gleichlautende Anfrage - Freiflieger-Magazin
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Zu Aufklärung dieser Widersprüche und im Sinne der Rechtssicherheit stelle ich daher den<br />
Antrag<br />
auf Auskunft über das Bestehen von Rechtsvorschriften:<br />
• ob die von Ihnen erwähnte Rechtsvorschrift, nämlich ein rechtsgestaltender Lufttüchtigkeits-<br />
Hinweis (LTH) für den Fallschirm-Bereich besteht, der generell ausländischen<br />
Fallschirmscheinen in Österreich Gültigkeit verleiht,<br />
• wer gegebenenfalls diesen LTH für den Fallschirm-Bereich auf Grund welcher bestehenden<br />
Rechtsvorschrift herausgegeben hat,<br />
• wo dieser angeblich bestehende LTH rechtsverbindlich veröffentlicht ist.<br />
Ich ersuche weiters um Auskunft,<br />
• auf Grund welcher bestehenden Rechtsvorschrift kann und darf Herr Willi Stocker Ihrer<br />
Empfehlung folgen und in einem rechtsgestaltenden LTH die generelle Anerkennung von<br />
ausländischen Hänge- und Paragleiterscheinen „regeln“,<br />
• ob jetzt nach Ihrer angekündigter Kontaktaufnahme mit Willi Stocker für HG/PG ein solcher<br />
LTH besteht, der generell ausländischen HG/PG-Scheinen in Österreich Gültigkeit verleiht,<br />
• wo dieser LTH als generelle bestehende Rechtsvorschrift veröffentlicht ist,<br />
• wer gegebenenfalls diesen somit rechtsgestaltenden LTH als verbindliche Rechtsvorschrift für<br />
den HG/PG-Bereich auf Grund welcher bestehenden Rechtsvorschrift herausgegeben hat,<br />
• auf Grund welcher bestehenden Rechtsvorschrift die Verkehrsministerien(!) von Österreich,<br />
Deutschland und der Schweiz mit einer „Erklärung“ eine gegenseitige generelle Anerkennung<br />
der Scheine „vorsehen“ konnten, sodass man „mit einem deutschen oder Schweizer Schein in<br />
Österreich legal fliegen darf“,<br />
• ob sonstige Bestimmungen oder Regeln bestehen, welche ausländischen Piloten die<br />
Inbetriebnahme eines Hänge- oder Paragleiters in Österreich erlauben, ohne im Besitz einer<br />
österreichischen Lizenz zu sein.<br />
Wird die begehrte Auskunft nicht erteilt, stelle ich hiermit gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz den<br />
Antrag<br />
auf Erlass eines Bescheides.<br />
Hinweis<br />
Gemäß §14 Tarifpost 6 Absatz 5 Ziffer 25 Gebührengesetz unterliegen <strong>Anfrage</strong>n über das Bestehen<br />
von Rechtsvorschriften oder deren Anwendung nicht der Eingabengebühr.<br />
Beilage:<br />
Mag. Walter Kepplinger<br />
Kopie des Protokolls der<br />
Obmännerkonferenz vom 13. 11. 2010<br />
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