vorläufiges Preise Strom NNE VBE-Bzbg-ab 01.01.2012
vorläufiges Preise Strom NNE VBE-Bzbg-ab 01.01.2012
vorläufiges Preise Strom NNE VBE-Bzbg-ab 01.01.2012
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Preisblatt für Kunden mit Lastprofilmessung<br />
für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen auf Basis der <strong>Strom</strong>NEV<br />
im Netzgebiet Boizenburg/Elbe<br />
vorläufige <strong>Preise</strong> <strong>ab</strong>: <strong>01.01.2012</strong><br />
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten<br />
elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und <strong>Preise</strong>, die die statistische Durchmischung der<br />
einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrad) bereits berücksichtigen.<br />
1. Netznutzung<br />
Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende<br />
<strong>Preise</strong> für Liefermengen.<br />
a) mit einer Benutzungsdauer von bis zu 2.500 Stunden / a:<br />
Entnahmenetzebene<br />
Leistungspreise in € / kW/a<br />
Netto 1) Brutto 2) Arbeitspreise in Ct / kWh<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
1 Mittelspannung (MSP) 16,28 19,37 3,15 3,75<br />
2 Niederspannung (NSP) 11,47 13,65 5,82 6,93<br />
3 Kompensationsdienstleistung<br />
(Blindarbeit)<br />
1,00 Ct/kvarh 1,19 Ct/kvarh<br />
b) mit einer Benutzungsdauer von über 2.500 Stunden / a:<br />
Entnahmenetzebene<br />
Leistungspreise in € / kW/a Arbeitspreise in Ct / kWh<br />
Netto 1) Brutto 2) Netto 1) Brutto 2)<br />
1 Mittelspannung (MSP) 68,00 80,92 1,08 1,29<br />
2 Niederspannung (NSP) 105,13 125,10 2,07 2,46<br />
3 Kompensationsdienstleistung<br />
(Blindarbeit)<br />
1,00 Ct/kvarh 1,19 Ct/kvarh<br />
2. Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e<br />
Für konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>epflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeits<strong>ab</strong>hängigen Entgelte um die<br />
Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e an die Gemeinde.<br />
Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e Tarif: Jahresverbrauch 30 kW.<br />
Tarif:<br />
Sondervertrag:<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
Hochtarifzeit 1,32 Ct/kWh 1,57 Ct/kWh<br />
Niedertarifzeit 0,61 Ct/kWh 0,73 Ct/kWh<br />
3. Verlustausgleich<br />
Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten<br />
<strong>ab</strong>gegolten.<br />
4. Umlage Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)<br />
Zu den angegebenen <strong>Preise</strong>n ist die einheitlich geregelte KWK-Umlage in der jeweils gültigen Höhe<br />
hinzurechnen. Sie wird jährlich aktualisiert.<br />
5. Messpreis: siehe Preisblatt für Mess- und Abrechnungsdienstleistungen<br />
1)<br />
ohne Berücksichtigung von KWKG, Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e und Umsatzsteuer;<br />
2)<br />
inkl. 19% Umsatzsteuer; Ang<strong>ab</strong>en gerundet<br />
Netto 1 ) Brutto 2)<br />
0,11 Ct / kWh 0,13 Ct / kWh<br />
Stand: 14.10.2011
Preisblatt für Kunden ohne Lastprofilmessung<br />
für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen auf Basis der <strong>Strom</strong>NEV<br />
im Netzgebiet Boizenburg/Elbe<br />
vorläufige <strong>Preise</strong> <strong>ab</strong>: <strong>01.01.2012</strong><br />
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die im Verteilungsnetz verursachten<br />
elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und <strong>Preise</strong> für Kleinkunden ohne<br />
Leistungsmessung.<br />
1.Netznutzung<br />
Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende<br />
<strong>Preise</strong> für Liefermengen: Jahresverbrauch
Preisblatt für Mess- und Abrechnungsdienstleistungen<br />
für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen auf Basis der <strong>Strom</strong>NEV<br />
im Netzgebiet Boizenburg/Elbe<br />
vorläufige <strong>Preise</strong> <strong>ab</strong>: <strong>01.01.2012</strong><br />
Für die Erfassung und Abrechnung der Energiemengen gelten nachstehende Verrechnungspreise je nach<br />
Ausstattung der jeweiligen Zähleinrichtungen.<br />
1. Mittelspannung Basispreis ¼ - h – Lastprofilmessungen mit Auslesung<br />
Mittelspannungsseitige<br />
Messung<br />
Niederspannungsseitige<br />
Messung<br />
Messung<br />
Netto 1) Brutto 2) Messstellenbetrieb<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
250,00 € / Jahr 297,50 € / Jahr 400,00 € / Jahr 476,00 € / Jahr<br />
250,00 € / Jahr 297,50 € / Jahr 400,00 € / Jahr 476,00 € / Jahr<br />
2. Niederspannung Basispreis ¼ - h – Lastprofilmessungen mit Auslesung<br />
Niederspannungsseitige<br />
Messung<br />
Messung<br />
Netto 1) Brutto 2) Messstellenbetrieb<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
250,00 € / Jahr 297,50 € / Jahr 250,00 € / Jahr 297,50 € / Jahr<br />
Die Basispreise beinhalten:<br />
Messgeräte, <strong>Strom</strong>- und Spannungswandler, Auslesung, Störungsbeseitigung, Wartung<br />
3. Kunden ohne Leistungsmessung<br />
Messung<br />
Netto 1) Brutto 2) Messstellenbetrieb<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
1) Einfachtarif-Zähler 5,00 € 5,95 € 7,00 € 8,33 €<br />
2) Zweifachtarif-Zähler 5,00 € 5,95 € 14,00 € 16,66 €<br />
3) Smart Meter-Zähler 20,00 € 23,80 € 28,00 € 33,32 €<br />
4. Abrechnung<br />
mit Lastprofilmessung<br />
(in Mittel- oder Niederspannung)<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
144,00 € / Jahr 171,36 € / Jahr<br />
ohne Lastprofilmessung 12,00 € 14,28 €<br />
5. sonstige Entgelte<br />
für jede zusätzliche Messung<br />
(auf Kundenwunsch)<br />
für jede zusätzliche Abrechnung<br />
(auf Kundenwunsch)<br />
Netto 1) Brutto 2)<br />
10,50 € 12,50 €<br />
18,00 € 21,42 €<br />
1)<br />
ohne Berücksichtigung von KWKG, Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e und Umsatzsteuer<br />
2)<br />
inkl. 19% Umsatzsteuer; Ang<strong>ab</strong>en gerundet<br />
Stand: 14.10.2011
Allgemeine Bedingungen<br />
zur Anwendung der Netznutzungspreise<br />
Netzgebiet Boizenburg/Elbe<br />
vorläufige <strong>Preise</strong> <strong>ab</strong>: <strong>01.01.2012</strong><br />
Kompensationsdienstleistung:<br />
Gemäß Anschluss- und Netznutzungsvertrag muss bei der Entnahmestelle ein cos phi zwischen 0,9 induktiv und<br />
0,9 kapazitiv eingehalten werden. Die Blindarbeit, die 50% der Wirkarbeit übersteigt, wird somit mit dem im<br />
Preisblatt genannten Arbeitspreis für die Kompensationsdienstleistung berechnet.<br />
Leistungspreisberechnung:<br />
Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste ¼ h- Leistung des Kalenderjahres maßgebend. Für die<br />
Abrechnung von Abschlägen kann die höchste Leistung des Vorjahres angesetzt werden.<br />
Bei Überschreitung der Leistung gemäß Anschlussvertrag wird die Leistung, die den im Anschlussvertrag<br />
genannten Wert überschreitet, mit einem Aufschlag von 50% auf dem im Preisblatt genannten Wert berechnet.<br />
Die mindestens in Rechnung gestellte Leistung beträgt 50% der im Anschlussvertrag vereinbarten Leistung.<br />
Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>en:<br />
Es sind jeweils die höchsten geltenden Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>en genannt. Versorgt der Netzbetreiber mehrere<br />
Gemeinden, so wird gegebenenfalls für Abnahmestellen in kleineren Gemeinden eine geringere<br />
Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e berechnet.<br />
Beansprucht der Netzkunde eine Freistellung von der Zahlung der Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e, weil der<br />
Durchschnittspreis der Energielieferung (inkl. Netzkosten) den Grenzpreis der Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>enverordnung<br />
in ihrer jeweiligen gesetzlichen Fassung unterschreitet, so weist er dies dem Netzbetreiber in belegbarer Form,<br />
zum Beispiel durch Testat eines Wirtschaftsprüfers, nach.<br />
Stand: 14.10.2011