Seite -4- Nr. 2 - <strong>Februar</strong> <strong>2014</strong> <strong>Gemeinde</strong>brief <strong>Steinhöring</strong> Informationen zur Kommunalwahl am 16. März <strong>2014</strong> Am Sonntag, den 16. März <strong>2014</strong>, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden auf <strong>Gemeinde</strong>ebene der Erste Bürgermeister und der <strong>Gemeinde</strong>rat gewählt. Auf Kreisebene wird dieses Jahr nur der Kreistag gewählt, da der Landrat bereits im letzten Jahr neu gewählt wurde. Das bayerische Kommunalwahlrecht gibt den Wählerinnen und Wählern verstärkt die Möglichkeit, unter einzelnen sich bewerbenden Personen auszuwählen. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass der Stimmzettel nicht ungültig wird. Zur Vermeidung von ungültigen Stimmen werden nachfolgend die wichtigsten Wahlmöglichkeiten erläutert: Bürgermeisterwahl (Gelber Stimmzettel) Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber angekreuzt werden. <strong>Gemeinde</strong>ratswahl (Hellgrüner Stimmzettel) Jeder Wähler hat 16 Stimmen. Es dürfen kei nem Bewerber/keiner Bewerberin, auch wenn er/sie doppelt oder dreifach aufgeführt ist, mehr als 3 Stimmen gegeben werden. Dabei kann kumuliert und panaschiert werden. Kreistagswahl (Weißer Stimmzettel) Jeder Wähler hat 60 Stimmen. Es dürfen keinem Bewerber/keiner Bewerberin, auch wenn er/sie doppelt oder dreifach aufgeführt ist, mehr als 3 Stimmen gegeben werden. Dabei kann kumuliert und panaschiert werden. Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlages (Partei oder Wählergruppe) Der Wähler kreuzt nur die Kopfleiste eines Wahlvorschlages an. Das bedeutet, dass alle Be werber/Bewerberinnen des Wahlvorschlages je eine Stimme erhalten. Kumulieren Der Wähler kann Bewerbern/Bewerberinnen seiner Wahl innerhalb eines Wahlvorschlages bis zu 3 Stimmen geben. Die Gesamtstimmenzahl von 16 (<strong>Gemeinde</strong> rat) bzw. 60 (Kreistag) darf dabei nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der Stimmenzahl macht den Stimmzettel ungültig! Wenn Sie nicht alle Stimmen vergeben ha ben, können Sie die Reststimmen mit einem Kreuz in der Kopfleiste bei einem Wahlvor schlag vergeben. Panaschieren Der Wähler kann auch Bewerbern/ Bewerberinnen aus verschiedenen Wahlvorschlägen bis zu je 3 Stimmen geben, wobei die Gesamtstimmenzahl von 16 (<strong>Gemeinde</strong>rat) bzw. 60 (Kreistag), nicht überschritten werden darf. Eine Überschreitung der Stimmenzahl macht den Stimmzettel ungültig! Wenn Sie nicht alle Stimmen vergeben haben, können Sie die Reststimmen mit einem Kreuz in der Kopfleiste bei einem Wahl vorschlag vergeben. Der Stimmzettel für den <strong>Gemeinde</strong>rat und den Kreistag ist im Kandidatenfeld mit einem Bar code, versehen, welcher der daneben stehenden Ordnungszahl des Kandidaten entspricht. Der Barcode dient nur der Vereinfachung der Stimmauszählung durch ein Computerpro gramm, das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt. Das Streichen von einzelnen Bewerbern genügt nicht. Es muss auf dem Stimmzettel eindeu tig eine Stimmvergabe (= positive Willensbekundung) erkennbar sein. Jeder schriftliche Zu satz auf dem Stimmzettel bewirkt die Ungültigkeit des Stimmzettels! Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungsbriefen und zur Briefwahl Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl am 16. März <strong>2014</strong> werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte beachten Sie: Ab der Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe zur Kommunalwahl können Briefwahlunterlagen auch online auf unserer <strong>Gemeinde</strong>homepage www.gemeinde-steinhoering.de beantragt werden. So entfällt der Gang zur <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Natürlich ist es auch weiterhin möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich zu beantragen, unter Verwen dung des „Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen)“ auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben!) Werden die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und unterschrieben sein. Bei Fragen wenden Sie sich an: Fr. Windstetter, Tel. 80904-9092-18 oder Fr. Schönfelder, Tel. 08094-9092-19 Dauer-Brummton im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Steinhöring</strong>, verursacht durch tieffrequenten Schall Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Seit etwa 3 Jahren hören Menschen in verschiedenen Ortsteilen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Steinhöring</strong> (u.a. Berg, nördlicher Bereich <strong>Steinhöring</strong> Richtung neuer Friedhof, Berger Straße, Zaißing, Dietmehring, Abersdorf usw.) einen nervigen Brummton. Mal leiser, mal lauter. Ursache ist nach Lage der Dinge ein tieffrequenter Schall. Manche Menschen hören und spüren solche Töne, andere nicht. Der Brummton ist am ehesten mit dem Geräusch eines entfernten LKW-Dieselmotors im Leerlauf zuvergleichen und als dumpfes Wummern zu beschreiben. Dieser Brummton ist mit wenigen Ausnahmen 24 Stunden zu hören, teilweise jedoch mit unterschiedlichen Intensitäten. Die betroffenen Personen sind seit über 2 Jahren intensiv auf der Suche nach einem möglichen Verursacher. Man kann deshalb ausschließen, dass der Brummton im nachbarschaftlichen Bereich produziert wird. Denn gerade in ländlichen Gebieten gibt es eine Fülle an möglichen Verursachern wie zum Beispiel Biogasanlagen, Lüftungen, Blockheizkraftwerke, beheizte Treibhäuser oder sonstige große Anlagen. Der wahrgenommene Brummton hat auch keine medizinische Ursache. Anders als bei einem Tinnitus entstehen die Geräusche nicht im Ohr selbst. Allein was fehlt, ist die Ursache für den Brummton. In der Akustik werden drei Bereiche unterschieden, der Infraschall mit sehr niedrigen Frequenzen, der hörbare Bereich und der Ultraschall mit sehr hohen Frequenzen. Und – je tiefer die Frequenz, desto länger die Schallwelle. Trifft eine Riesenschallwelle von beispielsweise 200 Metern und mehr Länge auf ein Haus, verstärkt sich der Schall. Das eigentliche Problem mit den Riesenschallwellen besteht aber darin, dass sie sich überall hin ausbreiten, dadurch schlecht auszumachen ist, woher sie kommen und wie bei einem Tsunami mit zunehmender Reichweite stärker werden. Am Ort der Entstehung müssen diese Schallwellen nicht zwingend als laut oder störend empfunden werden. Das ständige Geräusch zehrt an den Nerven, zermürbt, raubt den Schlaf und macht schließlich auch Menschen krank, die das Geräusch akustisch nicht wahrnehmen. Betroffene berichten von Kopfschmerzen, Schlafstörungen (auch bei Kindern und Kleinkindern sehr auffällig!!), Herzrasen und erhöhtem Puls, Bluthochdruck, starkem nächtlichen schwitzen, einem Druck im Brustkorb sowie von Unruhe und Nervosität. Manchmal ist es so schlimm, dass der ganze Körper zu vibrieren scheint. Ziel dieses Artikels ist es, die Anwohner des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zu sensibilisieren, weitere Betroffene zu finden und vor allem die Ursache für den nervigen Brummton auszumachen. Fortsetzung auf Seite 6
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