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BGI 521 "Leitern sicher benutzen"

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4 <strong>Leitern</strong> instand halten<br />

Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat<br />

schadhafte <strong>Leitern</strong> <strong>sicher</strong> der Benutzung<br />

zu entziehen (z. B. Sperrlager, eindeutige<br />

und auffällige Kennzeichnung, anketten<br />

oder abschließen).<br />

Sie dürfen diese erst nach sachgerechter<br />

Instandsetzung, wenn die ursprüngliche<br />

Stabilität wiederhergestellt und das<br />

<strong>sicher</strong>e Begehen gewährleistet ist, für<br />

die Benutzung wieder freigeben.<br />

Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B.<br />

Bandagen um gebrochene Leiterholme<br />

und das unsachgemäße Schweißen von<br />

Leichtmetall-<strong>Leitern</strong>, ist nicht erlaubt.<br />

Bei der Auswechslung von schadhaften<br />

oder beim Einbau von fehlenden Sprossen<br />

ist darauf zu achten, dass Sprossen<br />

gleicher Art und vom gleichen Hersteller<br />

verwendet werden.<br />

Beachte:<br />

Die Instandsetzungsarbeiten größeren<br />

Umfangs von <strong>Leitern</strong> dürfen nur<br />

von Fachpersonal (Fachbetrieb oder<br />

Hersteller) durchgeführt werden.<br />

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