gezielt darauf hinzuwirken,<br />
dass die Jugendwohnheimbewohner/innen ihre Ausbildung bzw. Maßnahmen erfolgreich absolvieren.<br />
Exemplarisch bestätigt die Adam Opel GmbH im Rahmen ihrer langjährigen Zusammenarbeit<br />
mit einem Jugendwohnheim die Erfahrungen <strong>der</strong> letzten 6 Jahre, wonach alle Azubis die Abschlussprüfungen<br />
bestanden haben und dies mit überdurchschnittlichen Ergebnissen, dass kein<br />
Azubi die Ausbildung abgebrochen hat, alle Azubis mit theoretischen Schwierigkeiten durch<br />
Nachhilfe im Jugendwohnheim die Lücken schließen konnten, dass Azubis damit auch in <strong>der</strong><br />
Freizeit Teambuilding erlernen und weiter entwickeln konnten. Aus Sicht des Ausbildungsleiters<br />
ist das Jugendwohnheim damit eine Art Elternhausersatz bei dem sich Azubis nicht allein gelassen<br />
fühlen.<br />
4. Jugendwohnheime bieten Kommunen/ größeren Städten Standortvorteile<br />
Dies zeigt sich an Städten wie bspw. Köln o<strong>der</strong> München mit einer größeren Wohnheimdichte,<br />
wo Azubis einpendeln können und eine angemessene Infrastruktur finden, ebenso wie im Umkehrschluss<br />
an Städten wie Hamburg, Bremen o<strong>der</strong> Berlin, wo Betriebe keine Lösung für die<br />
Frage haben, wo die Jugendlichen untergebracht und begleitet werden können, wenn ein Wohnen<br />
im Elternhaus nicht mehr möglich ist.<br />
Berufsberater bestätigen die große Bedeutung des Jugendwohnens, wonach sie in Verbindung<br />
mit freien Jugendwohnheimplätzen realistische Chancen sehen, Jugendlichen auch weit entfernt<br />
<strong>der</strong> Heimat auf freie Ausbildungsplätze aufmerksam zu machen.<br />
Erste Trends aus <strong>der</strong> Einrichtungsbefragung im Rahmen des Forschungsprojektes zeigen:<br />
5. Jugendwohnheime arbeiten mit zahlreichen Institutionen und verschiedenen Kostenträgern<br />
zusammen<br />
o Berufsvorbereitung und Berufsausbildungsbeihilfe nach §§59-76 SGB III<br />
o Kammern, Innungen und Betriebe im Rahmen <strong>der</strong> überbetrieblichen Ausbildung<br />
o Blockschulför<strong>der</strong>ung durch Schulämter und Kultus-/ Schulministerien<br />
o BAFöG<br />
o Jugendsozialarbeit nach § 13, Abs. 3 i.Vbdg. mit § 13 Abs 1 SGB VIII<br />
o Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII<br />
o Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nach § 35a SGB VIII<br />
o ARGen/ Optionskommunen nach §§16 und 22 SGB II<br />
o Reha-Maßnahmen nach §§97-115 SGB III<br />
o Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nach §§ 53-60 SGB XII<br />
o Benachteiligtenför<strong>der</strong>ung nach § 240 SGB III<br />
o Selbstzahler<br />
6. Jugendwohnheime arbeiten eng mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen:<br />
o 65% kooperieren mit den Agenturen für Arbeit<br />
o 67% kooperieren mit Jugendämtern<br />
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o 34% kooperieren mit ARGEN/ Optionskommunen<br />
o 85,6% kooperieren mit Betrieben<br />
o 89,6% kooperieren mit Berufsschulen<br />
o 50% kooperieren mit Kammern<br />
o 54% haben sonstige Kooperationsbeziehungen<br />
7. Jugendwohnheime stellen ein erfolgreiches Netzwerk für junge Menschen <strong>zur</strong> Verfügung<br />
95% <strong>der</strong> Einrichtungen stimmen sich regelmäßig o<strong>der</strong> nach Bedarf mit den von den jungen<br />
Menschen besuchten (Aus-) Bildungseinrichtungen (Betriebe, Berufsschulen, Lehrgangsleitungen)<br />
im Rahmen von Teambesprechungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit ab.<br />
8. Jugendwohnheime kümmern sich um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss<br />
Über 70% <strong>der</strong> Einrichtungen bieten Möglichkeiten <strong>zur</strong> individuellen Lernför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendlichen<br />
an. 40% <strong>der</strong> Einrichtungen arbeiten bereits mit individuellen För<strong>der</strong>plänen bei denen Ziele<br />
hinsichtlich Schule, Ausbildung, Weiterbildung, hinsichtlich des Sozialverhaltens, <strong>der</strong> Persönlichkeitsentwicklung,<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit mit Schule und Ausbildungsstätte, hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Lebensplanung und <strong>der</strong> weiteren Perspektiventwicklung des Jugendlichen sowie hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit mit weiteren Beratungsstellen vereinbart und reflektiert werden können.<br />
9. Jugendwohnheime sind Lernorte für Partizipation und Demokratie<br />
Mehr als zwei Drittel <strong>der</strong> Einrichtungen bieten den Bewohner/innen in Form von Bewohnervertretungen,<br />
Haus- und Gruppenkonferenzen, Gruppenvertretungen o<strong>der</strong> im Rahmen von För<strong>der</strong>plangesprächen<br />
strukturierte Beteiligungsformen an, in denen demokratisches Verhalten eingeübt<br />
und vertieft wird.<br />
10. Jugendwohnheime sind angesichts demographischer Entwicklungen und dem zu erwartenden<br />
Fachkräftemangel wichtiger denn je<br />
Ausbildungsbetriebe werden zum einen genötigt sein, ihren Radius bei <strong>der</strong> Suche nach geeigneten<br />
Bewerber/innen zu vergrößern. Gleichzeitig wird es erfor<strong>der</strong>lich sein, auch weniger leistungsstarken<br />
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Die Aufgabe <strong>der</strong> pädagogischen<br />
Begleitung von Auszubildenden wird demnach qualitativ wie quantitativ steigen. Der Bedarf nach<br />
Rahmenbedingungen für Mobilität wird wichtiger.<br />
11. Jugendwohnheime leisten einen Beitrag zu einer stärkeren Bildungsgerechtigkeit<br />
Ohne Jugendwohnheime wird es wie seit vielen Jahren üblich, zumeist Jugendlichen mit höheren<br />
Schulabschlüssen und aus besser gestellten Elternhäusern möglich sein, mobil zu sein. Forschungen<br />
aus dem Übergangsmanagement zeigen, dass allerdings gerade Jugendliche mit<br />
Hauptschulabschluss ein gutes Angebot an Rahmenbedingungen für Mobilität und pädagogischer<br />
Begleitung benötigen.<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser eV – Kolpingplatz 5-11 – 50667 Köln<br />
www.kolpinghaeuser.de<br />
Tel.: 0221/ 20701-160 – Fax: 0221/ 20701-270 – Mail: info@kolpinghaeuser.de<br />
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Daher gilt:<br />
An <strong>der</strong> <strong>insti</strong>tutionellen För<strong>der</strong>ung von Jugendwohnen muss festgehalten werden!<br />
Besser noch: Der § 252 SGB III muss hinsichtlich <strong>der</strong> Bezuschussung bauinvestiver Sanierungsmaßnahmen<br />
weiter entwickelt werden; Haushaltsmittel müssen dringend <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehen, damit es die vorhandenen Einrichtungen auch in Zukunft noch im Sinne<br />
dieser Ziele gibt.<br />
Köln/ Nürnberg am 19.06.2008<br />
Der Vorstand des <strong>Verband</strong>es <strong>der</strong> Kolpinghäuser eV<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Kolpinghäuser eV – Kolpingplatz 5-11 – 50667 Köln<br />
www.kolpinghaeuser.de<br />
Tel.: 0221/ 20701-160 – Fax: 0221/ 20701-270 – Mail: info@kolpinghaeuser.de<br />
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