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Protokoll zur Sitzung am 31.05.2011 - Ligist

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<strong>Protokoll</strong>Nr. 3/2011über dieGemeinderatssitzung<strong>am</strong> 31. Mai 2011 im <strong>Sitzung</strong>ssaal, Gemeinde<strong>am</strong>t.Beginn: 19 Uhr 00 Ende: 21 Uhr 45Die Einladung erfolgte <strong>am</strong> 24. Mai 2011 durch Einzelladung per E-Mail.Anwesend sind:Bernsteiner JohannErregger ReneFötsch PeterDI. Gößler FranzGößler MichaelaLangmann JohannMauser KarinMauser WolfgangDI. Müller LutzNestler JohannNeumann RomanRenhard GabrieleQueder GüntherSagmeister MagdalenaIng. Salchinger ElgridSchriebl BarbaraSturmann ReginaWeixler HelmutDI. Wipfler HeinzEntschuldigt:Schriftführer:Beratend:Moser Wolfgang, Kontra ChristianSchröttner Bernhard (Amtsleiter)Arch. Dipl.-Ing. Günter ReissnerZuhörer:Mag. Kaufmann Eva, Starchl Rudolf, Scheer AndreasDas Gemeinderatsprotokoll besteht aus 15 Seiten (Vertraulich von Seite 12 bis 15)Verlesung und Genehmigung <strong>am</strong>: ...................................................................Der Vorsitzende............................................... .............................................. …………………………….Schriftführer der ÖVP Schriftführer der SPÖ Schriftführer der GRÜNENSeite 1 von 11


InhaltInhaltAd 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit ................................ 2Ad 2.) Fragestunde ................................................................................................................................ 3Ad. 3.) Verlesung und Genehmigung – GR-<strong>Protokoll</strong> vom 7. April 2011 ................................ 3Ad 4.) Bürgermeisterbericht ................................................................................................................ 4Ad 5.) a) Raumordnungsbericht 2010 des Bürgermeisters an den Gemeinderat ................. 6b) Flächenwidmungsplanänderung 4.01 – „Hechtl“..................................................................... 8Ad 6.) Abfuhrordnung ......................................................................................................................... 10Ad 7.) Jagdgesellschaft Steinberg - Nachbesetzung ................................................................. 11Ad 8.) Bürgschaftsübernahme – AWV Mittleres Kainachtal mit Södingtal .......................... 11Ad 9.) Lokale Agenda 21 - Auftragserteilung ............................................................................... 11Ad 10.) Vertraulich .............................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.Ad 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der BeschlussfähigkeitBgm. Nestler eröffnet die <strong>Sitzung</strong>, begrüßt die Gemeinderäte sowie die Zuhörer und stellt dieBeschlussfähigkeit fest.Einwände gegen die Tagesordnung? – keine -Bgm. Nestler wünscht eine Erweiterung der Tagesordnung wie folgt:Hinsichtlich der Begleitung einer Lokalen Agenda 21 haben sich die Fördermodalitätengeändert.Der Fördersatz bleibt generell derselbe, jedoch muss die Gemeinde nun offiziell 100 %übernehmen und bekommt 66 % an Förderung <strong>zur</strong>ück. Demnach muss die Gemeinde derLandentwicklung Steiermark einen neuen Auftrag für „Die Begleitung einer nachhaltigenGemeindeentwicklung im Sinne der Agenda 21“ erteilen.Bgm. Nestler ersucht somit um Erweiterung der Tagesordnung:Ad 9.) Lokale Agenda 21 - AuftragserteilungLaut Raumordnungsgesetz hat der Bürgermeister einmal jährlich dem Gemeinderat über dieaktuellen Anfragen in Raumordnungsangelegenheiten zu berichten. Da der Raumplaner,Arch. Dipl.-Ing. G. Reissner, betreffend des Änderungsverfahrens „Hechtl“ anwesend ist,schlägt Bgm. Nestler vor, diesen Punkt heute zu erledigen.D<strong>am</strong>it Herr Arch. DI. Reissner nicht zu lange warten muss, schlägt Bgm. Nestler vor, die TOP5.) und TOP 8.) zu tauschen.Seite 2 von 11


Bgm. Nestler verliest die neue Tagesordnung wie folgt:1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2.) Fragestunde3.) Verlesung und Genehmigung – GR-<strong>Protokoll</strong> vom 7.4.20114.) Bürgermeisterbericht5.) a) Raumordnungsbericht 2010 des Bürgermeisters an den Gemeinderatb) Flächenwidmungsplanänderung 4.01 – „Hechtl“6.) Abfuhrordnung7.) Jagdgesellschaft Steinberg – Nachbesetzung8.) Bürgschaftsübernahme – ABV Mittleres Kainachtal mit Södingtal9.) Lokale Agenda 21 - Auftragserteilung10.) Vertraulichund ersucht um Genehmigung durch den Gemeinderat.Ad 2.) FragestundeEinstimmig angenommenBgm. Nestler: Aus der letzten GR-<strong>Sitzung</strong> sind keine Anfragen offen.Bgm. Nestler ersucht um Wortmeldungen.GR Queder:Bgm. Nestler:GR Fötsch:Wäre es möglich, die Schriftstücke <strong>zur</strong> jeweiligen GR-<strong>Sitzung</strong>etwas früher zu erhalten?Die jeweiligen Schriftstücke liegen im Gemeinde<strong>am</strong>t <strong>zur</strong> Einsicht auf bzw.werden dem Fraktionsführer gemailt. Dieser ist dann für die interneVerteilung notwendig.Gibt es hinsichtlich des Heimatmuseums etwas Neues? Ist etwas geplant?Vbgm. Sagmeister: Es hat ein Gespräch mit Herrn Dr. Lasnik gegeben. Am 14. Juni 2011 isteine Kulturausschusssitzung geplant.GR Queder:Bgm. Nestler:Erinnerung – Straßenbeleuchtung Ruinenstraße! Verrohrung ist bereitsvorhanden!Zuerst muss das Problem in Grabenwarth gelöst werden. Eine Besichtungder Beleuchtung Ruinenstraße wird demnächst mit dem Bauhofleitererfolgen.Ad. 3.) Verlesung und Genehmigung – GR-<strong>Protokoll</strong> vom 7. April 2011Bgm. Nestler berichtet, dass das <strong>Protokoll</strong> allen Fraktionen zeitgerecht zugegangen ist undfragt die Fraktionsvorsitzenden, ob es diesbezüglich Änderungswünsche gibt.Da es zu keinen Wortmeldungen kommt, stellt Vzbgm. Sagmeister den Antrag, auf dieVerlesung des <strong>Protokoll</strong>s zu verzichten und das <strong>Protokoll</strong> zu genehmigen.Bgm. Nestler bittet den Gemeinderat, über diesen Antrag abzustimmen.Der Antrag wird mehrheitlich zum Beschluss erhoben.Frau Mauser Karin enthält sich der Stimme (war nicht anwesend).Seite 3 von 11


Ad 4.) BürgermeisterberichtFreibad <strong>Ligist</strong>: Im Vorjahr gab es einen Abgang von über € 200.000,00.Aus diesem Grund wurde im Vorstand über eine Erhöhung derEintrittspreise diskutiert und folgender Beschluss gefasst:Erhöhung der Tageseintritte: F<strong>am</strong>ilie von € 7,00 auf € 8,00Erwachsene € 3,50 € 4,50Pensionisten € 3,00 € 4,50Jugendliche € 2,50 € 3,50Kinder € 1,50 € 2,00Schulklassen € 1,00 € 1,00Kinder-Gratis 0-6 Jahre 0-3 JahreBehinderte gratis gratisDie Saisonkarten bleiben für die <strong>Ligist</strong>er/Innen unverändert. Für Gäste wurde der Tarif um rd.20 % angehoben.Qualitätsmanagement – Frau Lippe: Die Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Frau Lippe wurde vorerstausgesetzt, da mit Einführung des Post.Partners derzeit die personellen Ressourcen sehrgering sind. Es konnten bisher einige Standards eingeführt werden, wobei die Mitarbeiter imGemeinde<strong>am</strong>t an der Struktur weiter arbeiten werden und im Herbst eine Evaluierungvorgenommen wird.Rückhaltebecken-Hunnesbach – Begehung mit DI. Zach und Bauhofleiter und BeckenwärterJosef Muhri. Das Rückhaltebecken hat innen und außen bereits Sprünge und ist in naherZukunft zu sanieren.Straßenmarkierungen – In den nächsten Wochen werden einige Straßenstücke mitStraßenmarkierungen versehen.Rechnungsabschluss 2010 – im Schreiben von der BH-Voitsberg wird auf folgende Punktebesonders verwiesen:- AOH – neue Investitionen nur dann durchführen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist- offene Rückstände sind im Sinne der Steuergerechtigkeit verstärkt einzumahnen undnötigenfalls zu exekutieren- Vermögensverzeichnis 2005 bis 2010 ist nach<strong>zur</strong>eichen- Jahresabschluss 2010 der <strong>Ligist</strong>-KG ist nach<strong>zur</strong>eichenPost.Partner – die Annahme funktioniert sehr gut und das Te<strong>am</strong> im Gemeinde<strong>am</strong>t ist sehrmotiviert. Das Post<strong>am</strong>t in Krottendorf wurde mit 30. Mai geschlossen. D.h. seither laufensämtliche Benachrichtigungen, Paketabholungen usw. des vormaligen Post<strong>am</strong>tes Krottendorfüber die Post.Partner-Stelle <strong>Ligist</strong>.Musikschule – Informationsgespräch - Fachabteilung 6E- Gemeinde muss bei Musikschulbesuch in anderen Schulen keinen Gemeindebeitrag leisten- Bei Erwachsenen-Unterricht auch kein Gemeindebeitrag- 2. Instrument muss nicht mehr gefördert werden (Gemeindebeitrag) Ausnahme –besondere Begabung- Der Fördervertrag wurde offiziell per 31. August 2011 gekündigt- das aktuelle Schuljahr 2010/2011 wird noch auf Basis der alten Fördervereinbarungabgewickelt.- für das nächste Schuljahr wird eine neue Förderrichtlinie abgeschlossen.Seite 4 von 11


Homepage – die Gestaltung wurde an die <strong>Ligist</strong>er Firma SMAC vergeben.Layout wurde fixiert - wird eifrig daran gearbeitet – kann demnächst präsentiert werden.Tag der offenen Tür für 3. Juli 2011 geplant! Post.Partner / Bürgerbüro / neue BürosSeitens des Landes wurden nun die Gelder für die Kindergärten überwiesen:KG-Unterwald: Personalaufwand: € 31.258,47 Aconto: 14.000,00 € 17.258,47KG-<strong>Ligist</strong>: Personalaufwand: € 49.610,91 Aconto: 22.000,00 € 27.610,91KG-Unterwald: Beitragsersatz: € 29.308,79 € 29.308,79KG-<strong>Ligist</strong>: Beitragsersatz: € 57.982,74 € 57.982,74Ges<strong>am</strong>t: € 168.160,91 € 132.160,91FF-Steinberg – Vom Land Steiermark wurde nun die Zustimmung <strong>zur</strong>Bürgschaftsübernahme der Gemeinde für das Darlehen in Höhe von € 204.000,-- erteilt!Kinderkrippe <strong>Ligist</strong>Laut aktueller Anmeldungsliste bewegt sich die Auslastung bei einer Kopfquote zwischen 12,5und 15,5 Kinder. Maximalauslastung 15 Kinder!Nach Abzug der Elternbeiträge und der Landesförderung verbleibt ein Abgang von€ 61.843,47, das sind € 4.417,00 pro Kind und Jahr.Hutter Günther – Ansuchen um Aufstellung eines 6 m³-Kontainers für die Restmüllabfuhrwurde bereits vom Vorstand abgelehnt.Bauangelegenheiten:Bausache Silvia und Romano Del Negro-Sabati – Bauansuchen wurde <strong>zur</strong>ückgezogen -Baugrund wurde inzwischen schon verkauft.Bausache Gilli kontra Schnedl:- Ursprünglich wurde dem Bruder (Schnedl Karl) von Frau Keckeis ein näheres Heranbauenan die Grundgrenze, als im Baubescheid gefordert (4 m), genehmigt.- Inzwischen ist die Ehe geschieden und die Schwägerin (Gilli Maria) hat das Haus erhalten- nun fordert Frau Keckeis einen ordnungsgemäßen Grenzabstand- Der Grenzabstand beträgt jedoch nur ca. 2,5 m und ist somit ca. 1,5 m zu geringBausache ÖWGes:Im Zuge der aktuellen Ausbaustufe ist auch geplant, den bestehenden „Teich“ in einRückhaltebecken umzubauen. Dieser Teich ist aber im Miteigentum der Mieter.Daher wurde im Baubescheid vorgeschrieben, dass bei Errichtung dieses Rückhaltebeckens(was eine freiwillige Verbesserungsmaßnahme der ÖWGes darstellt) die Zustimmung vonallen Miteigentümern einzuholen ist. Da dies nicht geschehen ist, wurde von einemMiteigentümer per Rechtsanwalt die Klage eingebracht. Der Bau wurde seitens der ÖWGesvorläufig eingestellt.Kohlbacher kontra Kohlbacher:Auf Grund der Vorstellung an das Land Steiermark durch Dr. Karl Kohlbacher wurde derGemeinderatsbescheid vom 3.8.2010 mit Bescheid vom 17.12.2010 behoben.Begründung: Auf die Einwendung der Lärmbelästigung wurde seitens der Baubehörde nichteingegangen.Seite 5 von 11


18.01.2011 mit Bescheid Baueinstellung verfügtBeseitigungsauftrag erlassen (aufschiebende Wirkung)vorschriftswidrige Nutzung untersagt01.03.2011 Gerhard Kohlbacher hat ein lärmtechnisches Gutachten von Dipl.-Ing. WolfgangGollner vorgelegt02.03.2011 Stmk. Landesregierung – Ref. 4 <strong>zur</strong> Plausibilitätsprüfung übermittelt – verlorengegangen21.04.2011 Stmk. Landesregierung – FA17C nochmals <strong>zur</strong> Plausibilitätsprüfung übermittelt12.05.2011 per Email wird das Privatgutachten von ASV Ing. L<strong>am</strong>mer Christian bestätigt17.05.2011 Herrn Gerhard Kohlbacher wird die Stellungnahme des ASV Ing. L<strong>am</strong>merChristian zwecks Wahrung des Parteiengehörs übermittelt – Frist 31. Mai 2011Herrn Dr. Karl Kohlbacher wird das lärmtechnische Gutachten von DI. W. Gollnersowie die Stellungnahme des ASV Ing. L<strong>am</strong>mer Christian zwecks Wahrung desParteiengehörs übermittelt Frist 31. Mai 2011.Weiter wird in beiden Schreiben angeführt, dass im Sinne der Verwaltungsökonomieseitens der Baubehörde keine weiteren Gutachten (medizinischesGutachten) erforderlich sind, da sich laut lärmtechnischem Gutachten vom25.02.2011des Herrn DI. Gollner die „derzeitigen Verhältnisse tagsüber undabends künftig nicht verändern“.Bis zu Beginn der Gemeinderatssitzung ist keine Stellungnahme in der Gemeinde eingelangt.Ad 5.) a) Raumordnungsbericht 2010 des Bürgermeisters an den GemeinderatBgm. Nestler:Gemäß Raumordnungsgesetz ist der Bürgermeister verpflichtet, jährlich dem Gemeinderatüber aktuelle Anfragen zu berichten.Da dem Gemeinderat auch einige neue Gemeinderäte/innen angehören, ersucht Bgm. Nestlerden Raumplaner, auch einen kleinen Querschnitt zum Thema „Raumplanung“ abzugeben!Zu diesem Anlass übergibt Bgm. Nestler das Wort dem Raumplaner, Arch. Dipl.-Ing. G.Reissner:Arch. DI. Reissner bringt einen kurzen Querschnitt zum Thema Raumplanung mittels Power-Point-Präsentation (liegt dem <strong>Protokoll</strong> bei). Wichtig: Der Gültigkeitszeitraum wurde mit demneuen ROG von 5 auf 10 Jahre verlängert. D.h. die nächste Revision ist erst im Jahre 2019einzuleiten.Bgm. Nestler dankt dem Raumplaner für die Information und ersucht ihn, denRaumordnungsbericht 2010 vorzutragen.Arch. DI. Reissner berichtet wie folgt:Raumordnungsbericht des Bürgermeisters an den Gemeinderat 2010Seite 6 von 11


Gemäß § 42 (11) Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 hat der Bürgermeister dem Gemeinderateinmal jährlich über den Stand der örtlichen Raumordnung und über zwischenzeitlichePlanungswünsche zu berichten.Örtliches Entwicklungskonzept / Flächenwidmungsplan VF. 4.00Das Örtliche Entwicklungskonzept/der Flächenwidmungsplan VF. 4.00 sind mit 30.07.2009 inRechtskraft erwachsen.Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00Im Jahr 2010 gab es keine Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00.Änderungen des Flächenwidmungsplanes 4.00Im Jahr 2010 gab es keine Änderungen des Flächenwidmungsplanes 4.00.BebauungsplanungIm Jahr 2010 wurden keine neuen Bebauungspläne erlassen.Zwischenzeitliche Planungswünsche/AnfragenAnfrage „Leth“Anfrage des Eigentümers der Grundstücke .17 und 117 der KG Grabenwarth, ob für dieseFlächen Bauland festgelegt werden kann. Diesbezüglich wurde eine Stellungnahme vom BüroStadt/Raum/Umweltplanung eingeholt. Der Bereich ist im Flächenwidmungsplan als Freilandfestgelegt. Ein Baulandanschluss ist nicht gegeben. Aufgrund des fehlenden räumlichenZus<strong>am</strong>menhanges ist die Festlegung von Bauland im Flächenwidmungsplan nicht möglich.Gegebenen Falles wären jedoch die Voraussetzungen für die Errichtung einesbetriebszugehörigen Wohngebäudes im Freiland oder die Festlegung einesAuffüllungsgebietes im Freiland zu prüfen. Eine konkrete Anfrage für eine vertiefte Prüfungwurde nicht gestellt.Anfrage „Hausegger“ GrabenwarthAnfrage, ob eine Baulanderweiterung Richtung Westen möglich ist. Diesbezüglich wurde eineStellungnahme vom Büro Stadt/Raum/Umweltplanung eingeholt. Im ÖrtlichenEntwicklungsplan 4.00 ist für die östliche Teilfläche des Grundstückes ein baulicherEntwicklungsbereich für Wohnen festgelegt. Dieser Bereich wird Richtung Norden, Westenund Südwesten von einer absoluten Entwicklungsgrenze gefasst. Diese Entwicklungsgrenzebildet in der örtlichen Raumplanung bereits seit 1994 (ÖEK und FWP 2.00) denSiedlungsabschluss und ist mit dem besonders sensiblen Straßen-, Orts- und Landschaftsbildbegründet. Für die Baulandbereiche des o.a. Grundstückes wurde im Flächenwidmungsplan4.00 ein Aufschließungsgebiet festgelegt, dessen westliche Baulandgrenze imFlächenwidmungsplan kotiert ist. Im Rahmen der Bebauungsplanung für diesesAufschließungsgebiet ist aufgrund der besonders sensiblen Lage die Festlegung der Verkehrserschließungentlang der westlichen Baulandgrenze nicht zulässig.Anfrage „Bereich Gschwind - Dietenberg“Anfrage des Eigentümers des Grundstückes 326 der KG Grabenwarth, wie die Erschließungund Teilung des o.a. Grundstückes im Rahmen einer Bebauungsplanung erfolgen könnte. DasGrundstück ist im Flächenwidmungsplan als Aufschließungsgebiet für AllgemeinesWohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 festgelegt.Seite 7 von 11


Diesbezüglich wurde ein Erschließungskonzept und ein Teilungsentwurf vom BüroStadt/Raum/Umweltplanung erstellt, das eine geringfügige Erweiterung des Baulandes auchauf Grundstück 323/2 der KG Grabenwarth im südlichen Anschluss vorsieht und dieErschließung des Ges<strong>am</strong>tgebietes sicherstellt. Dieses Konzept wurde im April 2011 mit denGrundeigentümern besprochen und wird derzeit in Evidenz gehalten.Anfrage „Bereich Hechtl“Anfrage des Eigentümers des Grundstückes 142 der KG Grabenwarth bezüglich derErrichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses. Das oa. Grundstück ist gemeins<strong>am</strong> mit denGrundstücken 201 und 199/2 im Flächenwidmungsplan 4.00 aLs Aufschließungsgebiet fürDorfgebiet festgelegt. Im Rahmen der Erstellung des FWP 4.00 war es geplant für diese 3Grundstücke eine 2-zeilige Bebauung zu ermöglichen. Daher wurde im Rahmen der Revisiondes Flächenwidmungsplanes ua. das Aufschließungserfordernis „Erstellung einesBebauungsplanes“ festgelegt. Da nunmehr für die beiden nördlichen Grundstücke lediglicheine einzeilige Bebauung vorgesehen ist, wurde im April 2011 eine Änderung desFlächenwidmungsplanes mit einer Änderung der Baulandzonierung eingeleitet. Diesbezüglichfand eine Anhörung vom 05.05.2011 bis 19.05.2011 statt. Die Änderung soll in der heutigen<strong>Sitzung</strong> beschlossen werden.Neue PlanungsgrundlagenEs wurden keine neuen Planungsgrundlagen (Hochwasseranschlaglinien /Wildbachgefahrenzonen / ein neues Regionales Entwicklungsprogr<strong>am</strong>m) etc. bekanntgegeben.Bgm. Nestler dankt dem Raumplaner für den Raumordnungsbericht und fragt, ob es Anfragenhierzu gibt.- Keine Anfragen –b) Flächenwidmungsplanänderung 4.01 – „Hechtl“Bgm. Nestler:Herr Hechtl Bernhard hat im Gemeinde<strong>am</strong>t um die Errichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhausesangesucht. Sein Bauplatz ist im aktuellen Flächenwidmungsplan als „AufschließungsgebietDorfgebiet“ ausgewiesen.Als Aufschließungserfordernis war unter anderem die Erstellung eines Bebauungsplanes, mit6 Bauplätzen, vorgesehen.Um eine sachliche Grundlage für die weitere Vorgangsweise zu finden, wurden alleGrundeigentümerHechtl Bernhard / Hechtl Wolfgang / Hechtl Herbertzu einem Gespräch in die Gemeinde eingeladen.In diesem Gespräch haben die Grundeigentümer Hechtl Bernhard und Hechtl Wolfgangerklärt, dass sie nur je einen Bauplatz für den Eigengebrauch benötigen. Da derBebauungsplan laut Gesetz von der Gemeinde zu beauftragen und zu bezahlen ist, wurde inAbsprache mit dem Raumplaner auf die Erstellung eines Bebauungsplanes verzichtet undstattdessen ein Bebauungsvorschlag ausgearbeitet.Seite 8 von 11


Bgm. Nestler übergibt das Wort an unserem Raumplaner, Arch. DI. G. Reissner.DI. Reissner:Im Anhörungsverfahren (vormals „Kleine Änderung“) sind die Grundeigentümer, die Nachbarnund die FA 13B anzuhören. Auflage war vom 5. bis 19. Mai 2011.Nachstehende Stellungnahmen wurden abgegeben – gleichzeitig Vorschlag für dieEinwendungsbehandlung:Nr. 1 Stmk. Landesregierung, FA 13B einverstandenStellungnahme wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen!Nr. 2 Hechtl HerbertStellungnahme wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen!Nr. 3 Bretterklieber HermannDie Einwendung wird abgewiesen!einverstandennicht einverstandenBegründung:Die Grundstücke 142, 201 und 199/2 der KG Grabenwarth waren im Flächenwidmungsplan4.00 als Bauland Aufschließungsgebiet für Dorfgebiet ua. mit dem Aufschließungserfordernis„Erstellung eines Bebauungsplanes“ festgelegt.Im Rahmen der Flächenwidmungsplanänderung 4.01 wird nun das Bauland auf den beidennördlichen Flächen reduziert und die Verpflichtung <strong>zur</strong> Erstellung eines Bebauungsplanesaufgehoben, da auf den Grundstücken 142 und 201 nun nur noch eine einzeilige Bebauung<strong>am</strong> Raudnerweg erfolgen soll. Lediglich auf Grundstück 199/2 soll eine 2-zeilige Bebauung,wie ursprünglich für das ges<strong>am</strong>te Aufschließungsgebiet vorgesehen, realisiert werden. Anstattder möglichen 6 Bauplätze entsprechend dem Flächenwidmungsplan 4.00 werden daher nachder Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.01 nur 4 Bauplätze realisiert werden.Eine allfällige Erweiterung des Fahrrechts ist nicht Gegenstand diesesRaumordnungsverfahrens.Nr. 4 Schober TheresiaStellungnahme wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen!Nr. 5 Klug EdithStellungnahme wird <strong>zur</strong> Kenntnis genommen!einverstandeneinverstandenBgm. Nestler dankt dem Arch. Reissner für seine Ausführungen.Diskussion: - keine Wortmeldungen –Beschlussantrag <strong>zur</strong> Flächenwidmungsplan-Änderung 4.01Bgm. Nestler ersucht den Gemeinderat, vorliegende Verordnung hinsichtlich der Flächenwidmungsplanänderung4.01 s<strong>am</strong>t Erläuterungen und der zeichnerischen Darstellung vomSeite 9 von 11


02.05.2011, GZ.: RO-616-12/4.01 FWP, verfasst von Arch. DI. Günter Reissner, sowie die imAnhang befindliche Einwendungsbehandlung zu genehmigen.Ad 6.) AbfuhrordnungEinstimmig angenommenBgm. Nestler: Die bestehende Abfuhrordnung musste in einigen Punkten den neuenBeschlüssen angepasst werden.Bgm. Nestler übergibt hierzu das Wort an den Umweltausschussobmann, DI. Wipfler Heinz.Umweltausschuss-Obmann DI. Wipfler:Basis ist die bestehenden Abfuhrordnung, welche mit 1.1.2006 in Rechtskraft erwachsen istund per 1. April 2008 und 1. Oktober 2009 geändert wurde.Die heute vorliegende Abfuhrordnung weist nun <strong>zur</strong> letztgültigen Abfuhrordnung folgendeÄnderungen auf:§ 3 S<strong>am</strong>melstelle Grabenwarth „Fürstaller – Schriebl“ für die Häuser Nr. 19, 20 und 21kommt dazu.§ 4 Festlegung innerhalb Abfuhrbereich und außerhalb Abfuhrbereich (hier werdenS<strong>am</strong>melstellen verordnet)§ 6 Abs. 3) und Abs. 4) Das abgeführte Behältervolumen darf 20 Liter pro Person undAbfuhr nicht unterschreiten.§ 8 Abfuhr erfolgt 6-wöchentlich§ 16 Die Regelung für den Sperrmüll kommt hinzu (max. 400 kg pro Haushalt/Jahr)Weiter wurde die Indexklausel für die Tarif-Vorschreibung des Abfuhrunternehmens indie Abfuhrordnung aufgenommen.An der Diskussion beteiligen sich Bgm. Nestler sowie die Gemeinderäte DI. Wipfler, Queder,Mauser K. und DI. Müller.Bgm. Nestler:Die Abfuhrordnung wird nun vom 1. bis 15. Juni 2011 an der Amtstafel kundgemacht.Rechtskraft ab 16. Juni 2011.Parallel wird die Verordnung per 16. Juni 2011 an die FA 7A und FA 13A zwecks Prüfunggemäß § 100 Stmk. Gemeindeordnung übersandt.Beschlussantrag:Bgm. Nestler stellt den Antrag, vorliegende Abfuhrordnung in vollem Umfang (11 Seiten) zugenehmigen.Der Antrag wird einstimmig angenommen!Seite 10 von 11


Ad 7.) Jagdgesellschaft Steinberg - NachbesetzungBgm. Nestler: Der Jagdpächter Peter Muhri ist <strong>am</strong> 2. März 2011 verstorben. Seitens derJagdgesellschaft Steinberg wurde mit Schreiben vom 29. März 2011 Herr Franz Wagner, geb.<strong>am</strong> 09.05.1968, wohnhaft in 8563 <strong>Ligist</strong>, Steinberg 14 als neues Mitglied n<strong>am</strong>haft gemacht.Da es hierzu keine Diskussion gibt, stellt Bgm. Nestler folgenden Beschlussantrag:Bgm. Nestler ersucht den Gemeinderat, die N<strong>am</strong>haftmachung der Jagdgesellschaft Steinbergzu bestätigen und die Aufnahme des Herrn Franz Wagner, geb. <strong>am</strong> 09.05.1968,wohnhaft in8563 <strong>Ligist</strong>, Steinberg 14, als Mitglied in der Jagdgesellschaft Steinberg ab 3. März 2011 zugenehmigen.einstimmig genehmigtAd 8.) Bürgschaftsübernahme – AWV Mittleres Kainachtal mit SödingtalBgm. Nestler erklärt, dass bis dato keine Unterlagen seitens der Abwasserverbandesvorgelegt wurden und ersucht somit, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.Ad 9.) Lokale Agenda 21 - AuftragserteilungBgm. Nestler:Die Gemeinde <strong>Ligist</strong> befindet sich bereits mitten im Prozess „NachhaltigeGemeindeentwicklung im Sinne der Agenda 21“. Wie bereits eingangs ausgeführt, haben sichdie Förderungsmodalitäten geändert, wobei die Förderhöhe dieselbe bleibt.Beschlussantrag:Bgm. Nestler ersucht den Gemeinderat, die Landentwicklung Steiermark mit der Begleitungeiner nachhaltigen Gemeindeentwicklung in Sinne der Agenda 21 zu beauftragen. DieGes<strong>am</strong>tkosten betragen € 18.296,00, wobei im Rahmen des Österreichischen Progr<strong>am</strong>ms fürdie Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 um eine Förderung in Höhe von 66 %, diessind € 12.075,00, angesucht werden kann.Diskussion: keineDer Beschlussantrag wird vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.Seite 11 von 11

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