Angebotsunterlagen Waldkalkung FBG Rhode-Neger.pdf
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VHB-VOL NRW<br />
12i2012<br />
2. Eignung des Fluggerätes und eingesetzter Streubehälter für die Ausbringung von DÜngemitteln<br />
3. Gültige Sonderfluglizenzen und Streuberechtigungen nach $ 80 der Verordnung über Luftpersonal<br />
vom 13.02"1984 (BGBl. I S. 265) in der zuletzt gültigen Fassung<br />
4. Vollausgebildetes sachkundiges, technisches Betriebspersonal mit li,4usterzulassung für das einge-<br />
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S. Außenlandegenehmigung (Allgemeinerlaubnis etc.) des zuständigen Regierungspräsidiums<br />
6. Nachweis guttiger Unfallhaftpflicht- sowie Luftfrachtführerhaftpflicirtversicherungen nach den Bestimmungen<br />
des Luftverkehrsgesetzes vorn 14,01.1981 (BGBl. I S. 61) in der zuletzt gültigen Fassung.<br />
5.4.2 Ausbringungsmenge<br />
Bei einer Überlieferung bezogen auf die angebotene Sollmenge pro Los über 3% hinaus erfolgt keine<br />
Vergütung durch den Auftraggeber. Unterschreitungen der Sollmenge pro Los um mehr als 10% hat<br />
der Auftragnehmer auf seine Kosten nachzubessern.<br />
6.0 Auftragsdurchführung, Vertragsstrafen<br />
6.1 Pflichten des Auftragnehmers<br />
6.1.1 Der Auft;agnehmer und seine Beauftragten sind verpflichtet, Anorcjnungen des Auftraggecers<br />
oder seiner Beauftragten zu cefolgen, clie im Interesse der Schonung des Waldes, des Fot'st- und<br />
Jagdschutzes oder aus forstbetrieblichen GrünCen erteilt werden'<br />
Bestlmmte Wege können daher für Anfuhr uncjloder Lagerung ganz ocer teilweise gesperrt werden.<br />
6.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeitsorte unaufgefordert nach erfolgter Mallnahmendurchiührung<br />
sauber und in beanstandungsfreiern Zustand zu verlassen. Hierzu zählt die Abfall- und<br />
Betriebsmittelbeseitigung, ggfs der Abtransport von nicht ausgebrachtem, zwischengelagertem Kompensationsmittel<br />
soy;ie die Wiederherrichtung der Zwischeniagerplätze und Anfuhrwege, sowelt diese<br />
nachweislich durch die Abwicklung der Kompensationsmaßnahme beschädigt worden sind. Kommt<br />
der Auftragnehmer diesen<br />
Verpflrclrtungen innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht nach, veranlaßt der<br />
Auftraggeber Cas Erforderliche auf Kosten des Auftragnehrners.<br />
6.1.3 Dle Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers fur private Forst- und RÜckewege tlircl aitsgeschlossen.<br />
6.1.4 Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung fur alle lm Rahmen der durchgeführten Maßnahme<br />
einqetretenen SchaCen. auch soweit sie von eingesetzten Subunternehmern verursacht wurden,<br />
6,2 Nichterfüllung des Vertrages<br />
Falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Lieferungen tnd Le lstungen nicht vollständig<br />
erbringt, kann der Auftraggeber die Arbeiten durch Dritte vervollständigen lassen.<br />
Die dadurch enrstehenclen Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehrners. Darüoer hinaus macht<br />
der Auftraggeber die urter Nr, 5.1 bis Nr. 5.3 gcnannter Vertragsstrafen Eeltend<br />
7,0 Zahlungsbedingungen<br />
Abschlagszahlungen pro Los oder Teillieferungen können in angenressenem Umfarlg vorgenommeir<br />
werden.<br />
8.0 Sonstige Bestimmungen<br />
Der Aufiragnehmer oder seine Beauftragten benutzen die Forstwi(schaftswege soiruie die Lagerp äize<br />
auf ergene Gefahr, Der Aufiraggeber haftet nicht für- die gefahrlose Beschaffenheit und stete Benutzbarkelt<br />
der \l/ege. Sofern für die Wegenutzung Entgelte an Dritte abzufÜhren sind, trägt diese der<br />
Auftragnehmer. Die Entgette werden vom Auftraggeber in ien Losbeschreibungen angegeben,<br />
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