20.01.2015 Aufrufe

Mut zu Familie - JU Chemnitz

Mut zu Familie - JU Chemnitz

Mut zu Familie - JU Chemnitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

235<br />

236<br />

237<br />

238<br />

239<br />

240<br />

241<br />

242<br />

243<br />

244<br />

245<br />

246<br />

247<br />

248<br />

249<br />

250<br />

251<br />

252<br />

253<br />

254<br />

255<br />

256<br />

257<br />

258<br />

259<br />

260<br />

261<br />

262<br />

263<br />

264<br />

265<br />

266<br />

267<br />

268<br />

Kindergeld soll <strong>zu</strong>sätzlich ab dem 3. Kind für <strong>Familie</strong>n mit nicht Existenz sicherndem<br />

Einkommen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden.<br />

Mit diesem Instrument wird verhindert, dass einkommensschwache <strong>Familie</strong>n ihren<br />

Nachteil aus der nicht möglichen Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile nicht<br />

kompensiert bekommen. Gleichzeitig steht mit der Einkommensabhängigkeit die<br />

Gewähr dafür, dass hier eine Ausreichung nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt. Die<br />

Auszahlung ab dem 3. Kind soll wiederum Mehrkinder-<strong>Familie</strong>n fördern.<br />

c) Ausweitung des Ehegattensplitting <strong>zu</strong>m <strong>Familie</strong>nsplitting<br />

Die Ehe und <strong>Familie</strong> steht grundgesetzlich unter dem besonderen Schutz des Staates.<br />

Entsprechend hat der Steuergesetzgeber das Ehegattensplitting eingeführt. Hierbei<br />

werden die Einkommen beider Ehepartner <strong>zu</strong>sammengerechnet. Auf die Hälfte des <strong>zu</strong><br />

versteuernden Einkommens wird dann die Einkommenssteuergrundtabelle<br />

angewendet. Schließlich wird der so ermittelte Steuerbetrag verdoppelt.<br />

Ehegatten können durch diese Art der Besteuerung insbesondere dann Vorteile<br />

erzielen, wenn die beiden Einkommen unterschiedlich hoch ausfallen. Allerdings stellt<br />

dies nur eine Besteuerung der Ehegattengemeinschaft dar. Weitere Aspekte einer<br />

<strong>Familie</strong> werden nicht berücksichtigt. Insbesondere ist das Ehegattensplitting nicht<br />

davon abhängig, ob die Ehegattengemeinschaft Kinder erzieht oder erzogen hat.<br />

Deshalb fordert die Junge Union die Ausweitung des Ehegattensplitting <strong>zu</strong> einem<br />

<strong>Familie</strong>nsplitting. Dabei erfolgt eine sogenannte Haushaltsbesteuerung. Alle<br />

<strong>Familie</strong>nmitglieder – also auch die Kinder – werden in die Besteuerung einbezogen.<br />

Das gesamte <strong>Familie</strong>neinkommen wird durch einen festgelegten Splittingdivisor<br />

geteilt, der sich nach der Anzahl der <strong>zu</strong> versorgenden <strong>Familie</strong>nmitglieder richtet.<br />

Danach wird die für diesen Betrag ermittelte Steuer wiederum mit dem Divisor<br />

multipliziert. Im Ergebnis zahlt die <strong>Familie</strong> deutlich weniger Steuern, da im derzeit<br />

herrschenden progressiven Steuertarif eine Begünstigung geringer Einkommen<br />

vorliegt.<br />

Einfach formuliert: Je mehr Kinder einbezogen werden, umso größer wird der<br />

steuerliche Vorteil. Dabei ist dem Gesetzgeber durch die Festlegung der einzelnen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!