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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Neukirchen an der Enknach

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im Zuge <strong>der</strong> VA-Erstellung mit Ausnahme eines Ansatzes für Pl<strong>an</strong>ungsarbeiten beim<br />

erstgen<strong>an</strong>nten Vorhaben keine Präliminierungen vorgenommen wurden, da noch für keines<br />

dieser Projekte die Genehmigung gemäß § 86 OÖ. GemO 1990 vorliegt.<br />

Es ist beabsichtigt, für die dringend notwendige Dacherneuerung des Amtsgebäudes und den<br />

Fernwärme<strong>an</strong>schluss <strong>der</strong> Schule einen vorzeitigen Baubeginn zu be<strong>an</strong>tragen.<br />

Die Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> Baumaßnahmen, für die ein vorzeitiger Baubeginn erteilt werden soll,<br />

k<strong>an</strong>n durch zweckgebundene Rücklagen bewerkstelligt werden.<br />

Schließlich werden im Rahmen <strong>der</strong> Berichterstattung auch noch die Rücklagen und die<br />

Schulden - jeweils per 01.01.2000 und 31.12.2000 - laut VA-Entwurf zur Kenntnis gebracht.<br />

In <strong>der</strong> Wechselrede wird von GR I.Breitenberger <strong>der</strong> Verwendungszweck <strong>der</strong> Sozialhilfeverb<strong>an</strong>dsumlage<br />

hinterfragt.<br />

Vom AL wird über die Verwendung und die Grundlagen für die Ermittlung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

Sozialhilfeverb<strong>an</strong>dsumlage informiert.<br />

Weitere Anfragen werden zum Vor<strong>an</strong>schlagsentwurf des Fin<strong>an</strong>zjahres 2000 nicht<br />

vorgebracht.<br />

Der Vorsitzende bringt daraufhin den Antrag ein, den Gemeindevor<strong>an</strong>schlag für das<br />

Fin<strong>an</strong>zjahr 2000 - einschl. <strong>der</strong> vorgesehenen Darlehensaufnahmen und Kreditbe<strong>an</strong>spruchungen<br />

sowie <strong>der</strong> zur Kenntnis gebrachten Subventionen - nach dem<br />

vorliegenden Entwurf zu beschließen.<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

<strong>an</strong>genommen.<br />

2. Gewässerbezirk Braunau am Inn:<br />

<strong>Enknach</strong>-Inst<strong>an</strong>dhaltungsbeitrag 1998 - Abrechnung.<br />

Berichterstatter: Bgm. K.Wimmer<br />

Vom Amt <strong>der</strong> OÖ. L<strong>an</strong>desregierung, Gewässerbezirk Braunau, wurde mit Schreiben vom<br />

30.11.1999 mitgeteilt, dass sich nach Abschluss <strong>der</strong> Bauarbeiten für die <strong>Enknach</strong>-Inst<strong>an</strong>dhaltung<br />

1998 (<strong>Enknach</strong> mit Zubringer, Gemeinden <strong>Neukirchen</strong> a.d.E., St. Georgen/F.,<br />

Pischelsdorf a.E. u. Auerbach, Bau Nr.8993) Gesamtkosten in <strong>der</strong> Höhe von<br />

S 1,404.012,19<br />

ergeben haben.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neukirchen</strong> beträgt . . . . . . . . . . . . S 343.412,45<br />

Abgestattet wurden bereits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S 160.000,00<br />

Die noch zu begleichende Beitragsleistung <strong>der</strong><br />

h. Gemeinde beträgt daher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S 183.412,45<br />

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