Heizkostenzuschuss - auf der Homepage der Gemeinde Gampern!
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4. Die Antragsfrist läuft vom 27. Dezember 2011 bis 13. April 2012, wobei für sämtliche<br />
Anträge (auch jene, die nach dem 1. Jänner 2012 gestellt werden) die Einkommensverhältnisse<br />
des Jahres 2011 <strong>auf</strong> die mit den anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätzen für<br />
das Jahr 2012 festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind.<br />
5. Bei <strong>der</strong> antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Ein solcher liegt bei<br />
einer Heimunterbringung jedenfalls nicht vor. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen<br />
getrennte Haushalte nur insoweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen<br />
Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben.<br />
6. Ein <strong>Heizkostenzuschuss</strong> kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für<br />
Heizkosten <strong>auf</strong>zukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines <strong>Heizkostenzuschuss</strong>es<br />
an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre<br />
Heizkosten Dritte <strong>auf</strong>zukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages).<br />
In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen<br />
abdecken.<br />
7. An unterhaltsberechtigte Kin<strong>der</strong> mit eigener Wohnung kann kein <strong>Heizkostenzuschuss</strong> gewährt<br />
werden, da für <strong>der</strong>en Lebensunterhalt jene Person <strong>auf</strong>zukommen hat, die für den/die<br />
Unterhaltsberechtigte/n sorgepflichtig ist. Sollten bei einem/einer Sorgepflichtigen die<br />
Voraussetzungen gegeben sein, kann ihm/ihr <strong>der</strong> <strong>Heizkostenzuschuss</strong> nur einmal (für einen<br />
Haushalt) gewährt werden.<br />
8. Bezieher von Mindestsicherung haben keinen Anspruch <strong>auf</strong> den <strong>Heizkostenzuschuss</strong>. Ebenso<br />
kann <strong>der</strong> <strong>Heizkostenzuschuss</strong> nicht an Asylwerber/innen, <strong>der</strong>en Aufenthalt in Oberösterreich<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die Möglichkeit dieser Sicherstellung<br />
besitzen, gewährt werden.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> administrativen Abwicklung dieser <strong>Heizkostenzuschuss</strong>aktion und zur<br />
Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise wird weiters folgendes<br />
festgehalten:<br />
Einbindung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n und Sozialhilfeverbände<br />
Gemäß Beschluss <strong>der</strong> Oö. Landesregierung erfolgt die Abwicklung <strong>der</strong> <strong>Heizkostenzuschuss</strong>aktion<br />
wie<strong>der</strong>um über die <strong>Gemeinde</strong>n. Diese Vorgangsweise ist nicht nur verwaltungsökonomisch,<br />
son<strong>der</strong>n sichert den Anspruchsberechtigten auch die rasche Verfügbarkeit des zustehenden<br />
<strong>Heizkostenzuschuss</strong>es und hat sich zudem bei allen bisherigen Aktionen als sehr zweckmäßig<br />
erwiesen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n sind gemäß § 67 Abs. 7 Oö. SHG 1998 zur Mitwirkung bei <strong>der</strong> Leistung sozialer<br />
Hilfe verpflichtet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n haben daher die Anträge entgegenzunehmen, die Anspruchsberechtigung zu<br />
prüfen und bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen den <strong>Heizkostenzuschuss</strong> auszuzahlen, wobei die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n dringend ersucht werden, die Auszahlung umgehend nach Feststellung <strong>der</strong><br />
Anspruchsberechtigung und nicht erst nach erfolgter Abrechnung und dem Einlangen <strong>der</strong><br />
Landesmittel vorzunehmen.<br />
Für die Abrechnung des <strong>Heizkostenzuschuss</strong>es mit dem Land Oberösterreich erstellt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> eine Liste <strong>der</strong> Beihilfenempfängerinnen/Beihilfeempfänger (fortl<strong>auf</strong>ende Nummer,<br />
Familien- und Vorname, Anschrift, Betrag; Gesamtbetrag <strong>der</strong> ausbezahlten Heizkostenzuschüsse,<br />
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