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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Neukirchen an der Enknach ...

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Lfd.Nr. 04 Jahr 2005V E R H A N D L U N G S S C H R I F Tüber die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s <strong>der</strong> Gemeinde<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> am 09. Mai 2005,Tagungsort: Gemeindeamt - SitzungszimmerA n w e s e n d e :1. Bgm. Wimmer Karl als Vorsitzen<strong>der</strong>2. Vbgm. Leimer Alois 14. GR Riedler Wilhelm3. GR Gatterbauer Elfriede 15. GR Putta Werner4. GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n 16. GR Spitzer Joh<strong>an</strong>n5. GR Kaltenhauser Arno, Dr. 17. GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n6. GR Leimhofer Georg 18. GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n7. GR Schrems Christi<strong>an</strong> 19. GR Stopfner Joh<strong>an</strong>n8. GR Reschenhofer Josef 20. GR Huber Albert9. GR Spitaler Erika 21. GR Spitzwieser Joh<strong>an</strong>nab TOP 2)10. GR Leimer Joh<strong>an</strong>n 22. GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z11. GR Kupfner Fr<strong>an</strong>z 23. GR Renner Andreas12. GR Klein Peter 24. GR Huber Herbert13. GR Prillhofer Joh<strong>an</strong>n, Mag. 25. GRErsatzmitglie<strong>der</strong>:GRE ----- für GR -----Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer JosefSonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):Fraktionsvertreter mit beraten<strong>der</strong> Stimme in Ausschüssen(§ 33 Abs. 7 bzw. § 55 Abs. 4 letzter Satz OÖ. GemO 1990):..............................................................................................................................................................................................................................................................................


E s f e h l e n :entschuldigtGR Daxecker Joh<strong>an</strong>nunentschuldigtDer Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO 1990):AL Rosenhammer JosefDer Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dassa) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;b) <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungspl<strong>an</strong> (§ 45 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten istund die Verständigung hiezu <strong>an</strong> alle Mitglie<strong>der</strong> bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong> zeitgerecht schriftlicham 29. April 2005 unter Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlichkundgemacht wurde,c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;d) dass die Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung vom 12. April 2005 bis zur heutigen Sitzungwährend <strong>der</strong> Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während <strong>der</strong> Sitzungzur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verh<strong>an</strong>dlungsschrift bis zum SitzungsschlussEinwendungen eingebracht werden können.Sod<strong>an</strong>n gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:2


Tagesordnung; Beratungsverlauf und Beschlüsse:1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 18.04.2005.Am 18.04.2005 hat <strong>der</strong> Prüfungsausschuss eine Kassen- und Belegsprüfungdurchgeführt. Das Ergebnis ist im Prüfungsbericht zusammengefasst.AZ: 014Berichterstatter: GR W. Putta, Obm<strong>an</strong>n des PrüfungsausschussesDer Prüfungsbericht wird zur Kenntnis gebracht.Die durchgeführte Kassenprüfung hat eine Übereinstimmung zwischen Kassen-Istbest<strong>an</strong>dund Kassen-Sollbest<strong>an</strong>d ergeben.Die Belege Nr. 01/2005 bis einschließlich 697/05 wurden stichprobenweise geprüft und für inOrdnung befunden.Bei einer Buchung wurde eine Doppelzahlung festgestellt und wurde von <strong>der</strong> Buchhaltungnachgeg<strong>an</strong>gen.Der Punkt I.6. „Sonstige Prüfungsbemerkungen“ wird verlesen.Wortmeldungen:K e i n eAntrag des Bürgermeisters:Den vorliegenden Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 18. April 2005 zurKenntnis nehmen.Beschluss: einstimmige Annahme2. Amtsgebäudeumbau mit Ein- bzw. Zubau einer Musikschulzweigstelle: Adaptierung Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> und Antrag auf Gewährung einerBedarfszuweisung im Jahr 2006LR Dr. Josef Stockinger hat uns für die Ausfin<strong>an</strong>zierung des Vorhabens eineweitere Bedarfszuweisung in <strong>der</strong> Höhe von € 43.073,00 für das Jahr 2006zugesichert. Der Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> für den Amtsgebäudeumbau mit Ein- bzw.Zubau einer Musikschulzweigstelle ist daher <strong>an</strong>zupassen und ein BZ-Antrag für2006 bei <strong>der</strong> Abt. Gemeinden einzubringen.AZ: 029-0 / 320 eig.O.Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. RosenhammerZur Kenntnis gebracht werden:3


Mitteilung von LR. Dr. J. Stockinger bzgl. Amtsgebäudeumbau mit Musikschulevom 31.03.2005Erlass des L<strong>an</strong>des Oö., Abt. Gemeinden, vom 25.04.2005, Gem-311030/113-2005-Rei/PlBZ-Antrag für 2006 (entspricht Vorschlag Abt. Gemeinden und GV-Empfehlung)Wortmeldungen:Die Gewährung einer zusätzlichen Bedarfszuweisung wird erfreut zur Kenntnis genommen.Antrag des Bürgermeisters:Die Anpassung des Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>es <strong>an</strong> die Fin<strong>an</strong>zierungsdarstellung des L<strong>an</strong>desOö., Abt. Gemeinden, und Be<strong>an</strong>tragung einer zusätzlichen Bedarfszuweisung im Jahr2006 beschließen.Beschluss: einstimmige Annahme3. Flächenwidmungspl<strong>an</strong>: Än<strong>der</strong>ung Spitzwieser, Maierhof Nr. 2; Beschlussfassung <strong>der</strong> FWP Än<strong>der</strong>ung Nr.3.11In <strong>der</strong> GR-Sitzung am 31.01.2005 wurde die Einleitung eines Verfahrens zurAbän<strong>der</strong>ung des rechtskräftigen Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es für die von <strong>der</strong>Umweltrechtsabteilung des L<strong>an</strong>des OÖ. gefor<strong>der</strong>te Son<strong>der</strong>ausweisung „Grünl<strong>an</strong>d–Son<strong>der</strong>ausweisung (Biogas<strong>an</strong>lage)“ beschlossen.Gegen diese FWP-Än<strong>der</strong>ung wurden im Rahmen des Stellungnahmeverfahrenskeine Einwände vorgebracht; es soll daher die FWP-Än<strong>der</strong>ung beschlossenwerden.AZ: 031-2-3.11Berichterstatter: Bgm K. WimmerGR J. Spitzwieser erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für bef<strong>an</strong>gen.Der Pl<strong>an</strong>teil <strong>der</strong> FWP-Än<strong>der</strong>ung Nr. 3.11 wird den GR-Mitglie<strong>der</strong>n gezeigt.Da im Rahmen des „Stellungnahmeverfahrens“ keine Einwände vorgebracht wurden, plädiert<strong>der</strong> Gemeindevorst<strong>an</strong>d für die Beschlussfassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung Nr. 3.11.Wortmeldungen:Es werden keine Einwände vorgebracht.4


Antrag des Bürgermeisters:Die Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung Nr. 3.11 beschließen.Beschluss: einstimmige Annahme4. Freiwillige Feuerwehren <strong>Neukirchen</strong> und Mitternberg: Ersatzbeschaffung des T<strong>an</strong>klöschfahrzeuges TLF 2000 – Ansuchen <strong>der</strong> FF<strong>Neukirchen</strong> a.d.E. vom 20.04.2005Das <strong>der</strong>zeit eingesetzte Fahrzeug wurde im Jahr 1983 <strong>an</strong>gekauft. Die Betriebszeitfür dieses Fahrzeug beträgt dzt. 25 Jahre, d.h. frühestens im Jahr 2008 ist eineErsatzbeschaffung (Kosten: ca. € 280.000,00) möglich. Die FF <strong>Neukirchen</strong> würdesich sehr freuen, wenn die Übergabe des Fahrzeuges im Frühjahr 2009 stattfindenkönnte.Von <strong>der</strong> Gemeinde ist für diese Ersatzbeschaffung ein Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> zuerstellen und gleichzeitig sind L<strong>an</strong>desför<strong>der</strong>ungen (Bedarfszuweisung von <strong>der</strong> Abt.Gemeinden und Zuschuss vom L<strong>an</strong>desfeuerwehrkomm<strong>an</strong>do Oö.) zu be<strong>an</strong>tragen.AZ: 163-2Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. RosenhammerZur Kenntnis gebracht werden: Ansuchen <strong>der</strong> FF <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. vom 20.04.2005 Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> (entspricht GV-Empfehlung):Mittelaufbringung:Anteilsbetrag O.H. € 75.000,00I-Beiträge (Feuerwehr) € 10.000,00LFK € 75.000,00BZ € 120.000,00Gesamt€ 280.000,00 inkl. MWSt.Laut Oö. L<strong>an</strong>desfeuerwehrkomm<strong>an</strong>do (L<strong>an</strong>desfeuerwehrinspektor Ing. A. Affenzeller)betragen die Normkosten für das Fahrgestell und den Fahrzeugaufbau eines TLF-A 2000<strong>der</strong>zeit € 219.975,40 inkl. MWSt. Diese Normkosten sind dem Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung,Abteilung Gemeinden, bek<strong>an</strong>nt. Die Pflichtausrüstung eines neuen T<strong>an</strong>klöschfahrzeuges wirdmit € 20.769,00 inkl. MWSt. bewertet.Mit Zusatzausrüstung (z.B. Stromerzeuger) ergeben sich Anschaffungskosten in <strong>der</strong> Höhe vonrd. € 280.000,00 inkl. MWSt.Unser Fahrzeug wurde 1983 <strong>an</strong>gekauft. Derzeit beträgt die Betriebszeit für dieses Fahrzeug25 Jahre, d.h. frühestens im Jahr 2008 ist die Neu<strong>an</strong>schaffung möglich.5


Wortmeldungen:GR J. Fürböck: Was wird mit dem alten T<strong>an</strong>klöschfahrzeug geschehen?Bgm K. Wimmer: Das alte Fahrzeug soll verkauft werden. Bei <strong>der</strong> Bewertung des Fahrzeugesist Vorsicht geboten.Antrag des Bürgermeisters:Für die im Jahr 2009 vorgesehene Ersatzbeschaffung des T<strong>an</strong>klöschfahrzeuges einenAntrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung beim L<strong>an</strong>d Oö., Abteilung Gemeinden,einbringen und zudem beim L<strong>an</strong>desfeuerwehrkomm<strong>an</strong>do Oö. die Gewährung einesZuschusses be<strong>an</strong>tragen.Beschluss: einstimmige Annahme5. Industriepark Braunau – <strong>Neukirchen</strong>:a) Entsendung von 4 Mitglie<strong>der</strong>n (und 4 Ersatzmitglie<strong>der</strong>) in die Verb<strong>an</strong>dsversammlungdes Gemeindeverb<strong>an</strong>des Industriepark Braunau-<strong>Neukirchen</strong>Gemäß <strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at am 12.04.2005 beschlossenen Satzung sind aus demGemein<strong>der</strong>at 4 Mitglie<strong>der</strong> in die Verb<strong>an</strong>dsversammlung zu entsenden. Für jedesMitglied ist auch ein Ersatzmitglied ( k<strong>an</strong>n auch Ersatzmitglied desGemein<strong>der</strong>ates sein) zu nominieren.AZ: 003-4 / 782Vor Beginn <strong>der</strong> Wahlh<strong>an</strong>dlungen wird auf die für die Wahlen maßgeblichen gesetzlichenBestimmungen (§ 33a in Verbindung mit §§ 26 und 28 OÖ. Gemeindeordnung 1990, idgF)hingewiesen.Für die Wahlen in die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des Gemeindeverb<strong>an</strong>des IndustrieparkBraunau–<strong>Neukirchen</strong> liegen folgende gültige Wahlvorschläge vor:ÖVP-Fraktion:Mitglie<strong>der</strong>:Ersatzmitglie<strong>der</strong>:Bgm Karl Wimmer, GR Christi<strong>an</strong> SchremsVzbgm Alois Leimer, GR Joh<strong>an</strong>n LeimerSPÖ-Fraktion:Mitglied:Ersatzmitglied:GR Joh<strong>an</strong>n FürböckGR Joh<strong>an</strong>n Spitzer6


Gemeinsamer Wahlvorschlag ÖVP- und FPÖ-Fraktion:Mitglied:Ersatzmitglied:GR Fr<strong>an</strong>z MühlbauerGR Andreas RennerBürgermeister K. Wimmer stellt den Antrag, die Wahlen nicht mittels Stimmzettel,son<strong>der</strong>n mittels H<strong>an</strong>dzeichen vorzunehmen.Dieser Antrag wird vom Gemein<strong>der</strong>at einstimmig <strong>an</strong>genommen.Die Wahl wird in Fraktionswahl – je ein Wahlg<strong>an</strong>g/block – durchgeführt. Die dafürnotwendige Anwesenheit von zwei Drittel <strong>der</strong> dabei Wahlberechtigten ist gegeben.Die Abstimmungen über die eingebrachten Wahlvorschläge erbringen folgendesErgebnis:Abstimmung über den Wahlvorschlag <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion:12 Stimmen für den AntragAbstimmung über den Wahlvorschlag <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion:8 Stimmen für den AntragAbstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag <strong>der</strong> ÖVP- und FPÖ-Fraktion;Wahl durch FPÖ-Fraktion:4 Stimmen für den AntragIn die Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Gemeindeverb<strong>an</strong>des Industriepark Braunau-<strong>Neukirchen</strong> werden demnach entsendet:Mitglie<strong>der</strong>:Ersatzmitglie<strong>der</strong>:Bgm Karl Wimmer, GR Christi<strong>an</strong> Schrems,GR Joh<strong>an</strong>n Fürböck und GR Fr<strong>an</strong>z MühlbauerVzbgm Alois Leimer, GR Joh<strong>an</strong>n Leimer,GR Joh<strong>an</strong>n Spitzer und GR Andreas Renner7


) Vergabe von Ingenieurleistungen für Pl<strong>an</strong>ung und Bauleitung <strong>der</strong>Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage: ZustimmungAm 21.04.2005 hat beim Stadtamt Braunau a.I. ein Verh<strong>an</strong>dlungsgespräch bzgl. <strong>der</strong>gegenständlichen Ingenieurleistungen mit Ing. Zechmeister vom IBZ IngenieurbüroBehringer und Zechmeister OEG aus Braunau a.I., Laabstraße 6, stattgefunden.Wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Dringlichkeit, die sich einerseits aus dem notwendigenPl<strong>an</strong>ungszeitraum ergibt und <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits dem Auslaufen des <strong>der</strong>zeitigen EU-För<strong>der</strong>programmes (Ziel-2-Programm) im Jahr 2006, ist es für die Sache wichtig,die Zuschlagsentscheidung umgehend zu treffen.AZ: 003-4 / 782Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. RosenhammerIm Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Erschließung des Industrieparkgeländes mit einerAbwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage sind vom Gemeindeverb<strong>an</strong>d in Gründung Braunau – <strong>Neukirchen</strong>die Ingenieurleistungen Pl<strong>an</strong>ung, örtliche Bauaufsicht, wasserrechtliche Kollaudierung undKollaudierung gemäß den Richtlinien nach dem Umweltför<strong>der</strong>gesetz zu vergeben.Auf Grund einer wesentlichen Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen (Situierung, Größe,technische St<strong>an</strong>dards) wurden die früheren Abwasserstudien für das Areal östlich <strong>der</strong> AMAGaus den 90iger Jahren aktualisiert; diese Bearbeitung "Wasserwirtschaftliche Studie vomFebruar 2005" des Büros IBZ dient als Grundlage für die nun <strong>an</strong>stehenden weiterenPl<strong>an</strong>ungsarbeiten.Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Richtlinien wurde imHinblick auf die sich aus <strong>der</strong> be<strong>an</strong>tragten EU-För<strong>der</strong>ung sowie einem bereits vorliegendenBetriebs<strong>an</strong>siedlungswunsches ergebende Terminsituation als Vergabeverfahren dasVerh<strong>an</strong>dlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung mit einem Bieter gemäߧ 26 Abs.4 Bundesvergabegesetz gewählt. Vom Büro IBZ wurde daraufhin fristgerecht dasAngebot vom 18.04.2005 abgegeben bzw. wurde am 21.04.2005 durch Al Rosenhammer undAbtl.Linecker vom Stadtamt Braunau/I. mit dem IBZ das gesetzlich vorgeseheneVerh<strong>an</strong>dlungsgespräch geführt (Nie<strong>der</strong>schrift vom 21.04.2005).Das vorliegende Angebot <strong>der</strong> IBZ samt den in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 21.04.2005 getroffenenFestlegungen mit einer vorläufigen Gesamtsumme von EUR 124.580,-- netto wurde – wie in<strong>der</strong> Ausschreibung gefor<strong>der</strong>t – auf Grundlage <strong>der</strong> einschlägigen Honorarrichtlinien sowie desvom Gemeindebund entwickelten Mustervertrages erstellt, wobei auf die dort vorgesehenenGebührensätze entsprechende Nachlässe (10 % für Pl<strong>an</strong>ungsleistungen, 30 % fürBauleitungsleistungen) gewährt werden; ebenso werden weitere beson<strong>der</strong>e Serviceleistungen(z.B. För<strong>der</strong>ungsabwicklung, Wahrnehmung <strong>der</strong> Auftraggeberinteressen nach eigentlicherAuftragsabwicklung, Sicherheits- und Gefahrenpl<strong>an</strong>ung im Rahmen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungskoordinationnach dem Baustellenkoordinationsgesetz) vom IBZ unentgeltlich erbracht. Auf Grund diesesSachverhalts sowie auch im Vergleich zu bisher in Braunau bei früheren K<strong>an</strong>albauabschnittennach Vergabeverfahren mit mehreren Bietern erfolgten Beauftragungen wird dieAngemessenheit des vorliegenden Angebotes bestätigt, weshalb vorgeschlagen wird, diegegenständlichen Ingenieurleistungen zu den oben <strong>an</strong>geführten Bedingungen <strong>an</strong> IBZ,Braunau, zu vergeben.Im Hinblick auf die bereits geschil<strong>der</strong>te äußerst knappe Terminsituation ist eine unverzüglicheVergabeentscheidung erfor<strong>der</strong>lich, weshalb vorgeschlagen wird, diese im Rahmen <strong>der</strong> GR-8


Sitzung am 09.05.2005 herbeizuführen. Der Braunauer Gemein<strong>der</strong>at hat einenentsprechenden Beschluss bereits in <strong>der</strong> Sitzung am 26.04.2005 gefasst.Wortmeldungen:Es werden keine Einwände vorgebracht.Antrag des Bürgermeisters:Der Auftragserteilung für die Ingenieurleistungen „Abwasserbeseitigung desIndustrieparks Braunau-<strong>Neukirchen</strong>“ <strong>an</strong> das Ingenieurbüro IBZ aus Braunau gemäßHonorar<strong>an</strong>bot vom 18.04.2005 (inkl. Nie<strong>der</strong>schrift vom 21.04.2005) mit einer vorläufigenHonorarsumme von EUR 124.580,-- netto zustimmen.Beschluss: einstimmige Annahmec) Vergabe <strong>der</strong> Straßenpl<strong>an</strong>ung: ZustimmungFür die Straßenpl<strong>an</strong>ung läuft ein Vergabeverfahren. Im Rahmen <strong>der</strong>Angebotsbewertung wurde für diese Leistung ebenfalls das IBZ IngenieurbüroBehringer und Zechmeister OEG ermittelt.Auch für die Straßenpl<strong>an</strong>ung gilt: Wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Dringlichkeit, die sicheinerseits aus dem notwendigen Pl<strong>an</strong>ungszeitraum ergibt und <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits demAuslaufen des <strong>der</strong>zeitigen EU-För<strong>der</strong>programmes (Ziel-2-Programm) im Jahr 2006,ist es für die Sache wichtig, die Zuschlagsentscheidung umgehend zu treffen.AZ: 003-4 / 782Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. RosenhammerDie Aufschließungsstraße, <strong>der</strong>en Verlauf im Zuge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungsleistungen ermittelt wird, sollnach dem Kriterium „wirtschaftlichste Lösung einer optimalen Aufschließung <strong>der</strong>Industrieparkfläche“ ausgewählt werden.Die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Pl<strong>an</strong>ungsleistungen wurden am 24.01.2005 in einemVerh<strong>an</strong>dlungsverfahren ohne Bek<strong>an</strong>ntmachung gemäß Bundesvergabegesetz mit drei Bieternausgeschrieben. Fristgerecht am 15.02.2005 wurden die Angebote abgegeben und wie imBundesvergabegesetz vorgesehen Vergabeverh<strong>an</strong>dlungsgespräche mit den Bietern am01.03. und 02.03.2005 geführt.Angeboten haben:1. DI Machowetz, Linz2. Ingenieurbüro IBZ, Braunau3. DI Kleiner, WelsNach Vorliegen aller Angaben wurden die Angebote zusammengefasst und geprüft. DieAngebotsauswertung erfolgte wie in <strong>der</strong> Ausschreibung festgelegt nach gewichtetenZuschlagskriterien, wobei innerhalb <strong>der</strong> Kriterien eine Bewertung nach dem Schulnotensystemmit <strong>an</strong>schließen<strong>der</strong> Punkteberechnung durchgeführt wurde.9


Die Prüfung, die Auswertung und die Bewertung <strong>der</strong> Honorar<strong>an</strong>gebote erfolgte durch dieStraßenverwaltung <strong>der</strong> Stadtgemeinde Braunau.Als Bestbieter für die Straßenpl<strong>an</strong>ung Industriepark Braunau/<strong>Neukirchen</strong> wurde dasIngenieurbüro IBZ, Braunau ermittelt.Nachdem die Trassenfindung im Zuge <strong>der</strong> Vorentwurfspl<strong>an</strong>ung erfolgt, ist eine fixeHonorarsumme nicht möglich. Die B<strong>an</strong>dbreite <strong>der</strong> <strong>an</strong>gebotenen Vari<strong>an</strong>ten liegt zwischen ca.EUR 10.100,00 und EUR 27.500,00 exkl. MwSt.Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d schlägt vor, <strong>der</strong> Auftragsvergabe <strong>an</strong> den Bestbieter zuzustimmen.Wortmeldungen:Es werden keine Einwände vorgebracht.Antrag des Bürgermeisters:Der Auftragserteilung für die Straßenpl<strong>an</strong>ung bis zur Teilleistung Einreichungeinschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Vermessungsleistungen <strong>an</strong> das Ingenieurbüro IBZ ausBraunau a.I. gemäß dem Honorar<strong>an</strong>gebot „Straßenpl<strong>an</strong>ung Industriepark Braunau-<strong>Neukirchen</strong>“ vom 10.02.2005 zustimmen.Beschluss: einstimmige Annahme6. Betreubares Wohnen: Abschluss eines Kaufvertrages mit den römisch-katholischen Pfarrpfründen<strong>Neukirchen</strong> (= Pfarre <strong>Neukirchen</strong> laut Grundbuch) unter Patron<strong>an</strong>z <strong>der</strong>Fin<strong>an</strong>zkammer <strong>der</strong> Diözese LinzDas Notariat in Braunau hat einen Kaufvertrag erstellt. Dieser liegt nun zurBeschlussfassung vor.AZ: 421Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. RosenhammerDer vom Notariat in Braunau (Dr. H. Gittmaier als Substitut des öffentlichen Notars Dr. JosefScheinecker) erstellte Kaufvertrag (Registraturablage: 421 eig.O. und Vermögensakten) wirdden Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates gezeigt.Die kaufgegenständliche Grundfläche hat ein Ausmaß von 2.715 m². Für die betreubareWohn<strong>an</strong>lage werden 892 m² (Teilfläche 1 aus Grundstück 47/1) benötigt, das neue gebildeteGrundstück 47/6 hat eine Größe von 1.823 m².Das Flächenausmaß des neu gebildeten, für die betreubare Wohn<strong>an</strong>lage reserviertenGrundstückes 47/5 beträgt 1.517 m² – davon 892 m² aus 47/1 (Pfarre) und 625 m² aus 47/4(Gemeinde).10


Wortmeldungen:GR F. Mühlbauer fragt <strong>an</strong>, ob die Gemeinde auch eine Zufahrtsstraße errichten muss.Bgm K. Wimmer gibt zur Antwort, dass vereinbart wurde, eine neue Zufahrt zumverbleibenden Restgrundstücke 47/1 vom Dorfplatz aus herzustellen. Diese Vereinbarungwurde, wie vorhin verlesen, in den Kaufvertrag aufgenommen.Antrag des Bürgermeisters:Den vorliegenden Kaufvertrag mit <strong>der</strong> Pfarre <strong>Neukirchen</strong> abschließen.Beschluss: einstimmige Annahme7. Hauptschulgebäude – S<strong>an</strong>ierung:a) Abschluss eines Energiecontractingvertrages mit <strong>der</strong> Fa. MCEAZ: 212-0 S<strong>an</strong>.Pro98Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. RosenhammerDer auf Basis des GR-Beschlusses vom 12.04.2005 erstellte Energiecontractingvertrag(Registraturablage: 212-0 S<strong>an</strong>.Pro98, eig.O) liegt nunmehr vor.Bgm K. Wimmer verweist auf die Projektvorstellung und die ausführlichen Informationen, dieim Rahmen <strong>der</strong> GR-Sitzung am 12.04.2005 zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d <strong>an</strong> die GR-Mitglie<strong>der</strong>weitergegeben wurde.Auf die Anlage 2 (Erfüllungszeitraum und Pönale) wird beson<strong>der</strong>s hingewiesen. Die Fa. MCEwurde vom Al aufgefor<strong>der</strong>t, den Vertrag mit diesen Festlegungen zu ergänzen.Eine formale aufsichtsbehördliche Genehmigung ist für diesen Vertrag nach Ansicht des Alnicht erfor<strong>der</strong>lich. Gemein<strong>der</strong>eferent LR Dr. Stockinger hat Bgm und Al im Rahmen einerBesprechung am 30.03.2005 mitgeteilt, gegen die Realisierung <strong>der</strong> Hauptschuls<strong>an</strong>ierungmittels Energiecontracting keinen Einw<strong>an</strong>d zu haben.Der vorliegende Energiecontractingvertrag entspricht lt. Fa. MCE (Mag. Doris Caloun undDI(FH) Kugler) den Anfor<strong>der</strong>ungen und Vorstellungen des Oö. Energiesparverb<strong>an</strong>des.Wortmeldungen:Es werden keine Einwände vorgebracht.11


Vom Al erfolgt daraufhin <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d des von ihm erstellten AV v. 06.05.2005 (Registraturablage:240-7) eine Detailerläuterung.Wortmeldungen:Es wird eine rege Debatte geführt.Einige GR-Mitglie<strong>der</strong> zeigen sich darüber verwun<strong>der</strong>t, dass die Caritas für den Pfarrcaritas-Kin<strong>der</strong>garten keine fin<strong>an</strong>zielle Mittel zur Verfügung stellt.Daraus leitet sich die Frage ab, ob <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten weiterhin von <strong>der</strong> Pfarrcaritas o<strong>der</strong> von<strong>der</strong> Gemeinde betrieben werden soll. Diese Grundsatzfrage wird aber nicht näher diskutiert.Die von <strong>der</strong> Pfarre (Fr. Vago) eingebrachten Vorschläge, nämlich im voraus ein Jahresbudgetzu erstellen und die KG-Jahresabrechnung bereits im Jänner o<strong>der</strong> Februar des Folgejahreszu beh<strong>an</strong>deln, finden die Zustimmung <strong>der</strong> GR-Mitglie<strong>der</strong>.Ebenso wird <strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> Pfarre, die GemeindebürgerInnen über die fin<strong>an</strong>ziellenAufwendungen <strong>der</strong> Gemeinde für den Kin<strong>der</strong>garten zu informieren, sehr positiv beurteilt.Über das Personal (Kosten, Beschäftigungsausmaß, L<strong>an</strong>desför<strong>der</strong>ung) und dieVerwaltungskosten wird auf Anfrage berichtet.Die Kosten <strong>der</strong> Integration werden <strong>an</strong>gesprochen.Die Erhöhung des Elternbeitrages ab dem Kin<strong>der</strong>gartenjahr 2005/06 wird für notwendigbefunden, insbeson<strong>der</strong>e weil sich auch die Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> von <strong>der</strong>zeit 53/54auf voraussichtlich 48 verringert.Die GR-Mitglie<strong>der</strong> zeigen sich über die Erhöhung <strong>der</strong> Abg<strong>an</strong>gseckung nicht gerade erfreut.Sie sind sich aber darin einig, dass die KG-Fin<strong>an</strong>zen konsolidiert werden müssen. Die imRahmen <strong>der</strong> Berichterstattung aufgezeigten Maßnahmen stellen nach Ansicht <strong>der</strong> GR-Mitglie<strong>der</strong> einen Schritt in die richtige Richtung dar.Antrag des Bürgermeisters:Die im Vor<strong>an</strong>schlag 2005 vorgesehene Abg<strong>an</strong>gsdeckung (€ 29.000,00) zum Betrieb desPfarrcaritas-Kin<strong>der</strong>gartens um € 20.000,00 erhöhen und entsprechende Vorsorge im zuerstellenden Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag 2005 treffen.Ab dem Jahr 2006 soll für den Betrieb des Kin<strong>der</strong>gartens ein Jahresbudget erstelltwerden, das mit <strong>der</strong> Gemeinde abzusprechen ist. Die Jahresabrechnung soll zukünftigbereits im Jänner/Februar des Folgejahres im gemeinsamen Kin<strong>der</strong>gartenausschussbeh<strong>an</strong>delt werden.Beschluss: einstimmige Annahme9. <strong>Enknach</strong> – Inst<strong>an</strong>dhaltung 2003-2004: Abrechnung <strong>der</strong> Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen durch den Gewässerbezirk Braunau13


AZ: 631Die Ausgaben für die Inst<strong>an</strong>dhaltungsarbeiten <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> betragen lt.Aufstellung vom Juli 2004 bis einschließlich Februar 2005 € 66.150,74.Die Gemeinde wird vom Gewässerbezirk ersucht, den Interessentenbeitrag in Höhevon 1/3 <strong>der</strong> Ausgaben, das sind € 22.050,23 einzuzahlen.Berichterstatter: Bgm K. WimmerVom L<strong>an</strong>d Oö., Gewässerbezirk Braunau, Abt. Wasserwirtschaft, liegt die Abrechnung für dieInst<strong>an</strong>dhaltungsarbeiten 2003 – 2004 vor. Für diesen Zeitraum sind von Juli 2004 – Februar2005 Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von € 66.150,74 getätigt worden. Die Gemeinde wird ersucht,den Interessentenbeitrag in Höhe von 1/3 <strong>der</strong> Ausgaben, das sind € 22.050,23, auf das Kontodes Gewässerbezirkes Braunau einzuzahlen.Die Kostenaufstellung wird den GR-Mitglie<strong>der</strong>n gezeigt. Aus dieser Aufstellung geht hervor,dass <strong>der</strong> weitaus größte Ausgabenposten die S<strong>an</strong>ierung <strong>der</strong> Brücke bei <strong>der</strong> Jagdkapelle war.Da lt. Mitteilung <strong>der</strong> Wildbach- und Lawinenverbauung (DI Strauß) in den nächsten Jahrenkeine kostenintensiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Gieß- undHarrasgraben durchgeführt werden, wird vorgeschlagen, von <strong>der</strong> dafür zweckgebundenenRücklage € 15.000,00 für die <strong>Enknach</strong>-Inst<strong>an</strong>dhaltung (HaushaltsabschnittKonkurrenzgewässer 631) zu verwenden. Für Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnamen im Bereich desGieß- und Harrasgraben (Haushaltsabschnitt 633) verbleiben noch € 4.787,00 auf demRücklagenkonto.Wortmeldungen:Es werden keine Einwände vorgebracht.Antrag des Bürgermeisters:An das L<strong>an</strong>d Oberösterreich, Gewässerbezirk Braunau, den vorgeschriebenenInteressentenbeitrag in <strong>der</strong> Höhe von € 22.050,23 überweisen.Zur (Teil)Fin<strong>an</strong>zierung sollen € 15.000,00 aus <strong>der</strong> zweckgebundenen Rücklage fürInst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnamen im Bereich des Gieß- und Harrasgraben (Umwidmung vomHaushaltsabschnitt 633 auf 631) her<strong>an</strong>gezogen werden.Beschluss: einstimmige Annahme10. Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage – Reinhalteverb<strong>an</strong>d Braunau und Umgebung: SolidaritätsschlüsselIn den Satzungen 2000 des RHV Braunau und Umgebung ist unter § 10 <strong>der</strong>Schlüssel für das Stimmrecht <strong>an</strong>gegeben. Dieser Schlüssel (<strong>Neukirchen</strong>: 5,94 %)soll nun auch als Solidaritätsschlüssel bei Bedarf her<strong>an</strong>gezogen werden unddeshalb von allen Mitgliedsgemeinden des RHV Braunau und Umgebung imGemein<strong>der</strong>at beschlossen werden.14


Dieser Solidaritätsschlüssel soll keine starre Vorgehensweise beiEntscheidungsfindungen mit sich ziehen, son<strong>der</strong>n er soll vielmehr als Grundlagefür Entscheidungshilfen her<strong>an</strong>gezogen werden, dh., je nach Anlassfall ist in denGremien des RHV Braunau und Umgebung vor je<strong>der</strong> Entscheidung ein Diskursüber die Anwendbarkeit des Schlüssels zu führen.AZ: 851 RHVBerichterstatter: Bgm K. WimmerDas Schreiben des Reinhaltungsverb<strong>an</strong>des Braunau und Umgebung vom 22.04.2005 mit demBetreff „Solidaritätsschlüssel“ wird den GR-Mitglie<strong>der</strong>n gezeigt.Wortmeldungen:Gegen die Beschlussfassung des Solidaritätsschlüssels werden keine Einwände erhoben.Antrag des Bürgermeisters:Den vom Reinhaltungsverb<strong>an</strong>d Braunau und Umgebung vorgelegtenSolidaritätsschlüssel (<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>: 5,94 % v.H.) beschließen.Beschluss: einstimmige Annahme11. Allfälligesa) Dienstzeitenregelung für das Gemeindeamt – Än<strong>der</strong>ung ab 30.05.2005:Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden über die geän<strong>der</strong>te Dienstzeitenregelung <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d des in <strong>der</strong>nächsten Woche <strong>an</strong> die Neukirchner Haushalte ergehenden Postwurfes informiert.b) Freiwillige Feuerwehr Mitternberg – Anschaffung eines Notstromaggregates:Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d hat in <strong>der</strong> Sitzung am 02.05.2005 beschlossen, für dieFreiwillige Feuerwehr Mitternberg bei <strong>der</strong> Firma Lohr Feuerwehrtechnik GmbH, 8301Kainbach bei Graz, einen Stromerzeuger um € 6.000,00 inkl. MWSt. <strong>an</strong>zukaufen.Vom Oö. L<strong>an</strong>des-Feuerwehrverb<strong>an</strong>d wird dafür eine Beihilfe in <strong>der</strong> Höhe von €1.200,00 gewährt. Der Verkaufserlös für den alten Stromerzeuger wird rd. € 600,00betragen.c) Straßenbauprogramm 2 0 0 5:Auf Vorschlag des Bauausschusses wird bei folgenden Straßenstücken ein neuerUnterbau eingebaut:15


Verbindungsstraße zwischen Baar (Grömer) und Kreil (Reschenhofer) inWiesmaiernÖffentliche Zufahrtsstraße zur Liegenschaft Weindl (Wagner) in BründlStraßenteilstück bei <strong>der</strong> ldw. Liegenschaft Schmerold in HinterbergDen Auftrag für den Einbau (Maschineneinsatz) erhält die Fa. Moser Schotter- undBetonwerke GmbH, Lach. Das Schottermaterial kommt aus <strong>der</strong>Gemeindeschottergrube.Auf Vorschlag des Bauausschusses werden folgende Gra<strong>der</strong>ungs- undAsphaltierungsarbeiten durchgeführt:Öffentliche Zufahrt zur ldw. Liegenschaft Prilhofer (Fellner) in UnterguggenVerbindungsstraße von Scheuhub in Richtung Dietzing bis zur GrillhamerL<strong>an</strong>desstraßeStraßenteilstück bei <strong>der</strong> ldw. Liegenschaft Schmerold in HinterbergDer Auftrag für diese Arbeiten wird <strong>an</strong> die Fa. STRABAG AG aus Braunau a.I.vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf € 29.992,80 inkl. MWSt.d) Straßenbeleuchtung – weiterer Ausbau:Ebenfalls auf Vorschlag des Bauausschusses wird in <strong>der</strong> Ortschaft Straß dieöffentliche Straßenbeleuchtung ausgebaut.Den Auftrag für diese Arbeiten erhält die Fa. J. Maislinger, <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. DieAuftragssumme beträgt € 4.269,60 inkl. MWSt.e) S<strong>an</strong>ierung <strong>der</strong> Laufbahnen und Errichtung eines Volleyballplatzesauf <strong>der</strong> UNION-Sport<strong>an</strong>lage:Die S<strong>an</strong>ierung <strong>der</strong> Laufbahnen und Errichtung eines Volleyballplatzes erfolgt unterFe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> UNION-Raiffeisen-<strong>Neukirchen</strong> a.d.E.Die Gemeinde wird diese Arbeiten großzügig unterstützen, zumal diese Anlagen auchvon den SchülerInnen <strong>der</strong> Hauptschule genützt werden können.Vom L<strong>an</strong>d Oberösterreich wurde eine L<strong>an</strong>desbeihilfe in <strong>der</strong> Höhe von € 5.500,00 inAussicht gestellt.f) ÖVP Frauenbewegung, SPÖ Frauen und FPÖ Frauen – Gewährungeiner fin<strong>an</strong>ziellen Unterstützung für die Muttertagsfeier 2005:Bgm K. Wimmer teilt mit, dass <strong>der</strong> Gemeindevorst<strong>an</strong>d in <strong>der</strong> Sitzung am 02.05.2005beschlossen hat, für die Muttertagsfeier 2005 eine fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung in <strong>der</strong>Höhe von € 380,00 zu gewähren.Im Rahmen <strong>der</strong> Muttertagsfeier haben sich die Org<strong>an</strong>isatorinnen bereits bei BgmWimmer für die fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung bed<strong>an</strong>kt.16


g) L<strong>an</strong>dschaftssäuberungsaktion 2 0 0 5:GV Mag. J. Prillhofer, Obm<strong>an</strong>n des Umweltausschusses, informiert über die am 30.April 2005 erfolgreich durchgeführte L<strong>an</strong>dschaftssäuberungsaktion.Er bed<strong>an</strong>kt sich bei den TeilnehmerInnen <strong>der</strong> Aktion. Der ASKÖ-Schiclub hat diegrößte Sammlergruppe gestellt. Ein beson<strong>der</strong>er D<strong>an</strong>k gilt E. Breckner für dieorg<strong>an</strong>isatorische Abwicklung und Bgm K. Wimmer für die Jause.h) „Augenleuchten“ – Kinofilm aus <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>:Am Donnerstag, den 19. Mai 2005, findet um 20.00 Uhr die Vorpremiere deshauptsächlich in <strong>Neukirchen</strong> gedrehten Films „Augenleuchten“ im Movieplexx inBraunau statt.Der hiefür <strong>an</strong> die Neukirchner Haushalte ergehende Postwurf wird den GR-Mitglie<strong>der</strong>ngezeigt.i) UNION-Raiffeisen-<strong>Neukirchen</strong>, Sektion Asphaltstockschützen;Einladung zum Stockschützenturnier, Ortsmeisterschaft 2005:Bgm K. Wimmer bringt die Einladung zur Kenntnis. Er hofft, dass <strong>an</strong> dem Turnierwie<strong>der</strong> eine Gemeinde-M<strong>an</strong>nschaft teilnimmt.j) W<strong>an</strong><strong>der</strong>weg Maxleiten – Mitteilung von GR H. Piehringer:GR H. Piehringer weist ausdrücklich daraufhin, dass <strong>der</strong> W<strong>an</strong><strong>der</strong>weg Maxleiten we<strong>der</strong>ein Radweg noch ein Reitweg ist. Als berührter Grundeigentümer hat er nur <strong>der</strong>Nutzung als W<strong>an</strong><strong>der</strong>weg zugestimmt.17


Genehmigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die letzte SitzungGegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzungvom 12. April 2005 wurden keine Einwendungen erhoben.Zur Unterfertigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift wurden Vbgm. Leimer Alois, GR Mag. PrillhoferJoh<strong>an</strong>n und GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z bestimmt.Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehrvorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr................................................... .....................................................(Vorsitzen<strong>der</strong>)(Gemein<strong>der</strong>at)................................................. ......................................................(Gemein<strong>der</strong>at)(Gemein<strong>der</strong>at).................................................(Schriftführer)Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verh<strong>an</strong>dlungsschrift in <strong>der</strong>Sitzung vom ................................ keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenenEinwendungen <strong>der</strong> beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<strong>Neukirchen</strong>/E., am ................................Der Vorsitzende:.................................18

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