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Muster 3 Schuldübernahme (Bitte nur empfehlen, wenn die ...

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<strong>Muster</strong> 3<br />

Schuldübernahme<br />

(<strong>Bitte</strong> <strong>nur</strong> <strong>empfehlen</strong>, <strong>wenn</strong> <strong>die</strong> Bestimmungen in Abschnitt § 3 Abs. 1 Satz 5 dem<br />

Willen der Beteiligten entsprechen).<br />

§ 3<br />

Kaufpreis<br />

1. Kaufpreishöhe<br />

Der Kaufpreis beträgt 92.032,80 €<br />

(in Worten: Zweiundneunzigtausendzweiunddreißig 80/100 Euro).<br />

Der Kaufpreis gilt als Festpreis.<br />

Nach Angaben des Verkäufers und der eingetragenen Grundschuldgläubigerin<br />

sichert <strong>die</strong> am Vertragsgegenstand eingetragene Grundschuld derzeit<br />

Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> per 01.07.2007 noch<br />

50.000, EUR (Fünfzigtausend Euro) betragen.<br />

Es besteht dafür das Darlehenskonto Nr. 88888.<br />

Für <strong>die</strong>ses Darlehen sind Zins- und Tilgungsraten in Höhe von 550,- EUR zu<br />

entrichten, und zwar immer<br />

zu 01. eines jeden Quartales.<br />

Alle vor dem vorgenannten Stichtag zu entrichtenden Zins- und Tilgungsraten zahlt<br />

noch der Verkäufer.<br />

Der Käufer stellt den Verkäufer von <strong>die</strong>sem Darlehen frei. Hierfür gelten <strong>die</strong><br />

Bestimmungen in Anlage 1 zu <strong>die</strong>ser Urkunde. Die Anlage 1 bildet einen<br />

Bestandteil <strong>die</strong>ser Urkunde.<br />

Durch <strong>die</strong>se Freistellung wird ein Kaufpreisteil in Höhe des vorgenannten<br />

Darlehensstandes somit 50.000,00 € getilgt, so daß noch ein Restkaufpreis in Höhe<br />

von 42.032,80 EUR zu entrichten ist.


2. Kaufpreisfälligkeit<br />

2.1. Der Restkaufpreis zu 42.032,80 € ist zur direkten Zahlung auf das<br />

nachstehend angegebene Konto des Verkäufers fällig, sobald folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) <strong>die</strong> Eigentumsverschaffungsvormerkung zugunsten des Käufers im<br />

Grundbuch eingetragen ist, und zwar mit Rang <strong>nur</strong> nach den in<br />

§ 1 aufgeführten Belastungen bzw. mit Rang nach Grundpfandrechten, an<br />

deren Bestellung der Käufer selbst mitgewirkt hat<br />

b)<strong>die</strong> zur vertragsgemäßen Eigentumsumschreibung erforderlichen<br />

Genehmigungen vorliegen,<br />

c) <strong>die</strong> Bestätigung vorliegt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht<br />

besteht oder nicht ausgeübt wird,<br />

d) <strong>die</strong> Löschungsunterlagen für nicht übernommene Belastungen<br />

auflagenfrei vorliegen.<br />

e) <strong>die</strong> Genehmigung der Gläubigerin zur nachstehenden<br />

Schuldübernahme vorliegt bzw. nach Eigentumsumschreibung zugesichert<br />

wird<br />

Das Fehlen der Grunderwerbsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung oder<br />

Kostenforderungen des Grundbuchamtes hindern <strong>die</strong> Zahlung nicht.<br />

(ab hier übliche KP-Abwicklung)<br />

2.2. Die Notarin wird beauftragt, dem Käufer den Eintritt der<br />

Fälligkeitsvoraussetzungen und den Inhalt von Zahlungsauflagen<br />

mitzuteilen und den Verkäufer davon in Kenntnis zu setzen.<br />

Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung über <strong>die</strong><br />

Fälligkeit an den Verkäufer zu zahlen.<br />

Die Zahlungsfrist beginnt, <strong>wenn</strong> <strong>die</strong> Mitteilung der Notarin dem Käufer zugeht.


Der Verkäufer ist verpflichtet, den Zahlungseingang des Kaufpreises der Notarin<br />

unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Zahlungen gelten als fristgemäß erfolgt, <strong>wenn</strong><br />

sie innerhalb der Zahlungsfrist dem nachgenannten Konto des Verkäufers<br />

gutgeschrieben sind.<br />

Der Verkäufer verpflichtet sich, unverzüglich <strong>die</strong> erforderlichen<br />

Löschungsunterlagen vorzulegen.<br />

3. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf folgendes Konto des Verkäufers bei der <br />

Konto-Nr.: <br />

BLZ: <br />

<strong>nur</strong> bei belastetem Kaufobjekt <strong>wenn</strong> Käufer selbst ablöst<br />

Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes<br />

von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen zu leisten auf<br />

folgendes Konto des Verkäufers bei der <br />

Konto-Nr.: <br />

BLZ: <br />

Um <strong>die</strong> Lastenfreistellung sicherzustellen, wird folgendes<br />

vereinbart:<br />

Käufer und Notarin brauchen nicht nachzuprüfen, ob Auflagen, von denen <strong>die</strong><br />

Lastenfreistellung abhängt, berechtigt sind. Soweit solche Auflagen reichen, kann der<br />

Kaufpreis <strong>nur</strong> durch ihre Erfüllung, nicht durch sonstige Leistungen an den Verkäufer<br />

oder an Dritte bezahlt werden. Die Notarin wird bevollmächtigt, <strong>die</strong> Unterlagen zur<br />

Lastenfreistellung für alle am Vertrag oder an der Kaufpreisfinanzierung Beteiligten<br />

entgegenzunehmen und zu verwenden. Alle Rechte und Ansprüche des Verkäufers,<br />

<strong>die</strong> mit den zu beseitigenden Belastungen zu tun haben, werden schon jetzt auf den<br />

Käufer übertragen; <strong>die</strong>se Übertragung wirkt, sobald der Kaufpreis bezahlt ist.<br />

4. Eine verspätete Gutschrift des Kaufpreises hat ohne Mahnung und ohne<br />

zusätzliche Fristsetzung <strong>die</strong> gesetzlichen Verzugsfolgen zur Folge, soweit<br />

nachstehend nichts anderes vereinbart ist.


Zahlt der Käufer bei Fälligkeit den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht, kommt<br />

er in Verzug. Die Notarin hat <strong>die</strong> Beteiligten auf <strong>die</strong> gesetzlichen Verzugszinsen<br />

hingewiesen.<br />

5. Die Notarin belehrte den Käufer eindringlich über <strong>die</strong> Gefahren einer<br />

Kaufpreiszahlung vor Eigentumsumschreibung, und zwar unter dem Aspekt, dass<br />

gemäß § 7 Grundstücksverkehrsordnung ein Widerruf oder <strong>die</strong> Rücknahme der<br />

Genehmigung beim Grundbuchamt zur Aussetzung der Eigentumsumschreibung<br />

führt. Die Notarin hat auf Alternativmöglichkeiten wie Zahlung erst nach<br />

Umschreibung mit Sicherstellung über Notaranderkonto hingewiesen.<br />

Die Erschienenen wünschten trotzdem <strong>die</strong> Beurkundung der Auszahlungsmodalitäten<br />

in <strong>die</strong>ser Form. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, den Kaufpreis solange<br />

treuhänderisch zu verwalten, bis <strong>die</strong> Eigentumsumschreibung <strong>nur</strong> noch von<br />

Voraussetzungen abhängt, <strong>die</strong> ausschließlich der Käufer zu erbringen hat, und im<br />

Falle der Undurchführbarkeit <strong>die</strong>ses Vertrages den Kaufpreis dem Käufer<br />

zurückzuerstatten.<br />

6. Um den Verkäufer zu sichern, wird folgendes vereinbart:<br />

Die Notarin soll <strong>die</strong> Erklärungen zum Eigentumsübergang dem Grundbuchamt erst<br />

vorlegen, <strong>wenn</strong> der Verkäufer ihm schriftlich mitgeteilt hat oder gleichwertig<br />

nachgewiesen ist, daß<br />

- der bar zu zahlende Kaufpreisrest bezahlt ist und<br />

- <strong>die</strong> Erklärung der Grundschuldgläubigerin gemäß Abs. 6. der Anlage 1 vorliegt<br />

oder der übrige Kaufpreisteil ebenfalls bezahlt ist.<br />

Eine frühere Vorlage ist <strong>nur</strong> gemäß schriftlicher Mitteilung des Verkäufers gestattet.<br />

Bis dahin sind Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften <strong>nur</strong> ohne Anlage 1 zu<br />

erteilen. Bei mehreren Verkäufern genügt <strong>die</strong> Bestätigung eines Verkäuferteils.


A n l a g e 1<br />

zur Urkunde der Notarin Dr. Brose-Preuß in Zossen vom 2007-<br />

URNr. /2007<br />

Freistellung von Verbindlichkeiten<br />

1. Der Verkäufer ist Schuldner des in § 3 Abs. 1 genannten Darlehens. Diese<br />

Darlehensverbindlichkeit ist durch <strong>die</strong> in § 1 Abs. 1 erwähnte Buchgrundschuld<br />

gesichert.<br />

2. Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer gegenüber, den Verkäufer von<br />

<strong>die</strong>ser Verbindlichkeit mit Wirkung ab 01.07.2007 (=Stichtag) freizustellen.<br />

Der Käufer hat dem Verkäufer bis zum Stichtag,<br />

jedoch nicht bevor <strong>die</strong> in § 3 Abs.2 vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, durch<br />

Bestätigung der Gläubigerin nachzuweisen, daß <strong>die</strong> Haftung des Verkäufers für <strong>die</strong>se<br />

Verbindlichkeit erloschen ist oder jedenfalls mit Eigentumsumschreibung erlischt.<br />

Dem Käufer steht es frei, <strong>die</strong>s zu bewirken, indem er mit der Gläubigerin eine<br />

befreiende Schuldübernahme vereinbart oder eine neue Darlehensvereinbarung mit<br />

<strong>die</strong>ser oder einer anderen Gläubigerin abschließt oder <strong>die</strong> Verbindlichkeiten tilgt.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Hauptpflicht des Käufers.<br />

3. Die vorstehend aufgeführte Grundschuld soll am Vertragsgrundstück bestehen<br />

bleiben,<br />

<strong>nur</strong> <strong>wenn</strong> weitere Grundbesitz des Verkäufers mithaftet (dagegen am übrigen<br />

Pfandgrundbesitz gelöscht werden, was der Käufer zu bewirken hat. Der Verkäufer


eantragt den Vollzug der Freigabe des übrigen Pfandgrundbesitzes.<br />

Alle jetzt und künftig bestehenden Eigentümerrechte an <strong>die</strong>ser Grundschuld werden<br />

hiermit ab Eigentumsumschreibung und Freigabe des übrigen Pfandbesitzes auf den<br />

Käufer übertragen. Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.<br />

4. Was <strong>die</strong> vorstehende Sicherungsgrundschuld angeht, vereinbaren Verkäufer<br />

und Käufer schon jetzt mit Wirkung ab dem in Abs. 2 genannten Stichtag im eigenen<br />

Namen und namens der Grundschuldgläubigerin vorbehaltlich deren Genehmigung<br />

folgendes:<br />

a) Der Käufer tritt anstelle des Verkäufers in den Sicherungsvertrag ein.<br />

b) Der Sicherungsvertrag wird dahingehend geändert, daß <strong>die</strong> Grundschuld <strong>nur</strong><br />

noch Verbindlichkeiten des Käufers sichert, aber bis zur Bezahlung des<br />

Restkaufpreises, längstens bis zur Eigentumsumschreibung, <strong>nur</strong> <strong>die</strong> in Abs. 1.<br />

genannten Verbindlichkeiten.<br />

5. Der Käufer bekennt durch <strong>die</strong>ses abstrakte Schuldversprechen, der<br />

Gläubigerin einen sofort fälligen Betrag in der in Abs. 1 genannten Höhe zu schulden<br />

nebst 16 % Jahreszinsen hieraus ab heute, <strong>die</strong> immer am Ende eines Kalenderjahres<br />

nachträglich fällig sind.<br />

Der Käufer unterwirft sich wegen <strong>die</strong>ser Zahlungspflicht der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung aus <strong>die</strong>ser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Dieses<br />

Schuldversprechen und <strong>die</strong> Zwangsvollstreckungsunterwerfung sichern in gleicher<br />

Weise Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der vorgenannten Gläubigerin wie<br />

<strong>die</strong>s unter 4. b) vereinbart ist.<br />

6. Der Notar hat darauf hingewiesen, daß zur Freistellung des Verkäufers von<br />

seiner Haftung für <strong>die</strong>se Verbindlichkeit und zu den Vereinbarungen in Abs. 4 <strong>die</strong><br />

Zustimmung der Gläubigerin erforderlich ist.<br />

Der Käufer wird <strong>die</strong> Gläubigerin um<br />

folgende Bestätigung bitten:


a) Der Verkäufer haftet nicht mehr für <strong>die</strong> in Abs. 1 genannte<br />

Verbindlichkeit.<br />

b) Die Gläubigerin stimmt den Vereinbarungen in Abs. 4 zu.<br />

Diese Bestätigung darf davon abhängig gemacht sein, daß das Eigentum auf den<br />

Käufer umgeschrieben wird.<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zweck soll der Notar der Gläubigerin z.Hd. des Käufers ohne weitere<br />

Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung <strong>die</strong>ser Urkunde übersenden.<br />

7. Bis <strong>die</strong> Bestätigung gemäß Abs. 6. vorliegt, gelten <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser Anlage<br />

enthaltenen Vereinbarungen jedenfalls zwischen Verkäufer und Käufer. Bis dahin<br />

leistet der Käufer seine Zahlungen zur Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit.<br />

Ist <strong>die</strong> Bestätigung der Gläubigerin nicht zu erlangen, so bleibt es für <strong>die</strong> Zeit der<br />

Festschreibung des bisherigen Zinssatzes bei den vorstehenden Vereinbarungen.<br />

Der Käufer hat in <strong>die</strong>sem Fall sofort nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist das<br />

Darlehen vollständig zu tilgen.<br />

8. Sonstige Kosten der Durchführung vorstehender Vereinbarungen und eine<br />

etwaige Vorfälligkeitsentschädigung trägt der Käufer.

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