Mut zu Familie - JU Chemnitz
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Kindergeld soll <strong>zu</strong>sätzlich ab dem 3. Kind für <strong>Familie</strong>n mit nicht Existenz sicherndem<br />
Einkommen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden.<br />
Mit diesem Instrument wird verhindert, dass einkommensschwache <strong>Familie</strong>n ihren<br />
Nachteil aus der nicht möglichen Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile nicht<br />
kompensiert bekommen. Gleichzeitig steht mit der Einkommensabhängigkeit die<br />
Gewähr dafür, dass hier eine Ausreichung nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt. Die<br />
Auszahlung ab dem 3. Kind soll wiederum Mehrkinder-<strong>Familie</strong>n fördern.<br />
c) Ausweitung des Ehegattensplitting <strong>zu</strong>m <strong>Familie</strong>nsplitting<br />
Die Ehe und <strong>Familie</strong> steht grundgesetzlich unter dem besonderen Schutz des Staates.<br />
Entsprechend hat der Steuergesetzgeber das Ehegattensplitting eingeführt. Hierbei<br />
werden die Einkommen beider Ehepartner <strong>zu</strong>sammengerechnet. Auf die Hälfte des <strong>zu</strong><br />
versteuernden Einkommens wird dann die Einkommenssteuergrundtabelle<br />
angewendet. Schließlich wird der so ermittelte Steuerbetrag verdoppelt.<br />
Ehegatten können durch diese Art der Besteuerung insbesondere dann Vorteile<br />
erzielen, wenn die beiden Einkommen unterschiedlich hoch ausfallen. Allerdings stellt<br />
dies nur eine Besteuerung der Ehegattengemeinschaft dar. Weitere Aspekte einer<br />
<strong>Familie</strong> werden nicht berücksichtigt. Insbesondere ist das Ehegattensplitting nicht<br />
davon abhängig, ob die Ehegattengemeinschaft Kinder erzieht oder erzogen hat.<br />
Deshalb fordert die Junge Union die Ausweitung des Ehegattensplitting <strong>zu</strong> einem<br />
<strong>Familie</strong>nsplitting. Dabei erfolgt eine sogenannte Haushaltsbesteuerung. Alle<br />
<strong>Familie</strong>nmitglieder – also auch die Kinder – werden in die Besteuerung einbezogen.<br />
Das gesamte <strong>Familie</strong>neinkommen wird durch einen festgelegten Splittingdivisor<br />
geteilt, der sich nach der Anzahl der <strong>zu</strong> versorgenden <strong>Familie</strong>nmitglieder richtet.<br />
Danach wird die für diesen Betrag ermittelte Steuer wiederum mit dem Divisor<br />
multipliziert. Im Ergebnis zahlt die <strong>Familie</strong> deutlich weniger Steuern, da im derzeit<br />
herrschenden progressiven Steuertarif eine Begünstigung geringer Einkommen<br />
vorliegt.<br />
Einfach formuliert: Je mehr Kinder einbezogen werden, umso größer wird der<br />
steuerliche Vorteil. Dabei ist dem Gesetzgeber durch die Festlegung der einzelnen