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Februar 2014 - Gemeinde Steinhöring

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Seite -4- Nr. 2 - <strong>Februar</strong> <strong>2014</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>brief <strong>Steinhöring</strong><br />

Informationen zur Kommunalwahl am<br />

16. März <strong>2014</strong><br />

Am Sonntag, den 16. März <strong>2014</strong>, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.<br />

An diesem Tag werden auf <strong>Gemeinde</strong>ebene der Erste Bürgermeister und der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat gewählt. Auf Kreisebene wird dieses Jahr nur der Kreistag gewählt,<br />

da der Landrat bereits im letzten Jahr neu gewählt wurde.<br />

Das bayerische Kommunalwahlrecht gibt den Wählerinnen und Wählern<br />

verstärkt die Möglichkeit, unter einzelnen sich bewerbenden Personen auszuwählen.<br />

Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass der Stimmzettel nicht<br />

ungültig wird. Zur Vermeidung von ungültigen Stimmen werden nachfolgend<br />

die wichtigsten Wahlmöglichkeiten erläutert:<br />

Bürgermeisterwahl (Gelber Stimmzettel)<br />

Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber<br />

angekreuzt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratswahl (Hellgrüner Stimmzettel)<br />

Jeder Wähler hat 16 Stimmen. Es dürfen kei nem Bewerber/keiner Bewerberin,<br />

auch wenn er/sie doppelt oder dreifach aufgeführt ist, mehr als 3 Stimmen<br />

gegeben werden. Dabei kann kumuliert und panaschiert werden.<br />

Kreistagswahl (Weißer Stimmzettel)<br />

Jeder Wähler hat 60 Stimmen. Es dürfen keinem Bewerber/keiner Bewerberin,<br />

auch wenn er/sie doppelt oder dreifach aufgeführt ist, mehr als 3 Stimmen<br />

gegeben werden. Dabei kann kumuliert und panaschiert werden.<br />

Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlages (Partei oder Wählergruppe)<br />

Der Wähler kreuzt nur die Kopfleiste eines Wahlvorschlages an. Das bedeutet, dass<br />

alle Be werber/Bewerberinnen des Wahlvorschlages je eine Stimme erhalten.<br />

Kumulieren<br />

Der Wähler kann Bewerbern/Bewerberinnen seiner Wahl innerhalb eines<br />

Wahlvorschlages bis zu 3 Stimmen geben. Die Gesamtstimmenzahl von 16<br />

(<strong>Gemeinde</strong> rat) bzw. 60 (Kreistag) darf dabei nicht überschritten werden. Eine<br />

Überschreitung der Stimmenzahl macht den Stimmzettel ungültig! Wenn Sie<br />

nicht alle Stimmen vergeben ha ben, können Sie die Reststimmen mit einem<br />

Kreuz in der Kopfleiste bei einem Wahlvor schlag vergeben.<br />

Panaschieren<br />

Der Wähler kann auch Bewerbern/ Bewerberinnen aus verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

bis zu je 3 Stimmen geben, wobei die Gesamtstimmenzahl von<br />

16 (<strong>Gemeinde</strong>rat) bzw. 60 (Kreistag), nicht überschritten werden darf. Eine<br />

Überschreitung der Stimmenzahl macht den Stimmzettel ungültig! Wenn Sie<br />

nicht alle Stimmen vergeben haben, können Sie die Reststimmen mit einem<br />

Kreuz in der Kopfleiste bei einem Wahl vorschlag vergeben.<br />

Der Stimmzettel für den <strong>Gemeinde</strong>rat und den Kreistag ist im Kandidatenfeld<br />

mit einem Bar code, versehen, welcher der daneben stehenden Ordnungszahl<br />

des Kandidaten entspricht. Der Barcode dient nur der Vereinfachung der<br />

Stimmauszählung durch ein Computerpro gramm, das Wahlgeheimnis bleibt<br />

selbstverständlich gewahrt.<br />

Das Streichen von einzelnen Bewerbern genügt nicht. Es muss auf dem Stimmzettel<br />

eindeu tig eine Stimmvergabe (= positive Willensbekundung) erkennbar sein. Jeder<br />

schriftliche Zu satz auf dem Stimmzettel bewirkt die Ungültigkeit des Stimmzettels!<br />

Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungsbriefen und zur Briefwahl<br />

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl am 16. März <strong>2014</strong><br />

werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt.<br />

Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen<br />

beantragt werden.<br />

Bitte beachten Sie: Ab der Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe<br />

zur Kommunalwahl können Briefwahlunterlagen auch online<br />

auf unserer <strong>Gemeinde</strong>homepage www.gemeinde-steinhoering.de<br />

beantragt werden. So entfällt der Gang zur <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

Natürlich ist es auch weiterhin möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich<br />

oder schriftlich zu beantragen, unter Verwen dung des „Antrags auf Erteilung<br />

eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen)“ auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes<br />

(bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben!)<br />

Werden die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt, muss<br />

die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt<br />

und unterschrieben sein.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich an: Fr. Windstetter, Tel. 80904-9092-18 oder<br />

Fr. Schönfelder, Tel. 08094-9092-19<br />

Dauer-Brummton im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Steinhöring</strong>,<br />

verursacht durch tieffrequenten Schall<br />

Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Seit etwa 3 Jahren hören Menschen in<br />

verschiedenen Ortsteilen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Steinhöring</strong> (u.a. Berg, nördlicher<br />

Bereich <strong>Steinhöring</strong> Richtung neuer Friedhof, Berger Straße, Zaißing,<br />

Dietmehring, Abersdorf usw.) einen nervigen Brummton. Mal leiser, mal lauter.<br />

Ursache ist nach Lage der Dinge ein tieffrequenter Schall. Manche Menschen<br />

hören und spüren solche Töne, andere nicht.<br />

Der Brummton ist am ehesten mit dem Geräusch eines entfernten LKW-Dieselmotors<br />

im Leerlauf zuvergleichen und als dumpfes Wummern zu beschreiben.<br />

Dieser Brummton ist mit wenigen Ausnahmen 24 Stunden zu hören, teilweise<br />

jedoch mit unterschiedlichen Intensitäten. Die betroffenen Personen sind seit<br />

über 2 Jahren intensiv auf der Suche nach einem möglichen Verursacher. Man<br />

kann deshalb ausschließen, dass der Brummton im nachbarschaftlichen Bereich<br />

produziert wird. Denn gerade in ländlichen Gebieten gibt es eine Fülle<br />

an möglichen Verursachern wie zum Beispiel Biogasanlagen, Lüftungen, Blockheizkraftwerke,<br />

beheizte Treibhäuser oder sonstige große Anlagen.<br />

Der wahrgenommene Brummton hat auch keine medizinische Ursache. Anders<br />

als bei einem Tinnitus entstehen die Geräusche nicht im Ohr selbst. Allein<br />

was fehlt, ist die Ursache für den Brummton.<br />

In der Akustik werden drei Bereiche unterschieden, der Infraschall mit sehr<br />

niedrigen Frequenzen, der hörbare Bereich und der Ultraschall mit sehr hohen<br />

Frequenzen. Und – je tiefer die Frequenz, desto länger die Schallwelle. Trifft<br />

eine Riesenschallwelle von beispielsweise 200 Metern und mehr Länge auf<br />

ein Haus, verstärkt sich der Schall. Das eigentliche Problem mit den Riesenschallwellen<br />

besteht aber darin, dass sie sich überall hin ausbreiten, dadurch<br />

schlecht auszumachen ist, woher sie kommen und wie bei einem Tsunami mit<br />

zunehmender Reichweite stärker werden. Am Ort der Entstehung müssen<br />

diese Schallwellen nicht zwingend als laut oder störend empfunden werden.<br />

Das ständige Geräusch zehrt an den Nerven, zermürbt, raubt den Schlaf und<br />

macht schließlich auch Menschen krank, die das Geräusch akustisch nicht<br />

wahrnehmen. Betroffene berichten von Kopfschmerzen, Schlafstörungen<br />

(auch bei Kindern und Kleinkindern sehr auffällig!!), Herzrasen und<br />

erhöhtem Puls, Bluthochdruck, starkem nächtlichen schwitzen,<br />

einem Druck im Brustkorb sowie von Unruhe und Nervosität. Manchmal<br />

ist es so schlimm, dass der ganze Körper zu vibrieren scheint.<br />

Ziel dieses Artikels ist es, die Anwohner des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zu sensibilisieren,<br />

weitere Betroffene zu finden und vor allem die Ursache für den nervigen<br />

Brummton auszumachen.<br />

Fortsetzung auf Seite 6

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