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Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf

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VHB.VOL NRW<br />

1212012<br />

4 Der Auftragnehmer hat bei Leistungen in Räumen oder attf Grundstücken des Auftraggebers seine<br />

Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen Beschäftigten des Auftraggebers zu befolgen.<br />

Zuwiderhandelnde können soforl von derArbeitssfelle verwiesen werden. Beiwiederholten Verlfo,C"n<br />

kann der Auftraggeber ohne Frlsfsetzung oder Abmahnung vom Verlrag zurücktreten oder<br />

den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />

S. Für Sachschäden haftet cler Auftraggeber tediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhatten<br />

seiner handelnden Organe fSS S9, 31 BGB) oder Erfültungsgehilfen (S 278 BGB). Eine Haftung<br />

ohne Verschulden und eine Haftung für einfache Fahrtässigkeif ist bei Sachschäden ausdrücklich<br />

ausgesch/ossen; das gitt auch für einfache Fahrlässigkeit bei der Auswahl, Anleitung oder Üben'vachung<br />

von Verichtungsgehitfen und bei der Beschaffung von Vorflchtungen oder Gerätschaften ($ 831<br />

gGBj Sowe it keine tlaitung cles Auftraggebers besfeh t, haften auch seine Organe oder Erfüllungsgehilfen<br />

nicht. Dasse/be gitt für seine Verrichtungsgehilfen, es sel denn, ihnen fällt Vorsatz ader grobe<br />

F a h rl ässig ke it z u r La st.<br />

Ansprticie nach den Grundsätzen der Amtshaftung (Art. 34 GG, S 839 BGB) bleiben ebenso unbe'<br />

rührl wie die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit)<br />

6. Der Auftragnehmer hat f ür die ordnungsgemäße Bewachung und Verwahrung der ihm und sernen<br />

Arbeitnehmein geh1renden Arbeitsgerate, Arbeitskleidung usu sowle der von dem Auftraggeber zur<br />

Verfügung geställten Gegenstände Sorge zu tragen Dies gitt auch dann, wenn stch diese Gegenstän'<br />

de in den Räumen oder auf dem Grundsttick des Auftraggebers befinden.<br />

T Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzticher Vorschriften Arbeitnehmern des Auftragnehmers Ersatz<br />

zLt teisten wegen Personen- oder Sachschäden, die bei oder gelegentlich der Ausftihrung des<br />

Auftrags entstanden sind, so steht ihrn Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn die Schäden<br />

durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Arbeitnehmer herbeigeführt worden sind<br />

2. (1)lst mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung<br />

dei Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu<br />

den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung<br />

oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu<br />

gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht<br />

vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen'<br />

(2) Dabäi hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen<br />

des Auftragnehmers'<br />

(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen<br />

Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln.<br />

Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.<br />

zu$4Nr.2<br />

1 öer Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten.<br />

2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausfüh'<br />

rung bestellt hat.<br />

3. Für die eualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten<br />

Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, Der Auftragnehmer<br />

hat die pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt<br />

erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten<br />

Leistungen anderer unvezüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimrnt<br />

er damit die Haftung.<br />

4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit<br />

vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht<br />

erforderlich bei unwesöntlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb<br />

des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, Diese Bestimmung dar{ nicht zum Nachteil des<br />

Handels ausgelegt werden.<br />

zu $ 4 Nr.4<br />

Der Auftragnehmer hat<br />

a) bei deiüberlragung von Teipn der Leistung (LJnterauftrag) nach utettbewerblichen Gesiclttspunk'<br />

ten zu verfahren,<br />

b) dem tJnterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,<br />

t4 -fd

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