21.01.2015 Aufrufe

Protokoll zur Sitzung am 21.10.2010 - Ligist

Protokoll zur Sitzung am 21.10.2010 - Ligist

Protokoll zur Sitzung am 21.10.2010 - Ligist

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Protokoll</strong><br />

Nr. 8/2010<br />

über die<br />

Gemeinderatssitzung<br />

<strong>am</strong> 21. Oktober 2010 im <strong>Sitzung</strong>ssaal, Gemeinde<strong>am</strong>t.<br />

Beginn: 19 Uhr 30 Ende: 21 Uhr 30<br />

Die Einladung erfolgte <strong>am</strong> 12.10.2010 durch Einzelladung persönlich. Der Nachweis über die<br />

ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />

Anwesend sind:<br />

Erregger Rene<br />

Bernsteiner Johann<br />

Fötsch Peter<br />

DI. Gössler Franz<br />

Gössler Michaela<br />

Kontra Christian<br />

Mauser Wolfgang<br />

Moser Wolfgang<br />

DI. Müller Lutz<br />

Nestler Johann<br />

Neumann Roman<br />

Renhard Gabriele<br />

Sagmeister Magdalena<br />

Schriebl Barbara<br />

Sturmann Regina<br />

Weixler Helmut<br />

DI. Wipfler Heinz<br />

Entschuldigt: Langmann Johann, Mauser Karin, Queder Günther, Ing. Salchinger Elgrid<br />

Schriftführer: Schröttner Bernhard (Amtsleiter)<br />

Das Gemeinderatsprotokoll besteht aus Seiten ( Seiten Vertraulich)<br />

Verlesung und Genehmigung <strong>am</strong>: ................................<br />

...................................<br />

Der Vorsitzende<br />

............................................... .............................................. …………………………….<br />

Schriftführer der SPÖ Schriftführer der ÖVP Schriftführer der GRÜNEN<br />

Seite 1 von 7


Inhalt<br />

Inhalt<br />

Ad 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit ................................................ 2<br />

Ad 2.) Fragestunde ..................................................................................................................................... 3<br />

Ad 4.) Bürgermeisterbericht ...................................................................................................................... 3<br />

Ad 5.) Förderung – Hauszufahrten ........................................................................................................... 3<br />

Ad 6.) Landes-Gleichbehandlungsgesetz – Kontaktperson ...................................................................... 4<br />

Ad 7.) Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastruktur-Entwicklungs-Kommanditgesellschaft –<br />

Haftungsübernahme ........................................................................................................................ 4<br />

Ad 8.) Herstellung der Grundbuchsordnung: .......................................................................................... 5<br />

a) Lidlweg .............................................................................................................................................. 5<br />

b) Gressenberger ................................................................................................................................... 5<br />

Ad 9.) a) Nachtragsbudget der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastruktur-Entwicklungs-<br />

Kommanditgesellschaft 2010 ........................................................................................................... 6<br />

b) 2. Nachtragsvoranschlag 2010 – Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> ............................................................ 6<br />

c) Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommandit-gesellschaft -<br />

Bilanz 2008 und Bilanz 2009 ....................................................................................................... 6<br />

Ad 10.) Baubescheid ÖWG – Einspruchsbehandlung ............................................................................. 6<br />

Ad 11.) Vertraulich ................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />

Ad 3.) Verlesung der Gemeinderatsprotokolle vom 14.6. / 23.6. / 2.8.2010 ........ Fehler! Textmarke nicht<br />

definiert.<br />

Ad 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Bgm. Nestler eröffnet die <strong>Sitzung</strong>, begrüßt die Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Beschlussantrag:<br />

Bgm. Nestler ersucht den Gemeinderat, die Tagesordnung hinsichtlich folgender Punkte zu<br />

erweitern:<br />

9.) c.) Bilanz 2008 und Bilanz 2009 der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft<br />

10.) Baubescheid ÖWG – Einspruchsbehandlung<br />

Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben!<br />

Beschlussantrag:<br />

2. Vzbgm. Mauser ersucht den Gemeinderat, die Genehmigung der GR-<strong>Protokoll</strong>e unter<br />

Vertraulich zu behandeln.<br />

Bgm. Nestler bittet den Gemeinderat, über diesen Antrag abzustimmen.<br />

Seite 2 von 7


Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben!<br />

Seite 3 von 7


Ad 2.) Fragestunde<br />

Bgm. Nestler: In der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Anfragen.<br />

Bgm. Nestler ersucht um Wortmeldungen - es gibt keine Anfragen!<br />

Ad 4.) Bürgermeisterbericht<br />

Die Übernahme der Garantie für das Darlehen der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturent-wicklungs-<br />

Kommanditgesellschaft in Höhe von € 700.000,-- wurde <strong>am</strong> 4.10.2010 durch die Stmk. Landesregierung<br />

genehmigt.<br />

Die Bürgschaftsübernahme in Höhe von € 160.000,-- für das Darlehen des Abwasserverbandes wurde ebenfalls<br />

<strong>am</strong> 4.10.2010 durch die Stmk. Landesregierung genehmigt.<br />

Kinderkrippe – Die Miete wurde mit € 574,83 auf das steuerliche Mindestmaß festgelegt (jährliche Miete muss<br />

mind. 10 % der Baukosten betragen)<br />

Bürgerprojekt – Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 fand <strong>am</strong> 18.10.2010 die Startveranstaltung statt. Bgm.<br />

Nestler ersucht, dass auch seitens der SPÖ-Fraktion 2 Personen daran teilnehmen. Seitens der Gemeinde wird das<br />

Projekt von Barbara Schriebl koordiniert – bitte ihr die Email-Adressen bekannt zu geben.<br />

Schneeräumung: Der Maschinenring verrechnet für die Verwaltung rd. 40 %. Die Einsatzleitung führt die<br />

Gemeinde selbst durch. Zusätzlich soll aber heuer eine monatliche Pauschale von € 150,-- pro Fahrer für die<br />

„Rüstzeit“ verrechnet werden. Es wurde noch kein Vertrag unterschrieben. Zur Lösungsfindung sind alle<br />

Gemeinderäte herzlich eingeladen.<br />

Müllabfuhr – Diverse Änderungen sind geplant – wie z.B. den Abfuhr-Rhythmus bei Restmüll auf 6 Wochen<br />

zu verlängern. Es muss versucht werden, die Kosten zu senken! (z.B. Papierabfuhr – Presskontainer funktioniert<br />

sehr zufriedenstellend – seit über 6 Wochen ist keine Abfuhr notwendig!) Der Vertrag mit der Fa. KOMEX ist<br />

bereits 2008 ausgelaufen. Der Vertrag wurde für ein weiteres Jahr verlängert. Inzwischen erfolgt eine<br />

Neuausschreibung (gemeins<strong>am</strong> mit den anderen Gemeinden im Rahmen von „Regio Next“)<br />

Musikschule – Wenn Musikschüler eine auswärtige Musikschule besuchen, übernimmt die Gemeinde <strong>Ligist</strong> in<br />

Zukunft nur mehr 50 % des Gastschulbeitrages in Höhe von € 496,--<br />

(Gemeindebeitrag € 372,-- und Sachaufwand € 124,--)<br />

Kindergarten Unterwald: Transportkosten 2009 € 18.400,00<br />

Elternbeiträge € 3.340,00<br />

Gemeinde-Zuschuss nur bei Transport € 15.060,00<br />

Heimatmuseum: Ausgaben: Heizung, Strom, Versicherung € 4.201,00<br />

Miete € 8.148,00<br />

Ges<strong>am</strong>t: € 12.349,00<br />

Einnahmen: 2008 (Spenden) € 173,00<br />

Abschließend berichtet Bgm. Nestler über den aktuellen Stand hinsichtlich der Bauangelegenheit Sebati - Del-<br />

Negro und zeigt den Einreichplan für den Wohnhauszubau „Höfer“, bei dem es Probleme aus Sicht des<br />

Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes gibt.<br />

Ad 5.) Förderung – Hauszufahrten<br />

Mit der aktuellen Regelung einer Förderung von 35 % der Ges<strong>am</strong>tkosten hat die Gemeinde wenig Einfluss auf die<br />

Gestaltung der Hofzufahrt und somit auf die Ges<strong>am</strong>tkosten.<br />

Daher gibt es die Überlegung, künftig eine Förderung pro Laufmeter zu gewähren.<br />

Adäquat <strong>zur</strong> jetzigen Regelung wären das rd. € 22,-- je Laufmeter. (Annahme 3 m Straßenbreite)<br />

Seite 4 von 7


Im Rahmen des Vergleiches unter den Regio-Next-Gemeinden wurde festgestellt, dass die Gemeinde <strong>Ligist</strong> sehr<br />

großzügig Förderungen vergibt.<br />

In Anbetracht der derzeitigen finanziellen Situation wurde vom Vorstand in der <strong>Sitzung</strong> vom 6. Juli 2010<br />

einstimmig vorgeschlagen, dass künftig eine Laufmeterförderung von € 17,-- gewährt wird.<br />

Diskussion: Bgm. Nestler, GR Mauser W., GR Weixler<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, Hofzufahrten künftig mit € 17,00 je Laufmeter, gemessen in der<br />

Straßenmitte, zu fördern. Die Regelung gilt ab 22. Oktober 2010, (Einreichdatum).<br />

Der Antrag wird mit den Stimmen der Gemeinderäte Erregger Rene, DI. Gössler Franz, Gössler Michaela, DI.<br />

Müller Lutz, Nestler Johann, Neumann Roman, Sagmeister Magdalena, Schriebl Barbara, Sturmann Regina,<br />

Weixler Helmut und DI. Wipfler Heinz mehrheitlich zum Beschluss erhoben.<br />

Ad 6.) Landes-Gleichbehandlungsgesetz – Kontaktperson<br />

Gemäß § 43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz muss in Gemeinden ab 15 Bediensteten eine Kontaktperson<br />

der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark n<strong>am</strong>haft gemacht werden.<br />

Diese Funktion wurde bisher von Frau Ulrike Kohlbacher <strong>zur</strong> vollen Zufriedenheit aller ausgeführt.<br />

Diskussion: keine Wortmeldungen<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, dass Frau Ulrike Kohlbacher in ihrer Funktion als Kontaktperson nach<br />

dem Landes-Gleichbehandlungsgesetzes bestätigt wird.<br />

Einstimmig angenommen<br />

Ad 7.) Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastruktur-Entwicklungs-Kommanditgesellschaft –<br />

Haftungsübernahme<br />

Laut Aufstellung (Beilage A) wird <strong>zur</strong> Abdeckung der ges<strong>am</strong>ten Kosten der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und<br />

Infrastrukturentwicklungs-KG für den Bau des Rüsthauses der FF-Steinberg ein zusätzliches Darlehen in Höhe<br />

von € 204.000,00 benötigt.<br />

Finanzierungsbedarf:<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Ges<strong>am</strong>tausgaben der KG ‐ Brutto 1.186.832,33<br />

abzüglich Darlehen 699.000,00<br />

abzüglich Habenzinsen 69,11<br />

abzüglich Umsatzsteuerrückvergütung 161.860,17<br />

Gutschrift Pfeiffer 5.661,98<br />

866.591,26 1.186.832,33<br />

ungedeckte Projektkosten per 12.10.2010 320.241,07<br />

offene Haftrücklässe per 19.10.2010 Bau 22.752,65<br />

Einrichtung 1.058,79<br />

ungedeckte Projektkosten inkl. Haftrücklässe 344.052,51<br />

erhaltene Bedarfszuweisungen abzüglich 140.000,00<br />

benötigte Fremdmittel 204.052,51<br />

Seite 5 von 7


Darlehensvergabe:<br />

Die Darlehensausschreibung hat ergeben, dass die Bank Austria – UniCredit mit einem Aufschlag von 0,6 % auf<br />

den 6-Monatseuribor Bestbieter ist. (Beilage B)<br />

Die Darlehensaufnahme erfolgt durch die Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturentwicklungs-<br />

Kommanditgesellschaft, Laufzeit 25 Jahre, Tilgung halbjährlich zum 30.6. und 31.12. jeden Jahres. Die<br />

Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> muss diesbezüglich die Bürgschaft übernehmen.<br />

Diskussion: Bgm. Nestler, GR Mauser W.,<br />

Bgm. Nestler ersucht den Gemeinderat, im Zuge der Darlehensaufnahme in Höhe von € 204.000,00 durch<br />

die Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft, die Bürgschaft zu<br />

übernehmen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

Ad 8.) Herstellung der Grundbuchsordnung:<br />

a) Lidlweg<br />

Im Rahmen des Förderprojektes „Hubenpeterweg“ wurde diese Gemeindestraße mit GR-Beschluss vom 22. April<br />

2008 als öffentlicher Interessentenweg eingereiht und eine entsprechende Verordnung erlassen.<br />

Da nun dieses Förderprojekt abgeschlossen ist und die Vermessung durchgeführt wurde, ist laut d<strong>am</strong>aliger Zusage<br />

der öffentliche Interessentenweg wieder in das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />

Diskussion: keine Wortmeldung<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, dass die Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> die Wegparzelle 824/9, KG-Unterwald, laut<br />

Vermessungsurkunde GZ.: 1415 vom 287.11.2008, Dipl.-Ing. Werner Hölbling, in das öffentliche Gut<br />

übernimmt.<br />

Einstimmig angenommen<br />

b) Gressenberger<br />

Im Rahmen der Grundstücksvermessung „Grabenstraße“ wurde im Bereich der Liegenschaft Gressenberger eine<br />

Grenzbereinigung durchgeführt, wobei 28 m2 vom öffentlichen Gut unentgeltlich abgetreten wurden und <strong>zur</strong><br />

Liegenschaft Gressenberger hinzugekommen sind.<br />

Diskussion: keine Wortmeldung<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, die genannte, unentgeltliche Grundabtretung laut vorliegender<br />

Vermessungsurkunde GZ.: G301-1, Dipl.-Ing. Roland Krois, vom 05.02.2010 zu genehmigen. Aus dieser<br />

Abtretung heraus sind sämtliche Kosten von den Liegenschaftseigentümern Gressenberger Christian und<br />

Silvia zu übernehmen, und es dürfen demnach der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> keinerlei Kosten entstehen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

Seite 6 von 7


Ad 9.) a) Nachtragsbudget der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastruktur-Entwicklungs-<br />

Kommanditgesellschaft 2010<br />

Hinsichtlich der geplanten Darlehensaufnahme in Höhe von € 204.000,00 muss für die Marktgemeinde <strong>Ligist</strong><br />

Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft ein Nachtragsbudget laut Beilage C beschlossen<br />

werden.<br />

Diskussion: Bgm. Nestler, GR Gößler, GR Schriebl<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, vorliegendes Nachtragsbudget der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und<br />

Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft zu genehmigen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

b) 2. Nachtragsvoranschlag 2010 – Marktgemeinde <strong>Ligist</strong><br />

Im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft<br />

muss hinsichtlich der Sollüberschüsse im Ordentlichen Haushalt sowie der Bedarfszuweisungen ein<br />

Nachtragsvoranschlag laut vorliegender Aufstellung (Beilage C) beschlossen werden.<br />

Diskussion: Bgm. Nestler, GR Schriebl, GR Müller, GR Weixler, GR Erregger, GR Mauser<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, den vorliegenden 2. Nachtragsvoranschlag 2010 zu genehmigen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

c) Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommandit-gesellschaft - Bilanz<br />

2008 und Bilanz 2009<br />

Die vorliegenden Jahresabschlüsse 2008 und 2009 s<strong>am</strong>t jeweiliger Steuererklärung bedürfen der Genehmigung<br />

durch den Gemeinderat.<br />

Die Werke liegen <strong>zur</strong> Einsichtnahme auf.<br />

Diskussion: keine Wortmeldung<br />

Bgm. Nestler stellt den Antrag, die vorliegenden Bilanzen 2008 und 2009 der Marktgemeinde <strong>Ligist</strong> Ortsund<br />

Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft s<strong>am</strong>t jeweiliger Steuererklärung zu genehmigen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

10.) Baubescheid ÖWG – Einspruchsbehandlung<br />

Da Bgm. Nestler in 1. Instanz den Baubescheid erlassen hat, ist er bei der Behandlung dieses Einspruches<br />

befangen und übergibt somit den Vorsitz an die 1. Vzbgm. Magdalena Sagmeister.<br />

(Bgm. Nestler verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal)<br />

Vzbgm. Sagmeister:<br />

Herr Franz Swaschnig hat per Email vom 19. Oktober 2010 (Beilage D) fristgerecht gegen den Baubescheid GZ.:<br />

5/2010, das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />

Seite 7 von 7


Als Begründung werden angeführt:<br />

Zufahrt und Parkmöglichkeiten sind nicht gegeben:<br />

Hinsichtlich der Zufahrtsbreite wird darauf verwiesen, dass es sich hier um eine bestehende Zufahrt handelt,<br />

welche im Zuge der Baubewilligung zum Wohnbau „Haus 4“ in einer Mindestbreite von 3 m genehmigt wurde,<br />

was der d<strong>am</strong>aligen Bauordnung entsprach. Siehe Steiermärkische Bauordnung 1969 id.g.F., § 1, Abs. 2 „Für<br />

jeden Bauplatz muss eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit von einer öffentlichen Verkehrsfläche … gesichert<br />

sein“. Hinsichtlich der ausreichenden Breite für Einsatzfahrzeuge verweist die Baubehörde auf das Gutachten des<br />

Herrn Oberbrandrat i.P. Franz-Karl Planinsic, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger<br />

für Brandschutzwesen, Feuerpolizei sowie Brand- und Explosionsursachenermittlung, wonach die vorhandene<br />

Zufahrt mit einer ausreichenden Breite bestätigt wird.<br />

Betreffend die Parkmöglichkeiten wird darauf verwiesen, dass die gesetzlich geforderte Anzahl an Parkplätzen<br />

erfüllt wird.<br />

Flurschäden:<br />

Diese stellen kein Nachbarrecht gemäß § 26 Stmk. Baugesetz dar. Es wird auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />

Lärmbelästigung:<br />

Da es sich um die Erweiterung einer bestehenden Wohnanlage durch Errichtung von Wohnhäusern handelt, kann<br />

nicht davon ausgegangen werden, dass es zu einer ortsunüblichen Lärmbelästigung kommt.<br />

Diskussion: Vzbgm. Sagmeister, GR Schriebl, GR Müller, GR Moser, GR Weixler, GR Kontra, GR Wipfler, GR<br />

Gößler<br />

Vzbgm. Sagmeister stellt den Antrag, aus vorgenannten Gründen dem Einspruch des Herrn Franz<br />

Swaschnig keine Folge zu geben.<br />

Einstimmig angenommen<br />

(Bgm. Nestler betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal und übernimmt den Vorsitz)<br />

Seite 8 von 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!