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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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23. Ist festsitzender Zahnersatz Regelversorgung, wenn im Gegenkiefer zwar<br />

festsitzender Zahnersatz als Regelversorgung möglich wäre, der Versicherte<br />

jedoch herausnehmbaren Zahnersatz wählt?<br />

Die Regelungen zur Berücksichtigung der Versorgung im Gegenkiefer heben nicht auf eine theoretisch<br />

mögliche, sondern auf die tatsächliche Befundsituation oder die tatsächliche Versorgung des<br />

Gegenkiefers ab. Demnach ist grundsätzlich festsitzender Zahnersatz als Regelversorgung nur<br />

möglich, wenn im Gegenkiefer eine natürliche Gegenbezahnung vorliegt, oder wenn zeitgleich festsitzender<br />

oder Kombinations<strong>zahnersatz</strong> eingegliedert wird.<br />

Wird im Gegenkiefer zeitgleich herausnehmbarer Zahnersatz eingegliedert, ist festsitzender Zahnersatz<br />

im zu versorgenden Kiefer nur dann Regelversorgung, wenn zahnbegrenzte Lücken mit einem<br />

fehlenden Zahn je Seitenzahngebiet und/oder bis zu vier fehlenden Zähnen je Frontzahngebiet<br />

vorliegen.<br />

Falls diese Befundsituation nicht gegeben ist und eine Brücke als festsitzender Zahnersatz eingegliedert<br />

wird, gilt diese Versorgung als andersartiger Zahnersatz.<br />

Anmerkung<br />

Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />

24. Gibt es für Veneers einen festzuschussauslösenden Befund?<br />

Bei Veneers handelt es sich um Haftschalen, die überwiegend zu kosmetischen Zwecken eingesetzt<br />

werden. Sie sind abzugrenzen von Vollkeramikkronen, die bei stark zerstörten Zähnen zum<br />

Einsatz kommen Können.<br />

Nach den Allgemeinen Behandlungs-Richtlinien gehören Maßnahmen, die lediglich kosmetischen<br />

Zwecken dienen, nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Veneers sind daher nicht bezuschussungsfähig<br />

und lösen keinen Festzuschuss aus.<br />

Überdies haben der Gemeinsame Bundesausschuss und die Partner im Bundesausschuss den<br />

therapeutischen Nutzen von Veneers nicht in die Erklärung zur Anerkennung bereits angewandter<br />

Methoden und zur Einführung neuer Methoden in die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 135<br />

SGB V aufgenommen.<br />

Anmerkung<br />

Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />

25. Können die Befunde nach den Nrn. 1.2 und 1.3 kombiniert werden?<br />

Dem Befund nach Nr. 1.3 ist keine Verblendung einer Teilkrone als Regelleistung zugeordnet, weil<br />

der Bema keine solche Leistung enthält.<br />

Daraus folgt, dass kein Zuschuss nach Nr. 1.3 ansetzbar ist.<br />

Wird eine Teilkrone verblendet, entspricht dies einer gleichartigen Versorgung.<br />

Anmerkung<br />

Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />

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