BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
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4 <strong>Leitern</strong> instand halten<br />
Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat<br />
schadhafte <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> der Benutzung<br />
zu entziehen (z. B. Sperrlager, eindeutige<br />
und auffällige Kennzeichnung, anketten<br />
oder abschließen).<br />
Sie dürfen diese erst nach sachgerechter<br />
Instandsetzung, wenn die ursprüngliche<br />
Stabilität wiederhergestellt und das<br />
<strong>sicher</strong>e Begehen gewährleistet ist, für<br />
die Benutzung wieder freigeben.<br />
Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B.<br />
Bandagen um gebrochene Leiterholme<br />
und das unsachgemäße Schweißen von<br />
Leichtmetall-<strong>Leitern</strong>, ist nicht erlaubt.<br />
Bei der Auswechslung von schadhaften<br />
oder beim Einbau von fehlenden Sprossen<br />
ist darauf zu achten, dass Sprossen<br />
gleicher Art und vom gleichen Hersteller<br />
verwendet werden.<br />
Beachte:<br />
Die Instandsetzungsarbeiten größeren<br />
Umfangs von <strong>Leitern</strong> dürfen nur<br />
von Fachpersonal (Fachbetrieb oder<br />
Hersteller) durchgeführt werden.<br />
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