13.11.2012 Aufrufe

festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen<br />

Krone<br />

1. Erneute Zuschussberechnung und -gewährung nachträglicher Leistungen<br />

erforderlich (notwendiger Stiftaufbau (1.4 oder 1.5)?<br />

Die Festzuschüsse für die nachträglichen Befunde müssen nicht gesondert bewilligt werden, sondern<br />

sind vom Zahnarzt nachträglich auf dem bereits genehmigten HKP einzutragen. Der freie Bereich<br />

unter der vorläufigen Summe kann für die Angabe des Festzuschusses nach den Nrn. 1.4<br />

oder 1.5 genutzt werden (siehe auch Ausfüllhinweise zum Heil- und Kostenplan).<br />

2. Zuschussberechnung und -gewährung nicht vorgenommener Leistungen:<br />

z. B. beantragter aber nicht ausgeführter Stiftaufbau (1.4 oder 1.5)<br />

Für Befunde (hier: 1.4 oder 1.5), die nicht versorgt wurden, dürfen auch die entsprechenden Festzuschüsse<br />

nicht abgerechnet werden.<br />

3. Was bedeutet bei der Regelversorgung etwa zu Befund 1.3: „20 b abzüglich<br />

20 a Metallische Vollkrone“? Ebenso bei zahntechnischen Leistungen:<br />

„1024 abzüglich 1021 Vollkrone“?<br />

Diese Angaben zu den Regelversorgungsleistungen haben lediglich für die Berechnung der Festzuschusshöhe<br />

Bedeutung. Grundlage der Abrechnung der Regelversorgung durch den Zahnarzt<br />

bilden die tatsächlich erbrachten Leistungen, die Bewertungszahlen des BEMA und der bundeseinheitliche<br />

durchschnittliche Punktwert (für 2005: 0,7143 €), d.h. im Verblendbereich ist die Nr. 20b<br />

anstelle der Nr. 20a abzurechnen.<br />

Ja, das ist zutreffend.<br />

4. Bekommt der Patient bei der Versorgung mit einer Keramikvollkrone, die<br />

mittels Cerec-Verfahren hergestellt worden ist, den Festzuschuss wie bei<br />

einer Regelversorgung? Handelt es sich um gleichartigen Zahnersatz?<br />

5. Erhält der Patient bei einer Keramikkrone einen Festzuschuss oder ist die<br />

Leistung ganz privat abzurechnen?<br />

Es handelt sich um eine gleichartige Versorgung. Das Provisorium (Nr. 19) ist nach BEMA abzurechnen,<br />

im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe der GOZ. Der Steigerungsfaktor ist<br />

insofern nicht beschränkt.<br />

- 5 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!