Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen - Netzwerk ...
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Merkblatt<br />
zum Antrag auf Zulassung zu<br />
einem Integrationskurs<br />
gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG<br />
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />
als rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebende(r) Ausländer(in) bzw. als Bürger(in) eines<br />
Mitgliedsstaates der Europäischen Union können Sie nach § 44 Abs. 4 AufenthG durch das Bundesamt<br />
<strong>zur</strong> Teilnahme an einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) zugelassen<br />
werden, sofern Sie einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 AufenthG nicht oder<br />
nicht mehr besitzen.<br />
Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte schriftlich in einem ausreichend frankierten<br />
Umschlag an die zuständige Außenstelle des Bundesamtes.<br />
Der Sprachkurs soll Ihnen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vermitteln. Diese liegen<br />
vor, wenn Sie sich im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden in<br />
Ihrer deutschen Umgebung selbständig sprachlich <strong>zur</strong>echtzufinden vermögen und Sie ein Ihrem<br />
Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken können.<br />
Der Orientierungskurs soll Ihnen neben Alltagswissen Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur<br />
und der Geschichte in Deutschland vermitteln.<br />
Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt. Über das Ergebnis erhalten Sie<br />
vom Kursträger eine Bescheinigung.<br />
KNr. 630 009 BAMF 11/2004<br />
Für Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind ausreichende Kenntnisse<br />
der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und<br />
der Lebensverhältnisse u.a. Voraussetzung für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels<br />
(Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG). Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des<br />
Integrationskurses erfüllen Sie diesen Teil der Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis<br />
ohne das Erfordernis eines weiteren Nachweises.<br />
Darüber hinaus verkürzt sich im Falle einer erfolgreichen Teilnahme die Mindestfrist für eine Einbürgerung<br />
<strong>von</strong> acht auf sieben Jahre.<br />
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