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Sitzung vom 08.07.2010 (63 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden und somit keine Genehmigungspflicht für die<br />

Bebauungsplanaufhebungen besteht.<br />

Der Planungsausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 10. Juni 2010 mit der Angelegenheit<br />

beschäftigt und vorgeschlagen die Aufhebung der Bebauungspläne nach durchgeführtem<br />

Verfahren zu beschließen.<br />

Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />

A n t r a g ,<br />

die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 17 und 33 nach durchgeführtem Verfahren zu<br />

beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 10<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 7. Änderung „Ramasedergründe“ und Örtliches<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 – Änderung Nr. 3 – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />

Manfred Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstückes Nr. 7<strong>63</strong>/2, KG Schönering südlich<br />

der neuen Zufahrtsstraße in Schönering umzuwidmen.<br />

Es ist vorgesehen einen Teil der Grundstückfläche an einen Wohnbauträger zu veräußern. Die<br />

gegenständliche Fläche soll von Grünland (Erwerbsgärtnerei) in Bauland – Wohngebiet (W) bzw.<br />

eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung (MB)<br />

umgewidmet werden. Dazu ist es auch erforderlich das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1<br />

abzuändern.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />

OÖ. Landesregierung wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 08. Juni 2010 mitgeteilt, dass zur geplanten<br />

Umwidmung kein fachlicher Einwand erhoben wird.<br />

Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt<br />

und vorgeschlagen die Flächenwidmungsplanänderung sowie die Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />

A n t r a g ,<br />

die Flächenwidmungsplanänderung sowie die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

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