Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf
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VHB.VOL NRW<br />
1212A12<br />
c) clem unterauftragnehmer lnsgesami keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich<br />
äer Zahlungsweise und der Sicierhelts/eistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber<br />
vereinbaft sind,<br />
d) bei der Einholung von Angeboten fur tJnteraufträgerege|mäßigk]eineundmittlereUrlternehmen<br />
bevorzugt ztt beteiligen, soweit dies ntit der veftragsgemäßen Ausftihrung des Äuftrags zu veretnba-<br />
ren /sl,<br />
e) Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es stcn um einen öffentltclten Auflrag han-<br />
delt,<br />
f) sich bei Großaufträgen zu bem(ihen, lJnteraufträge an kleine uncl rnittlere unternehmen tn dem umfang<br />
zu erteilen, wre er es mf der verlragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbaren kann'<br />
5. Behinderung und Unterbrechung der Leistung (VOL/B S 5)<br />
1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert,<br />
so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schrjftlich anzuzeigen' Die Anzeige kann<br />
unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde wirkung offenkundig sind'<br />
2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb<br />
des Auftragnehirers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende<br />
Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist' Gleiches<br />
gilt für solche Behinderungen von Unterauftlagnehmern und Zulieferern' soweit und solange<br />
der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen vorzu'<br />
nehmen.<br />
(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien' wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer<br />
nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung<br />
gemäß Nr.1 Satz 1 oder Eintritt des offenkunOigJn Ereignisse-s. gemäß Nr' 1 Satz 2dauert' berechtigt,<br />
binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zäit Ourcn schriftliche Erklärung den Vertrag mit<br />
sofo*iger Wirkung ,u -L,indig"n oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten'<br />
3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung<br />
an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen'<br />
6. Art der ^Anlieferung und Versand (VOL/B S 6)<br />
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt' unter Beachtung<br />
der Versandbedingungen Oes Rriiraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren'<br />
Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl ääs Beförderungsweges' die Wahl und die Ausnutzung<br />
des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung'<br />
zu$6<br />
i. Der Auftragnehmer hat die Liefergegenstande nach den Angaben im Auftragschreiben zu verset]'<br />
den<br />
2 Die Liefergegenstäncle sind auf Gefahr des Auftragnehmers frei vervvendungsstelle zu liefern'<br />
Soweif Enilacle- ocler Transpoftgerät erforclerlich ist, hat der Auftragnehmer hierfür auf eigene Koslen<br />
Sorge zu tragen.<br />
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3 Etwaige verpackungs,, versand-, Fracht- oclerTransporlkosten, sowie die durch den versattu ettr<br />
stehenden Nebenkosien, wie Gebühren für das Aufstelten von Frachtbriefen' Wiegegebühren' Zählgebühren<br />
usw. und etwarge am Herstellungs- ocler Auslieferungsorl anfallende Ortsfrachten und örth'<br />
che Gebühren /Ansch/uss -, Bahnhof-, Stett-, tJberführ- und IJmsteltgebühren) sind' wenn nichts anderes<br />
vereinbaft ist, clttrch clen Preis für die Leistung abgegaltert'<br />
4. Kosten einer etvtatgen Verstcherung sovtie zisatzticne Gebtihren für Einschreib- und Wertsendttn'<br />
gen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis ftir die Leistung abgegolten.<br />
S Zusätztiche Gebühren für beschteunigte Beförderung werc)en nur erstattet, v'tenn eine solche EefÖr'<br />
cJerung vereinbaft worden ist.<br />
6 Die Kosten ftir dre BefÖrderung<br />
wendungssfe lle gebraucht vterden,<br />
Leistung abgegolten<br />
7. Verpackungssfoffe gehen, wenn nichts<br />
gütung rn das Eigentum des Auftraggebers<br />
vonWerkzettgenuncGeräten'diefüreinenAufbaubeiclerVer-<br />
sind, wenn nrchts anderes vereinbart ist, durch den Prers für die<br />
anderes vereinbart ist' ahne Artspruch auf besondere Ver<br />
über,<br />
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