GTÃ-Akademie
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Ausbildung zum GTÜ-Prüfingenieur gem. Anlage VIII b StVZO<br />
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Die GTÜ betraut die ihr angehörenden Kraftfahrzeugsachver-<br />
ständigen mit der Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen<br />
gem. §§ 29, 19(3), wenn diese gem. Anlage VIII b StVZO:<br />
- mindestens 24 Jahre alt sind,<br />
- geistig und körperlich geeignet sowie zuverlässig sind,<br />
- die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen außer D<br />
und D1 besitzen und gegen sie kein Fahrverbot angeordnet ist,<br />
- als Vorbildung ein Studium des Maschinenbaufaches, des<br />
Kraftfahrzeugbaufaches oder der Elektrotechnik an einer im<br />
Geltungsgebiet dieser Verordnung gelegenen oder an einer als<br />
gleichwertig anerkannten Hochschule oder öffentlich oder<br />
staatlich anerkannten Hochschule oder öffentlich oder staatlich<br />
anerkannten Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben,<br />
- an einer mindestens acht Monate dauernden Ausbildung teilgenommen<br />
haben, deren Ausbildungsplan von der zuständigen<br />
Behörde nach Nr. 1 der Anlage VIII StVZO anerkannt worden<br />
ist; die Dauer der Ausbildung kann verkürzt werden, wenn eine<br />
mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger<br />
nachgewiesen wird,<br />
- ihre fachliche Eignung durch die staatliche Prüfung nachgewiesen<br />
haben,<br />
- die zuständige Behörde der Betrauung des Prüfingenieurs<br />
zugestimmt hat.<br />
Voraussetzungen für<br />
die Betrauung zum<br />
Prüfingenieur<br />
Pflichtfortbildung für<br />
Prüfingenieure<br />
Zusätzliche Möglichkeiten<br />
nach der Ausbildung<br />
Nach bestandener amtlicher Prüfung erfolgt die Weiterbildung<br />
der GTÜ-Prüfingenieure im Rahmen der Pflichtfortbildung<br />
gem. Anlage VIII b, Punkt 2.5 StVZO sowie des regelmäßigen<br />
Erfahrungsaustausches.<br />
Durch weitere Ausbildungsgänge in den Bereichen:<br />
- Gutachter für Schaden und Bewertung<br />
- Analyse von Verkehrsunfällen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
- Arbeitssicherheit<br />
kann, nach bestandener amtlicher Prüfung, das Tätigkeitsfeld<br />
erweitert werden.<br />
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7<br />
Ausbildung<br />
Fortbildung<br />
Prüfingenieur<br />
Schaden<br />
und Bewertung<br />
Unfallanalytik<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
Gefahrgutverordnung/ADR<br />
Kutschensicherheit<br />
Unternehmer-<br />
<strong>Akademie</strong><br />
8<br />
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