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Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf

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VHB-VOL NRW<br />

1212A12<br />

Verfehlungen, die in der Regel zunt Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme<br />

am Vergabeverfahren führen, sind -unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unterneiirnen<br />

auch unabhängig von Cer Funktion des Täters oder Beteiligten- insbesondere:<br />

- Straftaten, die im Geschäfisverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden<br />

sind, u. a. Betrug. Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, rvettber,vernsbeschränkende<br />

Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auclr inr geschäftlichen<br />

Verkehr- oder Vorte ilsgewährung,<br />

- das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen,<br />

die Amtsträgern oder fur den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen,<br />

oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen<br />

Vergabestelle tät;g werde'r.<br />

Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die<br />

Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungsund<br />

Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führerr<br />

dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme<br />

auf das Vergabeverfahren hindeuten.<br />

Ein Einirag in das Vergaberegister kann unabhängig von einenr Vergabeausschluss auch<br />

erfolgen, wenn dre Voraussetzungen des $ 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung<br />

und zur Errichtung und Fuhrung eines Vergaberegisters in Nordrhein-<br />

Westfalen (Korruptionsbekänrpfungsgesetz - KorrupiionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung<br />

vor, \ivenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmertschen Betätigung<br />

1. Straftaten nach $$ 331 - 335, 26'1 (Geldwäsche, Verschlererung illegalen Vermögens), 263<br />

(Betrug), 264<br />

(Subventionsbetrug), 265 b (Kredirbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthaltenl/eruntreuen<br />

von Arbeitsentgelt) 298 (illegale Absprachen beiAusschreibungen), 299 (Besiechung/Bestechlichkeit),<br />

108e (Abgeordnetenbesteclrung) StGB und naclr $ 370 der Abga-<br />

0enoronung,<br />

2. nach SS 19, 20, 20 a und 22 desGesetzes über die Konirolie'ron Kriegs',vaffen,<br />

3. Verstöße gegen g B1 des Gesetzes gegen \l/ettbewerbsbeschränkungen {GVIB), insbesondere<br />

nach $ '1 4<br />

GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über d,e Teilnahme arn Wettbe'rerb,<br />

4. Verstöße gegen $ 16 des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes,<br />

5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach $ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der<br />

Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgeseiz -<br />

SchrrrarzArbG) oder nach $ 6 Arbeitnehmer-Enrsendegesetz führen können oder geiÜh:t<br />

haben,<br />

von Bedeutung, insbesondere in Bezug aui die Art und Weise der Begehung oder den Un-lfang<br />

des materieilen oder immaterieilen Schadens, begangen worde n sind.<br />

Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung irr Sinne des Absatzes 1<br />

1 . oei Zulassung der Anklage<br />

2. bei strafrechtllcher Verurteilung<br />

3. bei Erlass eines Strafbefehls<br />

4, bei Einstellung Ces Strafver-fahrens nach $ 153 a Sirafprozessordnung (StPO)<br />

5 nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids<br />

6. fur die Dauer der Durchführung eines Slraf- oder Br"rßgeldverfahrens, werrn inr Einzelfaii<br />

angesichts der<br />

Beweislage bei der meldenden Stelie kein vernünft ger Zweifel an einer scnwerwiegenden<br />

Verfehlung besteht, und die Ernrrillungs- bzlv. die für das Bußgeldverfahren zr-iständige<br />

Verwatrungsoenörde den Ern ittl .rnqsziveck nlcht gcfahrdet siehl<br />

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