Sitzung vom 08.07.2010 (63 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden und somit keine Genehmigungspflicht für die<br />
Bebauungsplanaufhebungen besteht.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 10. Juni 2010 mit der Angelegenheit<br />
beschäftigt und vorgeschlagen die Aufhebung der Bebauungspläne nach durchgeführtem<br />
Verfahren zu beschließen.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 17 und 33 nach durchgeführtem Verfahren zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 10<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 7. Änderung „Ramasedergründe“ und Örtliches<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 – Änderung Nr. 3 – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstückes Nr. 7<strong>63</strong>/2, KG Schönering südlich<br />
der neuen Zufahrtsstraße in Schönering umzuwidmen.<br />
Es ist vorgesehen einen Teil der Grundstückfläche an einen Wohnbauträger zu veräußern. Die<br />
gegenständliche Fläche soll von Grünland (Erwerbsgärtnerei) in Bauland – Wohngebiet (W) bzw.<br />
eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung (MB)<br />
umgewidmet werden. Dazu ist es auch erforderlich das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1<br />
abzuändern.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 08. Juni 2010 mitgeteilt, dass zur geplanten<br />
Umwidmung kein fachlicher Einwand erhoben wird.<br />
Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt<br />
und vorgeschlagen die Flächenwidmungsplanänderung sowie die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung sowie die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
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