Februar 2014 - Gemeinde Steinhöring
Februar 2014 - Gemeinde Steinhöring
Februar 2014 - Gemeinde Steinhöring
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite -4- Nr. 2 - <strong>Februar</strong> <strong>2014</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>brief <strong>Steinhöring</strong><br />
Informationen zur Kommunalwahl am<br />
16. März <strong>2014</strong><br />
Am Sonntag, den 16. März <strong>2014</strong>, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.<br />
An diesem Tag werden auf <strong>Gemeinde</strong>ebene der Erste Bürgermeister und der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat gewählt. Auf Kreisebene wird dieses Jahr nur der Kreistag gewählt,<br />
da der Landrat bereits im letzten Jahr neu gewählt wurde.<br />
Das bayerische Kommunalwahlrecht gibt den Wählerinnen und Wählern<br />
verstärkt die Möglichkeit, unter einzelnen sich bewerbenden Personen auszuwählen.<br />
Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass der Stimmzettel nicht<br />
ungültig wird. Zur Vermeidung von ungültigen Stimmen werden nachfolgend<br />
die wichtigsten Wahlmöglichkeiten erläutert:<br />
Bürgermeisterwahl (Gelber Stimmzettel)<br />
Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber<br />
angekreuzt werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratswahl (Hellgrüner Stimmzettel)<br />
Jeder Wähler hat 16 Stimmen. Es dürfen kei nem Bewerber/keiner Bewerberin,<br />
auch wenn er/sie doppelt oder dreifach aufgeführt ist, mehr als 3 Stimmen<br />
gegeben werden. Dabei kann kumuliert und panaschiert werden.<br />
Kreistagswahl (Weißer Stimmzettel)<br />
Jeder Wähler hat 60 Stimmen. Es dürfen keinem Bewerber/keiner Bewerberin,<br />
auch wenn er/sie doppelt oder dreifach aufgeführt ist, mehr als 3 Stimmen<br />
gegeben werden. Dabei kann kumuliert und panaschiert werden.<br />
Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlages (Partei oder Wählergruppe)<br />
Der Wähler kreuzt nur die Kopfleiste eines Wahlvorschlages an. Das bedeutet, dass<br />
alle Be werber/Bewerberinnen des Wahlvorschlages je eine Stimme erhalten.<br />
Kumulieren<br />
Der Wähler kann Bewerbern/Bewerberinnen seiner Wahl innerhalb eines<br />
Wahlvorschlages bis zu 3 Stimmen geben. Die Gesamtstimmenzahl von 16<br />
(<strong>Gemeinde</strong> rat) bzw. 60 (Kreistag) darf dabei nicht überschritten werden. Eine<br />
Überschreitung der Stimmenzahl macht den Stimmzettel ungültig! Wenn Sie<br />
nicht alle Stimmen vergeben ha ben, können Sie die Reststimmen mit einem<br />
Kreuz in der Kopfleiste bei einem Wahlvor schlag vergeben.<br />
Panaschieren<br />
Der Wähler kann auch Bewerbern/ Bewerberinnen aus verschiedenen Wahlvorschlägen<br />
bis zu je 3 Stimmen geben, wobei die Gesamtstimmenzahl von<br />
16 (<strong>Gemeinde</strong>rat) bzw. 60 (Kreistag), nicht überschritten werden darf. Eine<br />
Überschreitung der Stimmenzahl macht den Stimmzettel ungültig! Wenn Sie<br />
nicht alle Stimmen vergeben haben, können Sie die Reststimmen mit einem<br />
Kreuz in der Kopfleiste bei einem Wahl vorschlag vergeben.<br />
Der Stimmzettel für den <strong>Gemeinde</strong>rat und den Kreistag ist im Kandidatenfeld<br />
mit einem Bar code, versehen, welcher der daneben stehenden Ordnungszahl<br />
des Kandidaten entspricht. Der Barcode dient nur der Vereinfachung der<br />
Stimmauszählung durch ein Computerpro gramm, das Wahlgeheimnis bleibt<br />
selbstverständlich gewahrt.<br />
Das Streichen von einzelnen Bewerbern genügt nicht. Es muss auf dem Stimmzettel<br />
eindeu tig eine Stimmvergabe (= positive Willensbekundung) erkennbar sein. Jeder<br />
schriftliche Zu satz auf dem Stimmzettel bewirkt die Ungültigkeit des Stimmzettels!<br />
Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungsbriefen und zur Briefwahl<br />
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl am 16. März <strong>2014</strong><br />
werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt.<br />
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen<br />
beantragt werden.<br />
Bitte beachten Sie: Ab der Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe<br />
zur Kommunalwahl können Briefwahlunterlagen auch online<br />
auf unserer <strong>Gemeinde</strong>homepage www.gemeinde-steinhoering.de<br />
beantragt werden. So entfällt der Gang zur <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
Natürlich ist es auch weiterhin möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich<br />
oder schriftlich zu beantragen, unter Verwen dung des „Antrags auf Erteilung<br />
eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen)“ auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes<br />
(bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben!)<br />
Werden die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt, muss<br />
die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt<br />
und unterschrieben sein.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich an: Fr. Windstetter, Tel. 80904-9092-18 oder<br />
Fr. Schönfelder, Tel. 08094-9092-19<br />
Dauer-Brummton im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Steinhöring</strong>,<br />
verursacht durch tieffrequenten Schall<br />
Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Seit etwa 3 Jahren hören Menschen in<br />
verschiedenen Ortsteilen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Steinhöring</strong> (u.a. Berg, nördlicher<br />
Bereich <strong>Steinhöring</strong> Richtung neuer Friedhof, Berger Straße, Zaißing,<br />
Dietmehring, Abersdorf usw.) einen nervigen Brummton. Mal leiser, mal lauter.<br />
Ursache ist nach Lage der Dinge ein tieffrequenter Schall. Manche Menschen<br />
hören und spüren solche Töne, andere nicht.<br />
Der Brummton ist am ehesten mit dem Geräusch eines entfernten LKW-Dieselmotors<br />
im Leerlauf zuvergleichen und als dumpfes Wummern zu beschreiben.<br />
Dieser Brummton ist mit wenigen Ausnahmen 24 Stunden zu hören, teilweise<br />
jedoch mit unterschiedlichen Intensitäten. Die betroffenen Personen sind seit<br />
über 2 Jahren intensiv auf der Suche nach einem möglichen Verursacher. Man<br />
kann deshalb ausschließen, dass der Brummton im nachbarschaftlichen Bereich<br />
produziert wird. Denn gerade in ländlichen Gebieten gibt es eine Fülle<br />
an möglichen Verursachern wie zum Beispiel Biogasanlagen, Lüftungen, Blockheizkraftwerke,<br />
beheizte Treibhäuser oder sonstige große Anlagen.<br />
Der wahrgenommene Brummton hat auch keine medizinische Ursache. Anders<br />
als bei einem Tinnitus entstehen die Geräusche nicht im Ohr selbst. Allein<br />
was fehlt, ist die Ursache für den Brummton.<br />
In der Akustik werden drei Bereiche unterschieden, der Infraschall mit sehr<br />
niedrigen Frequenzen, der hörbare Bereich und der Ultraschall mit sehr hohen<br />
Frequenzen. Und – je tiefer die Frequenz, desto länger die Schallwelle. Trifft<br />
eine Riesenschallwelle von beispielsweise 200 Metern und mehr Länge auf<br />
ein Haus, verstärkt sich der Schall. Das eigentliche Problem mit den Riesenschallwellen<br />
besteht aber darin, dass sie sich überall hin ausbreiten, dadurch<br />
schlecht auszumachen ist, woher sie kommen und wie bei einem Tsunami mit<br />
zunehmender Reichweite stärker werden. Am Ort der Entstehung müssen<br />
diese Schallwellen nicht zwingend als laut oder störend empfunden werden.<br />
Das ständige Geräusch zehrt an den Nerven, zermürbt, raubt den Schlaf und<br />
macht schließlich auch Menschen krank, die das Geräusch akustisch nicht<br />
wahrnehmen. Betroffene berichten von Kopfschmerzen, Schlafstörungen<br />
(auch bei Kindern und Kleinkindern sehr auffällig!!), Herzrasen und<br />
erhöhtem Puls, Bluthochdruck, starkem nächtlichen schwitzen,<br />
einem Druck im Brustkorb sowie von Unruhe und Nervosität. Manchmal<br />
ist es so schlimm, dass der ganze Körper zu vibrieren scheint.<br />
Ziel dieses Artikels ist es, die Anwohner des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zu sensibilisieren,<br />
weitere Betroffene zu finden und vor allem die Ursache für den nervigen<br />
Brummton auszumachen.<br />
Fortsetzung auf Seite 6