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Fachschaft Erziehungswissenschaft Leistungskonzept ...

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<strong>Fachschaft</strong> <strong>Erziehungswissenschaft</strong><br />

<strong>Leistungskonzept</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Gesetzliche Grundlagen<br />

2. Anzahl und Dauer der Klausuren<br />

3. Beurteilungsbereich Klausuren<br />

4. Beurteilungsbereich Facharbeit<br />

5. Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“<br />

6. Gewichtung Klausuren/ „Sonstige Mitarbeit“<br />

7. Transparenz der Notengebung gegenüber Schüler/innen<br />

8. Ausblick<br />

Stand: September 2012


1. Gesetzliche Grundlagen<br />

Es gelten die Vorgaben von § 14 bis 17 der APO-GOSt sowie Kapitel 4.2 und 4.3 der<br />

Richtlinien und Lehrpläne <strong>Erziehungswissenschaft</strong> für die Sekundarstufe II –<br />

Gymnasium/Gesamtschule in NRW.<br />

2. Anzahl und Dauer der Klausuren<br />

EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2<br />

Anzahl<br />

Dauer*<br />

Anzahl<br />

Dauer*<br />

Anzahl<br />

Dauer*<br />

Anzahl<br />

Dauer*<br />

Anzahl<br />

Dauer*<br />

Anzahl<br />

Dauer*<br />

GK 1 2 1 2 2 2 2 2 2 3 1** 3<br />

LK / / / / 2 3 2 3 2 4 1 4<br />

* Unterrichtsstunden<br />

** Nur für Schülerinnen und Schüler, die <strong>Erziehungswissenschaft</strong> als 3. Abiturfach<br />

gewählt haben.<br />

3. Beurteilungsbereich Klausuren<br />

Klausuren bereiten auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor. In<br />

Klausuren sollen Aufgaben gestellt werden, bei denen die Unterrichtsinhalte gemäß<br />

den im Abitur geltenden Operatoren nicht nur reproduziert, sondern ebenso auch<br />

selbständig angewendet werden. Aufgabenstellungen und Beurteilungsmaßstäbe<br />

sind den kontinuierlich ansteigenden Anforderungen anzupassen.<br />

Hierbei gilt die Ausrichtung an den für die Abiturprüfungen relevanten<br />

Anforderungsbereichen:<br />

- Anforderungsbereich I (z.B. Wiedergabe von Kenntnissen)<br />

- Anforderungsbereich II (z.B. Anwenden von Kenntnissen)<br />

- Anforderungsbereich III (z.B. Problemlösen und Werten)<br />

Als Aufgabenart für Klausuren ist in <strong>Erziehungswissenschaft</strong> die materialgebundene<br />

Aufgabe mit untergliederter Aufgabenstellung vorgesehen.<br />

Rückmeldungen erhalten die Schüler/innen in der Regel in Form standardisierter<br />

Korrekturbögen, denen die Grundsätze des Zentralabiturs zugrunde gelegt sind.<br />

Wird in der Q 1.2 statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für<br />

die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet.<br />

Die Korrekturbögen enthalten neben Aussagen zu den drei Anforderungsbereichen<br />

auch differenzierte Aussagen zu den erwarteten Teilleistungen im inhaltlichen Bereich<br />

und im Bereich der Darstellungsleistung.<br />

Der prozentuale Anteil der Darstellungsleistung an der Gesamtleistung entspricht<br />

den jeweiligen Vorgaben des Zentralabiturs und beträgt 20%. Die Vergabe der Notenstufen<br />

erfolgt - entsprechend den Vorgaben des Zentralabiturs – nach dem folgenden<br />

Schema:<br />

1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6<br />

100 94 - 89 - 84 - 79 - 74 - 69 - 64 - 59 - 54 - 49 - 44 - 38 - 32 - 26 - 19 -<br />

- 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 39 33 27 20 0<br />

Stand: September 2012


4. Beurteilungsbereich Facharbeit<br />

Die erste Klausur in Q1.2 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden, welche selbstständig<br />

zu verfassen ist. Sie dient der Überprüfung, inwieweit im Rahmen eines pädagogischen<br />

Themas eine Problemstellung wissenschaftlich fundiert bearbeitet und<br />

sprachlich angemessen schriftlich dargestellt werden kann. Die für die Klausuren<br />

geltenden Beschreibungen der Anforderungsbereiche sind sinngemäß auf die Facharbeit<br />

zu übertragen. Hierbei sind auch die Leistungen bzgl. des wissenschaftspropädeutischen<br />

Arbeitens (z.B. fachwissenschaftliche Literaturrecherche, korrekter<br />

Gebrauch und Nachweis der Sekundärliteratur etc.) zu bewerten.<br />

5. Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“<br />

Die „Sonstige Mitarbeit“ bereitet auf die mündliche Abiturprüfung und deren<br />

Anforderungen vor.<br />

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ gehören alle Leistungen, die die Schüler/innen<br />

im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren und<br />

der Facharbeit erbringen.<br />

Hierzu zählen entsprechend den Richtlinien des Faches: Beiträge zum Unterrichtsgespräch,<br />

Hausaufgaben, Referate, Protokolle, Projektarbeiten, Einzel-, Partner- und<br />

Gruppenarbeitsergebnisse, Präsentationen sowie schriftliche Übungen.<br />

6. Gewichtung Klausuren/„Sonstige Mitarbeit“<br />

In Bezug auf die Gesamtwertung hat der Bereich „Sonstige Mitarbeit“ in der<br />

Qualifikationsphase in etwa denselben Stellenwert wie der Klausurbereich.<br />

In der Einführungsphase wird der Bereich „Sonstige Mitarbeit“ in der Halbjahreswertung<br />

stärker berücksichtigt als der Klausurbereich, da hier pro Halbjahr nur eine<br />

Klausur geschrieben wird.<br />

7. Transparenz der Notengebung gegenüber Schüler/innen<br />

Zu Beginn des Kurses und bei gegebenem Anlass (z.B. Lehrerwechsel, offene Arbeitsformen)<br />

erläutern die Fachlehrer/innen die relevanten Bereiche und Kriterien der<br />

Leistungsbeurteilung. Individuelle Beratungsgespräche werden insbesondere nach<br />

jeder Klausur und vor Vergabe der Noten zur „Sonstigen Mitarbeit“ angeboten.<br />

Ein Hand-out ermöglicht den Schüler/innen zusätzliche Transparenz in Bezug auf die<br />

möglichen Leistungssituationen der „Sonstigen Mitarbeit“ und die Beurteilungskriterien.<br />

8. Ausblick<br />

Eine Kompetenzorientierung bzw. -formulierung z.B. in Bezug auf die Anforderungsbereiche<br />

in den einzelnen Notenstufen erfolgt nach Verabschiedung der neuen Richtlinien.<br />

Stand: September 2012

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