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Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf

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VHB-VOL NRW<br />

12i2012<br />

2. Eignung des Fluggerätes und eingesetzter Streubehälter für die Ausbringung von DÜngemitteln<br />

3. Gültige Sonderfluglizenzen und Streuberechtigungen nach $ 80 der Verordnung über Luftpersonal<br />

vom 13.02"1984 (BGBl. I S. 265) in der zuletzt gültigen Fassung<br />

4. Vollausgebildetes sachkundiges, technisches Betriebspersonal mit li,4usterzulassung für das einge-<br />

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S. Außenlandegenehmigung (Allgemeinerlaubnis etc.) des zuständigen Regierungspräsidiums<br />

6. Nachweis guttiger Unfallhaftpflicht- sowie Luftfrachtführerhaftpflicirtversicherungen nach den Bestimmungen<br />

des Luftverkehrsgesetzes vorn 14,01.1981 (BGBl. I S. 61) in der zuletzt gültigen Fassung.<br />

5.4.2 Ausbringungsmenge<br />

Bei einer Überlieferung bezogen auf die angebotene Sollmenge pro Los über 3% hinaus erfolgt keine<br />

Vergütung durch den Auftraggeber. Unterschreitungen der Sollmenge pro Los um mehr als 10% hat<br />

der Auftragnehmer auf seine Kosten nachzubessern.<br />

6.0 Auftragsdurchführung, Vertragsstrafen<br />

6.1 Pflichten des Auftragnehmers<br />

6.1.1 Der Auft;agnehmer und seine Beauftragten sind verpflichtet, Anorcjnungen des Auftraggecers<br />

oder seiner Beauftragten zu cefolgen, clie im Interesse der Schonung des Waldes, des Fot'st- und<br />

Jagdschutzes oder aus forstbetrieblichen GrünCen erteilt werden'<br />

Bestlmmte Wege können daher für Anfuhr uncjloder Lagerung ganz ocer teilweise gesperrt werden.<br />

6.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeitsorte unaufgefordert nach erfolgter Mallnahmendurchiührung<br />

sauber und in beanstandungsfreiern Zustand zu verlassen. Hierzu zählt die Abfall- und<br />

Betriebsmittelbeseitigung, ggfs der Abtransport von nicht ausgebrachtem, zwischengelagertem Kompensationsmittel<br />

soy;ie die Wiederherrichtung der Zwischeniagerplätze und Anfuhrwege, sowelt diese<br />

nachweislich durch die Abwicklung der Kompensationsmaßnahme beschädigt worden sind. Kommt<br />

der Auftragnehmer diesen<br />

Verpflrclrtungen innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht nach, veranlaßt der<br />

Auftraggeber Cas Erforderliche auf Kosten des Auftragnehrners.<br />

6.1.3 Dle Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers fur private Forst- und RÜckewege tlircl aitsgeschlossen.<br />

6.1.4 Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung fur alle lm Rahmen der durchgeführten Maßnahme<br />

einqetretenen SchaCen. auch soweit sie von eingesetzten Subunternehmern verursacht wurden,<br />

6,2 Nichterfüllung des Vertrages<br />

Falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Lieferungen tnd Le lstungen nicht vollständig<br />

erbringt, kann der Auftraggeber die Arbeiten durch Dritte vervollständigen lassen.<br />

Die dadurch enrstehenclen Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehrners. Darüoer hinaus macht<br />

der Auftraggeber die urter Nr, 5.1 bis Nr. 5.3 gcnannter Vertragsstrafen Eeltend<br />

7,0 Zahlungsbedingungen<br />

Abschlagszahlungen pro Los oder Teillieferungen können in angenressenem Umfarlg vorgenommeir<br />

werden.<br />

8.0 Sonstige Bestimmungen<br />

Der Aufiragnehmer oder seine Beauftragten benutzen die Forstwi(schaftswege soiruie die Lagerp äize<br />

auf ergene Gefahr, Der Aufiraggeber haftet nicht für- die gefahrlose Beschaffenheit und stete Benutzbarkelt<br />

der \l/ege. Sofern für die Wegenutzung Entgelte an Dritte abzufÜhren sind, trägt diese der<br />

Auftragnehmer. Die Entgette werden vom Auftraggeber in ien Losbeschreibungen angegeben,<br />

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