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Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf

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f<br />

a, 57462 OlPe<br />

An alle Firmen mit Interesse an der Durchführung einer<br />

<strong>Waldkalkung</strong>smaßnahme mit Hubschrauber auf dem<br />

Gebiet der Forstbetriebsgemeinschaft<br />

<strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong> w. V.<br />

1. Vorsitzender<br />

Meinolf Hütte<br />

lm Hohl 4a<br />

57462 Olpe<br />

fel 02761 I 6734<br />

nrh uette4@web.de<br />

Geschäftsführer<br />

Hubertus Hahn<br />

<strong>Neger</strong>talstr. 57F<br />

57462 Olpe<br />

fel 02761 | 828587<br />

hubertushahn@arcor..de<br />

Bankverbindung<br />

Sparkasse ALK<br />

BLZ. 462 516 30<br />

Kto: 400 047 7<br />

Steuer- Nr.:<br />

338/581 2/0596<br />

Olpe, den 03.09.13<br />

Ausschreibung von <strong>Waldkalkung</strong>smaßnahmen mit Hubschrauber auf dem<br />

Gebiet der Forstbetriebsgemeinschaft <strong>Rhode</strong> - <strong>Neger</strong> w' V'<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes<br />

(Zum Verbleib beim Bewerber bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurücksenden!)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Die <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong> schreibt nachfolgende <strong>Waldkalkung</strong>smaßnahme aus:<br />

Die Leistungen werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Auf die<br />

Vergabebekanntmachung im Vergabemarktpla2 des Landes NRW wird hingewiesen'<br />

Die <strong>Waldkalkung</strong>smaßnahme ist nach Zuschlag bis spätestens zum 15.11.2013 abzuschließen und in<br />

Rechnung zu stellen!<br />

Die Kalkung soll mit kohlensaurem Magnesiumkalk durchgeführt werden (s' dazu<br />

Leistu ngsbeschreibu ng).<br />

Es gelten die beigefügten Bewerbungs-, vergabe- und Vertragsbedingungen.<br />

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus<br />

der oben genannten Bekanntmachung.<br />

Die Gesamtleistung ist in einem Los zusammengefasst.


vorsorglich werden sie darauf hingewiesen, dass die Beifügung eigener<br />

Geschäftsbedingungen eine unzulässige Anderung der Vergabeunterlagen darstellt und zum<br />

zwingenden Ausschluss vom weiteren vergabeverfahren führt.<br />

Mit dem Angebot ist ein aktueller Analysebericht (nicht älter als 1 Jahr) zur Qualität des<br />

angebotenen Kompensationsmaterials gemäß Handbuch Kalk 2000 einzureichen. Der<br />

Anälysebericht muss insbesondere Angaben zu den Anforderungen an Korngröße'<br />

Siebdurchgang und Restfeuchte enthalten und eine Analyse sämtlicher dort aufgeführten<br />

Schwermetalle, auch Quecksilber (Hg) und Thallium (Tl), umfassen.<br />

Als genereller Leistungszeitraum gilt die Zeit vom Ol .10.2013 bis 15.11 .2013. Eine Rücksprache<br />

mit der <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>- <strong>Neger</strong> ist erforderlich.<br />

Eine Anderung der Flächengröße um +/- 15 % ist zu akzeptieren, ohne dass dies zur Anderung des<br />

Angebotes führt.<br />

Haushaltsvorbehatt: Stehen vor Ablauf der Zuschlagsfrist der <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong> nicht die<br />

benötigten HaushaltsJ Fördermittel zur Verfügung' so kann die Ausschreibung gemäß $ 17<br />

VOL/A ganz oder in Teilen aufgehoben werden.<br />

Falls sie bereit sind die Leistungen zu übernehmen, können sie lhr Angebot schriftlich (ohne<br />

sicherungskopie) abgeben. Nähere lnformationen hierzu können sie dem beigefügten Vordruck<br />

,,Hinwetse zur Form der Angebotsabgabe" entnehmen'<br />

Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens<br />

bis zum 20.09.2013 bei der <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong> anzufordern'<br />

Wir empfehlen lhnen, sich bei Interesse mit Herrn Thorsten Reuber, In der Stubicke 8a, 57462 Olpe'<br />

Tel.: 0 27 61 | g 47 52-40, Fax -60, Mobil 01 51 | 5 47 82 390 in Verbindung zu setzen, um stch die zur<br />

Kalkung vorgesenenen Waldflächen, Anfuhrwege und Umschlagplätze vorzeigen zu lassen Wir<br />

weisen darauf hin, dass das Angebot auch die Kosten der Säuberung sämtlicher Lagerplätze und<br />

U mschlagPlätze beinhaltet.<br />

Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie lhr Angebot schriftlich oder per Telefax zurückziehen'<br />

Danach sind Sie bis zum Ablauf der umseitig genannten Bindefrist an lhr Angebot gebunden'<br />

Ein für die Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.<br />

Datenschutzklausel gem.S 12 Abs.2 Datenschutzgesetz NW<br />

Die von lhnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des<br />

Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. lhre Angaben sind Voraussetzung für die<br />

Berücksichtigung lhres Angebotes nach der VOL'<br />

Anlagen:<br />

2


Name und Anschrift des Bieters<br />

Vergabe Nr.: 2013-Kalk-RN<br />

Zuschlags- und Bindefrist endet am:<br />

07.10.2013<br />

Angebotsfrist:<br />

Datum 23.09.2013 Uhrzeit 17.00 Uhr<br />

Name und Anschrift der Stelle,<br />

bei der das Angebot einzureichen ist<br />

Forstbetriebsgemeinschaft <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong> w. V.<br />

Im Hohl 4a, 57462 Olpe<br />

Lieferung / Leistung<br />

Angebot<br />

für die Bodenschutzkalkung in den Wäldern der Forstbetriebsgemeinschaft <strong>Rhode</strong> <strong>Neger</strong> w.<br />

V., auf ca. 470 ha; Bereitstellung und Ausbringung von Kompensationsmaterial gemäß der<br />

Dienstanweisung über die Bodenschutzkalkung in den Wäldern Nordrhein-Westfalens (Kalk<br />

2000) sowie das Handbuch zur Dienstanweisung<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom 03.09.2013<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Ausführung der beschriebenen Leistungen wird hiermit zu den eingesetzten Preisen angeboten.<br />

Wir halten uns bis zum Ablauf der Bindefrist lt. o. g. Angebotsaufforderung an dieses Angebot<br />

gebunden. Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr.<br />

30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis.<br />

Dem Angebot liegen die in der o. g. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten<br />

Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen<br />

zugrunde.<br />

Kartellerklärung<br />

Wir gehören einer Vereinbarung/einem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB an.<br />

Folgende Firmen sind beteiligt:<br />

Wir gehören keiner Vereinbarung / keinem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB an.<br />

Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />

EU- Staat; Name des Staates_____________________________________________<br />

anderen Staat; Name des Staates__________________________________________<br />

Wir sind bevorzugter Bieter als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt. Der<br />

Nachweis ist diesem Angebotsschreiben beigefügt.<br />

Wir beabsichtigen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben. Die dazu nach Nr. 6 der<br />

Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Vordruck VOL 6) erforderlichen Angaben, Nachweise etc. sind<br />

beigefügt.<br />

Angebotsschreiben <strong>Waldkalkung</strong> <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong>


Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten<br />

für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und bei Auftragserteilung<br />

auf unser Angebot den nicht berücksichtigten Bietern der Name unseres Unternehmens und die<br />

Merkmale und Vorteile unseres Angebotes mitgeteilt werden.<br />

Wir sind uns bewusst, das wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von dieser und von<br />

weiteren Ausschreibungen zur Folge haben können.<br />

Dem Angebot sind als Anlagen beigefügt:<br />

Preisangebot<br />

Nebenangebot (e)<br />

unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordrucke VOL 5b und 5c)<br />

unterschriebene Eigenerklärung Tariftreue / Mindestentlohnung (Vordruck VOL 5f)<br />

unterschriebene Eigenerklärung soziale Kriterien (Vordruck VOL 5g)<br />

unterschriebene Eigenerklärung gem. § 16 Abs. 5 TVgG- NRW<br />

aktueller Analysebericht zur Qualität des angebotenen Kompensationsmaterials<br />

Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns<br />

genannten Preisen und unter Anerkennung aller vorgegebenen Vertragsbestandteile an.<br />

An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.<br />

Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.<br />

Das Angebot wurde unterzeichnet von:<br />

________________________________________<br />

( Datum / Stempel und Unterschrift)<br />

Hinweis:<br />

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am<br />

elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.<br />

2


Preisangebot/<br />

Anlage zum Angebot vom________________<br />

Vergabe Nr.: 2013-Kalk-RN<br />

1 <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong><br />

Bodenschutzkalkung entsprechen der<br />

Leistungsbeschreibung mit einer<br />

Aufwandmenge von 3 t/ha<br />

<strong>Waldkalkung</strong>sfläche<br />

470 ha<br />

Hektarsatz in<br />

Euro/ha<br />

Zzgl. 19 % Mwst.<br />

Euro gesamt<br />

Zwischensumme in<br />

Euro<br />

Abzgl. //<br />

%Skonto<br />

Endsumme in Euro<br />

Verbindlich ist der Angebotspreis je ha!<br />

3


Kalk 1.2 24.09.2001<br />

Leistungsbeschreibung<br />

zur Ausschreibung einer Bodenschutzkalkung<br />

der <strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong><br />

(2013-Kalk-RN)<br />

vom 3.09.2013<br />

(Beschreibung der Leistung und Lieferung)<br />

nach den Bedingungen der Ausschreibung, insbesondere gemäß den „Besonderen<br />

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bodenschutzkalkungen“<br />

Auftraggeber:<br />

Vergabe-Nummer:<br />

Projektziffer:<br />

Projektbeschreibung:<br />

<strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong>, Im Hohl 4a, 57462 Olpe; vertreten<br />

durch Herr Meinolf Hütte, 1. Vorsitzender<br />

2013-Kalk-RN<br />

Bodenschutzkalkung mit Hubschrauber<br />

im Stadtgebiet Olpe, Gemarkungen <strong>Rhode</strong>, Dumicke,<br />

Olpe-Stadt, Attendorn<br />

(Lieferung und Ausbringung von 3 t/ha kohlensaurem<br />

Magnesiumkalk)<br />

Kompensationsmaterial:<br />

Obergrenzen der Schwermetallgehalte<br />

Mindestgehalt Magnesium als<br />

Gewichtsprozent MgCO 3<br />

Anteil basisch nicht wirksamer<br />

Bestandteile:<br />

Säureneutralisationskapazität je ha:<br />

Sonstige Anforderungen gem.<br />

Handbuch Kalk 2000<br />

(siehe Kartenanlagen; Kartenanlagen nicht<br />

maßstabsgerecht!)<br />

Luftausbringbarer, kohlensaurer Magnesiumkalk mit<br />

mind. 55 % CaCO3 und 35 % MgCO3 gem. Punkt 2 des<br />

Handbuches über die Bodenschutzkalkung in den<br />

Wäldern Nordrhein-Westfalens ( Kalk 2000) .Es gelten<br />

insbesondere auch<br />

folgende Mindestanforderungen:<br />

Körngröße 0 – 3 mm<br />

Siebdurchgang: 97 % bei 3,15 mm<br />

70 % bei 1,00 mm<br />

unter 25 % bei 0,10 mm<br />

Restfeuchte ca. 3 % im Anlieferungszustand<br />

Blei (Pb) 120 mg/kg, Cadmium (Cd) 1,5 mg/kg,<br />

Nickel (Ni) 20 mg/kg, Quecksilber (Hg) 0,5 mg/kg,<br />

Arsen (As) 20 mg/kg, Kupfer (Cu) 35 mg/kg, Zink<br />

(Zn) 200 mg/kg, Chrom (Cr) gesamt 100 mg/kg,<br />

Thallium (Tl) 2 mg/kg<br />

35 %<br />


Kalk 1.2 24.09.2001<br />

Umschlagund<br />

Ausbringungsverfahren<br />

Offenes Umschlagsverfahren,<br />

Ausbringung mit Hubschrauber<br />

Ausführungszeitraum:<br />

Flächengröße:<br />

01.10.2013 bis 15.11.2013. Die Arbeiten müssen bis<br />

spätestens 15.11.2013 abgeschlossen und in<br />

Rechnung gestellt sein! siehe dazu zeitliche<br />

Beschränkungen nach „Dienstanweisung über die<br />

Bodenschutzkalkung in den Wäldern NRW (Kalk 2000)<br />

ca. 470 ha<br />

Lage, Topographie, Erreichbarkeit, Umschlag- und ggf. Landeplätze:<br />

Die zu kalkenden Flächen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Olpe. Westlich gelegen der<br />

Biggetalsperre, unweit der Ortschaften Eichhagen und Sondern; östlich gelegen der Biggetalsperre<br />

eingegrenzt von der Bundestraße 55 bis zur Ortschaft Neuenwald; entlang der Kreisstraße 18.<br />

Erreichbar ist das Maßnahmengebiet über die BAB A 4 und über die A 45.<br />

LKW befahrbare Wege sowie vorgeschlagene Kalklagerplätze, Kalkumschlagplätze und<br />

Hubschrauberlandeplätze können nach einer Ortsbesichtigung festgelegt werden.<br />

Beschränkungen (z.B. forst- und jagdbetriebliche Beschränkungen sowie<br />

Wegebeschränkungen):<br />

Die Kalkungsflächen reichen teilweise bis an die Ortsbebauung und an Bundes- und Kreisstraßen<br />

heran. Entsprechende Sicherheitsabstände sind einzuhalten.<br />

Erforderliche Kalklagerplätze und Umschlagplätze sind nach Beendigung in ihren ursprünglichen<br />

Zustand zurückzuversetzen. Die dabei anfallenden Kosten der Säuberung sind in Ihrem Angebot<br />

enthalten.<br />

Ansprechpartner für die Ortsbesichtigung:<br />

Eine Ortsbesichtigung ist erforderlich! Hubschrauberlandeplätze und Kalklagerplätze sollten sinnvoller<br />

weise vor Ort abgestimmt und abgenommen werden. Kontaktperson ist Herr Thorsten Reuber, In der<br />

Stubicke 8a, 57462 Olpe, Tel.: 0 27 61 / 9 47 52- 40 Fax: -60, Mobil 0151 / 5 47 82 390<br />

- 2 -


VHB-VOL NRW<br />

122A12<br />

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!<br />

Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW<br />

für die Vergabe von Leistungen nach Abschnltt 1 der VOL/A<br />

Allgemeines<br />

1.1<br />

1.2<br />

Der Auftraggeber verfährt nach Teil A, Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung fiir Leistungen (VOUA-<br />

EG), ohne dass dieser Teil A ,,Allgemeine Bestlmmungen für die Vergabe von Leistungen" Vertragsbestandteii<br />

wird. Die Bestimmungen können im Internetportal ,,unvw,verqabe.nrur de" eingesehen werden.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch des Bewerbers bzw. Bieters auf Einhaltung der Bestimmungen.<br />

Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht beigefügten Unterlagen können im Dienstgebäude des Auf"<br />

traggebers zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.<br />

2 Angebotsbedingungen<br />

2.1 Für ein schrifiliches Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten bzw. die vom Vergabemarktplatz des<br />

Landes NRW wraruv.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten Vordrucke zu benutzen.<br />

2.2 Das Angebot muss vollständig sein; es rnuss die Preise und die geforderten Angaben, Erklärungen und<br />

Nachweise enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung im Sinne von $ 16 Absatz 2 VOUA bleibt unberührt.<br />

Anderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.<br />

Anderunlen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Verlragsbedingungen)<br />

sind unzulässig.<br />

ilebenangebote können nur abgegeoen werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrückiich zugelassen<br />

würden. Die Gle chwertigkeit des Nebenangebotes zum Hauptangebot ist durch den Bieter nachzuweisen.<br />

Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind Angebotsvordruck (Vordruck VOL 7) und alle zu unterschreibenden<br />

Anlagen mlt Namen (Firma) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen. Bei elektronischer<br />

Angjbotsabgabe ist Cas Angebot elektronisch zu signieren. Näheres zur Form der Angebotsabgabe kann<br />

dem beiliegenden Vordruck VOL 5a entnommen werden<br />

Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen von der Wertung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

lm Übrigen wird darauf hingewiesen:<br />

Soweit Lrläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot<br />

auf besonderer Anlage beigefugt werden<br />

Muster und Proben mÜssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein<br />

In der Angebotsaufforderung ausdrücklilh zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage<br />

gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.<br />

Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen.<br />

2.3 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für dle AnmelCung eines gewerblichen Schutzrechtes<br />

zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen<br />

2.4 Der Auftraggeber behält slch vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen,<br />

wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und<br />

der Leistung der Zahlung wird auf die beigefügten Vertragsbedingungen des Landes NRW (Vordruck VOL 8<br />

EG) verwiesen.<br />

2.5 Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt.<br />

2.6 Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht<br />

werden, gehen ohne Anspiuch auf Vergütung in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen über, soweit<br />

in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteitiges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von<br />

einem Monat nach Ablauf där Bindefrist nicht ihre Rückgabe veriangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bicter<br />

$4


VHB-VOL NRW<br />

12t2012<br />

Unklarheiten in den Vergabeunterlagen<br />

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Breters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinijussen<br />

können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen,<br />

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskaftelle<br />

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an etner wettbewerbsbeschränkenden<br />

Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />

Unter besti,"nmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen<br />

von $ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen<br />

können in SS 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsschreiben<br />

(Vordruck VOL 7) abzugeben.<br />

Bietergemeinschaften<br />

Bietergenreinschaften und andere genteinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu<br />

benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung<br />

des Vertrages zu bezeichnen. Dre Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtiichen Mit<br />

gliedern unterschrieben sein und rst mit dem Angebot einzureichen.<br />

lm Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.<br />

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.<br />

Unterauftragnehmer (N achunternehmer)<br />

Die Weitervergabe an Unteraufiragnehmer ist nur unter den Voraussetzungen des $ 4 Nr. 4 VOUB nebst ZVB<br />

NRV/ (Vordrucke VOL 8a oder b) möglich. Auf ggri. weitere Anforderungen nach S I TVgG NRW (Vorciruck<br />

VOL Bc) wird hingewiesen.<br />

Der Bieter hat in den Angebotsunter'lagen Art und Umfang der Leistungen anzugeben, dje er an Unterauftragnehmer<br />

übertragen will. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesem die Unterauftragnehmer zu benennen.<br />

Die mit dem Angebot vorzulegenclen Nachweise und Erklärungen (vgl. Vordruck VOL 5z) slnd hinsichtlich der<br />

von Unterauftragnehmern zu erbringenden Teillelstungen von diesen beizubringen und mit dern Angebot vorzulegen.<br />

-l<br />

Präq ualifizierung<br />

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken wvwv.pq-vol.de oder vurwv.pq-verein cie registriert<br />

sind, haben dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnumrner<br />

anzugeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken<br />

enthalten sind, sind diese elnzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren<br />

ausgeschlossen werden<br />

Sonstiges<br />

0. I<br />

8.2<br />

8.3<br />

8.4<br />

8.5<br />

Die Preise sind in Euro anzugeben.<br />

Das Angeboi ist in deutscher Sprache abzufassen.<br />

Der Schriftverkehr mrt dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.<br />

Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.<br />

Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Bewerbungen oder über nicht berÜcksichtigte Angebote<br />

können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber schriftlich oder elektronisch beantragt werden.<br />

Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtiichen Regelungen fur<br />

den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.<br />

z-q


VHB-VOL NRW<br />

12,2012<br />

Zurn Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!<br />

Hinweise zur Form der Angebotsabgabe<br />

Der Auftraggeber iegt in der Vergabebekanntmachung undloder der Aufforderung zur Angebotsabgabe fest,<br />

irr welcher Form Angebote einzureichen sind. Die Angebotsabgabe mittels Telekopie ist grundsätzlich nichi<br />

zugerassen.<br />

1. Elektronische Angebotsabgabe<br />

Sofern zugelassen, sind eiektronische Angebote über den Vergabemarktplatz des Landes NRW<br />

wvw.evereabe.nnr,r.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.<br />

Beachten Sie bitte die technischen VorausseEungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW,<br />

die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.<br />

Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntrrachungsinformationen,<br />

Vergabeunterlagen und die Bieterkommunikation). Das elektroniscire Angebot<br />

muss dort bls zum EnCe der Angebotsfrist hinterlegt sein.<br />

Bei der Angebotsabgabe mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sind Signaturkarte und -gerät nicht<br />

erforderlich. Die Signatur erfolgt über ern Softr,varezertifikat. Dieses kann unter lvur,r,l'sparka.ssenshop.de/everqace<br />

(S-Trust) beantragt werden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.<br />

Bei der Angebotsabgabe mit qualifizierter elektronischer Signatur wird das Angebot mit Slgnaturgerät und<br />

Karte signiert und elektronisch abgegeben, Die qualiflziefte elektronische Signatur sowie entsprechende<br />

Signaturgeräte können bei den entspreclrenden Zerlifizierungsdiensten beantragt r,verden.<br />

Die fortgeschrittene bzw. qualifizierte elektronischer Signatur umfasst das Angebot und alle darnlt<br />

eingereichten Unterlagen.<br />

Etr*aige Anderungen bzw. Berichtigungen des elektronischen Angebots, das mit fortgeschrittener<br />

elektronischer bzw. qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben wurde, sind bts zum Ende Cer<br />

oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.<br />

lm Mantelbogenverfahren wird vor Angebotsabgabe der sog. ,,Mantelbogen'' ausgedruckt, der Cie wesentlichen<br />

Inhalte lhres Angebotes enthält. Dieser ist von lhnen zu unterschreiben und in ernem verschlossenen<br />

Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in cer<br />

Aufforderung zur Angebotsabgabe genannte Vergabestelle zu übersenden. Der Umschlag ist zu<br />

kennzeichnen. Verwenden Sie hierzu bitte den lhnen zur Verfugung gestellten Kennzettel (Vororuck<br />

VOL I - Angebotskennzettel).<br />

Glelchzeitig mit dem Ausdruck des lvlantelbogens wird das Angebot elektronisch abgegeben. Der<br />

Manteibogen muss in der Vergabestelle bis zum Ende cier Angebotsfrist eingegangen sein<br />

Etwalge Anderungen bzw. BerichtiEungen des elektronlschen Angebots, das mit qualifizierter elektronischer,<br />

fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. im Mantelbogenverfahren abgegeben v,rrrde,<br />

sind bis zum Ende der oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie Cas Angebot<br />

ein zu reic fie n.<br />

2. Schriftliche Angebotsabgabe<br />

Sofern dle schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist, wird gebeten, den beiliegenden Angebotsvordruck<br />

nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag, der<br />

sich nicht ohne Beschädigung des Verscnlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Angebolsabgabe<br />

genannte Vergabestelie zu übersenden; das Angebot muss dort bis zum Ende der Angecotsfrist<br />

eingegangen sein.<br />

Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit demr Firnrennamen und der<br />

Firmenanschrift zu beschriften. 3-Q


VHB.VOL NRW<br />

1212012<br />

Etwaige Anderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten<br />

Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.<br />

Sofern mit dem schriftlichen Angebot eine Sicherungskopie einzureichen ist, ist zusätzlich eine Kopie<br />

oder ein Abdruck des ausgefüllten und unterschriebenen Angebots nebst Anlagen * einschließlich<br />

einer Kopie oder eines Abdrucks etwaiger abgegebener Nebenangebote - herzustellen, alternatlv<br />

entsprechende Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern, und in einen verschlossenen Umschlag<br />

zu nehmen, der außen mit dem Firmennamen, demlder oben angegebenen Geschäftszeichen/Vergabenummer<br />

und der Angabe ,,Sicherungskopie" zu beschriften ist. Die Nichtabgabe der<br />

geforderten ,,Sicherungskopie" zum Angebotstermin bzw. darin enthaltene Abweichungen vom abgegebenen<br />

Angebot bzw, den dazu eingereichten Nebenangeboten führen zum Ausschluss des betreffenden<br />

Angebots.<br />

Sämtliche Unterlagen - ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck nebst Anlagen und der<br />

Umschlag mit der "Sicherungskopie" - sind in einem weiteren verschlossenen Umschlag, der sich<br />

nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

genannte Vergabestelle zu übersenden; das Angebot sowie die angeforderte Sicherungskopie<br />

muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.<br />

Dieser Außenumschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen (nicht der Umschlag mit der<br />

,,sicherungskopie"!) sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die nicht gleichzeitige Abgabe dieser<br />

Sicherungskopie mit dem Originalangebot als auch im Laufe der Wertung festgestellte Abweichungen<br />

der Sicherungskopie vom geöffneten Originalangebot den Ausschluss des Angebots<br />

von der weiteren Wertung zur Folge haben, wenn die Abweichungen dem Bieter zuzurechnen<br />

sind.<br />

lr-d


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!<br />

Hinweise zur Form der Angebotsabgabe<br />

Der-Auftraggeber iegt in der Vergabebekanntmachung und/oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe fest,<br />

in welcher Form Angebote einzüreichen sind. Die Angebotsabgabe mittels Telekopie ist grundsätzlich nicht<br />

zugelassen.<br />

1. Elektronische Angebotsabgabe<br />

Sofern zugelassen, sind elektronische Angebote über den Vergabemarklplatz des Landes NRW<br />

wwry.everqaoe.nrw oe einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich<br />

Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW'<br />

die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können<br />

Sämtlrche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen,<br />

Vergabeunterlagen und die Bieterkommunikation). Das elektronische Angebot<br />

muss dort bis zum EnCe der Angebotsfrist hinterlegt sein.<br />

Bei der Angebotsabgabe mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sind Signaturkafie und -gerät nicht<br />

enorderlich. Die Signatur erfolgt über ein Softwarezertifikat, Dleses kann unter www sparkAssen:<br />

shoo.de/everoabe iS-Trustl beantragt werden. Hier erhalten Sie auch weitere Informattonen<br />

Bei der Angebotsabgabe rnit qualifizierter elektronischer Signatur wird das Angebot mit Signaturgerät und<br />

Karte signiört und elektronisch abgegeben. Die qualifizierte elektronische Signatur sowie entsprechenCe<br />

Signatuigeräte können bel den entspreclrenden Zerlifizierungsdiensten beantragt r,verdetr.<br />

Die fortgeschrittene bzw. qualifizierte elektronischer Signatur umfasst das Angebot und alle damit<br />

eingereichten Unterlagen.<br />

Etwaige Anderungen bzw. Berichiigungen des elektronischen Angebots, das mit fortgeschrittener<br />

elektronischer bzw, qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben rlurde, sind bis zum Ende der<br />

oben genannten Angebotsfrist in entsprechenCer Form vrie das Angebot einzureichen"<br />

Inr Mantelbogenver-fahren wrrd vor Angebotsabgabe der sog. ,,Mantelbogen" ausgedruckt, der Cie vresetrtlicnen<br />

InhaltelhresAngebotes enthält. Dieseristvon lhnen zu unterschreiben und in einem verschlossenen<br />

Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt' an die in der<br />

Aufforderung zur Angebotsabgabe genannte Vergabestelle zu übersenden. Der Umschlag ist zu<br />

kennzeichnen. Verwenden Sie hierzu bitte den lhnen zur Verfügung gestellten Kennzettel (Vordruck<br />

voL I - Angebotskennzettel).<br />

Gleichzeitig mit dem AusCruck des Mantelbogens wird das Angebot elektronisch abgegeben Der<br />

Mantelbogen rnuss in cler Vergabesteile bis zum Ende der Ar'gebotsfrist eingegangen sein.<br />

Etwaige Anderungen Ozw. BerlchtiEungen des eiektronlschen Angebots, das mit qualifizierter elektronischer,<br />

fortgeschrittener elektroÄischer Signatur bzw. im Mantelbogenverfahren abgegeben wurde,<br />

sind bis zr-rm Ende der oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot<br />

einzureichen.<br />

2. Schriftliche Angebotsabgabe<br />

Sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist, wird gebeten, den beiliegenden Angebotsvordruck<br />

nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag' der<br />

sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an Cie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

genannte Veigabestelle zu übersenden; das Angebot muss dort bis zum Ende der Angecotsfrist<br />

eingegangen sein.<br />

öer Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit dem Firrnennän'len und der<br />

Firmenanschrift zu beschriften,<br />

,1<br />

/l-L


VHB-VOL NRW<br />

12t2012<br />

Etwaige Anderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten<br />

Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.<br />

Sofern mit dem schriftlichen Angebot eine Sicherungskopie einzureichen ist, ist zusätzlich eine Kopie<br />

oder ein Abdruck des ausgefüllten und unterschriebenen Angebots nebst Anlagen - einschließlich<br />

einer Kopie oder eines Abdrucks eiwaiger abgegebener Nebenangebote - herzustellen, alternativ<br />

entsprechende Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern, und in einen verschlossenen Umschlag<br />

zu nehmen, der außen mit dem Firmennamen, demlder oben angegebenen Geschäftszeichen/Vergabenummer<br />

und der Angabe ,,Sicherungskopie" zu beschri{ten ist. Die Nichtabgabe der<br />

geforderten ,,sicherungskopie" zum Angebotsterntin bzw. darin enthaltene Abweichungen vom abgegebenen<br />

Angebot bzw. den dazu eingereichten Nebenangeboten führen zum Ausschluss des betreffenden<br />

Angebots.<br />

Sämtliche Unterlagen - ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck nebst Anlagen und der<br />

Umschlag mit der "Sicherungskopie'' - sind in einem weiteren verschlossenen Umschlag, der sich<br />

nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

genannte Vergabestelle zu übersenden; das Angebot sowie die angeforderte Sicherungskopie<br />

muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.<br />

Dieser Außenumschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen (nicht der Umschlag mit der<br />

,,sicherungskopie"!) sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die nicht gleichzeitige Abgabe dieser<br />

Sicherungskopie mit dem Originalangebot als auch im Laufe der Wertung festgestellte Abweichungen<br />

der Sicherungskopie vom geöffneten Originalangebot den Ausschluss des Angebots<br />

von der weiteren Wertung zur Folge haben, wenn die Abweichungen dem Bieter zuzurechnen<br />

sind.<br />

-L


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

Vertragsbedingungen des Landes NRW<br />

Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW)<br />

rnit den<br />

Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen<br />

Teil B der VerdingungsorOn-ung trir Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)<br />

lnhaltsübersicht<br />

0. Präambel<br />

1. Art und Umfang der Leistungen<br />

2. Anderungen der Leistung<br />

3. Ausführungsunterlagen<br />

4. AusfÜhrung der Leistung<br />

5. Behinderung und Unterbrechung der Leistung<br />

6, Art der Anlieferung und Versand<br />

7. PflichtverletzungendesAuftragnehmers<br />

B. Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber<br />

g,VerzugdesAuftraggebers,LösungcesVertragsdurchdenAuftragnehmer<br />

10. ObhutsPflichten<br />

11. Vertragsstrafe<br />

12. GütePrÜfung<br />

13. Abnahme<br />

4,4. MängelansprücheundVerjährung<br />

'1<br />

5. Rechnung<br />

16. Leistungennachstundenverrechnungssätzen<br />

17 . Zahlu ng<br />

18. Sicherheitsleistung<br />

'19, Streitigkeiten<br />

t -/4


VHB-VOL NRW<br />

1212A12<br />

0. Präambel<br />

Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leis'<br />

tungen, insbesondere für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge sowie für Verträge über die<br />

Lieferung herzustellender oder zu erueugender beweglicher sachen.<br />

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht.<br />

1. Art und Umfang der Leistungen (VOL/B $ 1)<br />

1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.<br />

2. BeiWidersprüchen im Vertrag gelten nacheinander<br />

a) die Leistungsbeschreibung<br />

b) Besondere Vertragsbedingungen<br />

c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen<br />

d) etwaigeZusätzlicheVertragsbedingungen<br />

e) etwaigeallgemeineTechnischeVertragsbedingungen<br />

f) die Allgemeinen Veftragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen<br />

(voL/B).<br />

zu$1<br />

1. Anderstautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden ntcht<br />

Bestandte il des Vertrag s.<br />

2. Der Auftragnehmer hat den Empfang eines Zuschlags oder Auftrags innerhalb von 14 Kalendertagen<br />

nach Absendung dem Auftraggeber in der von diesem vorgegebenen Form zu bestätigen.<br />

kommt der Auftragnehmer mit der Bestätigung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf<br />

einer von ihm gesetzten Nachfrist vom Auftrag zurücktreten.<br />

3. Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart lsf - fesfe<br />

preise, durch dte sAmiliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung, Erstellung<br />

von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache und<br />

sonsfige Kosten und Lasten abgegolten sind.<br />

Für das Veftragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 3A/53 über die Preise bei Öffentlichen Aufträqen.<br />

2, Anderungen der Leistung (VOL/B S 2)<br />

1. Der Auftraggeber kann nachträglich Anderungen in der Beschaffenheit der Leistung im<br />

Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den<br />

Auftra gnehmer unzumutbar,<br />

2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftrag'<br />

geber unvenüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des Auftragnehmers<br />

nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich'Zu einer gut'<br />

achlichen Außerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags verpflichtet.<br />

3. Werden durch Anderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für<br />

die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung<br />

der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen<br />

der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen,<br />

zu berücksichtigen, Diese Vereinbarung ist unvezüglich zu treffen.<br />

zu$2Nr,3<br />

1, Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch clie Anderung der Leistung bedingten Mehr- oder<br />

M i nde rko ste n n ach z uwe tse n.<br />

Die neuen Preise sind schriftlich vor Beginn der Ausführung der Leistungsättderung zu vereinbaren.<br />

2. Ber marktgangigen serienmäßigen Erzeugnissen, l'ür die Preise ie Einheit im Vertrag vorgesehen<br />

s/nd,<br />

- isl der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festgelegten Mengen<br />

zu den im Vertrag festgelegten Preisen ie Einheit zu erbnngen<br />

Z- 14


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

- begrtinclen Minc)erungen bis zu 1A v.H. der im Verlrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf<br />

Änderung der im VerlrAg festgeiegfe n Preise ie Einheit<br />

Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu veretnbaren'<br />

4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung<br />

vom Vertrag ausführt, werden nünt vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen innerhalb<br />

einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine<br />

Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm iedoch zu,<br />

wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt'<br />

(2) WeitergenenJJ Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt'<br />

3, Ausführungsunterlagen (VOL/B $ 3)<br />

1, Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und<br />

rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind'<br />

zu$3Nr.1<br />

1. Der Ausführung dür'fen nur lJnterlagen zttgrunde gelegt vterden, die vom Auftraggeber ausdrücklich<br />

als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind'<br />

2. Die verantwortung und Haftung nach dem vetlrag, lnsbesondere nach $ 4 Nr' 1 Satz 1 uttd<br />

S 14 VOUB, werden durch Nr. 1 nicht etngeschränkt'<br />

3 DIN-Narmen, vDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ä&sschusses ftir Lieferbedingttngen und<br />

Gütesicherung (RAL) Ltnd ähnliche atlgemeingültige technische Bestimmttngen hat sich der Auftrag'<br />

nehmer auf seine Koslen zu beschaffen.<br />

2. Die von den Vertragsparteien einander übertassenen Untertagen dürfen ohne Zustimmung<br />

des Vertragspartners *ua"t veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten<br />

Zweck genutzt werden. sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf verlangen<br />

zurückzugeben.<br />

zu$3Nr.2<br />

1 öte Zustirnmung c1es Veftragspaftners so// schriftlich erfolgen.<br />

2. Wie die Ausführungsunterlägen bteiben die Muster, die der Attftragnehmer erhalten hat' Eigentum<br />

des Auftraggebers. Sle sind dim Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zttrückzugeben.<br />

4. Ausführung der Leistung (VOL/B S 4)<br />

1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dern Vertrag auszuführen.<br />

Dabei hat er die Handelsbräuche, die anlrkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen<br />

Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten'<br />

(2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Verpflichtungen gegenübe-r seinön Arbeitnehmern allein verantwortlich' Es ist<br />

ausschließlich seine Aufgabä, a're üereinbarungen und Maßnahmen zu treffen' die sein Verhältnis<br />

zu seinen Arbeitnehmern regeln'<br />

zu$4Nr. 1<br />

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, clie im Zeitpunkt der Lieferung den<br />

in der Bundesrepubttk Deutschlanct durch die gesetzlichen tJnfallversicherungsträger in Kraft gesetzten<br />

L)nfaltverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonsfigen Arbeitsschutzvorschriften<br />

sowie clen allgemern anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinrschen Regeln<br />

entsprechen.<br />

2. Der Auftragnehmer bleibt für die Letstung auch clann verantv,tortlich, wenn dem Auftraggeber die für<br />

die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, zetchnungen und Berechnungen vargelegt vturden<br />

und er nach diesen bestellt hat<br />

3, Der Auftragnehmer hat aLtf seine Kosten alle zur Verhütung van Personen- und Sachschäden notwendigen<br />

vorkehrungen zu treffen Das gitt besonders für vorsichtsregeln' die nach den unfallverhütuttgsvorschriften<br />

der Berufsgenossens ciaften zur Sicherung setner Arbeitnehmer erforderltch sind'<br />

3- lh


VHB.VOL NRW<br />

1212012<br />

4 Der Auftragnehmer hat bei Leistungen in Räumen oder attf Grundstücken des Auftraggebers seine<br />

Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen Beschäftigten des Auftraggebers zu befolgen.<br />

Zuwiderhandelnde können soforl von derArbeitssfelle verwiesen werden. Beiwiederholten Verlfo,C"n<br />

kann der Auftraggeber ohne Frlsfsetzung oder Abmahnung vom Verlrag zurücktreten oder<br />

den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />

S. Für Sachschäden haftet cler Auftraggeber tediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhatten<br />

seiner handelnden Organe fSS S9, 31 BGB) oder Erfültungsgehilfen (S 278 BGB). Eine Haftung<br />

ohne Verschulden und eine Haftung für einfache Fahrtässigkeif ist bei Sachschäden ausdrücklich<br />

ausgesch/ossen; das gitt auch für einfache Fahrlässigkeit bei der Auswahl, Anleitung oder Üben'vachung<br />

von Verichtungsgehitfen und bei der Beschaffung von Vorflchtungen oder Gerätschaften ($ 831<br />

gGBj Sowe it keine tlaitung cles Auftraggebers besfeh t, haften auch seine Organe oder Erfüllungsgehilfen<br />

nicht. Dasse/be gitt für seine Verrichtungsgehilfen, es sel denn, ihnen fällt Vorsatz ader grobe<br />

F a h rl ässig ke it z u r La st.<br />

Ansprticie nach den Grundsätzen der Amtshaftung (Art. 34 GG, S 839 BGB) bleiben ebenso unbe'<br />

rührl wie die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit)<br />

6. Der Auftragnehmer hat f ür die ordnungsgemäße Bewachung und Verwahrung der ihm und sernen<br />

Arbeitnehmein geh1renden Arbeitsgerate, Arbeitskleidung usu sowle der von dem Auftraggeber zur<br />

Verfügung geställten Gegenstände Sorge zu tragen Dies gitt auch dann, wenn stch diese Gegenstän'<br />

de in den Räumen oder auf dem Grundsttick des Auftraggebers befinden.<br />

T Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzticher Vorschriften Arbeitnehmern des Auftragnehmers Ersatz<br />

zLt teisten wegen Personen- oder Sachschäden, die bei oder gelegentlich der Ausftihrung des<br />

Auftrags entstanden sind, so steht ihrn Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn die Schäden<br />

durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Arbeitnehmer herbeigeführt worden sind<br />

2. (1)lst mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung<br />

dei Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu<br />

den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung<br />

oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu<br />

gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht<br />

vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen'<br />

(2) Dabäi hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen<br />

des Auftragnehmers'<br />

(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen<br />

Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln.<br />

Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.<br />

zu$4Nr.2<br />

1 öer Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten.<br />

2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausfüh'<br />

rung bestellt hat.<br />

3. Für die eualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten<br />

Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, Der Auftragnehmer<br />

hat die pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt<br />

erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten<br />

Leistungen anderer unvezüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimrnt<br />

er damit die Haftung.<br />

4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit<br />

vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht<br />

erforderlich bei unwesöntlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb<br />

des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, Diese Bestimmung dar{ nicht zum Nachteil des<br />

Handels ausgelegt werden.<br />

zu $ 4 Nr.4<br />

Der Auftragnehmer hat<br />

a) bei deiüberlragung von Teipn der Leistung (LJnterauftrag) nach utettbewerblichen Gesiclttspunk'<br />

ten zu verfahren,<br />

b) dem tJnterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,<br />

t4 -fd


VHB.VOL NRW<br />

1212A12<br />

c) clem unterauftragnehmer lnsgesami keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich<br />

äer Zahlungsweise und der Sicierhelts/eistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber<br />

vereinbaft sind,<br />

d) bei der Einholung von Angeboten fur tJnteraufträgerege|mäßigk]eineundmittlereUrlternehmen<br />

bevorzugt ztt beteiligen, soweit dies ntit der veftragsgemäßen Ausftihrung des Äuftrags zu veretnba-<br />

ren /sl,<br />

e) Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es stcn um einen öffentltclten Auflrag han-<br />

delt,<br />

f) sich bei Großaufträgen zu bem(ihen, lJnteraufträge an kleine uncl rnittlere unternehmen tn dem umfang<br />

zu erteilen, wre er es mf der verlragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbaren kann'<br />

5. Behinderung und Unterbrechung der Leistung (VOL/B S 5)<br />

1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert,<br />

so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schrjftlich anzuzeigen' Die Anzeige kann<br />

unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde wirkung offenkundig sind'<br />

2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb<br />

des Auftragnehirers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende<br />

Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist' Gleiches<br />

gilt für solche Behinderungen von Unterauftlagnehmern und Zulieferern' soweit und solange<br />

der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen vorzu'<br />

nehmen.<br />

(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien' wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer<br />

nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung<br />

gemäß Nr.1 Satz 1 oder Eintritt des offenkunOigJn Ereignisse-s. gemäß Nr' 1 Satz 2dauert' berechtigt,<br />

binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zäit Ourcn schriftliche Erklärung den Vertrag mit<br />

sofo*iger Wirkung ,u -L,indig"n oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten'<br />

3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung<br />

an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen'<br />

6. Art der ^Anlieferung und Versand (VOL/B S 6)<br />

Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt' unter Beachtung<br />

der Versandbedingungen Oes Rriiraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren'<br />

Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl ääs Beförderungsweges' die Wahl und die Ausnutzung<br />

des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung'<br />

zu$6<br />

i. Der Auftragnehmer hat die Liefergegenstande nach den Angaben im Auftragschreiben zu verset]'<br />

den<br />

2 Die Liefergegenstäncle sind auf Gefahr des Auftragnehmers frei vervvendungsstelle zu liefern'<br />

Soweif Enilacle- ocler Transpoftgerät erforclerlich ist, hat der Auftragnehmer hierfür auf eigene Koslen<br />

Sorge zu tragen.<br />

-,:^ )..-^L )^,, \/^,^^^d ^-,<br />

3 Etwaige verpackungs,, versand-, Fracht- oclerTransporlkosten, sowie die durch den versattu ettr<br />

stehenden Nebenkosien, wie Gebühren für das Aufstelten von Frachtbriefen' Wiegegebühren' Zählgebühren<br />

usw. und etwarge am Herstellungs- ocler Auslieferungsorl anfallende Ortsfrachten und örth'<br />

che Gebühren /Ansch/uss -, Bahnhof-, Stett-, tJberführ- und IJmsteltgebühren) sind' wenn nichts anderes<br />

vereinbaft ist, clttrch clen Preis für die Leistung abgegaltert'<br />

4. Kosten einer etvtatgen Verstcherung sovtie zisatzticne Gebtihren für Einschreib- und Wertsendttn'<br />

gen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis ftir die Leistung abgegolten.<br />

S Zusätztiche Gebühren für beschteunigte Beförderung werc)en nur erstattet, v'tenn eine solche EefÖr'<br />

cJerung vereinbaft worden ist.<br />

6 Die Kosten ftir dre BefÖrderung<br />

wendungssfe lle gebraucht vterden,<br />

Leistung abgegolten<br />

7. Verpackungssfoffe gehen, wenn nichts<br />

gütung rn das Eigentum des Auftraggebers<br />

vonWerkzettgenuncGeräten'diefüreinenAufbaubeiclerVer-<br />

sind, wenn nrchts anderes vereinbart ist, durch den Prers für die<br />

anderes vereinbart ist' ahne Artspruch auf besondere Ver<br />

über,<br />

{-/t(


VHB.VOL NRW<br />

12t2012<br />

Auf die Rücknahmepfticht der Hersteller oder Verlreiber von Verpackungen, Transportverpackungen,<br />

tJmverpackungen und Verkaufsverpackungen nach der Verpackungsverordnung wird hingewiesen<br />

Soweif v. g. Verpackungen zurückzunehmen sind, trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten.<br />

Wyd in gemieteten Behättern geliefeft, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist,<br />

keinen Anspruch attf Erstattung der Mietgebühren.<br />

7. Pflichtverletzungen des Auftragnehmers (VOL/B S 7)<br />

1. lm Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen<br />

des g 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Massgabe der folgenden Bestimmungen<br />

Anwendung.<br />

2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden<br />

auigrund von pfiichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu ersetzen.<br />

Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug<br />

durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />

vorgeschrieben hat.<br />

(2) öarüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden. Dabei<br />

sollen branchenübliche Lieferungsbedingungen z.B. dann berücksichtigt werden, wenn die<br />

Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffungen<br />

beschränkt werden soll.<br />

[S; fUacnt der Auftraggeber Schadensersatzansprüche statt der ganzen Leistung oder anste]le<br />

davon Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen<br />

Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber<br />

hat dem Auftragnehmer unvezüglich eine Aufstellung über die Art seiner Ansprüche<br />

mitzuteilen. Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber<br />

dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteiten,<br />

Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich<br />

anzugeben.<br />

(4) Machider Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf Schadensersatz<br />

statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch ausstehenden<br />

Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich<br />

eine prüffähige Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu übermitteln. lm Übri'<br />

gen findet Absatz 3 Anwendung.<br />

3. übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 Anwendung;<br />

bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr' 2 Absatz 4 Satz 1'<br />

4. (1)Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Ausübung<br />

des Rücktrittrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung-<br />

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er we'<br />

gen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht' Diese<br />

Änfrage ist voi nUtauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang beim Auftragnehmer<br />

bleibt dieser zur Leistung berechtigt.<br />

8. Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber (VOL/B $ 8)<br />

L Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />

kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das lnsolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />

gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag<br />

mangels Maise abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags<br />

dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt'<br />

2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofodiger Wirkung<br />

kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen<br />

Wetibewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt<br />

hat.<br />

6-ltt ,


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

zuS8Nrn,1und2<br />

1. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurucktreten oder den vertrag mit sofortiger wir'<br />

kung kündigen, wenn<br />

1 i"Forcleringen des Auftragnehmers gegen den Auftraggelser gepfändet werden, es sei denn, dass<br />

der Auftragnehmer unverzügltch ausreichende sicherheit anbietet,<br />

12 derAuftragnehmerden verpflichtungen nach $4lr/r 2Abs. l oder $4lvr.4 vau3 zttwiderhan-<br />

7".t" 0", Auftragnehnter personen, die auf Seifen des Atrftraggebers mit der Vorbereitung, dem Ab'<br />

sch/uss oder der Durchfährung des Verlrages beiassf sind, ntit Ri.icksichf auf ihre ZugehÖrigkeit zu der<br />

Verualtung des Auftraggebeis Vorterle anbietet, verspricht oder gewährt So/chen Handlungen des<br />

Auftragneimers se/bst if ehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehnters<br />

ntit der VorbereftLtng, dem Absch/uss oder der Durchführung des Veftrages befassf slnd Dabei lst es<br />

gleichgüttig, ob die Vofteite den genannten Personen des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrern<br />

lnfereise thren AngehOrigen oder anderen ihnen nahestehencJen Personen oder im /nferesse des<br />

einen oder anderen emem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden'<br />

2. Vor der ALtsüt)ung der Rechte auf Grund von Nr. 1.2 und 1.3 ist dem Auftragnehmer unbeschadet<br />

der Regelung ln $ 19 Nr. 1 VOLJB Getegenheit ztt geben, unverzüglich zu dem Sachverhalt Sfe//urig<br />

zu nehmen.<br />

3. lm Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung<br />

hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten<br />

vertraglichen Leis-tung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht<br />

verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt'<br />

zu$8Nr.3<br />

BelKundigung oder Rücktritt sincl Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die Auskürtfte<br />

zu erteilen, die notwendig sind, urn die jeweiligen Ansprüche zu bemessen'<br />

4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt'<br />

g. verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer (voLlB $ 9)<br />

1. lm Fall des verzugs des Auftraggebers als schuldner und als Gläubigerfinden die gesetzlichen<br />

vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.<br />

2. {1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende<br />

Mitwirkung und setzt er daduich den Auftragnehmer außerstande, die Leistung vertragsgemäß<br />

zu erbringen, so kann der Auftragnehmer däm Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht<br />

eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte' den Vertrag<br />

mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist<br />

erfüllt werde.<br />

(2) lm Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen.<br />

lm Ubrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung'<br />

deren Höhe in entsprechender Anwendung von $ 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

zu bestimmen ist.<br />

3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten<br />

durch den Auftraggeber bleiben unberührt.<br />

10. Obhutspflichten (VOLIB S 10)<br />

Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die<br />

für ihre Ausführung übergebenen GegenstänOe vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen'<br />

11. Vertragsstrafe (VOL/B S 11)<br />

1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die $$ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

Eine angemessene Obergrenze ist festzulegen'<br />

*-40


VHB-VOL NRW<br />

1212412<br />

2. lst die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für<br />

jede voltendete Woche höchstens 1t2v.H. des Wertes desjenigen Teils der Leistung betragen,<br />

der nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8 %. lst die Vertragsstrafe nach Tagen<br />

bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag<br />

einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet' Der Auftraggeber kann Ansprüche aus<br />

verwirkter Vertragsstrafe bis zur schlusszahlung geltend machen.<br />

12. Güteprüfung (VOL/B $ 12)<br />

1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen<br />

und damit verbundenen organisatorisehen Anforderungen durch den Auftraggeber oder<br />

seinen gemäß Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon unberührt.<br />

2. lst im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über<br />

Art, Umfang unO Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls nichts<br />

anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen:<br />

a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers geprüft<br />

werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere Ausführung wesentlich<br />

erschwert oder unmöglich würde.<br />

b) Der Auftragnehmer hat dem Ruftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der Be-<br />

,öit.t"llrng där Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig schriftlich<br />

anzuzäigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb derer die Prüfungen<br />

durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertretän<br />

hat, ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist<br />

setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die Prüfungen durchzuführen oder<br />

zu erklären, ob der Auftlaggeber auf die Güteprüfung verzichtet. Führt der Auftraggeber die<br />

prüfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen<br />

nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist Schadensersatz nach den Vorschriften über<br />

den Schuldnerverzug zu leisten'<br />

c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume, Maschinen,<br />

Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu stellen.<br />

d) Besteht aufgrund der Güteprüfüng Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung oder<br />

von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch vertragsgemäße<br />

zu ersetzen.<br />

ä1 Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von Meinungsverschiedenheiten<br />

über das angewandte Prüfverfahren, so kann der Auftragnehmer eine weite'<br />

re prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Prüfstelle verlangen, deren Entscheidunt<br />

endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der unterliegende Teil'<br />

f) Der nuttraggeUei hat vor Auslieferung der Leistungen einen Freigabevermerk zu erteilen.<br />

Dieser ist die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber.<br />

g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte GÜteprüiung<br />

entstehön. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke werden auf die<br />

Leistung nicht angerechnet.<br />

zu $ 12<br />

L Oer Auftraggeber kann - mögtichst unter Berücksichtigung der Belange des Auftragnehmers - Art,<br />

tJmfang und Ort der Güteprüfung bestimmen.<br />

2 lst eine Güteprüfung vorgeseher, so haf c)er Auftragnehmer clen Beginn der Feftigung und - auf<br />

Verlangen des Auftraggebers - auch weitere Fertigungsstufen der mit der Güteprüfung beauftragten<br />

Sfe//e des Auftraggebels rechtzeitig schriftltch anzuzeigen. Die Güteprüfung ist innerhalb einer angernessenen<br />

F rist d u rchzufüh re n.<br />

3 Der Auftragnehmer hat zur Güteprüfung nur Leistungen bereitzustellen, die er vorgeprüft und als<br />

veftragsgemäß befu nden h at.<br />

4 Nacharbeiten an Leistungen, die sich bei der Güteprüfung als nicht verlragsgemäß erwiesen haben,<br />

hat der Auftragnehmer unverzüglich auszuführen.<br />

b. Leistungen, Aie nei der Güteprüfung als nicht verlragsgemäß zurückgewiesen worden sind, hat der<br />

Auftragnehner auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen und am art der Güteprtifung durch vertragsgemäße<br />

zu ersetzen.<br />

8- ,lq


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

13. Abnahme (VOL/B 5 13)<br />

1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

(2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers<br />

über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird' so geht' sofetn<br />

nicht ein anderer Zeitpunkt utölnn.=.t ist, für den Zeitraum der Verzögerung die Gefahr auf den<br />

Auftraggeber über.<br />

2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der. Vertrag der Hauptsache nach<br />

erfüllt ist. lst eine Abnahme gesetzlich uorg""ehen oder vertraglich vereinbart, hat der Auftraggeber<br />

innerhalb der uorg"r*henen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt'<br />

Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor' so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweig"in,<br />

*"nn der Auftragnehmer säine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.<br />

Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt'<br />

sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist<br />

zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus<br />

der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts' -.-<br />

(2) Mit der Abnahme entfällt die laftung des Auflragnehmers für erkannte Mängel' soweit sich<br />

der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels<br />

vorbehalten hat.<br />

(3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beiinn<br />

Oer Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist'<br />

(4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend'<br />

zu$13Nr.2<br />

1 Die sich bei der Abnahme zeigenden Mänget können ungeachtet vorheriger Güteprtifungen naclt<br />

g eltend ge m acht we rde n.<br />

2 Leistungs- und Erfüllungsorf isf - wenn nichts anderes vereinbart lsf - dle veruendungsstelle (zvB'<br />

NRW Nr. 2 zu $ 6). Diese isf nur montags bis freitags in der Zeit von I30 bis 14'00 uhr und ggf nach<br />

besonderer Vereinbarung zur Annahnte der Lieferung bzw zur Abnahme der Leistung verpflichtet'<br />

3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen' um Sachen' die<br />

der Auftraggeber als nicht vedragsgemäß zurückgewielen hat, fortzuschaffen' Nach Ablauf der<br />

Frist kann er diese sachen unteim-öglichster wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf<br />

dessen Kosten veräußern.<br />

14. Mängelansprüche und Verjährung (VOL/B $ 14)<br />

1. lst ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Anderung der Beschaffenheit der<br />

Leistung (S 2 Nr. 1) auf die uon ih* gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm geforderten<br />

Vorlieferungen eines andeien zurückzuführen' so ist der Auftragnehmer von Ansprtichen<br />

auf Grund diesär Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach $ 2 Nr' 2 oder $ 4<br />

Nr, 3 erstattet hat oder werin die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln behaftet<br />

sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher sorgfalt nicht erkennbar waren'<br />

2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:<br />

a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung<br />

innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind<br />

nach Wahl des Auftiagnehmers untentgeltlich nachzubessern' neu zu liefern oder neu zu etbringen,<br />

die innerhalbier Verjährungsfiist einen Sachmangel aufweisen' soweit dessen Ursache<br />

bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag'<br />

Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung xani der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers<br />

selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen'<br />

Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen' dass er die Be'<br />

seitigung des Mangels nach erfälgtosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann der Auftraggeber<br />

nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />

1. die Vergüting mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie<br />

2. Schadensersätz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen'<br />

g -ßt


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am Gegenstand<br />

des Vertrages selbst, es sei denn,<br />

aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers<br />

selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ($ 278 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches) verursacht,<br />

bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung<br />

verursacht oder<br />

cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

Soweit der Auftragnehmer nicht nach den Doppelbuchstaben aa bis cc haftet, ist der Anspruch<br />

auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen<br />

Leistung.<br />

Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß Doppelbuchstabe aa) entfällt, wenn der<br />

Auftragnehmer nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen<br />

gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen<br />

entscheidenden Einfluss nicht ausüben konnte.<br />

c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte<br />

Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sache unter möglichster Wahrung<br />

der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern.<br />

d) Für vom. Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene<br />

Anderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der Auftragnehmer<br />

nicht.<br />

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die<br />

gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen<br />

werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem<br />

jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden' Der Auftraggeber<br />

hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

zu$14Nr.3<br />

1. Durch clie rechtzeitige Mängelrüge wird dre Verjährung eines Mängelanspruchs so lange genemmt,<br />

bis der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich das Ergebnis selner Prüfung des angezetgtert<br />

f'/langels mitgeteilt oder die Mängelbeseitigung endgültig verweigert hat. Die Verjährung eines Män'<br />

gelanspruchs beginnt von Neuem, wenn der Auftragnehmer diesen Artspruch durch sein Verhalten<br />

anerKennt.<br />

2. Mängetansprüche wegen Verstößen gegen die unter ZVB-NRW Nr 1 zu $ 4 Nr. 1 genannten Vorschriften<br />

und Regetn können vom Auftraggeber - unabhängig von der ubrigen geltenden Verjährungsfrist<br />

- während der gesamten Dauer der betriebsüblichen Nutzung,längstens iedoch fünf Jahre lang<br />

geltend gemacht werden. Tritt die Verjahrung nach den gesetzlichen Bestimmungen aber später ein<br />

als nach Satz 1, so hat es bei den gesetzlichen Bestimmungen sein Bewenden<br />

15. Rechnung (VOL/B S 15)<br />

1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen<br />

übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten<br />

einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie<br />

gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgetegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu<br />

erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen.<br />

Rechnungsbeträge, die für Anderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter<br />

Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt oder besonders<br />

kenntlich gemacht werden.<br />

(2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als Schlussrech'<br />

nung.<br />

lo -flt


VHB-VOL NRW<br />

121241<br />

2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht<br />

eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers fÜr diesen<br />

aufstellen, wenn er dies angekündigt hat'<br />

zu$15<br />

i Die Rechnung lst auf die im Auftrag bezetchnete(n) Dienststelie(n) auszustellen-<br />

2. Die Rechnung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, tn zweifacher Ausfeftigung eirtzureichen. Die<br />

zweite untl ggf. weitere Ausfertigungen stnd deutlich als Dappel zu kennzeichnen'<br />

3 tn de r Rechnung lst dr'e Lelsfu ng nach dem Wortlaut und in der Reihenfolge der Angaben des Auf'<br />

tragschreibens in Einzelansatzen nach Einheit und f,tlenge auszuführen. Zusammenfessenrie Angabei<br />

wie ,,hergestellt",,,ausgebessert", ,.gangbar gemacht" usw. slnd ohne nähere Bezeichnttng der<br />

Leistttng nicht zutässig. Abkünungen, die sich auf ein Leistungsverzeichnis des Auftraggebers bezte<br />

hen, sind zulässig, wenn clie Ausführung nichtvon der Beschreibung der Leistung abweicht'<br />

Auftragnehrner haben die Rechnung mrt den Veftragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustetten.<br />

Von Auftragnehmern aus der Bundesrepubtik Deutschland ist die Umsatzsteuer im Falle cler<br />

Auftragsvergabe m1 dem am Tag des Enfslehens der Steuer f$ 13 USfG) geltenden Steuersatz ztt<br />

berechnen und am Sch/uss hinzttzusetzen.<br />

Auftragnehnter aus anderen El)-Mitgtiedstaaten haben bei der Aufstellung der Rechnung die beson'<br />

deren umsatzsteuerrechttichen Regetungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb ztt beachten.<br />

4. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teil- oder Sch/ttssrechnung zu bezeichnen'<br />

die Abschtags- und Teilrechnungen sind laufend zu nummeneren'<br />

S. Enthält ein Prels je Einheit Bruchteile der kleinsten Wahrungseinhelf, so ist mit ihnen wetter zu<br />

rech nen.<br />

6. Srnd Angaben in der Rechnung geAndert worden, so müssen Cie ursprünglichen Angaben lesbar<br />

bleiben.<br />

7 Lieferscheine rntissen enthalten:<br />

Nummer und Datum,<br />

N u nt m e r, D at u nt tt n cl G e sc h äftszeich en des Auftrags c h re i b e n s,<br />

die lfd. Nummer einer etwaigen Teillieferttng,<br />

Angaben über Art und Umfang der Lieferung<br />

B Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besfehf nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über<br />

de Lteferung/Leistung beigefügt slnd, dies geschieht in der Regel dttrch anerkannfe Stundenverrechn<br />

u n g sn achwe i se, q u ittie rIe Li efe rsch e i n e od e r Le i st u n g sn a chweise<br />

g. Zahlgngsverzögerungen infolge unvollständig ausgestellter Rechnungen ader fehlender Unterlagen<br />

failen dem Auftragnehmer zur Lasf<br />

10 Wenn nichts anderes vereinbarlisf, ,nruss die Rechnung späteslens am 18. Werktage nach Been'<br />

digung der Leistungen eingereicht vterden.<br />

16. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B S 16)<br />

1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt' wenn dies im Vertrag vorgesehen<br />

iit oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag gegeben<br />

worden sind.<br />

2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Sofern<br />

nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich<br />

Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa besonders<br />

zu vergütenden Roh- urrd Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders vereinbarte<br />

Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten, Maschlnen und dergl.<br />

aufzuführen sind.<br />

zu$16Nr.2<br />

1. Bei Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen, deren Übenvachung durch den Auftraggeber ver'<br />

tragt6h vorgesehen lsl, rst der Auftragnehmer verpflichtet, sich von der vertraglich vereinbaften Stei/e<br />

clie Stundennachweise schriftlich bestätigen zu lassen.<br />

2. Die anerkannten Stundennachv,teise sind mit der Rechnttng einzureichen Auf Verlangen srnd die<br />

Erstschriften zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />

3. Die Stundennachweise mrjsse, alle Angaben enthalten, clie zur Prttfung der Rechnung erforderliclt<br />

sind. Sind Arbeiten nach Stunclenverrechnungssätzen mit ancleren Leistungen verbunden, so sind<br />

ll -fit


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

keine getrennten Rechnungen aLtszustellen; dte Stundenverrechnungssätze sind dann in der Rechnung<br />

am Sch/uss nachzuweisen.<br />

Zu den Angaben gehören das Datum, dte Bezeichnung des Odes, dle Namen und die Qualifikation<br />

der Arbeitskräfte (2.8.: Meister, Gese//e, Hilfskraft, Auszubildender), die geleisteten Arbeitsstunden je<br />

Arbeitskraft und die Art der Leistuno.<br />

3.Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach<br />

Beginn, einzureichen.<br />

17. Zahlung (VOL/B S 17)<br />

1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher<br />

gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so<br />

hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren<br />

Rechnung zu erfolgen, Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die<br />

Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.<br />

2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag<br />

entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen<br />

sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als<br />

Abnahme von Teilen der Leistung.<br />

3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer<br />

gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.<br />

4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen<br />

aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung<br />

zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine<br />

prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht<br />

möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird.<br />

5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt,<br />

so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung,<br />

Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln einschließlich Komma.<br />

und Übertragungs- einschtießlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.<br />

zu$17<br />

1 Die Bezahlung wird, sowelt nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des<br />

Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarlen Skonlos oder innerhalb von 30<br />

Tagen ohne Abzug geteistet.<br />

2 Die Zahlungs- und Skonfofdsi beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB-<br />

NRW Nr. 8 zu $ 15) bei der benannten Dlenstsfelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahr'<br />

übergangs gemäß ZVB-NRW zu $ 13 Nr 2<br />

3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbefrage des<br />

Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbetrage<br />

nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.<br />

4. tm Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er<br />

innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich<br />

ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von I<br />

% über dem Basisztnssatz des S 247 BGB zu zahlen,<br />

Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.<br />

5. Die Forderung des Auftragnehmers kann nur ntit vorheriger schrifthcher Zustimmung des Auftraggebers<br />

abgetreten werden<br />

/7, -/l(t


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

18. Sicherheitsleistung (VOL/B S 18)<br />

1. (1)Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen<br />

des $ 14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro zulässig. Wenn eine Sicherheitsleistung<br />

vereinbart ist, gelten die $$ 232-240 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sich<br />

aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt'<br />

(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung<br />

von Mängelansprüchen sicherzustellen'<br />

2. (1)Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von<br />

Geid oder durch Bürgichaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, der<br />

Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des<br />

WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers<br />

geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete Bedenken gegen die<br />

taugiicht


VHB-VOL NRW<br />

1212A12<br />

3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen,<br />

wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen lnteresses eine<br />

Fortführung der Leistung geboten ist.<br />

tlü',lr+


VHB-VOL NRW<br />

1212012<br />

Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der verpflichtungen<br />

zur Tarifträue unJfvtinOestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen<br />

(BVB TVgG - NRW11,,9L)für die Vergabe von Dienstleistungen<br />

1) Mindestentgelte<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet stch,<br />

(1) für LeÄtungen, deren Erbringung dem Geltungsbereichdes Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom<br />

ZA.April2009 (BGBl. lS.79"9) iicler jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags r,venigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen<br />

einschließlich des lvlindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich<br />

erklärten Tarifvertrag oder einä nach den SS 7 oder 11 des Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetzes erlassene dechtsverordnung für die beireffence Leistung verbindlich vorgegeben<br />

werdön. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedinguigengeäetzes<br />

in der im Sundesgesetzblatt Teil ill, Gliederungsnummer 8O2- 2,<br />

veröffenlichten Uerel-nigien Fassung für den leweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geitenden<br />

Fassung festgesetzt worden sind;<br />

(2) für Leisiungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />

vom 20. April 2009 (BGBI. rb. z-gg)in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, seinen Beschäftigten<br />

(ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens eirr Mindeststundenentgält<br />

uon g,62 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Aufiragnehmer nicht ein bevoriugtes<br />

Unternehmen gemäß SS 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB lX) -<br />

Rehabilitation uno Teähabe behinderter Menschen - Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001<br />

(BGBI. lS. 1046), zuletzt geändert durch Artikei '12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24.Mär22011<br />

(BGBI I S. 453) ist;<br />

(3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer de1 in (1 ) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt<br />

srnd, für seine Beschäftigten die jer,veils günstigste Regelung anzrrwenden;<br />

(4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbertnehmer im Sinne des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesinderFassungderBekanntmachungvom3<br />

Februar1995(BGBI'IS'158)<br />

in der jelveils geltenden Fassung, beider Ausführung der Leistung für die gieiche Tätigkeit ebenso<br />

entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten.<br />

2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer<br />

Die Auftragnehmerin bzw. Cer Auftragnehmer verpflichtet sich'<br />

(1 ) seine Nachunternehmerinnen bzw Nachunternehmer und Verleiherinnen bztry' Verleiher von Arbeitskräften<br />

sorgfältig auszuwählen,<br />

(2) die Angebote dör Nachunternehmerinnen bzw, Nachunternehmer und Verleihei''nnen bzw Verleiher<br />

von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach $ 4 TVgG - NRW<br />

maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeilsentgelte und -bedtngungen bzr'v mindestens auf<br />

BasiJ des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können'<br />

(3) die von den Nächünternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw, Verleihern<br />

von Arbeitskräften abgegebene Verpfllchtungserklärung gemäß s a TVgG - NRW dem Auftraggeber<br />

vorzuiegen,<br />

(a) bei Vertragilaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzrv' Nachunternehmern<br />

und Verleiherinnen bzw, Verlelhern von Arbeitskräften jevreils mit Ablauf von drei Jahren<br />

nach Vertragsschluss eine Erklärung des lnhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen<br />

Erklärung gemäß $ a TVgG - NnW nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen<br />

für sich und für äie einleschalteten Nachunternehmerinnen bzw Nachunternehmer und<br />

Verieiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen,<br />

(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu Setzen' dass es sich urn<br />

einen öffentlichen Auftrag handelt,<br />

(6) den Nachunternenmerinnen bzvr. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise<br />

ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmer n bzw'<br />

deÄ Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden,<br />

{7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die VergäUe- und Vertragsordnung fÜr Leisiungen (VOL)'<br />

Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.<br />

Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätztichen Vertragsbedingungen<br />

des Llndes NRW zu g 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberÜhrt.<br />

/-z


VHB.VOL NRW<br />

12t2012<br />

3) Kontrolle<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen die Unterlagen über die Abführung<br />

von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen<br />

bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zurn Zwecke der Prüfung der<br />

Einhaltung des TVgG - NRW vorzulegen,<br />

(2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,<br />

(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. $ 11 TVgG - NRW bei der Beauftragung<br />

von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften<br />

einräumen zu lassen,<br />

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des $ 4 TVgG -<br />

NRW bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die<br />

Einhaitung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer,<br />

Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräfte vertraqlich sicherzustellen.<br />

4) Sanktionen<br />

Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmefs gegen die Verpflichtungen<br />

aus einer Verpflichtungserklärung nach $ 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem Auftraggeber und<br />

Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert,<br />

bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den<br />

Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n)<br />

Nachunternehmerin bzw, Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / dtesem<br />

eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. eine m Verleiher<br />

von Arbeilskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer<br />

den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw, des Nachunternehmers und der Verle<br />

herin bzw. des Verleihers von Arbeitskraften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht<br />

ernes ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.<br />

Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach $ TVgG -<br />

NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer<br />

und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße<br />

gegen die Verpfiichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus $ I Absatz 1 TVgG -<br />

NRW berechtigen den Auftraggeber zur frist{osen Kündigung des Dienstleistungsvertrages oder zur<br />

Auflösung des Dienstleistu ngsverhältnisses.<br />

Die Bestimmungen des S I 1 VOL/B bleiben hiervon unberührt,<br />

Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter<br />

Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen<br />

(TVsG - NRW)<br />

Auftragnehmerin bzw, Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet,<br />

bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen<br />

der internationalen Arbeitsorganisation (lLO) in nationales Recht umge.setzt worden sind. Bei<br />

diesen Normen handelt es sich um die in $ 18 Abs. 1 TVgG - NRW genannten Ubereinkommen Maßgeblich<br />

sind Cie Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder<br />

seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der AusfLlhrung des Auftrages jeweils tätig<br />

werden. Handelt es sich dabei um ein Land. das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert<br />

oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und<br />

Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch veroflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen<br />

einzu halten.<br />

2-L


VHB-VOL NRW<br />

4 t lan4 .)<br />

Anlage Kalk 2<br />

24.09.20A1<br />

Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />

gen<br />

Stand<br />

von Bodenschutzkalkun-<br />

1.0 Liefer- und Leistungsumfang<br />

Zum Liefer- und Leistungsumfang gehören:<br />

a) die Beschaffung und Änlieferung des im nachstehenden Leistungsverzeichnisses näher bezeichneten<br />

Kompensationsmaterials, einschließlich Zwischenlagerung und Umschlag auf eigene Gefahr,<br />

b) die Ausbringung des Kornpensationsmaterials mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Vertetlung<br />

und geforderter Ausbringungsmenge je Einheit, und<br />

c) die Ausbringungsmenge gem. Leistungsverzeichnis'<br />

2.0 Anforderungen an das Kompensationsmittel<br />

Das jeweilig angäbotene Kompensationsmittel muß den in der Dungemittelverordnung in der jeweils<br />

gültigen Faisung genannten Anforderungen entsprechen; weitergehende Einzelanforderungen sind<br />

lm antiegenden ieistungsverzeichnis angegeben. Die Qualitäl cles angebotenen Materials ist mit dem<br />

Angebot durch einen Prüfbericht eines anerkannten unabhängigen Labors zu belegen.<br />

Der Prüfbericht muss folgende Angaben enthalten:<br />

. Restfeuchte (VDLUFA Methodenbuch 11.1, 6.6)<br />

. Siei:durchgang bei2,0 mm bzw.3,15 mm, I,0 mrn und 0,1 mm (VDLUFA Methodenbuch ll.1' 6 5)<br />

. Basisch wirksame Stoffe (VDLUFA Methodenbuch 11.1, 6.3)<br />

. Carbonat (VDLUFA Methodenbuch l, A 5.3)<br />

. Gesamtgehalte an<br />

.Ca<br />

und berechnet als CaCO: (lSO 11466 + ICP nach DIN EN ISO 11885 oder RFA)<br />

.Mg<br />

und-berecnnet als MgCOr (lSO 11466 + ICP nach DIN EN ISO 11885 oder RFA)<br />

r Schwermetallen:<br />

- As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Zn (lSO 1'1466 + ICP nach DIN EN ISO'11885 oder<br />

RFA)<br />

, Tl (HNOs-Aufschl. Analog ISO 11466 + ICP nach ISO 11885)<br />

- Hg (lSO 11466, AAS nach DIN EN 1483)<br />

' BeiGranulaten:Zerfall unter Feuchtigkeitseinfluss (VDLUFA Methodenbuch ll-1 '<br />

6 6)<br />

. Bei Brikettkohlenaschen aus der Braunkohleverbrennung: Sulfat (berechnet aus S-Bestimmung nrit<br />

ICP nach DIN iSO 11466lDlN EN ISO 11885 oder mit RFA)<br />

3.0 Du rchführungszeitraum<br />

Die ausgeschriebönen Maßnahmen sind in den im Leistungsverzeichnis angegebenen Zeiträumen<br />

durchzuführen. Nicht witterungsbedingte Unterbrechungen der Arbeit sind mit dem zuständlgen Forstamt<br />

abzustimmen. Sofern Uer nuitragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen in Verzug gerät,<br />

kann der Auftraggeber die Restarbeiten durch Dritte erledigen lassen. Dadurch bedingte Mehrkosten<br />

trägt der Auftragnehmer.<br />

4.1 Probeentnahme und Materialkontrolle<br />

Die probenahme und Analyse des gelieferten Produktes erfolgt im Anhalt an die Bestlmmungen der<br />

,,probenahme- und Analysäverordnung - Düngemittel" in der jeweils gültigen Fassung. Das örtllch<br />

zustänclige Forstamt fÜhrt die Mengen- und Qualitätskonlrolle wie folgt durch:<br />

'1<br />

) GegeÄzeichnung der Lieferschelne, bzw. Wiegekarten bei Anlieferung, uncj Aufbewahrung einer<br />

Kopie beim Auftraggeber<br />

2) probenahnre auJOem Zwischenlager oder Umschlagplalzbzw. direkt aus dem Lieferfahrzeug (Ein-<br />

7s1 pioben )<br />

:) bie Kontrolle der angelieferten Materialien durch den Auftraggeber auf Uberernstimmung mit clem<br />

Angebot erfolgt stichpröbenweise, wobei für jede Kalkungsmaßnahme nrindestens drei repräsentati're<br />

prJbenahmen erfolgen. Die erste Beprobung wird zu Beginn


VHB-VOL NRW<br />

12t201" ^<br />

- Ort und Datum der Probenahme<br />

- Bezeichnung des Materials.<br />

Ein Etikett wird vor dem Verschließen in das Probengefäß gelegt, eln zweites außen an die Probe<br />

angebracht.<br />

Die weiteren Proben dienen als Rückstellproben und werden vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6<br />

Monate aufbewahrt.<br />

Jede Beprobung wird von den Vertragsparteien protokollie(.<br />

4) Der Auftragnehmer benennt mit Beginn der Außenarbeiten einen Beauftragten fur d1e gemeinsame<br />

Probenahme und Protokollierung. Kommt der Beauftragte des Auftragnehmers der Aufforderung<br />

durch den Beauftragten des Auftraggebers zur gemeinsamen Probenahme nicht nach, wird dies seitens<br />

cies Auftraggebers alleln durchgefuhrt und im Protokoll vermerkt.<br />

5) Um eine elnheitliche Analyse des Probeguts zu gewährleisten, werden die Proben unverzüglich<br />

dem Landesumweltamt in Essen übersandt. Von den verbleibenden Endproben erhalten Auftragnehmer<br />

und Auftraggeber je eine Rückstellprobe mit den entsprechenden Protokollen. Die Ermittlung des<br />

Gehaltes an basisch wirksamen Bestandteilen CaCO:lMgCOs bzw. CaO/MgO, der Feuchte, der<br />

Schwermetallgehalte, der Korngrößenverteilung und ggf. des Schwefelgehaltes im Anlieferungszustand<br />

erfolgt im Auftrage des Auftraggebers und geht zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

4.2 Kontrolle der Verteilung / Menge des Kompensationsmittels<br />

Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Arbeitsprobe verlangen. Dazu werden auf einer Freifläche<br />

mindestens 30 Auffanggefäße mit einer gleich großen Auffangfläche (>= '100 cm') mit Mindestabständen<br />

von 6 m repräsentativ aufgestellt. Nach der Materialausbringung wird die je Samntelgefäß<br />

aufgefangene Kalkmenge bestimmt, Aus den Einzelergebnissen wird ein arithmetischer Mittelwert<br />

errechnet und die maximale und minimale Abweichung der Einzelergebnisse vom Mittelwert ermittelt,<br />

Die Abwelchung Cer ausgebrachten Menge je ha von der vertraglich vereinbarten Menge je ha dar{<br />

maximal '1 0 % und dre Abweichung der<br />

Extremwerte vom Mittelwert maximal 30 % betragen.<br />

5.0 Toleranzen und Rückforderungen bei Abweichungen<br />

5.1 Kompensationsmittel und Nährstoffgehalte<br />

Unterschreitungen der vom Anbieter angebotenen und garantierten Nährstoffgehalte (Gew.-Anteile an<br />

Ca und Mg) berechtigen den Auftraggeber zur Kürzung cles Angebotspreises. Die Kürzung erfolgt<br />

entsprechend der prozentualen Unterschreitung des zugesagten Nährstoffgehaltes, wobei der Angebotspreis<br />

nur auf die Nährstoffanteile (Ca, Mg) des Kompensationsmaterials bezogen wird. Zusätzlich<br />

wird eine Konventionalstrafe in gleicher Höhe erhoben.<br />

Die Grundlage für Rückforderungen und Konventionalstrafen bei Abwelchungen von den garantierten<br />

Nährstoffgehalten ist die durch die jeweilige Endprobe repräsentierte Partie.<br />

5.2 Schwermetallg ehalte<br />

Übersteigen die Schwermetallgehalte des ausgebrachten Materials die in dem Leistungsverzeichnis<br />

festgelegten Werte, so ist die Ausbringung des Materials sofort zu stoppen. Der Auftragnehmer hat<br />

noch nicht ausgebrachtes Material auf eigene Rechnung umgehend aus dem Wald zu entfernen.<br />

\,Vurde Material mit erhöhten Schwermetallgehalten bereits im Wald ausgebracht, so hat der Auftragnebmer<br />

eine Vertragsstrafe zu zahlen. lhre Bemessung erfolgt derart, daß die prozentuale Uberschreitun<br />

g des/der vorgegebenen<br />

Grenzwerte/s den Prozentsatz festlegt, der vom Auftragswert als Vertragsstrafe einzufordern ist. Bei<br />

Überschreitung mehrerer Grenzwerte erfolgt eine Kumulation der Strafe.<br />

5.3 Mahlfeinheit<br />

Die in der Ausschre ibung festgelegte Mahlfeinheit ist eine Mindestforderung.<br />

Unterschreitungen der geforderten Siebdurchgänge ziehen Preiskürzungen von je 2% des Gesamtpreises<br />

für die Gesamtausbringungsmenge pro volles Unterschreitungsprozent der festgelegten Korngrößenfraktion<br />

nach sich.<br />

Die Ermittlung von Unterschreitungen der Mahlfeinheit erfolgt über den arithmetischen Durchschnitt ie<br />

Korngrößenfraktlon aller analysierten Endproben des Gesamtauftrages.<br />

5.4 Ausbringung<br />

5.4,1 Ausbringungstechnik<br />

Die im Leistungsverzeichnis geforderte Ausbringungstechnik muß gewährleistet werden. Bei Hubschraubereinsatz<br />

soll die Außenlasttragfähigkeit mind. 650 kg betragen.<br />

Luftfahrtunternehmer haben auf Anforderung folgende Nachweise zu erbringen:<br />

1. Amtliche Zulassung als Luftfahrtunternehmer<br />

, 2<br />

(- \)


VHB-VOL NRW<br />

12i2012<br />

2. Eignung des Fluggerätes und eingesetzter Streubehälter für die Ausbringung von DÜngemitteln<br />

3. Gültige Sonderfluglizenzen und Streuberechtigungen nach $ 80 der Verordnung über Luftpersonal<br />

vom 13.02"1984 (BGBl. I S. 265) in der zuletzt gültigen Fassung<br />

4. Vollausgebildetes sachkundiges, technisches Betriebspersonal mit li,4usterzulassung für das einge-<br />

-^f-+^ )Er4ru I tr1,,^^^.Är rugvsr sr.<br />

S. Außenlandegenehmigung (Allgemeinerlaubnis etc.) des zuständigen Regierungspräsidiums<br />

6. Nachweis guttiger Unfallhaftpflicht- sowie Luftfrachtführerhaftpflicirtversicherungen nach den Bestimmungen<br />

des Luftverkehrsgesetzes vorn 14,01.1981 (BGBl. I S. 61) in der zuletzt gültigen Fassung.<br />

5.4.2 Ausbringungsmenge<br />

Bei einer Überlieferung bezogen auf die angebotene Sollmenge pro Los über 3% hinaus erfolgt keine<br />

Vergütung durch den Auftraggeber. Unterschreitungen der Sollmenge pro Los um mehr als 10% hat<br />

der Auftragnehmer auf seine Kosten nachzubessern.<br />

6.0 Auftragsdurchführung, Vertragsstrafen<br />

6.1 Pflichten des Auftragnehmers<br />

6.1.1 Der Auft;agnehmer und seine Beauftragten sind verpflichtet, Anorcjnungen des Auftraggecers<br />

oder seiner Beauftragten zu cefolgen, clie im Interesse der Schonung des Waldes, des Fot'st- und<br />

Jagdschutzes oder aus forstbetrieblichen GrünCen erteilt werden'<br />

Bestlmmte Wege können daher für Anfuhr uncjloder Lagerung ganz ocer teilweise gesperrt werden.<br />

6.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeitsorte unaufgefordert nach erfolgter Mallnahmendurchiührung<br />

sauber und in beanstandungsfreiern Zustand zu verlassen. Hierzu zählt die Abfall- und<br />

Betriebsmittelbeseitigung, ggfs der Abtransport von nicht ausgebrachtem, zwischengelagertem Kompensationsmittel<br />

soy;ie die Wiederherrichtung der Zwischeniagerplätze und Anfuhrwege, sowelt diese<br />

nachweislich durch die Abwicklung der Kompensationsmaßnahme beschädigt worden sind. Kommt<br />

der Auftragnehmer diesen<br />

Verpflrclrtungen innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht nach, veranlaßt der<br />

Auftraggeber Cas Erforderliche auf Kosten des Auftragnehrners.<br />

6.1.3 Dle Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers fur private Forst- und RÜckewege tlircl aitsgeschlossen.<br />

6.1.4 Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung fur alle lm Rahmen der durchgeführten Maßnahme<br />

einqetretenen SchaCen. auch soweit sie von eingesetzten Subunternehmern verursacht wurden,<br />

6,2 Nichterfüllung des Vertrages<br />

Falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Lieferungen tnd Le lstungen nicht vollständig<br />

erbringt, kann der Auftraggeber die Arbeiten durch Dritte vervollständigen lassen.<br />

Die dadurch enrstehenclen Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehrners. Darüoer hinaus macht<br />

der Auftraggeber die urter Nr, 5.1 bis Nr. 5.3 gcnannter Vertragsstrafen Eeltend<br />

7,0 Zahlungsbedingungen<br />

Abschlagszahlungen pro Los oder Teillieferungen können in angenressenem Umfarlg vorgenommeir<br />

werden.<br />

8.0 Sonstige Bestimmungen<br />

Der Aufiragnehmer oder seine Beauftragten benutzen die Forstwi(schaftswege soiruie die Lagerp äize<br />

auf ergene Gefahr, Der Aufiraggeber haftet nicht für- die gefahrlose Beschaffenheit und stete Benutzbarkelt<br />

der \l/ege. Sofern für die Wegenutzung Entgelte an Dritte abzufÜhren sind, trägt diese der<br />

Auftragnehmer. Die Entgette werden vom Auftraggeber in ien Losbeschreibungen angegeben,<br />

3-3


Nr. 31-14 Stand: 24.09.2001<br />

Handbuch zur Dienstanweisung<br />

über die Bodenschutzkalkung in den Wäldern Nordrhein-Westfalens<br />

(Kalk 2000)<br />

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen v. 24.09.2001, Az. 31-03-00.00<br />

zu 6 der DA<br />

1. Auswahl zu kalkender Flächen<br />

In Anbetracht der derzeitigen hohen Säureeinträge sind grundsätzlich alle Wälder auf basenarmen<br />

Gesteinen für Bodenschutzkalkungen zu berücksichtigen. Vorrangig sollten die Wälder behandelt<br />

werden, deren Böden bereits übernatürlich stark versauert sind. Hilfsmittel zur Beurteilung der<br />

Kalkungsbedürftigkeit ist u.a. die Mächtigkeit und Struktur der Humusauflage:<br />

M U L L M O D E R R O H H U M U S<br />

---------------------------------=====================>>>>>>>>>>>>><br />

K a l k u n g z u n e h m e n d e r f o r d e r l i c h<br />

Bodenchemische Kriterien für die Beurteilung der Kalkungsbedürftigkeit sind:<br />

Kalkung erforderlich<br />

Kalkung dringend erforderlich<br />

pH(in H 2 O) im Oh-<br />

< 4,0 < 3,0<br />

Horizont<br />

pH(in H 2 O) im<br />

< 4,5 < 4,2<br />

Mineralboden<br />

pH(in KCl) im<br />

< 4,2 < 3,8<br />

Mineralboden<br />

Ca+Mg-Sättigung im<br />

< 15 v.H. < 8 v.H.<br />

Austauscher (Ake) ∗<br />

Oberboden am<br />

Ca/Al-Verhältnis (mol/mol)<br />

< 1 < 0,3<br />

in der Bodenlösung<br />

H+Fe-Sättigung im<br />

Oberboden am<br />

Austauscher (Ake) ∗ 2-5 v.H. > 5 v.H.<br />

Flächen, auf denen mindestens eines der aufgeführten Kriterien erreicht bzw. unterschritten wird,<br />

können grundsätzlich für eine Bodenschutzkalkung herangezogen werden.<br />

Wasserschutzgebiete der Zonen II und III sollten bevorzugt mit einer Bodenschutzkalkung<br />

behandelt werden.<br />

Einen Sonderfall stellen Waldflächen dar, die zwar aufgrund des Humus- bzw. chemischen<br />

Bodenzustandes als kalkungswürdig bzw. - notwendig eingestuft wurden, jedoch einen<br />

∗ Ake = Austauscherkapazität effektiv ; Sättigung = Belegung der Austauscher mit den entsprechenden Kationen<br />

- 1 -


großflächigen Bewuchs mit vitaler Brombeere über 1 m Höhe, bzw. eine dichte Holunder-Schicht<br />

mit zahlreichen stickstoffzeigenden Pflanzen (z.B. große Brennessel, Knoblauchsrauke,<br />

Schwarzer- und Traubenholunder, Brombeere, Himbeere) aufweisen. Die Bodenvegetation zeigt<br />

auf diesen Standorten eine erhöhte Stickstofffreisetzung durch Abbau (Mineralisation) des Humusbzw.<br />

Stickstoffvorrates im Bestand an. Hierbei werden Nitrat, aber auch Säuren freigesetzt. Eine<br />

Kalkung kann auf derartigen Flächen gebildete Säuren neutralisieren, gleichzeitig aber auch die<br />

Mineralisation weiter anregen. Auf derartigen Flächen muß daher zwischen negativen Effekten, wie<br />

z.B. erhöhter Austrag von Nitrat und anderen Nährstoffen mit dem Sickerwasser und der<br />

Neutralisation gebildeter Säuren als gewünschte Wirkung einer Kalkung abgewogen werden. Ob<br />

und wie eine Kalkung auf derartigen Flächen durchgeführt werden kann, muß im Einzelfall von der<br />

unteren Forstbehörde in Zusammenarbeit mit der LÖBF überprüft und entschieden werden.<br />

Gleiches gilt für Standorte mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 80 cm.<br />

2. Materialien für die <strong>Waldkalkung</strong><br />

Für die Bodenschutzkalkung können verschiedene nach der Düngemittelverordnung zugelassene<br />

Materialien (Naturkalke, Gesteinsmehle, Industriekalke) eingesetzt werden. Vorraussetzung ist,<br />

dass sie<br />

• langsam aber nachhaltig ihre Wirkung entfalten (insbesondere Carbonate) ,<br />

• keine oder nur geringe Mengen an unerwünschten Begleitstoffen aufweisen und<br />

• bei vorgegebener chemischer Bindungsform einen möglichst hohen Anteil basisch wirksamer<br />

Bestandteile (Säureneutralisationskapazität = SNK) pro Gewichtseinheit aufweisen.<br />

Materialien mit einem Anteil von weniger als ca. 80 Gew.-% basisch wirksamer Anteile sind für die<br />

Bodenschutzkalkung nicht geeignet. Für alle Stoffe gilt darüber hinaus ein Mindestgehalt von 10<br />

Gew.-% Magnesiumcarbonat (MgCO 3 ). Kalke mit höheren Magnesiumgehalten sind insbesondere<br />

bei einer unzureichenden Versorgung der Waldbestände mit diesem Nährstoff erwünscht.<br />

Für die Bodenschutzkalkung dürfen Branntkalk und Löschkalk nicht eingesetzt werden. Materialien<br />

mit Anteilen von oxydisch und hydroxydisch gebundenem Calcium und Magnesium dürfen nur in<br />

Abstimmung mit der LÖBF eingesetzt werden.<br />

Die Schwermetallgehalte* eingesetzter Materialien dürfen die nachfolgend aufgeführten Werte<br />

nicht übersteigen:<br />

Blei (Pb)<br />

Cadmium (Cd)<br />

Nickel (Ni)<br />

Quecksilber (Hg)<br />

Arsen (As)<br />

Kupfer (Cu)<br />

Zink (Zn)<br />

Chrom (Cr), gesamt<br />

Thallium (Tl)<br />

Gehalt je kg max.<br />

120 mg<br />

1,5 mg<br />

20 mg<br />

0,5 mg<br />

20 mg<br />

35 mg<br />

200 mg<br />

100 mg<br />

2 mg<br />

*Die Schwermetallgehalte wurden im Anhalt an häufig in Naturkalken gefundene Werte<br />

abgeleitet und halten die Werte für die zusätzliche jährliche Fracht nach der Bundesbodenschutz-<br />

und Altlastenverordnung ein.<br />

- 2 -


Weitere Mindestanforderungen an die nachfolgenden genannten Materialien sind :<br />

Kohlensaurer Magnesiumkalk<br />

Korngröße:<br />

0 - 3 mm<br />

Siebdurchgang: 97 % bei 3,15 mm<br />

70 % bei 1,0 mm<br />

< 25% bei 0,1 mm<br />

Restfeuchte: ca. 3 %<br />

Kohlensaures Magnesiumkalk-Granulat<br />

Korngröße: 97 % bei 3,15 mm<br />

70 % bei 1,0 mm<br />

Unter Feuchtigkeitseinfluss Zerfall der Granulate<br />

Brikettkohlenaschen aus der Braunkohleverbrennung<br />

Siebdurchgang: 97 % bei 2,0 mm<br />

70 % bei 1,0 mm<br />

Restfeuchte: ca. 3 %<br />

Sulfatgehalt: < 15 Gew.-% nach DIN 51724-T 1<br />

3. Ausbringungsmenge<br />

Die genaue Herleitung der erforderlichen Menge hängt von der erforderlichen SNK/ha und der<br />

Zusammensetzung der eingesetzten Kalke ab. In der Regel wird eine<br />

Säureneutralisationskapazität (SNK) von 58 kmol c /ha für erforderlich gehalten.<br />

Um die CaCO 3 - bzw. MgCO 3 - Gehalte in die in der Landwirtschaft übliche Bezugsbasis CaO bzw.<br />

MgO umzurechnen, muß der entsprechende Wert mit 0,56 für CaO bzw. mit 0,48 für MgO<br />

multipliziert werden; die Umrechnung von. CaCO 3 - bzw. MgCO 3 - Gehalt auf die Elementmenge<br />

erfolgt mit den Faktoren 0,4 für Ca bzw. 0,288 für Mg.<br />

Mit einer Gabe von 3 t ausgebrachte SNK 1 in kmol c bei wechselnder Zusammensetzung der<br />

Kalke<br />

Magnesiumgehalt als Gew.-% MgCO 3<br />

Calcium<br />

als<br />

Gew.-%<br />

CaCO 3<br />

10 15 20 25 30 35 40<br />

50 47,8 51,3 54,9 58,4<br />

55 47,2 50,8 54,3 57,9 61,4<br />

60 46,7 50,2 53,8 57,3 60,9 64,4<br />

65 46,1 49,7 53,2 56,8 60,3 63,9<br />

70 49,1 52,7 56,2 59,8 63,3<br />

75 52,1 55,7 59,2 62,8<br />

80 55,1 58,7 62,2<br />

85 58,1 61,7<br />

90 61,1<br />

95<br />

1 = angenommene SNK: 20 mol c /kg CaCO 3 ; 23,7 mol c /kg MgCO 3<br />

Lesebeispiel: Um eine SNK von ca. 58 kmolc mit 3 t Kalk auszubringen, kann dieser 85 Gew.-% CaCO3 und<br />

10 Gew.-% MgCO3 oder aber 50 Gew.-% CaCO3 und 40 Gew.-% MgCO3 aufweisen.<br />

- 3 -


Für die Ausbringung von ca. 58 kmol c SNK/ha erforderliche Kalkmenge in t/ha<br />

Calcium<br />

als<br />

Gew.-%<br />

Magnesiumgehalt als Gew.-% MgCO 3<br />

CaCO 3<br />

10 15 20 25 30 35 40<br />

50 3,6 3,4 3,2 3,0<br />

55 3,7 3,4 3,2 3,0 2,8<br />

60 3,7 3,5 3,2 3,0 2,9 2,7<br />

65 3,8 3,5 3,3 3,1 2,9 2,7<br />

70 3,5 3,3 3,1 2,9 2,8<br />

75 3,3 3,1 2,9 2,8<br />

80 3,2 3,0 2,8<br />

85 3,0 2,8<br />

90 2,9<br />

Lesebeispiel: Um eine SNK von ca. 58 kmol auszubringen, können 3,3 t eines Kalkes der Zusammensetzung 75 Gew.-%<br />

CaCO3 und 10 Gew.-% MgCO3 oder 2,8 t eines Kalkes der Zusammensetzung 55 Gew.-% CaCO3 und 40 Gew.-%<br />

MgCO3 gewählt werden.<br />

In der Regel kann von einer Ausbringungsmenge von 2,7 bis 4 Tonnen pro Hektar ausgegangen<br />

werden.<br />

4. Wiederholungskalkung<br />

Auf der Grundlage der SNK des ausgebrachten Kalkes lässt sich in Verbindung mit der jeweiligen<br />

Rate der Säurebelastung der Zeitraum errechnen, wann der ausgebrachte Kalk aufgebraucht und<br />

eine Wiederholungskalkung sinnvoll ist. In der Regel dürfte die mit der Bodenschutzkalkung<br />

ausgebrachte Basizität nach 5 - 20 Jahren aufgebraucht sein. Wann und ob eine<br />

Wiederholungskalkung nötig und sinnvoll ist, ist anhand der unter Punkt 1. beschriebenen Kriterien<br />

zu überprüfen.<br />

5. Durchführung der Bodenschutzkalkung<br />

Grundlage der Ausschreibung sind die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen über die Durchführung<br />

der Bodenschutzkalkung“ (Anlage Kalk 2). Die Ausschreibung soll nach den Mustern Kalk 1.1 bis<br />

1.3 erfolgen.<br />

Die zugehörige Kalkungskarte muß enthalten:<br />

• zu kalkende Flächen<br />

• LKW-befahrbare Anfahrtswege<br />

Nach Erteilung des Zuschlages ist ein schriftlicher Vertrag nach Muster Kalk 2 (Vertragsurkunde)<br />

abzuschließen. Die Kalkungskarte wird dann um mögliche Lande- und Umschlagplätze ergänzt.<br />

6. Kontrollen<br />

6.1 Materialkontrolle<br />

Die Kontrolle der angelieferten Materialien durch den Auftraggeber auf Übereinstimmung mit dem<br />

Angebot erfolgt stichprobenweise, wobei für jedes Ausschreibungslos mindestens drei<br />

repräsentative Probenahmen erfolgen. Die erste Beprobung sollte zu Beginn der Materialanlieferung<br />

durchgeführt werden. Das Verfahren der Probenahme geht aus Anlage Kalk 2 hervor.<br />

Über jede Probenahme ist ein Protokoll nach Muster Kalk 3 zu erstellen.<br />

Um eine einheitliche Analyse des Probeguts zu gewährleisten, sind die Proben unverzüglich mit<br />

einem Untersuchungsauftrag gem. Muster Kalk 4 dem Landesumweltamt zuzusenden. Das<br />

Ergebnis der Analyse ist zu den Akten zu nehmen.<br />

- 4 -


Die zweite Probe dient als Rückstellprobe und ist von der zuständigen unteren Forstbehörde nach<br />

Abschluss der Maßnahme 6 Monate lang aufzubewahren. Die dritte Probe wird dem Auftragnehmer<br />

als Rückstellprobe zur Verfügung gestellt.<br />

6.2 Mengenkontrolle<br />

Die für eine zu kalkende Fläche vorgesehene Materialmenge ist mit der tatsächlichen Lieferung<br />

anhand der Lieferscheine bzw. Wiegekarten der Lieferfahrzeuge von der zuständigen unteren<br />

Forstbehörde zu kontrollieren. Das Ergebnis ist aktenkundig zu machen.<br />

6.3 Ausbringungskontrolle<br />

Soweit es von dieser für erforderlich gehalten wird, kann sich die untere Forstbehörde anhand des<br />

in Anlage Kalk 2 beschriebenen Verfahrens von der gleichmäßigen Ausbringung der vertraglich<br />

zugesagten Menge überzeugen. Über das Ergebnis ist eine Niederschrift nach Muster Kalk 5 zu<br />

fertigen.<br />

Schlussbestimmung<br />

Dieser Runderlass tritt gleichzeitig mit der Dienstanweisung über die Bodenschutzkalkung in den<br />

Wäldern Nordrhein-Westfalens (Kalk 2000) in Kraft.<br />

- 5 -


VHB.VOL<br />

122A12<br />

NRW<br />

nach den Landesregelungen in NRW<br />

zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption<br />

Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine lnformationen hinsichtlich etwaiger<br />

früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen<br />

in das Vergaüeregister des Landes NRW führen können' eingeholi wurden'<br />

lch versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der<br />

Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könntent) oder zu einem Eintrag in das Vergaberegis'<br />

ter führen könntcn:'<br />

Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu nreinem Ausschluss vom Vergabeverfahren<br />

sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten ALrftrages wegen Verletzung einer<br />

vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und<br />

der Ausschlussdauer an die Informationsstelieidas Ver"gaberegister nach sich ziehen kann'<br />

lch verpflichte mich,<br />

vor Vertragsschluss<br />

gung vorzulegen.<br />

Cie vorstehende Erklärung aucn von Nachunternehmern zu fordern und<br />

bzw. spätestens vor Zustimmtrng des Auftraggebers zur Weiterbeauftra-<br />

Ort, Datum<br />

Unterscnf ift<br />

FirmensienPel<br />

t-z


I<br />

,<br />

:,<br />

VHB-VOL NRW<br />

1212A12<br />

Verfehlungen, die in der Regel zunt Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme<br />

am Vergabeverfahren führen, sind -unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unterneiirnen<br />

auch unabhängig von Cer Funktion des Täters oder Beteiligten- insbesondere:<br />

- Straftaten, die im Geschäfisverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden<br />

sind, u. a. Betrug. Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, rvettber,vernsbeschränkende<br />

Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auclr inr geschäftlichen<br />

Verkehr- oder Vorte ilsgewährung,<br />

- das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen,<br />

die Amtsträgern oder fur den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen,<br />

oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen<br />

Vergabestelle tät;g werde'r.<br />

Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die<br />

Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungsund<br />

Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führerr<br />

dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme<br />

auf das Vergabeverfahren hindeuten.<br />

Ein Einirag in das Vergaberegister kann unabhängig von einenr Vergabeausschluss auch<br />

erfolgen, wenn dre Voraussetzungen des $ 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung<br />

und zur Errichtung und Fuhrung eines Vergaberegisters in Nordrhein-<br />

Westfalen (Korruptionsbekänrpfungsgesetz - KorrupiionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung<br />

vor, \ivenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmertschen Betätigung<br />

1. Straftaten nach $$ 331 - 335, 26'1 (Geldwäsche, Verschlererung illegalen Vermögens), 263<br />

(Betrug), 264<br />

(Subventionsbetrug), 265 b (Kredirbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthaltenl/eruntreuen<br />

von Arbeitsentgelt) 298 (illegale Absprachen beiAusschreibungen), 299 (Besiechung/Bestechlichkeit),<br />

108e (Abgeordnetenbesteclrung) StGB und naclr $ 370 der Abga-<br />

0enoronung,<br />

2. nach SS 19, 20, 20 a und 22 desGesetzes über die Konirolie'ron Kriegs',vaffen,<br />

3. Verstöße gegen g B1 des Gesetzes gegen \l/ettbewerbsbeschränkungen {GVIB), insbesondere<br />

nach $ '1 4<br />

GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über d,e Teilnahme arn Wettbe'rerb,<br />

4. Verstöße gegen $ 16 des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes,<br />

5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach $ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der<br />

Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgeseiz -<br />

SchrrrarzArbG) oder nach $ 6 Arbeitnehmer-Enrsendegesetz führen können oder geiÜh:t<br />

haben,<br />

von Bedeutung, insbesondere in Bezug aui die Art und Weise der Begehung oder den Un-lfang<br />

des materieilen oder immaterieilen Schadens, begangen worde n sind.<br />

Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung irr Sinne des Absatzes 1<br />

1 . oei Zulassung der Anklage<br />

2. bei strafrechtllcher Verurteilung<br />

3. bei Erlass eines Strafbefehls<br />

4, bei Einstellung Ces Strafver-fahrens nach $ 153 a Sirafprozessordnung (StPO)<br />

5 nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids<br />

6. fur die Dauer der Durchführung eines Slraf- oder Br"rßgeldverfahrens, werrn inr Einzelfaii<br />

angesichts der<br />

Beweislage bei der meldenden Stelie kein vernünft ger Zweifel an einer scnwerwiegenden<br />

Verfehlung besteht, und die Ernrrillungs- bzlv. die für das Bußgeldverfahren zr-iständige<br />

Verwatrungsoenörde den Ern ittl .rnqsziveck nlcht gcfahrdet siehl<br />

2-L


VHB-VOL NRU/<br />

1azan<br />

Eiqenerklärunq zu r Zuverlässiq keit<br />

nach$6Abs.5VOL/A<br />

Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der- Teilnahme an einem Wettbewerb ais Bewerber oder<br />

Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn<br />

a) über cjessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren<br />

eröffnet oder die fröifnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt vvorden ist,<br />

b) es sich in Liquidation befindet,<br />

c) es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeil als Bewerber<br />

irr Frage ste{lt,<br />

d) es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzl'-<br />

chen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfülit hat,<br />

e) es rm Vergabeverfahren unzutreffende Erklär-ungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat'<br />

lch versichere hiermit, dass keine zuvor genannten verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss<br />

von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten'<br />

tch verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und<br />

vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung<br />

vorzulegen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Firmenstem Pel<br />

/-/


VHB-VOL NR\I/<br />

1212A12<br />

Verpflichtun gserklärung<br />

zu Tariftreue und Mindestentlohnung für 0ienst- und Bauteistungen<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />

des Tariftreue- und vergabegesetzes Nordrhein-westfalen (TVEG - NRw)<br />

l*h nu{*irdwi r erklä ren,<br />

Hinwetis.<br />

Erft)!lt die Vergabe eines öfientlichen Auftrages dre Voraussetzuneen van mehr als einer cler nachfoigenden<br />

Regelttngen, so grTf clie für dte Arbeitnehmerinnen/Arbeinehmer bzw. Beschäftiqten tewetts<br />

günstrgsle<br />

- dassglXqy / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Lerstung,<br />

die dem Geltunqsbereich des Arbeitnehrner-Entsencieqesetzes vam 20. April 200g (BGBl. I S.<br />

799), in der jeweils geitenden Fassung unterfällt, wenigslens Oielenigen Mindestarbeitsbedingungen<br />

einschiießlich des Mindestentgelts gewährt werien, die durc'h einen für allgemein verbindlich<br />

erklärten Tarifverirag oder eine nach den $$ 7 oder 1 '1 des Arbeitnehmer-Entiendegesetzes erlasserre<br />

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbincjlich vorgegeben werd-en. Dies gilt<br />

enisprechend für Mindestentgelte, ciie aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedlngungdngesetzes<br />

in der im Bundesgesetzblatt Teil lll, Glieclerungsnummer 802-2, veröffenilichten beieinigten<br />

Fassung, zuietzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22, April 2009 (BGBI. I S.<br />

818), fur den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenCen Fassung festgesetzt worden<br />

sind.<br />

/ I dass nl'e&g! i unseren Beschäftlgten (ohne Auszubildende) inr Bereich des ölfentiiqhe-n pqrsonenverk-ehrs<br />

auf Straße und Schiene nrindesiens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung rn<br />

einem einschlägigen und repräsentativen mrt einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverirag<br />

vcrgeseherre Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modaljtäten gezahlt wird uncj<br />

ig{wir Andei'ungen während der Auslührungszeit nachvoll ziehen.<br />

- dass r']Sl$ll ulscren Beschäftlgten (ohne AuszubilderJe) be, der AusführLrng eine'Leistur:g,<br />

die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht,,vird und nicht clem Geltr-rngsbereich des<br />

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20, April 2009 (8GBl. I S. 799) in der jeweils geltenden<br />

Fassung unterfällt und sich nicht auf den Bereich des öifentjichen Personenverkehrs auf Straße<br />

und Schrene erstrecki, wenigstens ein MinCeststundenentgelt von 8,62 Euro gezahlt wii.d.<br />

Art der tarif ichen Bindunc:<br />

A ^^^:^ J^-<br />

Argaoe 0er gezanilen -^-^Lrr- -<br />

Mindeststundelentgel're für die im Rahmen der Leistungserbringung e tngese:zten<br />

Beschäftigten :<br />

fttnwets;<br />

Dies gilt nicht fur bevonugte Bieterinnen bzw Bieter gemäß gS 141 Satz 1 und 143 rVeuntes Egcr<br />

Sozialgesetzbttch (SGB iX) - Rehabilitation und Teilhabe behinclerier Menschen -, Artikel 1 des<br />

Geseizes vom 19. Juni 2AC1 @GBI. I S. 1046), zuletzt geäncleft cturch Artikel 12 Absalz 6 rles<br />

Gesetzes vom 24 fvlärz 2011 (BGB| | S 153).<br />

hh xrfctärn/Wi r erk[ä re n,<br />

Cass Leifrarbertnehmcrinnerr unC Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbertnehmerüberlassunnsnesefzeq<br />

n rpr uw, , Frqqitnn sJru',e --, ler u€Käflfitmachung Ralzrnrtm:nh rnn vonr 'n"- 3. " ;^;, Februar ^-;;;;,;;. 1995 (BGBl. ;;'<br />

lS.<br />

;;;'"-r:;:;:'t"<br />

15E), zdetzt geändert durch<br />

Artikel 2 oes Gesetzes vcm 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 14'17, ber.2329), in der leweils gererrden<br />

Fassung bei der Ausführung cer Leistung, die auf Gr-r,nrJlage dieses Vergabeverfahrens erbracirt r,vir-r.,j,<br />

fJr d,c glciche Tätig


VHB-VOL NRW<br />

i2t2012<br />

:{E&hn*nrdWir sind uns bewusst,<br />

dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen äus dieser Erklärung<br />

den Ausschir,rssgigüpgunseres Unternehrnens von diese,.n Vergabeverfairren ziir Folge hat.<br />

!.un ALisschluss rpqiqgp/unseres Unieinehmens für cie Dauer vorr bis zu drei jahren von rler<br />

Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Fclge haben kann und ein<br />

solcher Ausschluss nach $ 6 Korruptionsbekämpfungsgäsetz dem Vergaberegisier beinr Finanzministeiiurl<br />

des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wirO,<br />

i'tilch Veftragsschluss den Auftraggeber zur außcrordentlichen Kün


VHB-VOL NRW<br />

"\212012<br />

Verpf|ichtungserklärungzurBerücksichtigungsozialerKriterien<br />

nach clen vorgaUen"des Tarifträue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen<br />

(TVgG'NRW)<br />

Der Ar-rftraE ist gerrrLiil Cien in der Leislungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausfiilrr.ungsb*dingungei,<br />

ausschließlich mIWaren auszrfrihren, die unter Beachtung der in den ILO-<br />

Kerrri*ri:eiisr.ro.nlen fesigelegten Mindeststancinreisl gevronnen oder hergestellt worden .sind<br />

Dies gii'r<br />

auch für Waren, Cie lm äahÄen der Erbringung uon dar- oder Dienstleistungen verwendet werden'<br />

t{fusHäxeAlVi r e rklä re n2 :<br />

--* erbringeln ichiwir den Nachweis,<br />

den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsb;dingungen<br />

ausschließlich n-rit Waren auszufÜhren' die unter Beachtung der in<br />

cJen ILO-Kernarbeitsnorrnen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden<br />

sind.<br />

i-li Durch das beiliegende unabhängige Zertifikat<br />

Ein unabhängiges Zertifikat kann nlcht vorgelegt werden. Daher sichere/n iqhi{wir zu' den Auftrag<br />

gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonCeren Auftragsausführungsbedingungen<br />

ausschlleßliöh mit Waren'auszufuhien die unter Beachtung der in den ILO-<br />

Kernarbeitsnormen festgelegten Mjndeststandards gewonnen oder hergestetlt rlorden sind'<br />

,:) Ein unabhängiges Zertifikat bzw. die Zusicherung, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung<br />

trekanntgegebenen besonOeren AufträgsausfÜhrungsbedingungen ausschließiich mit<br />

waren auszuführenl ai* ,nt*r. Beachtunj der in äen llo-Kernarbeitsnormen festgelegten Mincjeststandards<br />

gewonnen oder hergesiellt"worden sind, kann ich/können wir trotz Beachtung der<br />

Sorgfaltspfllchten eines ordentlichen Kaufmanns nach $ 347 HGB nicht oder nichifristgerecht erbringen.<br />

lch habe/werde I Wir haben/werden unsere Nachunternehmerinnen bzw' Nachunternehmer<br />

zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgeiegten MindeststandarCs durch<br />

besondere vertragliche Neberibedingungen (vgl. Anlage 5) verpflichtevverpflichten'<br />

,1. Ein unabnängiges Ze(ifikat bzrni. die Zusicherung, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung<br />

bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit<br />

waren auszufÜhren, die unter tseachtung der in d"en lLo-Kernarbeitsnornren festgelegten Mindeststandarcs<br />

gewonnen oder hergestelliworden sind' kann ich/können wir trotz Beachtung cler<br />

Sorgfaltspflichten eines ordentlichJn Kaufmanns nach $ 347 HGB nicht oder nicht frisigetecht<br />

vorlegen. lch,\ll1ir gehen davon aus, Oass die in den l'io-Kernaroeitsnormen fesigelegten lvlindeststanciarcls<br />

cei ;er Gewinnung ocier Herstellung der Waren beachtet wurden<br />

/-


VHB-VOL NRW<br />

q01<br />

JotnftixrdrM/ir sind uns bewusst,<br />

eine iruissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen<br />

'- nigtftftn/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,<br />

den Ausschluss meinmlunseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei<br />

Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelie<br />

zur Folge haben kann,<br />

nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />

(Ort, Datum) (U nterschrift, FirmenstemPel )<br />

Djese Mindeststandards ergeben sich aus:<br />

1 . dem übereinkom men Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBI' '1 956 ll S.<br />

64'1).<br />

Z dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsireiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes<br />

vom 9. Juli 1948 (BGBI. 1956 ll S. 2073),<br />

3. dem Übe5einkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und<br />

des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 ll S. 1123)'<br />

4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und welblicher Arbeitskräfie<br />

fjr gleichr,vertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 ll s.24),<br />

S dem Übereinkömmen ttr. tOS über die Abschaffung der Z,uvangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBI<br />

1959 ll S.442),<br />

6 dem Übereinkommen Nr. 111 uber die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni<br />

19s8.(BGBj. 1e61 il S. 98),<br />

7 dem Übereinkommen Nr. 138 über das tu'lindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26<br />

iuni 1.973 (BGBI. 1976 ll S. 202),<br />

L dem Übereinkommen Nr'. 182 über das Verbot und unverzügliche tvlaßnahmen zur Beseitigung<br />

der schlimmsten Formen der Kinderarbeitvom'17, Juni 1999 (8G81.2001 llS. 1291).<br />

-2


VHB-VOL NRW<br />

122012<br />

Erklärung<br />

gem.s 16 Abs. 5 Tariftreue- und vergabegesetz Nordrhein-westfalen (TVgG-NRW)<br />

vom 10. Januar 2012<br />

lch versichere hiermit, dass Voraussetzungen für einen Ausschluss meineslunseres Unternehmens<br />

nach $ '13 Absatz 1 TVgG-NRW nicht vorllegen'<br />

Mir ist bekannt,<br />

- dass die Nichtabgabe oder die unrichtigkeit vorstehender Erklärung zum Ausschluss vom<br />

Vergabeverfahren sowie zur fristlosen kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen<br />

Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung<br />

des Ausschlusses und der Ausschluss,Jauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister<br />

NRW nach sich ziehen kann.<br />

- für jeden schuldhafien Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserkläruni<br />

nacn $ 4 TVgG-NRW eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, deren Höhe eins vom Hundert'<br />

bei mehreren Verstößen bis zu fünf vom Hundert des Auftragsw{g: beträgt'.Der Auftragnehmer<br />

ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach auch für den Fall verpflichtet' dass der<br />

Verstoß durch einen vän ihm einges-etzten Nachunternehmer oder einen von diesem elngesetzten<br />

Nachunternehmer oder von einem Verlether von Arbeitskräften begangen wird'<br />

es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmers<br />

und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht<br />

eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.<br />

- dass die schuldhalte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer verpflichtungserklärung<br />

nach $ 4 TVgG-NRW durch den nuftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher<br />

von Arbeitskräften sowie schuldhaite Verstöße gegen die Verpflichtung-en des Auftragnehmers<br />

aus $ 9 Absatz 1 TVgG-NRW den nuftragg-eoer zur fristlosen Kündigung des Bauoder<br />

Diensleisiungsvertragäs oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses berechtigen.<br />

- dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung aus ei1e1 Verpflichtungs-erklärung<br />

nach $ 4 oder gegen Oie Verpitic-ntung aus $ 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG-NRW<br />

zum Ausschluss von der öffentllchen Auftragsvergabä des Landesbetriebes Wald und Holz<br />

NRW für die Dauer von bis zu drei Jahren iunrt.-Sutt 1 gilt entsprechend für die Pflichten<br />

der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften aus einer verpflichtungserklärung<br />

nach $ 4 TVgG-NRW sowie ihre Pflichten aus $ 9 Absatz 1 Satz 2 TVgG-NRW"<br />

- dass auch inr Falle einer Erklärung des Bieters, des Nachunternehmers oder des Verleihers<br />

von Arbeitskräften öffentliche Auitraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentrairegisters<br />

nach $ 150a der Gewerbeordnung in der Fassung der BekanntT::l::9<br />

vorn 22. Februar 199d(BGBl. I S. 202), geändert durch Artikel 4 Absatz 14 des Gesetzes<br />

vom 29. Juli 2009 (BGB1. I S. 2258), anfordern kÖnnen'<br />

lch verpflrchte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und<br />

vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustiirmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung<br />

vorzulegen.<br />

nnfl < Firlr.efisturn;:":<br />

vv"'<br />

/-2


VHB.VOL NRW<br />

12t2012<br />

Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW) vom 10" Januar<br />

2412<br />

(Auszug)<br />

g 4 Tariftreuepflicht, Mindestlohn<br />

( l) Öffeniliche Aufträge für Leistuni;cn, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-<br />

Entsenclegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils qeltenden Fassung unierfällt, diirfen nur an<br />

Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angetrotsabgabe durch Erklärung gegenÜber dem Öffentlichen Auftraggeber<br />

schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnelrmerinnen und Arbeitnehmem bei der Ausführung des Auftrags<br />

wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die dur"cn<br />

einen für allgemein verbindlioh erklärten Tarifve(rag oder eine nach den $$ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betrefiende Leistung verbindlich vorgegeben werden,<br />

Satz 1 gilt entsprechend für lt/indestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />

in Cer im Bundesgesetzblatt Teil lll, Gliederungsnummer BA2-, veröffentlichten bereinigten Fassung für<br />

den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt ivorden sind.<br />

i2) Öffentlicne Auftrage im Sinne des $ 2 Absatz 2 im Bereich des öffentljchen Personenverkehrs auf Straße und<br />

Schiene dürlen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren<br />

Eeschäftigten (ohne Auszubildende) ber der Ausführung der Leistung mindestens das in Nordrhein-Ulestfalen für<br />

diese Leistung in einern Cer einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähiEen Gewerkschaft vereinbarlen<br />

Tarifuerträge vorgesehene Entgelt nach den tarifuertraglich festgelegten Modaiitäten zu zahlen und während der<br />

Ausfuhrungslaufzeit Anderungen nachzuvollziehen. Das für Arbe!t zuständige MinisteriLtnr bestimrnt durch<br />

Rechtsverordnung gemäß $ 21 Absatz 1 Nummer 1, welcheTarifuerträge als repräsentativ im Sinne des Satzes '1<br />

anzusehen sind. Der öffentliche Auftraggeber führt djese in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlaoen<br />

des öffentlichen Auftrags auf.<br />

(3) Öffentiicne Aufträge über Leistungen, die nicht den Vorgaben der Absätze 1 und 2 unterliegen, dürfen nur an<br />

Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe durch Erklärung gegenüber dem Öffentlichen<br />

Auftraggeber schr:ftlich verpflichtet haben, rhren Beschäftigten (ohne Auszubildende) b,ei der AusführLtng der<br />

l-eistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen. Die Unternehmen müssen im Rahmen<br />

der t/erpflichtungserklärung die Art der tariflichen Bindung ihres Unternehmens sowie die gezahlte Höhe der<br />

Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingeseten Bescnäitigten angeben. Dre<br />

Höhe des lt/indeststundenentgeltes kann nach tvlaßgabe des S 21 durch Rechtsverordnung des für Arbeit zusta<br />

ndigen Ministeriums angepasst werden.<br />

(4) Eriüllt die Vergabe eines offentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der in den Absälze n<br />

1 b,s 3 ge:roffenen Regelunge'r, so gilt die für dre Beschaftigten jev,,eils günstigsie Regelung. Absaz 3 Salz 2 Erl:<br />

entsprechend.<br />

i5) Offentliche Aufträge irn Sinne der Absätze 1 bis 3 werden nur an sclche Unternehmen vergeben, die sich bei<br />

der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer<br />

rnr Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3^ Februar 1995<br />

(BGBI. I S. 158) ln der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeil ebenso<br />

entlohnt,,verden rriie ihre requlär Beschäfticten.<br />

/61 Ar rJ irevop .-.-*v.* rrrto F.iotor *.-.-. genraß gg f af Sati'l unC 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SG3 lX) * Rehabiiitation<br />

ur:d Teilhabe behinderier Menschen - Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1C46;, zulet:t<br />

geändert durch Artikel 12 Aosatz 6 des Gesetzes vom 24. Mär22011 (BGBI. I S. 453), Jlndet Absatz 3 keine Anwendung.<br />

$ 9 Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften<br />

(1) Für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen durch Nachunternehrner oder bei Bescfiäftigung von<br />

entliehenen Arbeitskräften hat sich der Bieter bei Angebotsabgabe in der Verpflichtungserkiärr.ing gemäß $ 4 zu<br />

verpflichten, auch von seinen Nachuniernehmern und den Ver'leihern von Arbeitskräften eine Verpfllchtungserklärung<br />

im Sinne des $ 4 abgeben zr: lassen. Sa'.2 '1 gilt entsp;rechend für alle weiieren Nachunternehmer des Nachunternehmers.<br />

$ 13 Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb<br />

(1) l-lat der Auitragnehrner nachweislich r;egen die Verpfiichh-ri'rg auri einer Verpflir:rtungserklärung nacfr $ 4 otJer<br />

gegen seine Ver"pfl chtr-ing aus $ 9 Absatz 1 Satz 1 schuldhaft verstsßen, soll er vrsn der öiferitlichen ALrilrlqsvergabe<br />

fir die Dar,er vcn bis zu di'ei Jahren ausgeschlossen,iter4en Satz 1 gilt entsprechercl für dre Pfltchtcln<br />

de' Naciiurternehmer uni Verleihe;" von Arbeiiskraften au-, ern.r Ve:pflrcirtungserklärun3 i:ach $ 4 sowie ihre<br />

Pilichten aus $ I Absatz 1 Sad2, Vor dem Au$schlu$s ist dern Aultragneirmer, den Nachlniernehmern oder Ce:r,<br />

Verlelhern von Arbeiiskr"äft:r Gelegennett zur Slellungnahrnc zu r,te ben.<br />

2-L


VHB-VOL NRW<br />

12t2012<br />

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!<br />

Zusammenstellung der vom unternehmJ 0 /3<br />

einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise<br />

-/tolh - Rr{/<br />

In der vorliegenden<br />

[]<br />

Öffentlichen Ausschreibung sind vom Bieter<br />

I Oas unterschriebene Angebot mit Vordruck VOL 7,<br />

I Oas Preisangebot,<br />

I unterschriebene Eigenerklärung zum Umweltzeichen, Vordruck VOL 5e,<br />

I Oei Bietergemeinschaften: unterschriebene Vollmacht, Benennung der Grunde zur Bildung der<br />

Bietergemeinschaft (s.a. Hinweise im Vordruck VOL 6),<br />

T<br />

T<br />

sowie die nachstehend angekreuzten Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung vozulegen:<br />

I Beschrankten Ausschreibung bzw. Freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb" sind vom Bewerber<br />

m it dem Teilnahmeantrag<br />

! Oei Bewerbergemeinschaften: unterschriebene Verpflichtungserklärung sich zum Zeitpunkt der<br />

Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammen zu schließen, Benennung der Grunde<br />

zur Bildung der Bewerbergemeinschaft,<br />

die nachstehend angekreuzten Nachweise bzw Erklärungen zur Eignungsprüfung vorzulegen<br />

Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung<br />

f,<br />

unterschriebene Eigenerklärun g zur Zuverlässigkeit, Vordruck VOL 5b'<br />

I unterschriebene Eigenerklärung nach g 6 Abs. 5 VOUA, Vordruck VOL 5c,<br />

I unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue/Mindestentlohnung, Vordruck VOL 5f<br />

[] unterschriebene Eigenerklärung zu sozialen Kriterien, Vordruck VOL 59<br />

! unterschriebene Eigenerklärung zur Scientology Schutzklausel, Vordruck VOL 5h<br />

zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit<br />

T<br />

T<br />

T<br />

I Nichtzutreffendes bitte streichen<br />

/-2


VHB-VOL NRW<br />

12t2012<br />

VOL WuH<br />

benummer: 00-20 12013-KALK<br />

zur Beurteilung der Fachkunde<br />

tr aktueller Analvsebericht(max 1 Jahr)zur Qualität des anqebotenen Kompensationsmaterials<br />

T<br />

Sonstige Nachweise, Erklärungen:<br />

! Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht tn<br />

T<br />

tr<br />

der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an)<br />

! Beschränkten Ausschreibung bzw. Freihändigen Vergabe* nach durchgeführten Teilnahmewettbewerb<br />

sind vom Bieter folgende Nachweise vozulegen:<br />

f,<br />

nTT<br />

T<br />

T<br />

das unterschriebene Angebot mit Vordruck VOL 7,<br />

das Preisangebot,<br />

unterschriebene Eigenerklärung zum Umweltzeichen, Vordruck VOL 5e,<br />

bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Vollmacht(s.a. Hinweise im Vordruck VOL 6 EG)<br />

T<br />

Beschränkten Ausschreibung bzw. Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb2 sind vom Bieter<br />

folgende Nachweise vorzulegen :<br />

! Oas unterschriebene Angebot mit Vordruck VOL 7,<br />

!<br />

fl<br />

Oas Preisangebot,<br />

unterschriebene Eigenerklärung zum Umweltzeichen, Vordruck VOL 5e'<br />

T<br />

nT<br />

I<br />

TIT<br />

unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Vordruck VOL 5b'<br />

unterschriebene Eigenerklärung nach $ 6 Abs. 5 VOUA, Vordruck VOL 5c,<br />

unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue/Mindestentlohnung, Vordruck VOL 5f<br />

unterschriebene Eigenerklärung zu sozialen Kriterien, Vordruck VOL 59<br />

unterschriebene Eigenerklärung zur Scientology Schutzklausel, Vordruck VOL 5h<br />

" Nichtzutreffendes bitte streichen 2-Z


Angebotskennzettel<br />

Sofern Sie ein schriftliches Angebot einreichen wollen, schneiden Sie bitte den unten stehenden Kennzettel aus<br />

und bringen diesen von außen auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes an.<br />

Der Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen.<br />

bitte ausschneiden…………………………………………………………………………………………………...<br />

Bitte nicht öffnen!<br />

Eilt!<br />

Bitte unverzüglich weiterleiten an Angebotssammelstelle:<br />

Ende der Frist für die Abgabe<br />

des Angebotes:<br />

23.09.2013, 17.00 Uhr<br />

<strong>FBG</strong> <strong>Rhode</strong>-<strong>Neger</strong>, Im Hohl 4a, 57462 Olpe<br />

Angebot zu Vergabenummer<br />

2013-Kalk-RN<br />

Vom Auftraggeber auszufüllen<br />

Eingang am:<br />

Datum:<br />

Uhrzeit:<br />

Lfd. Nr.:<br />

………………………………………………………………………………………………..bitte ausschneiden

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