Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen - Netzwerk ...
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3.3 Verfahren für Ausländer ohne gesetzlichen Teilnahmeanspruch (Bestandsausländer<br />
und EU-Bürger) gem. § 44 Abs. 4 AufenthG<br />
Bundesamt Ausländer Kursträger<br />
Prüft die Voraussetzungen<br />
des § 44 Abs. 4<br />
Antrag auf Zulassung<br />
<strong>zur</strong> Teilnahme<br />
Stellt den Zeitpunkt des<br />
Erlöschens der Teilnahmeberechtigung<br />
fest<br />
Erhebt Personendaten<br />
Stellt ggf. Befreiung fest<br />
Stellt ggf. Antrag auf<br />
Befreiung vom Kostenbeitrag<br />
Erstellt und händigt die<br />
Bestätigung über Zulassung<br />
<strong>zur</strong> Teilnahme<br />
aus<br />
Händigt das Merkblatt<br />
und ggf. weitere Informationen<br />
aus<br />
Händigt die regionale<br />
Kursträgerliste aus<br />
Wählt einen Kursträger<br />
aus<br />
7<br />
Kursabwicklung