festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen<br />
Krone<br />
1. Erneute Zuschussberechnung und -gewährung nachträglicher Leistungen<br />
erforderlich (notwendiger Stiftaufbau (1.4 oder 1.5)?<br />
Die Festzuschüsse für die nachträglichen Befunde müssen nicht gesondert bewilligt werden, sondern<br />
sind vom Zahnarzt nachträglich auf dem bereits genehmigten HKP einzutragen. Der freie Bereich<br />
unter der vorläufigen Summe kann für die Angabe des Festzuschusses nach den Nrn. 1.4<br />
oder 1.5 genutzt werden (siehe auch Ausfüllhinweise zum Heil- und Kostenplan).<br />
2. Zuschussberechnung und -gewährung nicht vorgenommener Leistungen:<br />
z. B. beantragter aber nicht ausgeführter Stiftaufbau (1.4 oder 1.5)<br />
Für Befunde (hier: 1.4 oder 1.5), die nicht versorgt wurden, dürfen auch die entsprechenden Festzuschüsse<br />
nicht abgerechnet werden.<br />
3. Was bedeutet bei der Regelversorgung etwa zu Befund 1.3: „20 b abzüglich<br />
20 a Metallische Vollkrone“? Ebenso bei zahntechnischen Leistungen:<br />
„1024 abzüglich 1021 Vollkrone“?<br />
Diese Angaben zu den Regelversorgungsleistungen haben lediglich für die Berechnung der Festzuschusshöhe<br />
Bedeutung. Grundlage der Abrechnung der Regelversorgung durch den Zahnarzt<br />
bilden die tatsächlich erbrachten Leistungen, die Bewertungszahlen des BEMA und der bundeseinheitliche<br />
durchschnittliche Punktwert (für 2005: 0,7143 €), d.h. im Verblendbereich ist die Nr. 20b<br />
anstelle der Nr. 20a abzurechnen.<br />
Ja, das ist zutreffend.<br />
4. Bekommt der Patient bei der Versorgung mit einer Keramikvollkrone, die<br />
mittels Cerec-Verfahren hergestellt worden ist, den Festzuschuss wie bei<br />
einer Regelversorgung? Handelt es sich um gleichartigen Zahnersatz?<br />
5. Erhält der Patient bei einer Keramikkrone einen Festzuschuss oder ist die<br />
Leistung ganz privat abzurechnen?<br />
Es handelt sich um eine gleichartige Versorgung. Das Provisorium (Nr. 19) ist nach BEMA abzurechnen,<br />
im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe der GOZ. Der Steigerungsfaktor ist<br />
insofern nicht beschränkt.<br />
- 5 -