Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf
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VHB.VOL NRW<br />
1212012<br />
4 Der Auftragnehmer hat bei Leistungen in Räumen oder attf Grundstücken des Auftraggebers seine<br />
Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen Beschäftigten des Auftraggebers zu befolgen.<br />
Zuwiderhandelnde können soforl von derArbeitssfelle verwiesen werden. Beiwiederholten Verlfo,C"n<br />
kann der Auftraggeber ohne Frlsfsetzung oder Abmahnung vom Verlrag zurücktreten oder<br />
den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />
S. Für Sachschäden haftet cler Auftraggeber tediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhatten<br />
seiner handelnden Organe fSS S9, 31 BGB) oder Erfültungsgehilfen (S 278 BGB). Eine Haftung<br />
ohne Verschulden und eine Haftung für einfache Fahrtässigkeif ist bei Sachschäden ausdrücklich<br />
ausgesch/ossen; das gitt auch für einfache Fahrlässigkeit bei der Auswahl, Anleitung oder Üben'vachung<br />
von Verichtungsgehitfen und bei der Beschaffung von Vorflchtungen oder Gerätschaften ($ 831<br />
gGBj Sowe it keine tlaitung cles Auftraggebers besfeh t, haften auch seine Organe oder Erfüllungsgehilfen<br />
nicht. Dasse/be gitt für seine Verrichtungsgehilfen, es sel denn, ihnen fällt Vorsatz ader grobe<br />
F a h rl ässig ke it z u r La st.<br />
Ansprticie nach den Grundsätzen der Amtshaftung (Art. 34 GG, S 839 BGB) bleiben ebenso unbe'<br />
rührl wie die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit)<br />
6. Der Auftragnehmer hat f ür die ordnungsgemäße Bewachung und Verwahrung der ihm und sernen<br />
Arbeitnehmein geh1renden Arbeitsgerate, Arbeitskleidung usu sowle der von dem Auftraggeber zur<br />
Verfügung geställten Gegenstände Sorge zu tragen Dies gitt auch dann, wenn stch diese Gegenstän'<br />
de in den Räumen oder auf dem Grundsttick des Auftraggebers befinden.<br />
T Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzticher Vorschriften Arbeitnehmern des Auftragnehmers Ersatz<br />
zLt teisten wegen Personen- oder Sachschäden, die bei oder gelegentlich der Ausftihrung des<br />
Auftrags entstanden sind, so steht ihrn Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn die Schäden<br />
durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Arbeitnehmer herbeigeführt worden sind<br />
2. (1)lst mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung<br />
dei Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu<br />
den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung<br />
oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu<br />
gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht<br />
vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen'<br />
(2) Dabäi hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen<br />
des Auftragnehmers'<br />
(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen<br />
Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln.<br />
Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.<br />
zu$4Nr.2<br />
1 öer Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten.<br />
2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausfüh'<br />
rung bestellt hat.<br />
3. Für die eualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten<br />
Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, Der Auftragnehmer<br />
hat die pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt<br />
erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten<br />
Leistungen anderer unvezüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimrnt<br />
er damit die Haftung.<br />
4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit<br />
vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht<br />
erforderlich bei unwesöntlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb<br />
des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, Diese Bestimmung dar{ nicht zum Nachteil des<br />
Handels ausgelegt werden.<br />
zu $ 4 Nr.4<br />
Der Auftragnehmer hat<br />
a) bei deiüberlragung von Teipn der Leistung (LJnterauftrag) nach utettbewerblichen Gesiclttspunk'<br />
ten zu verfahren,<br />
b) dem tJnterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,<br />
t4 -fd